Montag, 27. Januar 2025

BARMER-App zeigt Pflegeanträge und Leistungen in Echtzeit

BARMER-App wurde um das Modul Pflege ergänzt




Versicherte der BARMER können ab sofort den Bearbeitungsstand von Pflegeanträgen jederzeit digital nachverfolgen. Zudem können sie ihr Budget für Entlastungsangebote und eine Übersicht über bewilligte Leistungen rund um die Uhr abrufen. Dazu wurde die BARMER-App um das Modul Pflege ergänzt. „Die erweiterte BARMER-App schafft größtmögliche Transparenz im Bereich der Pflege. Versicherte können laufende Leistungen abrufen, wie sie es beispielsweise vom Online-Banking her kennen. Dies ist eine zudem nachhaltige Lösung, die Geschäftsstellenbesuche, Telefonate und Briefe vielfach überflüssig macht“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Die App sei intuitiv bedienbar und gebe neben einem Überblick über das Leistungsgeschehen auch Tipps in Pflegebelangen. Beispielsweise informiere sie Betroffene darüber, was sie bei der Vorbereitung auf Begutachtungstermine des Medizinischen Dienstes beachten sollten. Wer keine BARMER-App nutze, könne sämtliche darin enthaltenen Services auch über den PC im Versichertenportal „Meine BARMER“ erhalten.

BARMER-App schafft Transparenz bei zahlreichen Anliegen

Mit dem Pflegemodul werde die BARMER-App um einen zentralen Bereich ergänzt, um Versicherten einen unkomplizierten Einblick in das Leistungsgeschehen zu ermöglichen. Seit dem Jahr 2020 könnten so etwa Krankschreibungen und deren Bearbeitungsstand nachverfolgt werden. In der Folgezeit sei der digitale Helfer um weitere Abläufe ergänzt worden, darunter Anträge auf Mutterschaftsgeld sowie Entscheidungen über Rehabilitationsleistungen oder Hilfsmittel. „Je mehr Anliegen Versicherte über die BARMER-App nachverfolgen können, desto besser. Das spart Zeit, Aufwand und ist zugleich nachhaltig“, sagt BARMER-Chef Straub.

Donnerstag, 9. Januar 2025

Millionen Menschen in Deutschland haben einen Anspruch darauf, sich von Zuzahlungen zu Arzneimitteln befreien zu lassen.

Zuzahlungsbefreiung für 2025 beantragen


Foto: ABDA


Millionen Menschen in Deutschland haben einen Anspruch darauf, sich für das Jahr 2025 von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Dazu können sie ihre Belastungsgrenze auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de berechnen und sodann einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Auf diese Möglichkeit macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) insbesondere alle Patientinnen und Patienten aufmerksam, die im Laufe des Jahres 2025 ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßig Zuzahlungen (z.B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) leisten müssen. Die Befreiungsbescheinigung wird von der Krankenkasse nach Vorauszahlung der erwarteten Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze in Höhe von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens ausgestellt, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten ist es nur 1 Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.

In der Apotheke beträgt die gesetzliche Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln normalerweise 10 Prozent des Medikamentenpreises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Das Geld wird von den Apotheken eingesammelt und an die Krankenkassen weitergeleitet. Im Jahr 2023 haben laut DAV die gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten allein bei Medikamenten mehr als 2,4 Milliarden Euro zugezahlt, um die Krankenkassen finanziell zu entlasten. Bei rund 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland konnte allerdings auch jeder und jede 14. Versicherte erfolgreich eine ganzjährige Zuzahlungsbefreiung erwirken – das waren 6,9 Prozent oder 5,1 Millionen aller gesetzlich Krankenversicherten. Die meisten Zuzahlungsbefreiten sind chronisch kranke Patientinnen und Patienten (4,9 Millionen), während alle übrigen Krankenversicherten nur 0,2 Millionen ausmachen (Stand: 2022).