Mittwoch, 12. Dezember 2018

Weihnachten feiern mit Alzheimer-Patienten

Tipps und Anregungen für die Feiertage im Familienkreis



Für Familien mit einem an Alzheimer erkrankten Angehörigen sind die Weihnachstage häufig eine besondere Herausforderung. Auf der einen Seite soll das Weihnachtsfest so sein wie es vor der Erkrankung war. Auf der anderen Seite muss auf die Erkrankung eines Angehörigen Rücksicht genommen werden. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. gibt Anregungen für die Feiertage mit der Familie.

Mit der feierlichen Atmosphäre und den stimmungsvollen Ritualen bieten die Weihnachtstage viele Gelegenheiten, Menschen mit Alzheimer einzubeziehen und schöne gemeinsame Stunden zu verbringen.

Während aktuelle Bezüge und Erfahrungen bei Alzheimer-Patienten immer mehr verloren gehen, bleiben die Gefühle erhalten. Auch alte Erinnerungen sind oft noch lebendig. 

Altbekannte Rituale und sinnliche Eindrücke können schöne Erinnerungen beim Patienten wecken. Gemeinsam Weihnachtslieder singen, der Duft von Weihnachtsplätzchen, das traditionelle Festtagsessen oder der Gottesdienstbesuch schenken ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit. Wenn möglich, kann der Angehörige auch in die Vorbereitungen einbezogen werden, zum Beispiel beim Plätzchen backen, Tisch decken oder Tannenbaum schmücken.

Die Feiertage sollten ruhig und ohne überladenes Programm gestaltet und nach Möglichkeit in einem kleinen, vertrauten Kreis begangen werden. Zu viel Hektik und unbekannte Gesichter überfordern Alzheimer-Patienten. Die Erkrankung führt dazu, dass akustische und visuelle Reize nicht mehr ausreichend gefiltert werden können.

Menschen mit Alzheimer freuen sich besonders über Geschenke, die ihre Sinne, Gefühle oder alte Erinnerungen ansprechen, wie zum Beispiel das frühere Lieblingsparfüm, CDs mit alten Schlagern oder Volksliedern, eine kuschlige Decke, ein Massageball oder ein einfaches Steckspiel. Auch ein Fotoalbum, ein gerahmtes Familienfoto oder ein Bildband von der Heimat können ein passendes Geschenk sein.

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit


Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.


Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. 

Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 230 Forschungsaktivitäten mit über 9,2 Millionen Euro unterstützen und rund 800.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. 

Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Mittwoch, 5. Dezember 2018

Pflege zu Hause

Auszeiten schaffen


Foto: "obs/Wort & Bild Verlag -
Senioren Ratgeber"
Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, sollte unbedingt auch auf sich selbst achten - sich regelmäßig Zeit für Entspannungsübungen, Musikhören oder einen Spaziergang nehmen. Denn um pflegen zu können, sollte es einem selbst gut gehen. 

Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" empfiehlt pflegenden Angehörigen, am besten gemeinsam Auszeiten für die einzelnen Familienmitglieder zu planen: einen Nachmittag im Café mit Freunden, einen Vormittag im Fitnesscenter. Dafür lässt sich der Entlastungsbetrag, die Kurzzeit- oder die Verhinderungspflege nutzen. 

Wer am Ende seiner Kräfte ist, sollte mit den Hausarzt sprechen: Er kann drei Wochen Reha verschreiben. Pflege kann stressig sein, zermürben, ungeduldig machen. 

Pflegende Angehörige sollten bei Situationen, die Sie an Ihre Grenzen bringen, kurz aus dem Raum gehen, tief durchatmen und bis zehn zählen. Oft brechen in der Familie alte Konflikte wieder auf. In diesen Fällen kann es helfen, einen Familienrat abzuhalten, sich an einen Familientherapeuten oder Mediator zu wenden. Eskaliert die Situation, sollte man sich Hilfe bei Beratungsstellen und Krisentelefonen holen. 

Aber Pflege kann auch eine Chance sein, wie Heidrun vom Orde, die in Halle an der Saale Beratungen für pflegende Angehörige anbietet, schildert. "Pflege kann eine Familie stark machen und zeigen: Wir sind füreinander da, bewältigen Großes gemeinsam." 

In der Titelgeschichte des neuen "Senioren Ratgebers" erzählt eine betroffene Familie, wie alle in der Pflege anpacken.

Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Ausgabe 12/2018 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.

Dienstag, 27. November 2018

Online-Sprechstunde docdirekt jetzt für ganz Baden-Württemberg


Seit letzten Monat können sich Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg online von einem Tele-Arzt beraten lassen


Hier geht es zur Webseite


Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) rollt das Modellprojekt docdirekt landesweit aus. Bislang war die Fernbehandlung auf die Stadt Stuttgart und den Landkreis Tuttlingen begrenzt.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Johannes Fechner, erklärt: „Wir sind zunächst in den beiden Modellregionen Tuttlingen und Stuttgart gestartet, um die Abläufe und die Technik zu testen. Das Projekt ist problemlos angelaufen und die Erfahrungen aller Beteiligten sind durchweg positiv. Wir haben uns deshalb entschieden, dieses Angebot allen GKV-Versicherten in Baden-Württemberg anzubieten“. Für Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der KVBW, ist die Ausweitung von docdirekt zukunftweisend: „Es drängen viele Anbieter – auch aus dem Ausland – für die telemedizinische Beratung auf den Markt. Mit docdirekt haben die Patienten in Baden-Württemberg ein seriöses Angebot für eine Online-Beratung – kostenfrei, sicher und qualitativ hochwertig.“ 

Erfahrene Haus- und Kinderärzte beraten


Als Tele-Ärzte sind erfahrene niedergelassene Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte tätig. Sie stehen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr für die Beratung der akut erkrankten Patienten zur Verfügung. Der komfortabelste Weg zu docdirekt führt über die docdirekt-App, die im Google- oder App-Store zum Download bereitsteht. Ebenso ist eine Anmeldung über die Homepage www.docdirekt.de möglich. 

Der Patient kann auch telefonisch unter der Rufnummer 0711 965 897 00 Kontakt mit dem docdirekt-Center der KVBW aufnehmen. Eine speziell geschulte Medizinische Fachangestellte (MFA) erfasst Personalien, Krankheitssymptome und klärt die Dringlichkeit.

Der Tele-Arzt nimmt mit dem Patienten Kontakt auf und berät den Patienten online. Ist eine taggleiche persönliche Vorstellung des Patienten bei einem Arzt notwendig, vermittelt die Terminservicestelle der KVBW schnellstmöglich einen Termin bei einem niedergelassenen Haus- oder Facharzt.

docdirekt ist für gesetzlich krankenversicherte Patienten kostenfrei; die Krankenkassen übernehmen – wie bei jedem anderen Arztbesuch auch – das Honorar für den Arzt. Privat Versicherte können hingegen den Service von docdirekt nicht nutzen. 

Nächster Schritt: eRezept


Momentan ist die Verordnung von Arzneimitteln wegen fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen und technischer Umsetzung elektronisch noch nicht möglich. Dieses wichtige Element für die Fernbehandlung soll ab Frühjahr 2019 für gesetzlich Versicherte in Baden-Württemberg erprobt werden. Das Ministerium für Soziales und Integration fördert mit rund einer Million Euro das Projekt „GERDA – Geschützter E-Rezept Dienst der Apotheken“, das auf docdirekt aufsetzt.

Auf der Homepage www.docdirekt.de finden Patienten alle relevanten Informationen, ein Erklärvideo sowie die Möglichkeit, sich direkt bei docdirekt anzumelden.


Externe Links



Hier können Sie die App kostenlos downloaden:

Montag, 19. November 2018

DAK-Gesundheit startet ersten Alexa Skill zum Thema Demenz


Spielerische Aktivierung des Gedächtnisses mit dem neuen DAK Erinnerungs-Coach




Die DAK-Gesundheit hat als erster Anbieter einen Alexa Skill zum Thema Demenz entwickelt. Der DAK Erinnerungs-Coach aktiviert spielerisch das Gedächtnis von Menschen mit beginnender oder leichter Demenz. Ein Skill ist eine digitale Anwendung für sprachgesteuerte Geräte wie den Amazon Echo. Der DAK Erinnerungs-Coach steht Kunden aller Krankenkassen kostenlos zur Verfügung.


Das neue digitale DAK-Angebot bietet drei Ratespiel-Varianten an: Sprichwörter vervollständigen, Märchen raten und Geräusche erkennen, alles im direkten Dialog mit der Sprachsoftware Alexa. Auf spielerische Art werden die kognitiven Fähigkeiten angesprochen, indem Erinnerungen aus dem Langzeitgedächtnis aktiviert werden. Gleichzeitig hilft der Erinnerungs-Coach Angehörigen: Diese können den oft fordernden Alltag mit ihren demenziell veränderten Familienmitgliedern auflockern und ein positives gemeinsames Erlebnis schaffen. „Die Technologie sprachgesteuerter Geräte bietet interessante Möglichkeiten, den Alltag von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen etwas leichter zu machen“, sagt der DAK-Vorstandsvorsitzende Andreas Storm. „Ich freue mich, dass wir mit dem DAK Erinnerungs-Coach dazu beitragen können. Unser Ziel ist eine Digitalisierung mit Herz und Verstand.“

„Alexa, starte Erinnerungs-Coach“


Der DAK Erinnerungs-Coach ist für Versicherte aller Kassen kostenlos. Technische Voraussetzung ist ein sprachgesteuertes Gerät wie der Amazon Echo oder Amazon Echo Dot, das mit der Sprachsoftware Alexa ausgestattet ist. Wer einen Alexa Account bei Amazon hat, kann den Skill einfach über den Amazon Skill Shop aktivieren und mit dem Sprachbefehl „Alexa, starte Erinnerungscoach“ starten.

Informationen zum DAK Erinnerungscoach gibt es online unter.www.dak.de/erinnerungs-coach.
Eine Übersicht aller Apps der DAK-Gesundheit gibt es hier: www.dak.de/apps

Donnerstag, 8. November 2018

Pflegende Angehörige an der Grenze der Belastbarkeit

BARMER Pflegereport 2018 heute in Berlin vorgestellt


Den Pflegereport können Sie hier herunterladen
Dem Pflegenotstand in Deutschland droht nicht nur durch den Fachkräftemangel eine dramatische Verschärfung. 

So stehen 185.000 von rund 2,5 Millionen Personen, die heute Angehörige zu Hause pflegen, kurz davor, diesen Dienst einzustellen. 6,6 Prozent, also 164.000 Personen, wollen nur mit mehr Hilfe weiter pflegen, knapp ein Prozent will dies auf keinen Fall länger tun. 

Das geht aus dem Pflegereport 2018 hervor, den die BARMER am Donnerstag in Berlin vorgestellt hat. „Ohne pflegende Angehörige geht es nicht. 

Es ist höchste Zeit, dass sie schon frühzeitig besser unterstützt, umfassend beraten und von überflüssiger Bürokratie entlastet werden. Deshalb wird es in Kürze bei der Barmer möglich sein, den Hauptantrag für Pflegeleistungen auf einfache und unkomplizierte Weise online zu stellen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof. Dr. Christoph Straub mit Blick auf die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im aktuellen Report unter mehr als 1.900 pflegenden Angehörigen. Demnach wünschten sich fast 60 Prozent unter ihnen weniger Bürokratie bei der Beantragung von Leistungen.

Viele pflegende Angehörige an Belastungsgrenze angekommen


Laut Pflegereport gibt es in Deutschland rund 2,5 Millionen pflegende Angehörige, darunter rund 1,65 Millionen Frauen. Nur ein Drittel aller Betroffenen geht arbeiten, jeder Vierte aber hat seine Arbeit aufgrund der Pflege reduziert oder ganz aufgeben müssen. Das geht aus der Befragung hervor, die repräsentativ für alle pflegenden Angehörigen in Deutschland steht. 

So bestimmt die Pflege bei 85 Prozent der Betroffenen tagtäglich das Leben. Die Hälfte von ihnen kümmert sich sogar mehr als zwölf Stunden täglich um die pflegebedürftige Person. „Viele pflegende Angehörige sind an der Grenze der Belastbarkeit angekommen. Fast 40 Prozent von ihnen fehlt Schlaf, 30 Prozent fühlen sich in ihrer Rolle als Pflegende gefangen, und jedem Fünften ist die Pflege eigentlich zu anstrengend. 

Nicht von ungefähr wünschen sich 60 Prozent der pflegenden Angehörigen Unterstützung bei der Pflege“, sagt der Autor des Pflegereports, Prof. Heinz Rothgang von der Universität Bremen. Allerdings finde mehr als die Hälfte der Hauptpflegepersonen niemanden, um sich für längere Zeit vertreten zu lassen.

Hilfsangebote aus Qualitäts- und Kostengründen nicht genutzt


Wie aus dem Report hervorgeht, nehmen knapp 440.000 pflegende Angehörige Kurzzeitpflege und je knapp 380.000 Personen die Tagespflege sowie Betreuungs- und Haushaltshilfen nicht in Anspruch. Dies begründen sie neben einem fehlenden Angebot hauptsächlich mit Zweifeln an der Qualität und den Kosten. „Es ist alarmierend, dass fast jede fünfte Hauptpflegeperson Zukunfts- und Existenzängste hat. Deshalb ist es auch richtig, dass die Bundesregierung die Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem jährlichen Entlastungsbudget für Pflegebedürftige zusammenführen möchte“, sagte Straub. 

Aus Sicht der Barmer sollten die Entlastungsleistungen von aktuell 125 Euro monatlich ebenfalls in ein jährliches Entlastungsbudget einbezogen werden. Damit könnten auch die Eigenanteile zum Beispiel für einen Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung deutlich reduziert werden. 

„Wir begrüßen zudem, dass eine weitere Erleichterung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 geplant ist. Künftig soll für Krankenfahrten zum Arzt für diese Schwerkranken keine Genehmigung der Krankenkasse mehr nötig sein. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung weniger Bürokratie“, betonte Straub. Es sei gut, dass die Menschen hier wieder ein Stück entlastet würden.

Hauptpflegepersonen sind häufiger krank


Pflegende Angehörige sind derweil vergleichsweise häufig krank. So leiden 54,9 Prozent von ihnen unter Rückenbeschwerden und 48,7 Prozent unter psychischen Störungen. Bei Personen, die niemanden pflegen, trifft dies nur auf 51,3 Prozent beziehungsweise 42,5 Prozent zu. 

„Je kränker und belasteter Hauptpflegepersonen sind, desto stärker ist ihr Drang, sich über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. So sind es bei guter Gesundheit rund 70 Prozent, die die Entlastung durch Kurzzeitpflege nicht kennen oder keinen Bedarf dafür haben. Ist die Gesundheit schlechter, sinkt dieser Prozentsatz auf 58,3 Prozent“, sagte Rothgang. 

Dabei solle Hilfe so früh wie möglich genutzt werden, denn dann wirke sie am besten. Dazu sei nicht nur eine umfassende, frühzeitige Beratung durch Pflegeexperten wichtig, sondern auch ein niedrigschwelliger Zugang zu den Unterstützungsleistungen, betonte der Pflegeexperte. „Hauptpflegepersonen sollen nicht nur für ihren Angehörigen, sondern auch für sich die Hilfe bekommen, die ihnen den Alltag erleichtern kann. Deshalb bietet die Barmer für ihre Versicherten kostenlos das Seminar „Ich pflege – auch mich“ an. In mehreren Modulen lernen die Teilnehmer unter anderem, wie sie sich trotz der anstrengenden Pflegesituation entlasten können“, so Barmer-Chef Straub.

Freitag, 2. November 2018

Neuer ZQP-Ratgeber „Inkontinenz. Praxistipps für den Pflegealltag“

Unterstützung für pflegende Angehörige, mit Inkontinenz umzugehen


Hier können Sie den Ratgeber herunterladen

Ältere und pflegebedürftige Menschen sind besonders oft von Inkontinenz betroffen. Das bedeutet, sie können die Ausscheidung von Urin oder Stuhl zumindest teilweise nicht kontrollieren. Über 60 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland, die von einem Pflegedienst versorgt werden, müssen mit einer Harninkontinenz umgehen – also etwa 400.000 Menschen. Dies zeigt eine wissenschaftliche Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) und der Charité Universitätsmedizin Berlin. Bei Bewohnern in Pflegeheimen ist der Anteil noch höher.

Inkontinenz kann nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Viele Menschen mit Blasen- oder Darmschwäche vermeiden aus Scham oder Unsicherheit, aus dem Haus zu gehen. Dann drohen soziale Isolation und Einsamkeit. „Damit Hilfe möglich wird, muss das Tabu gebrochen und mehr über Inkontinenz gesprochen werden“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP und Mitautor der Studie. Er rät zudem, unbedingt fachlichen Rat bei einem Arzt, einer Pflegekraft oder einem Kontinenzberater einzuholen. „Denn der richtige Umgang mit Blasen- und Darmschwäche ist wichtig. Dadurch können viele gesundheitliche, aber auch seelische Probleme gelindert oder sogar ganz vermieden werden. Die Lebensqualität kann so erheblich verbessert werden“, so Suhr weiter.

In der Pflege spielt Inkontinenz eine besonders gravierende Rolle, weil diese meist mit anderen Einschränkungen zusammenkommt. Der Versorgungsaufwand kann so groß werden, dass die häusliche Pflege nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Denn auch für Angehörige ist es eine enorme Herausforderung, Menschen mit Inkontinenz gut zu helfen.

Daher hat das ZQP einen kostenlosen Ratgeber für pflegende Angehörige mit praktischen Hinweisen und aktuellem Basiswissen zum Thema Harn- und Stuhlinkontinenz entwickelt. Dieser gibt auf 24 Seiten einen Überblick, welche Behandlungsansätze es gibt, welche Hilfsmittel den Alltag erleichtern und wie diese richtig verwendet werden. Darüber hinaus bietet das Heft viele Tipps, welche Anpassungen in der Wohnung den Alltag für Menschen mit Inkontinenz einfacher machen können.

Für Menschen mit Demenz ist es zum Beispiel wichtig, ihnen die Orientierung zu erleichtern. Dazu kann die Toilettentür mit großen Symbolen, Bildern und Schriftzügen gekennzeichnet werden. Manchmal hilft auch ein farbiger Toilettensitz, der sich deutlich vom Rest des WCs abhebt.

Außerdem gibt der ZQP-Ratgeber viele Hinweise, wie man das Selbstwertgefühl Betroffener stärkt, ihre Selbstständigkeit erhält und sie bei Aktivitäten unterstützt. Darüber hinaus erhalten Pflegende Anregungen dazu, wie sie mit ihren eigenen Gefühlen umgehen können. Denn es kann peinlich sein und überfordern, wenn man auf einmal in die intimsten Bereiche nahestehender Menschen einbezogen wird.

„Für pflegende Angehörige ist das Thema Inkontinenz meist stark schambesetzt und belastend. Kaum jemand ist darauf vorbereitet, sich mit den Ausscheidungen seiner Partner oder Eltern auseinanderzusetzen. Deswegen sollte man Beratung von Fachleuten suchen und dann seine eigenen Grenzen bestimmen“, schlägt Suhr vor. Wo man Beratung und Unterstützung findet und wann fachlicher Rat besonders wichtig ist, wird ebenfalls in der Broschüre beschrieben.

Der Ratgeber ist Teil einer Reihe, die Angehörigen fundierte, alltagstaugliche Tipps für die häusliche Pflege an die Hand gibt. Die Druckausgaben können kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als vollständige PDF-Datei direkt heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen.

Unterstützt wurde die Erstellung des Ratgebers von Prof. Dr. Andreas Wiedemann, Chefarzt der Klinik für Urologie des evangelischen Krankenhauses Witten und Professor für Geriatrie an der Universität Witten/Herdecke.

Hintergrund zur Studie

Das Ziel der Studie war es, die Prävalenz und den Schweregrad von Harninkontinenz und die damit verbundenen Faktoren bei Pflegebedürftigen, die von ambulanten Pflegediensten versorgt werden, zu bestimmen. Dazu wurde eine multizentrische Querschnittsstudie bei 923 Patienten aus 102 häuslichen Pflegediensten in ganz Deutschland durchgeführt. Der Fragenkatalog des ICIQ-SF wurde verwendet, um die Ausprägungen von Harninkontinenz und ihre Auswirkungen auf die Lebensqualität zu bestimmen.

Suhr, R. & Lahmann, N.A. (2018). Urinary incontinence in home care: a representative multicenter study on prevalence, severity, impact on quality of life, and risk factors. Aging Clinical and Experimental Research, 30(6), 589–594.
https://link.springer.com/article/10.1007/s40520-017-0816-6

Donnerstag, 25. Oktober 2018

Große Offenheit für digitale Helfer in der Pflege

41 Prozent können sich vorstellen, von einem Roboter gepflegt zu werden


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Die Menschen in Deutschland stehen der Digitalisierung der Pflege aufgeschlossen gegenüber. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 1.000 Befragten ab 18 Jahren. 

Vor dem Hintergrund des eklatanten Fachkräftemangels in der Pflege sehen sieben von zehn Deutschen (71 Prozent) die Digitalisierung der Pflege als große Chance. So sagen 23 Prozent, dass der Pflegekollaps nur vermieden werden kann, wenn die Pflege digitaler wird. 33 Prozent meinen, dass die Digitalisierung der Pflege zumindest dabei hilft, den Pflegenotstand in Deutschland zu lindern. 54 Prozent würden es begrüßen, wenn es zu einem verstärkten Einsatz von digitalen Anwendungen in der Pflege in Deutschland kommt. 

„Die Digitalisierung kann in der ambulanten sowie stationären Pflege wertvolle Dienste leisten und in einer immer älter werdenden Gesellschaft zugleich auch der Schlüssel für ein langes Leben in den eigenen vier Wänden sein“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Digitale Technologien können und sollen das Pflegepersonal nicht ersetzen, aber doch sinnvoll unterstützen, um die Qualität in der Pflege langfristig zu verbessern.“

Digitalisierung bietet enorme Chancen zur Entlastung des Pflegepersonals


Derzeit schneidet das Pflegesystem bei den Befragten lediglich ausreichend ab, im Durchschnitt geben sie der Pflege in Deutschland die Note 4. 94 Prozent meinen, dass es vor allem an Personal mangelt, 60 Prozent halten das Pflegepersonal für nicht ausreichend qualifiziert, 54 Prozent kritisieren die mangelhafte technische Ausstattung von Alten- und Pflegeheimen. Fast jeder – 92 Prozent – ist der Meinung, dass das Pflegepersonal hoch oder gar sehr hoch belastet ist. Die Digitalisierung bietet hier enorme Chancen, das sehen auch die Befragten.
So sagen jeweils mehr als sieben von zehn Befragten, dass das Pflegepersonal dank digitaler Anwendungen körperlich entlastet werden könnte (71 Prozent) und mehr Zeit für die eigentliche Pflege bliebe (72 Prozent). Als größte Chance sehen 76 Prozent ein länger selbstbestimmtes Leben und Wohnen. 69 Prozent meinen, dass man dank Pflege 4.0 die Sicherheit im Alltag von Pflegebedürftigen erhöhen könnte. Als größte Probleme werden hingegen Datenschutz und Datensicherheit genannt (57 Prozent). Es folgt die Angst vor einer weniger am Menschen ausgerichteten Pflege (55 Prozent) und vor einer Isolation älterer Menschen (49 Prozent). Beinahe jeder Zweite (47 Prozent) meint außerdem, dass digitale Anwendungen für die Pflege noch nicht marktreif sind.
Mit Blick in die nahe Zukunft sind die Befragten aber äußerst optimistisch, was den Einsatz digitaler Anwendungen in der Pflege anbelangt. So meinen 85 Prozent, dass es in zehn Jahren verbreitet sein wird, dass Angehörige in Notfällen automatisch via Smartphone benachrichtigt werden. 82 Prozent glauben, dass die Ortung von Pflegebedürftigen via GPS, zum Beispiel bei Demenz, Standard sein wird. 78 Prozent sehen telemedizinische Angebote wie die Video-Sprechstunde im flächendeckenden Einsatz. Auch Sensoren zur Überwachung am Körper (74 Prozent) und der elektronischen Pflegeakte (73 Prozent) sagen die Befragten eine große Zukunft voraus.

Videosprechstunde auch für Pflegebedürftige sinnvoll

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Viele Menschen stehen digitalen Helfern in der Pflege, auch was einen persönlichen Pflegebedarf, angeht offen gegenüber. So können sich 41 Prozent vorstellen, sich von einem Roboter zumindest zeitweise pflegen zu lassen. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 51 Prozent, bei der Generation 65 Plus sind es 37 Prozent. Hätten die Befragten im Falle einer Pflegebedürftigkeit die Wahl zwischen der Überwachung dank digitaler Technologien zu Hause oder dem Gang ins Pflegeheim, würden sich knapp zwei Drittel (62 Prozent) für die digitalen Anwendungen in den eigenen vier Wänden entscheiden. Mehr als ein Drittel (35 Prozent) würden dies sogar auf jeden Fall vorziehen. Rohleder: „Die Menschen in Deutschland wollen digitale Anwendungen in der Pflege. Bei der Pflege 4.0 geht es nicht darum, Pflegekräfte einzusparen, sondern um ein Miteinander von digitalen Helfern und menschlicher Zuwendung. Um die Qualität der Pflege in Deutschland langfristig zu sichern und zu verbessern, brauchen wir digitale Helfer.“

Bei der Digitalisierung der Pflege spielt Deutschland im besten Fall im Mittelfeld

Dazu müsse der politische Ordnungsrahmen angepasst werden: „Bislang fehlt es noch an einer gesetzlichen Grundlage dafür, dass Kranken- und Pflegekassen die Kosten für digitale Hilfsmittel übernehmen“, sagt Rohleder. Bei der Digitalisierung der Pflege spiele Deutschland daher im besten Fall im Mittelfeld. Andere Länder, darunter auch viele europäische Nachbarländer, demonstrierten bereits, wie digitale Angebote die Pflege sinnvoll ergänzen oder sogar erweitern können. „Um Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarländern einen großen Schritt nach vorne zu bringen, schlagen wir unter anderem vor, digitale Angebote wie die Videosprechstunde der Versorgung vor Ort gleichzustellen“, so Rohleder. Die Vergütung erfolge dann unabhängig davon, ob die Versorgung vor Ort oder digital erbracht wird nach den gleichen Maßstäben. Hier habe jüngst Frankreich einen mutigen Schritt nach vorne gemacht. „Als Voraussetzung für die digitale Pflege braucht es außerdem durchgängig digitale Prozesse. Dazu gehören das elektronische Rezept, die elektronische Überweisung sowie die Möglichkeit, die Pflegeakte aus der Ferne bzw. digital auszulesen“, so Rohleder.

Die ausführlichen Forderungen des Bitkom zur Gleichstellung der Versorgung vor Ort mit dem digitalen Arztbesuch finden Sie in dem heute veröffentlichten Positionspapier unter folgendem Link:
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Gleichstellung-des-digitalen-Arztbesuchs-mit-der-Versorgung-vor-Ort.html
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die 
Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Personen ab 18 Jahren in Deutschland telefonisch befragt.


Montag, 15. Oktober 2018

24-Stunden-Pflege in Pforzheim

Die Alternative zum Pflegeheim



Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, hat das für die Familie meistens erhebliche Konsequenzen. In Pforzheim gibt es für die ambulante Pflege zahlreiche Hilfsangebote, schlechter sieht es dagegen aus, wenn eine 24-Stunden-Pflege zu Hause organisiert werden muss. 

Oftmals wird von Angehörigen versucht den „Pflegealltag“ selbst zu meistern. Schnell stoßen diese hierbei jedoch an Ihre zeitlichen, physischen und psychischen Grenzen. In der Regel haben die Angehörigen selbst Familie, sind berufstätig oder haben bereits anderweitige Verpflichtungen, so dass eine 24-Stunden-Pflege nur sehr kurzfristig verlässlich organisiert werden kann. 

Immer öfters wenden sich die Angehörigen deshalb in Pforzheim und der näheren Umgebung wie Niefern-Öschelbronn, Karlsbad, Neulingen, Bretten, Maulbronn, Mühlacker, Neuenbürg, Bad Herrenalb, Bad Liebenzell und Bad Wildbad an die gelko Pflegevermittlung in Stuttgart (www.gelko-pflegevermittlung.de) .

gelko Pflegevermittlung vermittelt polnische und osteuropäische Pflegekräfte für die 24-Stunden-Pflege zu Hause. Diese sind mittlerweile ein fester Bestandteil des deutschen Pflegealltags. Vermutlich etwas mehr als 100.000 PflegerInnen aus Polen, der Slowakei und Tschechien arbeiten zurzeit in Deutschland. 

Da die PflegerInnen im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnen, haben diese rund um die Uhr einen Ansprechpartner 


gelko Pflegevermittlung vermittelt die 24-Stunden-Pflege ausschließlich nach dem Entsendegesetz, also 100 %ig legal. Das Management ist mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Alten- und Krankenpflege sicher einer der erfahrensten Anbieter im Segment 24 Stunden Pflege zu Hause. 

Weitere ausführliche Informationen und eine kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Pflege in und um Pforzheim erhalten Sie bei gelko Pflegevermittlung gerne auch telefonisch unter der Rufnummer 0711 / 21 95 52 09 oder im Internet unter www.gelko-pflegevermittlung.de .

Donnerstag, 4. Oktober 2018

Die Patientenverfügung - Was ist hiermit gemeint?


Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht




Isabel Frankenberg
Ein Krankenhausaufenthalt ist immer unangenehm. Noch komplizierter wird die Situation jedoch, wenn der Betroffene so schwer verletzt oder erkrankt ist, dass er selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, seine Wünsche mitzuteilen. In einem solchen Fall soll die sogenannte „Patientenverfügung“ Abhilfe schaffen. 

Worum es sich dabei handelt, klärt der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. auf seinem kostenlosen Ratgeberportal. - Isabel Frankenberg




Was ist eine Patientenverfügung?


Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine Willenserklärung, die festhält, wann und zu welchen Bedingungen ein Patient eine Behandlung oder eine medizinische Untersuchung wünscht. Früher wurde diese daher auch als Patiententestament bezeichnet. Genauer bedeutet das: Möchte eine Person festlegen wann ein medizinischer Eingriff vorgenommen werden oder unterlassen werden soll, kann er dies in der Patientenverfügung niederschreiben.

Wichtig hierbei ist, dass diese nicht nur verfasst, sondern auch hinterlegt werden muss. Zudem gibt es einige Kriterien bezüglich der Form und des Inhalts, die beachtet werden müssen, denn nur dann erhält die Patientenverfügung Gültigkeit. Hierzu zählt es auch, sie in schriftlicher Form und unter Einbezug verschiedener Angaben zum Patienten festzuhalten. Außerdem muss festgelegt werden, in welcher Situation ein Inkrafttreten der Verfügung gewünscht wird. Damit im Ernstfall keine Missverständnisse aufkommen, dürfen sich die im Dokument getroffenen Aussagen nicht widersprechen.

Des Weiteren empfiehlt es sich, ein individuelles Schreiben aufzusetzen. Alternativ händigen Parteien, kirchliche Organisationen und Juristen u.a. online Standard-Patientenverfügungen aus. Hierbei handelt es sich jedoch um Ankreuz-Protokolle. Es besteht daher die Gefahr, dass die Inhalte nicht genau gelesen und durchdacht werden. Da die Patientenverfügung immer erst dann zum Einsatz kommt, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu verständigen, kann dieser die im Standard-Protokoll getroffenen Entscheidungen dann nicht mehr rückgängig machen.

Beratung und Beurkundung: Wer kann helfen?


Häufig handelt es sich bei der Patientenverfügung um ein kompliziertes Dokument. Daher kann es sein, dass beim Erstellen des Schreibens Fragen aufkommen, die nicht selbst geklärt werden können. In einem solchen Fall ist es ratsam, einen Notar zur Hilfe zu ziehen. Dieser setzt das Schreiben nicht nur für den Betroffenen auf sondern geht zuvor alle wichtigen Inhalte mit diesem durch.

Zudem ist der Notar dazu berechtigt, das Dokument nach Fertigstellung zu beurkunden und somit die Gültigkeit zu garantieren. Denn nur, wenn das Schreiben in offizieller Form vorliegt, ist es gültig. Die fertiggestellte Patientenverfügung kann anschließend beim entsprechenden Hausarzt hinterlegt werden. Dieser sollte auch aufgesucht werden, wenn medizinische Fragen im Raum stehen. Damit im Ernstfall, z.B. während eines schweren Unfalls, auch klar ist, dass eine solche Verfügung vorhanden ist, sollte der Betroffene immer eine entsprechende Notiz - etwa im Portemonnaie - mit sich tragen. Diese sollte nicht nur auf die Existenz der Patientenverfügung, sondern auch auf den entsprechenden Hausarzt hinweisen.

Die Vorsorgevollmacht


Experten empfehlen, neben der Patientenverfügung zudem einen Bevollmächtigten zu ernennen. Dieser ist im Ernstfall dazu berechtigt, die Entscheidungen stellvertretend für den Patienten zu treffen. Dies ist ratsam, da die Patientenverfügung häufig nur sehr allgemein formuliert ist und meist nicht auf die detaillierte Situation zutrifft. Da bei einer schweren Erkrankung oder einem Unfall jedoch schnell gehandelt werden muss, kann der Bevollmächtigte Unklarheiten klären und für den Patienten entscheiden.

Die Vorsorgevollmacht stellt also eine andere Form der Vorsorge dar. Durch diese wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen und entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Die Patientenverfügung kann mit der Vorsorgevollmacht kombiniert werden. In diesem Fall muss der Bevollmächtigte namentlich in der Patientenverfügung vermerkt werden.

Es ist allerdings ratsam, ein ausführliches Gespräch mit der Vertrauensperson zu führen, bevor diese zum Bevollmächtigten erklärt wird. Die jeweiligen Behandlungswünsche sollten der Vertrauensperson klar sein, damit diese im Ernstfall passende Entscheidungen treffen kann. Außerdem ist es wichtig, dass sich der Betroffene über die Tragweite und das Ausmaß seiner Verantwortung bewusst ist.

Weitere Informationen zum Thema „Die Patientenverfügung“ finden Sie unter www.familienrecht.net.

Donnerstag, 27. September 2018

Pflegende Arbeitnehmer

Oft fehlen Unterstützungskonzepte in Unternehmen


Hier geht es zur Webseite des Zentrums für Qualität in der Pflege

Deutschland befindet sich im demografischen Wandel. Dabei wächst unter anderem auch die Zahl älterer, pflegebedürftiger Menschen erheblich – von heute über 3 Millionen auf voraussichtlich rund 4,5 Millionen im Jahr 2054. Zugleich droht in vielen Branchen Arbeitskräftemangel, weil Nachwuchs fehlt. Die vorhandenen Arbeitnehmer sind dabei zunehmend von Pflegebedürftigkeit in ihren Familien betroffen. Derzeit pflegen geschätzt schon etwa 2,6 Millionen Erwerbstätige auch noch einen Angehörigen – Tendenz steigend. Die Möglichkeit, Beruf und Pflege gut miteinander vereinbaren zu können, wird also immer wichtiger. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat daher Personalverantwortliche in über 400 Unternehmen ab einer Größe von 26 Mitarbeitern repräsentativ befragt, wie es in ihren Firmen um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bestellt ist.

Die Ergebnisse zeigen, dass betriebliche Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in über der Hälfte der betreffenden Unternehmen (58 Prozent) weder etabliert noch geplant sind. Für 43 Prozent der Teilnehmer sind die Umsetzung solcher Angebote generell eher zu aufwändig und andere Fragen wichtiger; etwa ein Drittel (34 Prozent) findet entsprechende Maßnahmen zu teuer. Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzen-der des ZQP, stellt hierzu fest: „Als Gesellschaft sind wir dringend auf die Familienarbeit der pflegenden Angehörigen angewiesen, die für diese häufig sehr belastend ist. Gleichzeitig können wir nicht auf ihre Arbeitskraft in der Wirtschaft verzichten. Gute Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist also ein Gebot der Stunde. Darum sind auch die Unternehmen in der Verantwortung, ihre Mitarbeiter bei der Bewältigung der Pflege zu unterstützen.“

Personalverantwortliche beklagen indes mangelndes internes Wissen, das hindern würde, Hilfsangebote zu planen. So fehlen aus Sicht von 62 Prozent der Befragten Informationen, welche Mitarbeiter tatsächlich Unterstützungsbedarf in der Pflege von Angehörigen haben. 63 Prozent vermissen Kenntnisse, welche Angebote für Betroffene konkret hilfreich wären. Ralf Suhr dazu: „Es ist wichtig, dass Unternehmen ihre Führungskräfte für das Thema Pflege sensibilisieren und eine pflegefreundliche Organisationskultur schaffen. Dazu gehört zum Beispiel, Mitarbeiter als Lotsen zu schulen. Diese können einerseits auftretende Bedarfe weitergeben und andererseits Kollegen über Unterstützungsangebote informieren.“

Darüber hinaus weist die Studie darauf hin, dass speziell auch das Thema Demenz bisher in vielen Unternehmen eher wenig Beachtung findet. Für 47 Prozent aller Befragten spielt es in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in ihrem Unternehmen überhaupt keine, für 16 Prozent eine weniger wichtige Rolle.

„Demenz ist eine häufige Ursache von Pflegebedürftigkeit, die pflegende Angehörige oft rund um die Uhr vor ganz erhebliche Herausforderungen stellt. Das sollten Unternehmen bedenken, wenn sie wirksame betriebsinterne Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege anbieten wollen. Eine Idee ist zum Beispiel, dass sich Firmen in regionalen Netzwerken zusammenschließen und gemeinsam Kooperationen mit Tagespflegeeinrichtungen für Angehörige von Mitarbeitern schaffen“, so Suhr weiter.

Auch für Mitarbeiterschulungen zu Demenz zeigen die meisten befragten Unternehmen bisher kein Interesse. Zum Beispiel im Sektor Handel und Dienstleistungen – also auf Geschäftsfeldern, in denen es häufig zu Kundenkontakt mit Menschen mit Demenz kommen kann – wurden solche Maßnahmen nur bei 3 bzw. 4 Prozent der Firmen durchgeführt. Im Gesundheits- und Sozialwesen waren es immerhin 55 Prozent. Dabei können entsprechende Schulungen dazu beitragen, das Verständnis für die Lebenssituation von Kollegen zu steigern, die in ihrem privaten Umfeld von Demenz betroffen sind. Auch ist es für Mitarbeiter mit Kundenkontakt hilfreich, zu wissen, wie man mit Menschen mit Demenz richtig umgeht. So können Unsicherheiten – zum Beispiel im Umgang mit ungewöhnlichen Situationen an der Ladenkasse – abgebaut werden.

Entsprechende Schulungen bietet zum Beispiel die bundesweite Aufklärungsinitiative „Demenz Partner“ an, die von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft koordiniert und vom ZQP unterstützt wird.


Über Demenzpartner

Seit September 2016 läuft die bundesweite Aufklärungsinitiative „Demenz Partner“. Ziel ist es, auf Demenz aufmerksam zu machen und darüber zu informieren. Jeder kann Demenz Partner werden – egal ob jung oder alt, berufstätig oder im Ruhestand, egal ob man einen Menschen mit Demenz persönlich kennt oder nicht. Voraussetzung: Demenz Partner haben einen Kurs zum Thema Demenz besucht oder bieten einen solchen an. Mittlerweile gibt es bundesweit über 30.000 Demenz Partner. Träger ist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Anknüpfend an die weltweite Aktion „Dementia Friends“, wird die Initiative inzwischen von einigen hundert Organisationen in ganz Deutschland unterstützt – so auch vom ZQP als Mitglied der Allianz für Menschen mit Demenz.

Montag, 10. September 2018

Broschüre "Diagnose-Verfahren bei Alzheimer" erhältlich

Praktische Tipps helfen Patienten und Angehörigen, den Arztbesuch besser vorzubereiten


Eine verlässliche Alzheimer-Diagnose ist aufwendig und kann nur von einem Arzt gestellt werden. Studien zeigen, dass die Alzheimer-Krankheit oft erst in einem fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert wird, weil die Betroffenen zu spät zum Arzt gehen. Eine Behandlung wird so erschwert, denn die Medikamente wirken am besten zu Beginn der Krankheit. Die überabeitete Broschüre „Diagnose-Verfahren bei Alzheimer – Ärztliche Tests im Überblick“ von der gemeinnützigen Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) klärt über die nötigen Untersuchungen auf und möchte die Angst vor einem Arztbesuch nehmen.

Die Broschüre kann kostenfrei bestellt werden unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0 oder über die AFI-Webseite www.alzheimer-forschung.de/diagnoseverfahren.

Die einzelnen Untersuchungsschritte werden in der Broschüre genau erklärt. Dazu gehören das Arztgespräch, standardisierte Gedächtnistests, die körperliche Untersuchung und die Analyse der Laborwerte. 

Auch bildgebende Verfahren wie die Computertomographie (CT) oder die Magnetresonanztomographie (MRT) werden beschrieben. Ebenfalls thematisiert wird die Liquordiagnostik, die zwar noch nicht zur Basisdiagnostik gehört, aber im stationären Rahmen immer häufiger Anwendung findet. Praktische Tipps helfen Patienten und Angehörigen, den Arztbesuch besser vorzubereiten.

Bestellinformation: 
Die Broschüre „Diagnose-Verfahren bei Alzheimer – Ärztliche Tests im Überblick“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/diagnoseverfahren


Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 230 Forschungsaktivitäten mit über 9,2 Millionen Euro unterstützen und rund 800.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Sonntag, 2. September 2018

Multiple Sklerose: Wie Angehörige und Freunde mit der Krankheit umgehen können

MS gemeinsam meistern


Foto: djd/Sanofi/Getty

Von der Diagnose Multiple Sklerose (MS) ist nicht nur der Erkrankte selbst betroffen - auch für seinen Partner, die Familie und Freunde kann sich das Leben sehr verändern. Angehörige machen sich oft große Sorgen und wissen nicht, wie sie mit der Krankheit umgehen sollen. Das ist normal, aber häufig sind die Befürchtungen auch übertrieben. "Die Rollstuhl-Panik ist heutzutage leider immer noch präsent", schildert Kathrin Betzinger, MS-Schwester und Studien-Nurse, ihre Erfahrungen in einer MS-Schwerpunktpraxis in Bogen/Bayern. Zum Glück ist MS dank moderner Medizin mittlerweile in den meisten Fällen gut zu behandeln. Trotzdem können die Symptome Probleme aufwerfen, die der Betroffene und sein Umfeld gemeinsam meistern müssen.

Offene Gespräche führen


Oft ist es ein Mangel an Kommunikation, der dabei Schwierigkeiten bereitet. So versuchen einige Menschen, MS zu verdrängen und nicht darüber zu reden. Manche Betroffenen lassen sich nur ungern helfen, während Angehörige es gelegentlich mit der Betreuung übertreiben. 

"Offene Worte bringen dann Klarheit und Sicherheit", rät Kathrin Betzinger. Sie rät ihren Patienten deshalb unbedingt dazu, frühzeitig die anstehenden Probleme in der Familie zu besprechen und dabei auch klar zu formulieren, welche Bedürfnisse die einzelnen Familienmitglieder haben. So kann sich ein "Wir-Gefühl" herausbilden, das alle enger zusammenschweißt. 

Für die gemeinsame Krankheitsbewältigung ist neben offenen Worten auch Wissen erforderlich. Zum Beispiel sind die unsichtbaren Symptome der MS wie Erschöpfung, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme vielen Angehörigen unbekannt. Dann fehlt schnell das Verständnis, wenn der Kranke Alltagsaufgaben nicht bewältigt oder wichtige Dinge vergisst. 

Zahlreiche Hintergrundinformationen und hilfreiche Tipps findet man zum Beispiel unter www.ms-persoenlich.de. Sinnvoll ist es auch, seinen Partner oder Vertrauten zu Arztbesuchen mitzunehmen. "Angehörige haben andere Fragen zum Leben mit der MS als die Erkrankten", weiß Betzinger. Werden diese fachkundig beantwortet, wird das Zusammenleben deutlich einfacher.


Tabuthemen nicht ausklammern


Kommunikation und Information sind gerade auch bei den MS-Symptomen wichtig, die vielfach als tabu gelten und darum ausgeklammert werden. Hierzu gehören etwa sexuelle Probleme oder Störungen bei der Harnblasenfunktion. Nur wenn diese beim Arzt und auch beim Partner offen angesprochen werden, ist es möglich, gemeinsam Lösungen zu finden - es lohnt sich also, über seinen Schatten zu springen.


Angehörige als Therapiebegleiter


Partner und Familienmitglieder können Menschen mit Multipler Sklerose nicht nur seelisch und im Alltag unterstützen, sondern auch wichtige Therapiebegleiter sein. So merken sie oft eher als der Betroffene selbst, wenn Symptome sich verschlimmern - etwa die Gangunsicherheit sich verstärkt oder erhöhte Vergesslichkeit auftritt. Durch ihre Hinweise können sie den Erkrankten dann zu einem Arztbesuch motivieren, sodass die Behandlung umgestellt oder intensiviert werden kann. Auch wenn der Betroffene "therapiemüde" wird, können Angehörige durch Erinnern und Ermutigen helfen, den Behandlungserfolg zu sichern. Unter www.ms-persoenlich.de gibt es viele weitere Informationen über den Umgang mit der Krankheit.

Donnerstag, 23. August 2018

Prävention in der Pflege

Gesundheit von Pflegebedürftigen und Pflegenden besser stärken


www.pflege-praevention.de


Vorletzte Woche stellte das ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege) sein neues Internetangebot „Prävention in der Pflege“ vor. Das frei zugängliche Portal bietet Wissen und Tipps zur Vorbeugung von Gesundheitsproblemen bei pflegebedürftigen Menschen und Pflegenden. 

Prävention ist für die Gesundheit pflegebedürftiger Menschen von erheblicher Bedeutung. So sieht es auch die deutsche Bevölkerung: 79 Prozent halten den Schutz und die Verbesserung der Gesundheit von alten und pflegebedürftigen Menschen für sehr wichtig. Dies ergab eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP). Jedoch weiß die Hälfte der Befragten offenbar wenig darüber, wie man gesundheitlichen Problemen bei Pflegebedürftigen vorbeugen kann. Auch etwa ein Drittel der Befragten mit eigener Pflegeerfahrung fühlt sich dabei unsicher. 

Um hier weiterzuhelfen, hat das ZQP ein frei zugängliches Internetportal mit Informationen rund um das Thema Prävention von gesundheitlichen Problemen in der Pflege entwickelt. Es bietet einfach verständliches Basiswissen sowie Praxis-Tipps für den Pflegealltag. Ein kurzer Erklärfilm ermöglicht einen leichten inhaltlichen Einstieg. Weiterführende Links ergänzen das Onlineangebot und erschließen damit ein Wissensnetzwerk verschiedener Organisationen. Das neue Portal des ZQP richtet sich in erster Linie an Pflegende ohne fachliche Vorbildung. 

„Pflegebedürftigkeit ist keine reine Schicksalsfrage. Mit gezielten präventiven Maßnahmen können sowohl Risiken für Pflegebedürftigkeit verringert als auch das Fortschreiten von Pflegebedürftigkeit verzögert werden“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. Gerade Prävention bei Menschen, die bereits pflegebedürftig sind, ist ein bisher stark vernachlässigtes Thema. „Aus unserer Arbeit wissen wir, dass es einen großen Informationsbedarf dazu gibt, wie die Gesundheit von pflegebedürftigen Menschen geschützt und gefördert werden kann“, erklärt Suhr. 

Denn Prävention verspricht auch für viele pflegebedürftige Menschen einen hohen Nutzen. Durch gezielte Maßnahmen können Fähigkeiten länger erhalten oder sogar zurückgewonnen werden. Dies stärkt die Selbständigkeit und damit die Lebensqualität. 

Das neue ZQP-Portal bietet zahlreiche Tipps, zum Beispiel wie man Bewegung fördern, beim Essen und Trinken aktivieren oder soziale Einbindung unterstützen kann. 

Zudem erhalten Pflegende Hinweise, wie sie ihre eigene Gesundheit schützen und Überlastung, Infektionen, Haut- oder Rückenproblemen vorbeugen können. Auch finden sie Informationen über Beratung und Schulung zur Pflege, auf die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige einen Anspruch haben. 

„Viele pflegende Angehörige sind erschöpft und überlastet. Aber Pflege darf nicht krank machen. Deshalb sind Gesundheitsförderung und Prävention für die Helfer ebenso bedeutsam wie für Pflegebedürftige. Mit unserem Portal wollen wir zeigen, wie Pflegetechniken richtig angewendet werden und was man tun kann, damit der Pflegestress nicht zu groß wird“, so Suhr weiter. 

Das neue Informationsangebot folgt fachlich anerkannten Standards zur Aufbereitung von gesundheitsbezogenen Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher. 


Das Onlineangebot des ZQP ist werbefrei und kostenlos.

Dienstag, 7. August 2018

Stationäre Rehabilitation auch bei Demenzkranken möglich

Krankenkasse muss Kosten erstatten





Auch bei fortgeschrittener Demenz ist das Bestehen von Rehabilitationsfähigkeit und einer positiven Prognose für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme nicht ausgeschlossen. Abzustellen ist auf die konkret-individuellen Rehabilitationsziele (hier: Verlangsamung des Krankheitsprogresses, körperliche und geistige Aktivierung). Mit dieser Begründung haben die Richterinnen und Richter des Landessozialgerichts Stuttgart eine Krankenkasse verurteilt, einer 78jährigen, an Alzheimer erkrankten Versicherten, die Kosten in Höhe von rund 5.600 € für eine vierwöchige Reha-Maßnahme in einem Alzheimer-Therapiezentrum in Begleitung des Ehemannes zu erstatten.

Urteil vom 17. 07.2018, Aktenzeichen L 11 KR 1154/18



Die Versicherte leidet seit 2013 an Alzheimer. Ihre behandelnden Fachärzte für Neurologie befürworteten und beantragten 2016 eine stationäre Reha-Maßnahme in einem speziell auf Alzheimer-Patienten ausgerichteten Therapiezentrum. Die Ärzte führten aus, es liege derzeit eine leichte bis mittelschwere Demenz vom Alzheimer-Typ vor. Mit der stationären Behandlung könne der Krankheitsverlauf voraussichtlich günstig beeinflusst werden. Als Rehabilitationsziele wurden genannt: körperliche und geistige Aktivierung, Hilfe zur teilweisen Selbsthilfe. Die Rehabilitationsfähigkeit wurde in allen Punkten bejaht (ausreichende physische und psychische Belastbarkeit; erforderliche Mobilität, ausreichende Motivation, Motivierbarkeit). Der von der Krankenkasse eingeschaltete Medizinische Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg (MDK) notierte jedoch lediglich stichwortartig, es bestehe keine Reha-Fähigkeit und keine positive Reha-Prognose, ohne auf das Krankheitsbild der Versicherten und die von den Ärzten genannten Ziele einzugehen. 

Die Krankenkasse lehnte die Gewährung der Reha-Maßnahme ab. Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht Mannheim sind erfolglos geblieben. Die Versicherte hat sich darauf die Reha-Maßnahme selbst beschafft und in Begleitung ihres Ehemannes einen vierwöchigen Aufenthalt im Alzheimer-Therapiezentrum durchgeführt. Abzüglich des Selbstbehalts sind dabei Kosten in Höhe von rund 5.600 € entstanden, die die Versicherte nunmehr im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht von der Krankenkasse verlangt hat. Sie hat die Auffassung vertreten, die Ablehnung sei spekulativ und nicht ausreichend begründet. 

Die Ablehnungsentscheidung der Krankenkasse ist rechtswidrig gewesen


Die Berufung der Klägerin ist in allen Punkten erfolgreich gewesen. Das Landessozialgericht hat die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten verurteilt. Die Ablehnungsentscheidung der Krankenkasse ist rechtswidrig gewesen, weil sie die individuellen Verhältnisse, Art und Schwere der Erkrankung und die für die Versicherte möglichen und wichtigen Behandlungsziele nicht ausreichend geprüft und gewürdigt hat, sondern sich nur auf die unzureichende, spekulativ anmutende, ablehnende Stellungnahme des MDK gestützt hat. 

Der Anspruch auf Rehabilitation setzt Behandlungsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Rehabilitationsprognose voraus. Alle drei Voraussetzungen haben vorgelegen, wie sich nicht nur aus den Stellungnahmen der behandelnden Ärzte ergibt, sondern auch aus dem Entlassungsbericht der Reha-Einrichtung ergibt. Die Versicherte hat sich an allen Therapieangeboten beteiligen können, sie ist im Kontakt mit anderen Familien kommunikativer und vertrauter geworden. Bereits nach kurzer Zeit ist sie erfolgreich in das Therapieprogramm integriert worden. Sie hat in den Bereichen Motorik und Ausdauer Fortschritte gemacht und konnte zuletzt wieder über 3000 Meter mit Rollator gehen. Die nonverbalen Therapieeinheiten (Bewegungstherapie, z.B. Ballspiele, Bewegung nach Musik), musikorientierte Gruppen (z.B. Singen) sowie alltagsorientierte Therapie (tiergestützte Therapie, Spiele) haben einen antriebs- und stimmungssteigernden Effekt erzielt. 

Sogar die kommunikativen Fähigkeiten sind gestärkt worden, was vor allem im Rahmen der Erinnerungstherapie deutlich geworden ist. Wegen der umfangreichen Behandlungen war eine stationäre Behandlung erforderlich, ambulante Maßnahmen hätten nicht ausgereicht. Auch die Begleitung des Ehemannes ist notwendig gewesen. Die Krankenkasse muss der Versicherten daher – abzüglich des Selbstbehalts – die Restkosten in Höhe von rund 5.600 € erstatten.