Mittwoch, 2. September 2020

Gewalt in der Pflege

 So helfen Zeugen richtig


Eine neue Ausgabe der ZQP-Kurzratgeberreihe EINBLICK vermittlet klar und übersichtlich, was man über Gewalt in der Pflege wissen muss und was zu tun ist, wenn man Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen beobachtet.

Gewalt in der Pflege ist kein Einzelfall – pflegebedürftige Menschen müssen dringend vor ihr geschützt werden. 

Doch wie kann Gewalt aussehen und was kann man tun, wenn man sie beobachtet? 

Darüber informiert der neue EINBLICK „Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen verhindern“ des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP). Die Broschüre richtet sich an alle, die zum Schutz pflegebedürftiger Menschen beitragen können, zum Beispiel Angehörige, Bekannte, ehrenamtlich Helfende oder auch professionell Pflegende.

Die Folgen von Gewalt in der Pflege können für Betroffene schwerwiegend sein, so drohen Schäden für die körperliche oder psychische Gesundheit. Besonders fatal ist: Pflegebedürftige Menschen können sich häufig schlecht wehren oder auch gar nicht mitteilen, wenn sie Opfer von Gewalt geworden sind. Sie sind auf Hilfe von außen angewiesen – das ist nicht nur ein Thema für Fachleute. „Wer auch immer Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen beobachtet, muss etwas tun. Darum haben wir einen Kurzratgeber entwickelt, der dabei helfen kann“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des ZQP, Dr. Ralf Suhr.

Auch Vernachlässigung ist Gewalt

Die Broschüre vermittelt unter anderem zehn zentrale Tipps. Dazu gehört, genau hinzuschauen und Anzeichen für mögliche Gewalt wahrzunehmen. Zum Beispiel können Kratzer, Platzwunden oder Abdrücke von Schnallen oder Gurten auf Gewalt hindeuten. Aber auch deutlich verändertes Verhalten der pflegebedürftigen Person kann ein entsprechendes Indiz sein – etwa wenn die Person plötzlich schreckhaft, scheu oder teilnahmslos wirkt. Auch Vernachlässigung ist Gewalt: Durch mangelhafte Pflege kann es unter anderem zu Flüssigkeitsmangel, Infektionen oder Druckgeschwüren kommen. 

Falls entsprechende Beobachtungen gemacht werden, sollte man die pflegebedürftige Person soweit möglich darauf ansprechen, um herauszufinden, was genau geschehen ist, und Hilfe anbieten. Darüber hinaus ist ein sachlicher und präziser Bericht an die Leitung der Einrichtung beziehungsweise des ambulanten Dienstes nötig. Vorsichtshalber sollten die Beobachtungen so genau wie möglich durch Notizen dokumentiert und bei körperlichen Verletzungen umgehend eine ärztliche Untersuchung angeregt werden. Zudem vermittelt die Broschüre, welche Beratungs- oder Beschwerdestellen genutzt werden können, wenn man Zeuge oder Betroffener von Gewalt in der Pflege geworden ist.

Es ist auch Zivilcourage gefordert, wenn man Zeuge geworden ist

Der ZQP-Kurzratgeber hält darüber hinaus weitere Informationen bereit, die einen Verdachtsfall einordnen helfen. So klärt der EINBLICK beispielsweise auch darüber auf, welche unterschiedlichen Gewaltformen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen auftreten können. Denn: Gewalt in der Pflege fängt eben nicht erst beim Schlagen an, sondern bedeutet zum Beispiel auch, pflegebedürfte Menschen lange auf Hilfe warten zu lassen, sie zum Essen zu zwingen, anzuschreien oder zu beschämen.

„Gerade weil die Erscheinungsformen und die Folgen von Gewalt nicht immer eindeutig erkennbar sind, bedarf es mehr Aufklärung. Aber es ist eben auch Zivilcourage gefordert, wenn man Zeuge geworden ist“, sagt der ZQP-Vorstandsvorsitzende. Nur so könnte das Schweigen gebrochen, Gewalt erkannt und vor allem vorgebeugt werden, so Suhr weiter.

Der ZQP-EINBLICK – Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen verhindern ist werbefrei. Kommerzielle Interessen werden damit nicht verfolgt. Der Kurzratgeber kann kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen. Im Bestellbereich finden sich zudem weitere kostenfreie Publikationen zum Thema Gewalt in der Pflege sowie aus der ZQP-Ratgeber- und EINBLICK-Reihe. Umfangreiche Informationen und Tipps zur Gewaltprävention in der Pflege sowie die Kontaktdaten zu Krisentelefonen bietet das ZQP-Onlineportal www.pflege-gewalt.

Donnerstag, 27. August 2020

24-Stunden-Pflege zuhause durch osteuropäische Pflegekräfte in Fellbach, Schmiden und Oeffingen

Neue Beratungsstelle der gelko Pflegevermittlung in Fellbach



www.gelko-pflegevermittlung.de



Die gelko Pflegevermittlung verzeichnet zurzeit eine verstärkte Nachfrage nach osteuropäischen Pflegekräften und Betreuerinnen für die sogenannte 24-Stunden-Pflege und Betreuung zu Hause in Fellbach, Schmiden und Oeffingen.

Aus diesem Grund haben wir jetzt auch eine Beratungsstelle in Fellbach, so die Geschäftsleitung der gelko Pflegevermittlung.

Herr Neumann und sein Team beraten und betreuen ab sofort die Interessenten und Kunden in Fellbach, Schmiden und Oeffingen.

Das Büro in der Fellbacher Bahnhofstrasse (direkt gegenüber dem Bahnhof) ist sowohl mit dem PKW als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar und zudem nahezu barrierefrei.

Die Beratungsstelle in Fellbach wird von Rainer Neumann geleitet.

Obwohl das Netzwerk in der Ambulanten Alten- und Krankenpflege in Fellbach groß ist und die Pflegebedürftigen unter „normalen“ Umständen daher auch gut versorgt sind, steigt die Anzahl derer, bei denen eine Versorgung über die üblichen „Hausbesuche“ der ambulanten Dienste nicht mehr ausreichend ist.

Hier stellt sich für viele Betroffenen und deren Angehörigen die Frage der weitergehenden Organisation und Finanzierung, zum Beispiel einer 24 Stunden Pflege und Betreuung zu Hause.

Selbst in den Fällen wo die 24 Stunden Pflege durch Angehörige geleistet werden kann, stehen diese oft ziemlich schnell an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Oftmals wird auch durch den Ehepartner gepflegt, der selbst schon in einem entsprechenden Alter ist und natürlich im Laufe der Zeit zunehmend älter wird.

Deshalb werden immer öfter polnische oder andere osteuropäische Pflegekräfte für die 24 Stunden Pflege nachgefragt, die im Haushalt mit dem Pflegebedürftigen wohnen und die Angehörigen bei der Alltagsbetreuung entlasten.

Herr Neumann ist in Fellbach und seinen Stadtteilen Oeffingen und Schmiden ein kompetenter und engagierter Ansprechpartner für alle Betroffenen und/oder deren Familien.



Dienstag, 25. August 2020

Verbraucherzentralen warnen vor Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften

Die Beauftragung selbstständiger Betreuungskräfte ist risikobehaftet



Ausländische Betreuungskräfte sind ein fester Bestandteil in vielen deutschen Pflegehaushalten. Den Kontakt vermitteln Agenturen, doch die Beschäftigung ist nicht immer legal. Die rechtlichen Risiken sind für Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht zu erkennen.

Das ist das Ergebnis eines Marktchecks des Projektteams „Grauer Pflegemarkt“ der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg.

Hinweise auf Risiko der Scheinselbstständigkeit durch Vermittlungsagenturen sind unzureichend

Im Marktcheck wurden die Webseiten von 84 Vermittlungsagenturen darauf untersucht, wie erkennbar das von ihnen angebotene Beschäftigungsmodell war. Von den untersuchten Agenturen vermittelten 17 und damit jede fünfte ein Modell, das für Verbraucher mit großen rechtlichen Risiken einhergeht: Sie boten Betreuungskräfte in Selbstständigkeit an. In 13 von 17 Fällen war dies schon auf der Webseite der Agenturen erkennbar. In 4 Fällen wurde erst in einem Telefonat deutlich, dass die jeweilige Agentur Selbstständige vermittelte. 11 der 13 Agenturen, die laut Webauftritt Selbstständige vermitteln, machten dort zwar Angaben zum Risiko der Scheinselbstständigkeit. Ihre Informationen waren jedoch überwiegend nicht prominent platziert und zudem unzutreffend oder unvollständig.

Scheinselbstständigkeit kann für Verbraucher teuer werden

Nach gegenwärtiger Rechtslage sind die Risiken für Verbraucher bei der Wahl des Selbstständigenmodells zu hoch: Die Folgen einer Scheinselbstständigkeit können hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie Strafen sein. „Die Einschaltung einer Vermittlungsagentur ist für Verbraucher keine Risikovorsorge bei Scheinselbstständigkeit“, so Natalia Bott, Projektleiterin „Grauer Pflegemarkt“. In einem Viertel der untersuchten Fälle (21 von 84 Agenturen) ergab sich aus den Webseiten der Vermittlungsagenturen nicht, mit welchem rechtlichen Modell sie arbeiteten. „Selbst in anschließenden Klärungstelefonaten mussten wir die Frage nach der Vermittlung Selbstständiger erst ausdrücklich stellen“, so Bott. Verbraucher ohne Vorwissen um die verschiedenen Beschäftigungsmodelle haben kaum eine Chance, von Hintergründen und ihren rechtlichen Folgen zu erfahren und diese bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Selbst wenn die Agenturen, die Selbstständige vermittelten, das Risiko der Scheinselbstständigkeit in ihren Webauftritten erwähnten, taten sie das nicht im Vordergrund. Besonders kritisch sollten Verbraucher mit Ratschlägen der Agenturen zur Vorbeugung der Scheinselbstständigkeit umgehen. Von solchen, die neun Agenturen auf ihren Webseiten nannten, ist allein die Vorlage einer ungefälschten A1-Bescheinigung geeignet, das Risiko für Verbraucher tatsächlich auszuschließen. Das gilt allerdings nur bei Selbstentsendung aus dem EU-Ausland. Andere Tipps der Agenturen waren unzutreffend bzw. unvollständig.

Die Beauftragung selbstständiger Betreuungskräfte ist risikobehaftet

Verbraucher sollten von der Beauftragung selbstständiger Betreuungskräfte lieber absehen. Damit sie nicht unabsichtlich in die Beschäftigung einer selbstständigen Betreuungskraft geraten, empfiehlt es sich, auf der Webseite der Vermittlungsagentur zu prüfen, ob diese sozialversicherungspflichtig angestellte Betreuungskräfte vermittelt. Dies sollte zudem noch einmal vor Vertragsschluss explizit gefragt werden wie auch, welches Beschäftigungsmodell mit dem Vertrag angeboten wird.

Weitere Informationen

Den Bericht über den Marktcheck und seine Ergebnisse finden Interessierte auf der Webseite des Projekts „Grauer Pflegemarkt“ www.24h-pflegevertraege.de unter https://www.pflegevertraege.de/projekt-pflegevertraege/neuer-marktcheck-zu-sog-haeuslicher-24stundenbetreuung-50848.

Zum Projekt „Verbraucherschutz im ‚Grauen Pflegemarkt‘ stärken“

Im Rahmen des Projekts der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wird eine gezielte Untersuchung des Pflegemarkts im Bereich der sogenannten häuslichen „24-Stunden-Betreuung“ durchgeführt. Neben der rechtlichen Lage sollen tatsächliche Herausforderungen für Verbraucher erfasst werden. Das Projekt wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.