Dienstag, 25. Februar 2025

Was haben das Hör- und Sehvermögen mit einer Alzheimer-Demenz zu tun?

Demenz-Prävention mit Brille und Hörgerät? 




Viele Menschen wissen nicht, dass schlechter werdende Augen und Schwerhörigkeit das Risiko erhöhen, an einer Demenz zu erkranken. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative (AFI) erklärt die Zusammenhänge und informiert, was man tun kann, um das Erkrankungsrisiko zu senken.
„Unbehandelte Schwerhörigkeit gehört zu den größten Risikofaktoren im mittleren Alter. Auch Sehbehinderungen können das Demenzrisiko erhöhen, insbesondere wenn im hohen Alter nachlassende Sehkraft und Augenerkrankungen nicht behandelt werden“, erklärt Dr. Anne Pfitzer-Bilsing, Leiterin der Abteilung Wissenschaft der AFI.

Warum schaden Hör- und Sehschwäche dem Gehirn?

Menschen mit Hör- und Sehproblemen können weniger Reize und Informationen verarbeiten. Oft ziehen sie sich auch zurück, weil sie Gesprächen schlechter folgen können oder sich in ungewohnter Umgebung unsicher fühlen. „Wer soziale Kontakte meidet, fordert sein Gehirn nicht ausreichend. Bei Schwerhörigkeit werden außerdem Hintergrundgeräusche nicht mehr wahrgenommen, die das Gehirn auch aktiv halten. Die Folge: Die geistige Leistungsfähigkeit nimmt ab und das Risiko für Demenzerkrankungen wie Alzheimer steigt“, erklärt Pfitzer-Bilsing. Das Hörvermögen verschlechtert sich meist altersbedingt ab Mitte 50. Auch die Sehkraft lässt mit zunehmendem Alter nach. Bereits ab Mitte 40 fällt das Sehen in der Nähe schwerer, später können Erkrankungen wie Grauer Star oder Makuladegeneration hinzukommen.

Was können Sie tun?

„Schwerhörigkeit wird oft noch nicht so ernst genommen. Während es ganz normal ist, im Alter eine Brille zu tragen, tun sich viele Menschen mit Hörhilfen schwer. Das kann aber schwerwiegende Folgen haben. Deshalb sollte man das Hörvermögen regelmäßig in einer HNO-Praxis oder von einem Hörgeräteakustiker überprüfen lassen. In den meisten Fällen kann ein Hörgerät helfen, Defizite auszugleichen“, erläutert Pfitzer-Bilsing. Wird eine Hörhilfe ärztlich verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Ist die Schwerhörigkeit krankheitsbedingt, sollte die Ursache behandeln werden.

Wichtig ist es, sich früh genug darum zu kümmern. Pfitzer-Bilsing: „Wenn man zu lange mit einer Schwerhörigkeit lebt, gewöhnt sich das Ohr daran. Wenn dann mit einem Hörgerät korrigiert wird, erscheinen Stimmen und Geräusche unangenehm laut und das Hörgerät landet in der Schublade. Das ist natürlich nicht hilfreich.“

Auch wer schlechter sieht, sollte die Ursachen fachärztlich abklären und behandeln lassen. Sehhilfen wie eine Brille oder die Behandlung von Augenkrankheiten können dazu beitragen, die Sehkraft länger zu erhalten. „Lassen Sie regelmäßig Ihre Augen untersuchen. So kann
Ihre Brille entsprechend angepasst und Augenerkrankungen können frühzeitig behandelt werden. Wer gut hört und sieht, kann weiterhin aktiv am Leben teilnehmen und Gesprächen besser folgen. Das Gehirn wird gefordert und bleibt leistungsfähiger“, betont Pfitzer-Bilsing.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher*innen und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte der Verein 420 Forschungsaktivitäten mit 17,7 Millionen Euro unterstützen und über 975.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Montag, 27. Januar 2025

BARMER-App zeigt Pflegeanträge und Leistungen in Echtzeit

BARMER-App wurde um das Modul Pflege ergänzt




Versicherte der BARMER können ab sofort den Bearbeitungsstand von Pflegeanträgen jederzeit digital nachverfolgen. Zudem können sie ihr Budget für Entlastungsangebote und eine Übersicht über bewilligte Leistungen rund um die Uhr abrufen. Dazu wurde die BARMER-App um das Modul Pflege ergänzt. „Die erweiterte BARMER-App schafft größtmögliche Transparenz im Bereich der Pflege. Versicherte können laufende Leistungen abrufen, wie sie es beispielsweise vom Online-Banking her kennen. Dies ist eine zudem nachhaltige Lösung, die Geschäftsstellenbesuche, Telefonate und Briefe vielfach überflüssig macht“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Die App sei intuitiv bedienbar und gebe neben einem Überblick über das Leistungsgeschehen auch Tipps in Pflegebelangen. Beispielsweise informiere sie Betroffene darüber, was sie bei der Vorbereitung auf Begutachtungstermine des Medizinischen Dienstes beachten sollten. Wer keine BARMER-App nutze, könne sämtliche darin enthaltenen Services auch über den PC im Versichertenportal „Meine BARMER“ erhalten.

BARMER-App schafft Transparenz bei zahlreichen Anliegen

Mit dem Pflegemodul werde die BARMER-App um einen zentralen Bereich ergänzt, um Versicherten einen unkomplizierten Einblick in das Leistungsgeschehen zu ermöglichen. Seit dem Jahr 2020 könnten so etwa Krankschreibungen und deren Bearbeitungsstand nachverfolgt werden. In der Folgezeit sei der digitale Helfer um weitere Abläufe ergänzt worden, darunter Anträge auf Mutterschaftsgeld sowie Entscheidungen über Rehabilitationsleistungen oder Hilfsmittel. „Je mehr Anliegen Versicherte über die BARMER-App nachverfolgen können, desto besser. Das spart Zeit, Aufwand und ist zugleich nachhaltig“, sagt BARMER-Chef Straub.

Donnerstag, 9. Januar 2025

Millionen Menschen in Deutschland haben einen Anspruch darauf, sich von Zuzahlungen zu Arzneimitteln befreien zu lassen.

Zuzahlungsbefreiung für 2025 beantragen


Foto: ABDA


Millionen Menschen in Deutschland haben einen Anspruch darauf, sich für das Jahr 2025 von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Dazu können sie ihre Belastungsgrenze auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de berechnen und sodann einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Auf diese Möglichkeit macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) insbesondere alle Patientinnen und Patienten aufmerksam, die im Laufe des Jahres 2025 ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßig Zuzahlungen (z.B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) leisten müssen. Die Befreiungsbescheinigung wird von der Krankenkasse nach Vorauszahlung der erwarteten Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze in Höhe von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens ausgestellt, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten ist es nur 1 Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.

In der Apotheke beträgt die gesetzliche Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln normalerweise 10 Prozent des Medikamentenpreises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Das Geld wird von den Apotheken eingesammelt und an die Krankenkassen weitergeleitet. Im Jahr 2023 haben laut DAV die gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten allein bei Medikamenten mehr als 2,4 Milliarden Euro zugezahlt, um die Krankenkassen finanziell zu entlasten. Bei rund 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland konnte allerdings auch jeder und jede 14. Versicherte erfolgreich eine ganzjährige Zuzahlungsbefreiung erwirken – das waren 6,9 Prozent oder 5,1 Millionen aller gesetzlich Krankenversicherten. Die meisten Zuzahlungsbefreiten sind chronisch kranke Patientinnen und Patienten (4,9 Millionen), während alle übrigen Krankenversicherten nur 0,2 Millionen ausmachen (Stand: 2022).