Montag, 25. April 2022

Sind Alzheimer und Demenz das Gleiche?

Demenz ist ein Überbegriff und nicht gleichzusetzen mit Alzheimer

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Alzheimer“ und „Demenz“ oft gleichbedeutend verwandt. Der Begriff „Demenz“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet sinngemäß „ohne Geist“. Über 50 verschiedene Störungen der Gehirnleistung werden darunter zusammengefasst. Demenz ist also ein Überbegriff und nicht gleichzusetzen mit der Alzheimer-Krankheit.

Genauer gesagt: Alzheimer ist mit rund zwei Drittel aller Fälle die häufigste Form der Demenz. 

Weitere Demenzformen sind beispielsweise die Vaskuläre Demenz, die Frontotemporale Demenz, die Lewy-Körperchen Demenz und die Demenz bei Parkinson.

Obwohl Ursachen und Verlauf unterschiedlich sind, führen alle Demenzerkrankungen zum Abbau der geistigen Fähigkeiten. 

Das Risiko, an einer Demenz zu erkranken, steigt mit zunehmendem Alter. Typische Symptome einer Demenz sind Störungen des Gedächtnisses, der Sprache, des Denkens, der Wahrnehmung, der logischen Argumentation und des Verhaltens.

Einen Überblick über die häufigsten Demenzformen bietet der kostenfreie Ratgeber „Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen“. Beleuchtet werden jeweils die Risikofaktoren, die Symptome, der Krankheitsverlauf sowie die Diagnose und Behandlung.

Bestellinformation: „Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/alzheimer-und-andere-demenzen.

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher*innen und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 312 Forschungsaktivitäten mit über 12,2 Millionen Euro unterstützen und rund 880.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Mittwoch, 20. April 2022

Neuer Zuschuss fürs Pflegeheim

Was der Leistungszuschlag für Bewohner konkret bedeutet


Die Kosten für einen Pflegeheimplatz überfordern viele Bewohner finanziell.
Foto: djd/compass private pflegeberatung/mattphoto


Wer in Deutschland im Pflegeheim lebt, erhält dafür zwar auch Geld von der Pflegeversicherung, muss aber für Unterkunft, Verpflegung und einen Teil der Pflegekosten selbst aufkommen. Und dies wird von Jahr zu Jahr teurer: Der vom Heimbewohner zu zahlende Anteil beträgt im Bundesdurchschnitt mittlerweile 2.149 Euro pro Monat. Das können viele Pflegebedürftige nicht aufbringen. Um den finanziellen Druck zu verringern, wurde mit der Pflegereform zum Jahresbeginn ein neuer Leistungszuschlag eingeführt. "Das heißt, dass die Pflegeversicherung im ersten Jahr des Heimaufenthalts fünf Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils übernimmt", erklärt Frank Herold von der compass private pflegeberatung.
 

Ersparnis kann je nach Heim variieren

 
Doch wie viel spart ein Pflegeheimbewohner dadurch konkret? "Das ist kaum konkret zu benennen, da die Eigenanteile von Heim zu Heim variieren und es auch große Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt", so der Pflegeexperte. Wichtig zu wissen: Der Zuschlag gilt nicht für Unterkunft und Verpflegung, sondern nur für den pflegebedingten Teil der Kosten, der zurzeit im Schnitt 919 Euro im Monat beträgt. Daran gemessen ergibt das eine mittlere Ersparnis von etwa 46 bis 643 Euro monatlich. Die für die Höhe des Zuschlags entscheidende Aufenthaltsdauer wird ab der tatsächlichen Heimaufnahme berücksichtigt, auch vor Inkrafttreten des Gesetzes - mehr Informationen gibt es unter www.pflegeberatung.de. Wer also im Januar 2021 eingezogen ist, ist 2022 schon im zweiten Jahr. "Dabei gilt immer der komplette Monat, in dem man eingezogen ist, auch wenn der Einzug zum Beispiel am 29. Januar war", ergänzt Frank Herold.
 

Bei Unsicherheiten beraten lassen

 
Um den Zuschlag zu erhalten, müssen Pflegebedürftige nicht selbst aktiv werden. "Der Kostenträger sollte das eigentlich von sich aus berücksichtigen. Gibt es 2022 keine Veränderung in der Abrechnung, sollten Betroffene eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen", rät Herold. Die compass-Hotline unter der Nummer 0800-101-8800 steht dafür zur Verfügung. Für Privatversicherte werden außerdem Hausbesuche oder auch Pflegeberatungen per Videotelefonie angeboten.

Montag, 4. April 2022

Was pflegende Angehörige bei Schlafproblemen tun können

Schlafprobleme können auch die Pflegebeziehung belasten


Viele pflegende Angehörige leiden unter schlechtem Schlaf. Das kann ihre Lebensqualität stark beeinträchtigen und zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat daher praktische Tipps für einen besseren Schlaf zusammengefasst.

Schlafprobleme können auch zu Erkrankungen beitragen

Viele pflegende Angehörige können über einen längeren Zeitraum hinweg nicht lange genug, nicht tief genug oder nur mit Unterbrechungen schlafen – sie leiden unter Schlafproblemen. Diese können zu Übermüdung und Gereiztheit führen und auch die Pflegebeziehung belasten. Andauernder Schlafmangel trägt zudem teilweise zu sozialem Rückzug oder Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags bei. Länger bestehende Schlafprobleme sind nicht zuletzt ein Risiko für die Gesundheit: Sie können zu Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herz-Rhythmus-Störungen, Depressionen oder Demenz beitragen. Wenn Schlafprobleme über Wochen anhalten, sollte darum ärztlicher Rat eingeholt werden.

Unter Schlafproblemen zu leiden, kann auf unterschiedliche und mehrere Ursachen wie Stress oder andere gesundheitliche Belastungen zurückzuführen sein. Insbesondere können auch die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person Einfluss auf die Schlafdauer und -qualität zum Beispiel des pflegenden Ehepartners haben. Oftmals müssen pflegende Angehörige ihre Nachtruhe unterbrechen, etwa wenn die pflegebedürftige Person Hilfe benötigt, sehr unruhig oder aktiv ist. 

Tipps erhalten Sie auf dem kostenlos zugänglichen ZQP-Pflegeportal

Wie pflegende Angehörige ihren Schlaf fördern können, wird auf dem kostenlos zugänglichen und werbefreien ZQP-Pflegeportal www.pflege-praevention.de erklärt: Grundlage ist zunächst, auf das eigene Schlafverhalten zu achten. Denn guter Schlaf kann durch Gewohnheiten und Rituale gefördert werden, wie zum Beispiel zu festen Zeiten ins Bett gehen, vor dem Einschlafen lesen oder ruhige Musik hören. „Außerdem ist es ratsam, für einen möglichst gesunden Alltag zu sorgen“, sagt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin im ZQP. So kann Bewegung am Tag den Schlaf in der Nacht verbessern. Das können tägliche Spaziergänge an der frischen Luft oder regelmäßiger Sport sein. Außerdem kann Schlafproblemen zum Teil durch die richtige Ernährungsweise vorgebeugt werden: So sollten schweres Essen am Abend sowie koffeinhaltige Getränke und Alkohol vor dem Schlafengehen vermieden werden.

„Wenn die Ursache von Schlafproblemen in wiederholten Schlafunterbrechungen liegen, um der pflegebedürftigen Person Hilfe zu leisten, gilt es, die Situation zu analysieren und dann gezielt an den Umständen zu arbeiten“, so Sulmann. „Vielleicht schläft die pflegebedürftige Person tagsüber zu viel, hat zu wenig Bewegung und geistige Anregung oder es muss die ärztliche Schmerzbehandlung angepasst werden. Nächtliche Unruhe bei der pflegebedürftigen Person könnte auch an häufigem Harndrang liegen; dann kann es eventuell sinnvoll sein, die Trinkmenge eher über den Vor- und Nachmittag zu verteilen und zum Abend hin weniger zu trinken“, erläutert die Expertin weiter. In manchen Fällen ist auch der Einsatz technischer Hilfsmittel nützlich: Zum Beispiel gibt es Trittmatten, die Pflegende alarmieren, wenn die zu pflegende Person nachts das Bett verlässt. Dadurch können sich pflegende Angehörige sicherer fühlen, aufzuwachen und zur Stelle zu sein, wenn Hilfe benötigt wird. Sie sind dann nicht immer in Habachtstellung und schlafen daher teilweise ruhiger.

Besonders herausfordernd sind oft die Nächte für Angehörige von Menschen mit Demenz, insbesondere wenn es bei diesen krankheitsbedingt zu einer Umkehr des Tag-Nacht-Rhythmus kommt. Häufig trägt das dazu bei, dass ein Umzug in ein Pflegeheim erforderlich wird. „Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig mindestens tagsüber für Entlastung zu sorgen, sei es etwa durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Tagespflegeeinrichtung“, so Sulmann.

Mehr zum Thema Schlaf sowie zu anderen Präventionsthemen in der Pflege erfahren Sie auf dem kosten- und werbefreien Online-Portal www.pflege-praevention.de von der gemeinnützigen Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege.