Samstag, 3. Dezember 2022

AOK-Pflegenavigator macht Unterschiede in der Qualität stationärer Einrichtungen sichtbar

Ergebnisse der Prüfungen nach neuem Bewertungssystem können gefiltert und verglichen werden

Hier geht es zum AOK-Pflegenavigator

Für Pflegeheime gilt seit Ende 2019 ein neues System der Qualitätsprüfung. Von den Ergebnissen der externen Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) in den Einrichtungen der Langzeitpflege sind bisher rund 95 Prozent in den AOK-Pflegenavigator eingeflossen. Wer sich informieren möchte, wie ein Pflegeheim bewertet wurde und wie sich die Ergebnisse im Vergleich zu anderen Einrichtungen darstellen, kann sich einen Überblick verschaffen. Seit März 2022 wurde das Portal um eine weitere Säule des neuen Qualitäts- und Prüfsystems ergänzt. Auch die internen Qualitätsangaben der Pflegeheime, die seit Anfang 2022 verpflichtend erhoben und gemeldet werden müssen, sind im AOK-Pflegenavigator abrufbar. Darüber hinaus können auch die finanziellen Eigenanteile verglichen werden, die in den einzelnen Pflegeheimen zu zahlen sind.

„Wenn der Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung ansteht, ist das für Pflegebedürftige und ihre Angehörige eine große Belastung und immense Herausforderung. Dazu zählt auch die schwere Entscheidung, wo und wie ein Mensch gepflegt werden soll“, so die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Hier biete der AOK-Pflegenavigator Hilfe und Orientierung.

Wegen der Corona-Pandemie musste der MD Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeinrichtungen lange Zeit aussetzen. Erst seit einigen Monaten sind die Prüfungen wieder angelaufen. Neu ist, dass Pflegeheime nicht mehr mit Schulnoten, sondern nach einem neuen System bewertet werden. Im Fokus steht dabei die individuelle Versorgungssituation der Pflegebedürftigen. Es werden insgesamt 24 Qualitätsaspekte betrachtet – von der Körperpflege über die Medikation bis zur Wundversorgung. Die Prüfer machen sich vor Ort ein Bild vom Zustand der Bewohnenden. In jeder Einrichtung wird anhand einer Stichprobe von neun Bewohnerinnen und Bewohnern untersucht, wie die Versorgungsqualität bei jedem Einzelnen aussieht.

Suche durch Filterfunktionen erleichtert

Im neuen System wird keine Endnote oder Gesamtbewertung mehr gebildet. „Die Nutzer des Pflegenavigators erhalten viele Detailinformationen. Dabei ist es möglich, die persönliche Bewertung der Einrichtungen durch Filterfunktionen zu erleichtern“, erläutert Reimann. So können Nutzer die Ergebnisse zum Beispiel gezielt nach bestimmten Aspekten filtern, die ihnen wichtig sind, und diese auch gezielt mit anderen Einrichtungen vergleichen. Die Ergebnisse in den einzelnen Kategorien lassen sich mit dem AOK-Pflegenavigator zusätzlich nach individuellen Präferenzen und Anforderungen filtern.

Qualitätsunterschiede sichtbar gemacht

„Dass die Qualität der Pflege stimmt, ist der wichtigste Indikator für Pflegebedürftige und ihre Angehörige. Darauf müssen sie sich verlassen können“, so Reimann. Der AOK-Pflegenavigator macht Unterschiede in der Qualität sichtbar und bietet darüber hinaus weitere wichtige Informationen zu den verschiedenen Versorgungsformen: ambulante Pflegedienste, vollstationäre oder Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- oder auch Langzeitpflege.

Neben den Ergebnissen aus den externen Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes fließen seit März auch interne Qualitätsangaben der Einrichtungen in den AOK-Pflegenavigator ein. Sie beruhen auf insgesamt zehn Qualitätsindikatoren, die von den Pflegeeinrichtungen selbst erhoben und gemeldet werden. Hier wird dokumentiert, ob die Einrichtung es schafft, die Selbstständigkeit ihrer Bewohner zu erhalten und zu fördern, sie vor gesundheitlichen Belastungen oder Schäden zu schützen oder sie in spezifischen Bedarfslagen zu unterstützen. Der MD hat die Aufgabe, die Plausibilität der gemeldeten Daten zu prüfen.

Eigenanteile werden angezeigt

Darüber hinaus gibt es im Pflegenavigator Informationen zu den Preisen der Pflegeleistungen und zu den Kosten, die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen selbst zu tragen haben. Es wird angezeigt, wie hoch der Eigenanteil im jeweiligen Pflegeheim ist.

Die Eigenanteile sind im Zuge der tariflichen Bezahlung der Pflegekräfte seit dem 1. September 2022 deutlich gestiegen. Inklusive der Kosten für Unterkunft und Verpflegung und der sogenannten Investitionskostenzuschläge mussten die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen nach einer aktuellen Auswertung der AOK durchschnittlich 2.009 Euro pro Monat selbst bezahlen. Eine Entlastung von den pflegebedingten Kosten gibt es allerdings durch Anfang 2022 eingeführte Zuschläge. Ihre Höhe richtet sich danach, wie lange eine pflegebedürftige Person im Pflegeheim wohnt. Im Pflegenavigator werden die Auswirkungen der neuen Zuschläge auf den Eigenanteil des jeweiligen Heimes nach der Eingabe der Wohndauer im Detail angezeigt. 

Auszeichnung mit Gesundheits-Award

Der AOK-Pflegenavigator ist jüngst mit dem „Deutschen Gesundheits-Award 2022“ ausgezeichnet worden, der vom Deutschen Institut für Service-Qualität und dem Nachrichtensender n-tv ausgelobt wird. Grundlage der Auszeichnung bildete eine Befragung von mehr als 30.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verschiedenen Einzelaspekten wie Qualität, Nutzen und Zuverlässigkeit der jeweiligen Angebote.

Dienstag, 15. November 2022

Wenn es Pflegebedürftige ins Ausland zieht, kann digitale Technik unterstützen

Grenzübergreifende Pflegeberatung


Foto: djd/compass private pflegeberatung/mattphoto

Per Videogespräch können Pflegeberatungen
auch über große Entfernungen stattfinden.

Warmes Wetter, niedrige Lebenshaltungskosten: Viele pflegebedürftige Menschen zieht es zumindest in den Wintermonaten ins Ausland. Manche bleiben auch für immer. Wie aber sieht es dann mit den Leistungen der Pflegeversicherung aus? Pflegesachleistungen etwa kann man nur in wenige Länder „mitnehmen“ und auch nur nach jeweiligem Recht mit meist deutlich niedrigeren Ansprüchen. Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld wird dagegen in vielen Ländern auch dauerhaft ausgezahlt, zum Beispiel in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
 

Beratungen sind jetzt auch per Video möglich

 
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, ist jedoch verpflichtet, sich regelmäßig fachkundig beraten zu lassen, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Das gilt auch im Ausland und kann dort durch eine nachgewiesen kompetente Person wie einen Arzt oder eine Pflegefachkraft erfolgen. 

Am besten erkundigt man sich rechtzeitig bei seiner Pflegeversicherung, wie dabei vorzugehen ist. Neue Regelungen machen die Beratung im Ausland nun aber unkomplizierter: „Zunächst befristet bis Ende Juni 2024 muss nicht mehr jede Pflichtberatung in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden, sondern jede zweite kann auf Wunsch auch per Videogespräch durchgeführt werden“, erklärt Jana Wessel von der compass private pflegeberatung, die bei privat Versicherten für diese gesetzlich vorgegebenen Beratungen zuständig ist. 

Ein Videogespräch verringert den Aufwand einer Beratung vor Ort und macht es leichter, einen Termin zu finden und Angehörige einzubinden, die in Deutschland geblieben sind. „Die Erfahrungen aus der Corona-Zeit bestätigen, dass dieses Angebot sehr gerne angenommen wird“, so Wessel.
 

 Auslandspflege gut planen

 
Wenn zum Beispiel auf Mallorca oder in Polen Fragen zu den deutschen Pflegeleistungen oder anderen Problemen mit der Pflegeorganisation auftauchen, können sich außerdem alle Ratsuchenden beispielsweise über den Rückrufservice unter www.compass-pflegeberatung.de von einer Fachkraft anrufen und telefonisch beraten lassen. Zusätzlich finden sich auf der Website und ebenso unter www.pflegeberatung.de viele nützliche Informationen. 

Eine umfassende Beratung ist aber schon vor dem Schritt ins Ausland sinnvoll. Denn neben rechtlichen und finanziellen Fragen spielen dabei genauso „weiche“ Faktoren eine große Rolle, etwa mögliche Sprachprobleme, die weite Entfernung von Verwandten oder ungewohntes Klima und Essen. Die Fachleute kennen sich hier aus und können oft wertvolle Tipps geben.

Mittwoch, 19. Oktober 2022

Alzheimer-Aufklärung für Kinder

Mit Comics, Rätseln und Mitmach-Aufgaben


Foto: AFi-KiDS 
www.afi-kids.de

Alzheimer betrifft alle Altersgruppen: Über 1,2 Millionen Menschen leben in Deutschland mit der Alzheimer-Krankheit. Die Erkrankung ist für Patientinnen und Patienten eine Herausforderung, aber genauso auch für Angehörige. In vielen Familien erleben Kinder die Alzheimer-Erkrankung ihrer Großeltern oder eines anderen älteren Familienmitglieds. Gerade für die ganz junge Generation sind die Symptome der Alzheimer-Krankheit oft nur schwer nachzuvollziehen. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) hat am Welt-Alzheimer-Tag auf ihr Aufklärungsangebot „AFi-KiDS“ hingewiesen, das sich an Kinder ab fünf Jahren richtet. Das Angebot besteht aus dem kostenlosen Kinderbuch „AFi-KiDS wissen mehr – Für Kinder und ihre Eltern“ sowie der Webseite www.AFi-KiDS.de.