Freitag, 15. Juli 2022

Kühlkettenpflichtige Arzneimittel brauchen auch während des Transports eine kontinuierliche Kühlung

Arzneimittel im Sommer vor Hitze schützen

Bildquelle: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

Die meisten Arzneimittel kann man auch an einem heißen Sommertag ohne Bedenken von der Apotheke nach Hause tragen. „Aber es gibt Ausnahmen, zum Beispiel kühlpflichtige Arzneimittel. Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke dazu beraten, wie Sie Ihre Medikamente bei Hitze richtig transportieren und lagern“, rät Apothekerin Silke Laubscher aus dem Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. 

Die meisten Arzneimittel sollen zwischen 15 und 25 Grad gelagert werden. In der Wohnung kann man sie auch im Hochsommer in einem ungekühlten Schrank verstauen. Aber einige Arzneimittel gehören in den Kühlschrank, zum Beispiel Insuline. Wenn es auf der Verpackung vermerkt ist, sollten sie zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden. Im Jahr 2021 gaben die Apotheken 19,5 Millionen kühlpflichtige Arzneimittel ab. Laubscher: „Es gibt außerdem kühlkettenpflichtige Arzneimittel, die auch während des Transports von der Apotheke zum Patienten eine kontinuierliche Kühlung brauchen. Diese eignen sich nicht für einen Versand per Post.“ Sie empfiehlt deshalb, kühlpflichtige Arzneimittel in einer Apotheke vor Ort zu beziehen. Die Apotheken gaben im Jahr 2021 rund 11,4 Millionen kühlkettenpflichtige Arzneimittel ab.

Hitze kann Arzneimittel beschädigen, ohne dass das äußerlich erkennbar ist. Werden beispielsweise Asthmasprays in der direkten Sonne gelagert, können sich Dosiergenauigkeit und Wirksamkeit verändern. Bei Cremes kann Hitze die Konsistenz verändern und die Bestandteile können sich trennen. Wenn Zäpfchen schmelzen, darf man sie auch nach dem Abkühlen und Aushärten nicht mehr verwenden. Denn die Wirkstoffe können in der flüssigen Grundlage ungleichmäßig verteilen. Das macht die Zäpfchen auch nach dem Abkühlen unbrauchbar.

Wärmeempfindliche Medikamente können unterwegs in einer Kühltasche ohne Kühlelemente verstaut werden - bei kühlpflichtigen braucht man einen Kühlakku. Aber Vorsicht, denn die Arzneimittel dürfen unterwegs nicht einfrieren. Deshalb sollten sie in der Kühlbox mit einem Handtuch umwickelt werden, um direkten Kontakt zu einem Kühlelement zu vermeiden. Im Sommer können bei Autofahrten Medikamente während der Fahrt unter einem Vordersitz verstaut werden, denn hier bleibt es relativ kühl.

Samstag, 25. Juni 2022

Wie Sie Schmerzen beim Insulin-Spritzen vermeiden

Beim Spritzen sollte das Insulin Zimmertemperatur aufweisen



Es kann verschiedene Gründe haben, weshalb Insulin beim Spritzen unter der Haut brennt: zu kaltes Insulin, die falsche Nadelgröße oder eine bestehende Unverträglichkeit. Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" erklärt, was man gegen Schmerzen beim Insulin-Spritzen tun kann.

Insulin sollte Zimmertemperatur haben

Vermeiden sollte man, zu kaltes Insulin direkt aus dem Kühlschrank zu verwenden. Beim Spritzen entsteht dann nämlich ein Gefühl wie brennendes Feuer unter der Haut. Deshalb sollte man am besten Insulin aus neuen, unangebrochenen Ampullen einige Stunden vor der Anwendung aus dem Kühlschrank nehmen, rät Apothekerin Tanja Wulf aus Hemer. "Beim Spritzen sollte das Insulin Zimmertemperatur aufweisen."

Immer Nadel senkrecht in die Haut stechen

Auch die richtige Nadellänge ist wichtig, um das Gefühl des Brennens zu vermeiden, so Tanja Wulf: "Kurze Nadeln erreichen beim Spritzen nur die oberen Hautschichten. Zu lange Nadeln können bis in den Muskel gelangen. In beiden Fällen kann das Spritzen schmerzen." Empfehlung der Apothekerin: 4 mm lange Nadeln - oder eben die Länge, die das Diabetesteam vorschlägt. Wichtig ist außerdem, die Nadel senkrecht in die Haut zu stechen. Bei einem zu schrägen Einstich kann es passieren, dass sie nicht ins Unterhautfettgewebe eindringt. Ebenfalls ratsam: jede Nadel nur einmal verwenden.

Auch das Insulin selbst kann der Grund für das Brennen sein - falls eine Unverträglichkeit besteht. Das merkt man normalerweise bei der ersten Anwendung. "Sind Sie unsicher, ob Sie bei Spritzen alles richtig machen oder Insulin richtig vertragen, sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt", empfiehlt Apothekerin Tanja Wulf.

Quelle: Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber"
Ausgane 6/2022 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.

Samstag, 18. Juni 2022

Pflegebedürftige warten lange auf ihr Geld

Leere Pflege- und Krankenkassen?




Weil die Pflege- und Krankenkassen die Abrechnungen von ambulanten Pflegediensten oft erst Wochen zu spät bearbeiten, müssen auch Pflegebedürftige auf die Auszahlung ihres anteiligen Pflegegeldes warten. Darauf macht der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) aufmerksam und fordert eine Beschleunigung der Auszahlungen.

„Derzeit häufen sich die Berichte unserer Mitgliedsunternehmen über langen Zahlungsverzug oder willkürliche Kürzungen der Rechnungen“, berichtet der bpa-Landesvorsitzende Mathias Steinbuck. Zur Begründung würden zum Beispiel interne Abrechnungsprüfungen und Personalmangel der Kassen angeführt. Warten müssten dann auch oftmals die Pflegebedürftigen. Ihnen wird nach der Abrechnung das anteilig übrig gebliebene Pflegegeld ausgezahlt. Auch das erfolge vielfach zu spät und die Betroffenen müssten ihre eigenen Ausgaben lange vorfinanzieren, so Steinbuck. „Die Kassen schieben ein Milliardenloch vor sich her, das die Bundesregierung nicht gestopft kriegt. Das darf aber kein Grund sein, Pflegebedürftige und Pflegedienste auf ihr Geld warten zu lassen.

Der bpa fordert auch deshalb eine schnellere Bearbeitung der Abrechnungen. „Die rechtswidrige Bummelei der Kassen bringt auch die Pflegedienste in Schwierigkeiten“, warnt Steinbuck. „Gehälter und Mieten werden pünktlich fällig und müssen dann über Monate vorfinanziert werden. Unsere Mitgliedsunternehmen investieren viel Zeit und Geld in eine oftmals monatelange Klärung von unberechtigten Kürzungen. Wir erwarten, dass die Rechnungen der Dienste zeitnah und in voller Höhe bezahlt werden und das anteilige Pflegegeld schnell an die Pflegebedürftigen ausbezahlt wird“, so Steinbuck.