Mittwoch, 8. September 2021

Trotz Pflegereform weiterhin unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige

DAK-Studie: Anteil der Sozialhilfeempfänger in der Pflegeversicherung steigt 2021 Modellrechnungen zufolge auf Rekordniveau von 35 Prozent.




Auch nach der Pflegereform der Bundesregierung entstehen unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen. Das ist ein Ergebnis der neuen Studie des Bremer Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen ist aktuell von Sozialhilfe abhängig. Ihr Anteil wird in diesem Jahr das Rekordniveau von rund 35 Prozent erreichen. Das ist der höchste Wert seit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990er Jahre. 

An dieser Entwicklung wird sich auch durch die Pflegereform mittelfristig nichts ändern. Die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verabschiedete Pflegereform führt nur zu einer kurzfristigen Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Auch in Zukunft wird daher ein erheblicher Teil der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen auf Sozialhilfe angewiesen sein. Nach einem Rückgang 2022 ist bereits 2023 mit einem erneuten Anstieg zu rechnen. Zudem droht in der Pflegeversicherung eine reformbedingte Deckungslücke von 1,1 Milliarden Euro, die 2025 auf 3,5 Milliarden Euro steigt.

Laut DAK-Studie des Bremer Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang wirkt die Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht nachhaltig. „Die Entwicklungen in der Pflegeversicherung sind alarmierend“, warnt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Die Pflegeversicherung kann trotz der jüngsten Reform ihren eigenen Anspruch, pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu verhindern, zunehmend weniger erfüllen“, so Storm weiter. Die Pflegereform 2021 sei nicht geeignet, die Probleme der finanziellen Überlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu lösen. Die neuen Leistungszuschläge führten nur zu einer kurzfristigen Entlastung, begrenzten den weiteren Anstieg der Eigenanteile aber nicht. Nach wie vor sei es unmöglich vorherzusagen, wie hoch der Eigenanteil sein werde, wenn Pflegebedürftigkeit in Zukunft auftritt. „Gezielte Vorsorge ist daher weiterhin nicht möglich“, sagt Kassenchef Storm. Die in der Pflegereform beschlossenen Leistungszuschläge seien zudem so niedrig angesetzt, dass sie im Durchschnitt nicht einmal in der Lage seien, die reformbedingten Anstiege der Pflegesätze zu kompensieren – geschweige denn die Eigenanteile zu senken. „Diese Reform ist eine ‚Pflegereform light‘. Wir brauchen dringend verlässliche und finanzierbare Heimkosten für Pflegebedürftige“, sagt Kassenmanager Andreas Storm.

Nur kurzfristige Entlastung durch Pflegereform

Datengrundlage der Expertise sind unter anderem Berechnungen zu Einkommen, Vermögen und Heimentgelten. Zudem wurden die Finanzwirkungen, die durch die Reformelemente des GVWG in Bezug auf Pflegefinanzierung, Entlohnung und Personalanstieg entstehen, analysiert. Ein Ergebnis: Durch die Verpflichtung zur Entlohnung auf Tarifniveau und die Refinanzierung von mehr Personal wird die finanzielle Entlastungswirkung der gestaffelten Leistungszuschläge zunichte gemacht. „Dies führt dazu, dass die Sozialhilfeabhängigkeit nach 2022 wieder ansteigt,“ sagt Pflegeökonom Prof. Rothgang. Schon ab 2024 werde die Sozialhilfequote der stationär versorgten Pflegebedürftigen von 2019 überschritten, deren Höhe bereits als zu hoch bewertet wurde und den Anstoß zur aktuellen Pflegereform lieferte.

„Die Modellwerte zeigen, dass – ohne eine echte Begrenzung der Eigenanteile – dauerhaft mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen in stationärer Versorgung auf Sozialhilfe angewiesen sein werden – mit steigender Tendenz“, so DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Der politische Handlungsbedarf bleibt unverändert hoch. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Deshalb gehört bereits in der ersten Hälfte der kommenden Wahlperiode eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung auf die politische Agenda.“

Mehr steuerfinanzierte Zuschüsse für die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde vor 26 Jahren nicht zuletzt deshalb eingeführt, um pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu reduzieren. De facto führen steigende Heimkosten auch nach Einführung der neuen Leistungszuschläge zu steigenden Belastungen der Pflegebedürftigen und in der Folge zu wieder wachsenden Anteilen an Sozialhilfeempfängern. Durch die steigenden Ausgaben für Hilfe zur Pflege wächst auch die Belastung der Kommunen.

Die Pflegeversicherung übernimmt in Teilen gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Dafür müsse es einen angemessenen Steuerzuschuss geben; notwendig seien systematische Änderungen in der Finanzierungsstruktur der Pflegeversicherung, so die Studienergebnisse. „Wir brauchen eine völlig neue Finanzstatik in der Pflege, um Menschen im Pflegefall vor einem Armutsrisiko zu bewahren“, sagt Storm. Das Ziel müsse eine faire Lastenverteilung zwischen Beitragszahlern, Steuerzahlern und Pflegebedürftigen sein. Nach dem von der DAK-Gesundheit vorgeschlagenen Reformkonzept würden Pflegebedürftige dagegen mehr finanzielle Sicherheit erhalten, indem ihre Eigenanteile gedeckelt und kalkulierbar werden. Die Eigenanteile würden entsprechend der Lohnentwicklung dynamisch steigen. „Dieses Modell ist nicht nur geeignet, Sozialhilfeabhängigkeit im Bereich der stationären Pflege deutlich zu reduzieren,“ so Storm. „Es ermöglicht darüber hinaus auch dem Einzelnen, rechtzeitig Eigenvorsorge für das Risiko der Pflegebedürftigkeit zu betreiben.“

Hintergrund:
4,1 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, von ihnen werden rund 819.000 in Heimen vollstationär versorgt (Quelle Statistisches Bundesamt). Die Ausgaben der Pflegeversicherung sind zwischen 2015 und 2020 von 29 auf 49 Milliarden Euro gestiegen (Quelle BMG).

Das Statistische Bundesamt hat am 19. August die Daten zur Entwicklung der Sozialhilfeausgaben im Jahr 2020 publiziert: Insgesamt sind sie gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent gestiegen. Der stärkste prozentuale Anstieg mit 14 Prozent auf 4,3 Milliarden Euro war im Bereich „Hilfe zur Pflege“ zu verzeichnen.

Die Entgelte für einen stationären Heimplatz werden zum kleineren Teil von der Pflegeversicherung, zum größeren Teil aber von den Pflegebedürftigen selbst getragen. Die privat zu tragenden Kosten für einen stationären Heimplatz setzen sich für Pflegebedürftige aus folgenden Komponenten zusammen: Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für pflegebedingte Kosten im engeren Sinn, Entgelte für Unterkunft und für Verpflegung sowie gesondert in Rechnung gestellte Investitions- und Ausbildungskosten.

Die DAK-Gesundheit ist mit 5,6 Millionen Versicherten eine der größten Krankenkassen in Deutschland.

Freitag, 3. September 2021

Bundestagswahl: Wahlrecht gilt auch für Alzheimer-Patienten und Patientinnen

Das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht und kann nicht delegiert werden




Auch Alzheimer-Patient*innen und Menschen mit einer anderen dementiellen Erkrankung sind wahlberechtigt und haben das Recht, bei politischen Wahlen ihre Stimme abzugeben. Darauf weist die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. im Vorfeld der Bundestagswahl und der Landtagswahlen am 26. September hin.

Sollten Patient*innen bei der Stimmabgabe Unterstützung brauchen, können Angehörige, Freund*innen oder Pflegepersonen behilflich sein. „Diese Person kann auch ein vom Wähler oder Wählerin bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein“, erklärt Anna-Karina Elbert von der Bundeswahlleitung in Wiesbaden. Die Unterstützung bezieht sich allerdings nur auf die technische Abwicklung der Stimmabgabe, beispielsweise das Eintüten und Einwerfen des Stimmzettels in die Wahlurne.

Nicht erlaubt und strafbar ist jede Form der Beeinflussung und Manipulation der Wahlentscheidung der Betroffenen. „Die Wahlentscheidung muss unmittelbar vom Wähler oder der Wählerin ausgehen. Es ist nicht zulässig, nur aufgrund von Vermutungen in seinem oder ihrem Sinne zu entscheiden oder ein aus der Vergangenheit bekanntes oder vermutetes Abstimmungsverhalten des Wahlberechtigten oder der Wahlberechtigten fortzuführen“, sagt Elbert. Das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht und kann deshalb auch nicht durch eine Vollmacht an eine andere Person delegiert oder von einer gesetzlichen Vertretung ausgeübt werden. Auch das Wahlgeheimnis muss von den Helfer*innen gewahrt werden.

„Um eine Wahlassistenz in Anspruch zu nehmen, müssen keine ärztlichen Diagnosen oder Atteste ins Wahllokal mitgebracht werden. Die betroffene Person muss zum Ausdruck bringen können, dass eine Hilfsperson gewünscht ist und eine eigene Wahlentscheidung treffen und äußern können“, so Elbert. Die Wahlhelfer*innen im Wahllokal sind entsprechend geschult. Auch bei der Briefwahl kann eine Assistenz technische Hilfestellung leisten.

Bis 2019 durften Menschen mit einer umfassenden gesetzlichen Betreuung, einer sogenannten „Betreuung für alle Anliegen“, nicht wählen. Dieser Wahlausschluss galt auch für Menschen mit einer dementiellen Erkrankung wie Alzheimer. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2019 entschieden, dass der Ausschluss vom aktiven Wahlrecht für betreute Personen verfassungswidrig ist.


Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 312 Forschungsaktivitäten mit über 12,2 Millionen Euro unterstützen und rund 880.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Montag, 30. August 2021

Medikationsfehler bei pflegebedürftigen Menschen vermeiden

Zur sicheren Medikamentenversorgung pflegebedürftiger Menschen können Angehörige entscheidend beitragen. 


Die Mehrheit älterer pflegebedürftiger Menschen in Deutschland wendet regelmäßig und über einen längeren Zeitraum fünf oder mehr rezeptpflichtige Arzneimittel an, wie der WIdO-Pflege-Report 2021 zeigt. Dies birgt für sie nicht nur die Gefahr unerwünschter Neben- und Wechselwirkungen, sondern auch das Risiko für Fehler und Missverständnisse im Medikationsprozess – vom Verordnen, Lagern, Richten bis hin zur Anwendung. 

Für die Gesundheit der pflegebedürftigen Menschen kann das schwerwiegende Folgen haben, wenn die Medikamente nicht so wirken wie sie sollen. In der häuslichen Pflege gibt es eine Reihe von Fehlerpotenzialen: Denn an dem ohnehin komplexen Medikationsprozess sind neben den pflegebedürftigen Menschen selbst oft mehrere Personen beteiligt, unter anderem Ärzte, professionell Pflegende, Apotheker und nicht zuletzt Angehörige. 

Wie eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigt, übernehmen drei Viertel der befragten pflegenden Angehörigen Aufgaben in der Medikamentenversorgung. Die Mehrheit empfindet das als schwierig oder belastend, sehr viele berichten von sicherheitsrelevanten Problemen.

Kurzratgeber "Sicherheit bei der Medikation" kostenlos erhältlich

Daniela Sulmann, Pflegeexpertin im ZQP, weiß um die Herausforderung für pflegende Angehörige: „Bei der Medikation zu unterstützen, ist eine vielschichtige und zum Teil aufwändige Aufgabe. Zum Beispiel besorgen Angehörige die Rezepte und Medikamente, stellen und verabreichen Tabletten, wenden Tropfen und Salben an und achten auf die Wirkung. Solche Aufgaben sind wegen der gesundheitlich hohen Relevanz besonders verantwortungsvoll.“ Medikationsfehler können zum Beispiel Schwindel, Stürze, Verdauungs- und Herz-Kreislauf-Probleme sowie Schäden an Nieren und Leber hervorrufen. Bei Schlaf- und Beruhigungsmitteln besteht das Risiko einer Abhängigkeit. Medikationsfehler mit Psychopharmaka können unter anderem Antriebslosigkeit und motorische Probleme auslösen oder verstärken.

Um pflegende Angehörige bei einer sicheren Medikamentenversorgung zu unterstützen, hat das ZQP Pflegeinformationen erstellt: Der Kurzratgeber ZQP-Einblick „Sicherheit bei der Medikation“ vermittelt Basiswissen und praktische Tipps, beispielsweise dazu was bei der Organisation und Verabreichung der Medikation zu beachten ist und welche Fragen man Fachleuten stellen sollte. Angehörige sollten sich zum Beispiel darüber informieren, wie ein Medikament wirken soll und welche Neben- sowie Wechselwirkungen auftreten können. Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Medikamenten bietet das ZQP-Präventionsportal, unter anderem zeigt ein kurzer Erklärfilm, was man über Medikationssicherheit wissen sollte. „Angehörige sollten unter anderem darauf achten, dass bei der Medikation Zeitpunkt und Dosis stimmen. Es ist sehr wichtig, dass Arzneimittel wie verordnet angewendet werden. Daher sollte man auch fachlichen Rat einholen, wenn es Probleme bei der Einnahme gibt. Ebenso sollte man abklären, bevor man Tabletten teilt, auflöst oder Kapseln öffnet, ob das unbedenklich ist“, sagt Sulmann.

Grundsätzlich sollten Angehörige ärztlichen, pharmazeutischen oder pflegefachlichen Rat einholen, wenn sie Fragen zur Medikation haben. Ratsam sei es, die Fragen vorher aufzuschreiben, die Informationen aus dem Gespräch direkt zu notieren oder sich idealerweise schriftlich mitgeben zu lassen, erklärt Daniela Sulmann. Für einen guten Überblick und eine sichere Handhabung der Arzneimittel sollte der ärztlich ausgestellte bundeseinheitliche Medikationsplan genutzt werden. Gesetzlich Krankenversicherte, die mindestens drei Medikamente anwenden, die über den Blutkreislauf wirken, haben Anspruch auf einen solchen Medikationsplan.

Alle ZQP-Pflegeinformationen sind frei von kommerziellen Interessen. Der Kurzratgeber kann kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen/. Auf www.pflege-praevention.de sind weitere Informationen und Tipps sowie der Erklärfilm zur Medikationssicherheit zugänglich.