Freitag, 28. April 2017

Neue Checkliste bietet Bürgern Qualitätsmaßstab für Pflegeberatung

Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat Checkliste mit den zehn wichtigsten Merkmalen für gute Pflege herausgegeben


Hier geht es zur Checkliste

In Deutschland erhalten 2,9 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Um Pflegebedürftige und Angehörige bei den Herausforderungen, die Pflegebedürftigkeit mit sich bringen kann, zu unterstützen, gibt es einen Anspruch auf kostenlose professionelle Pflegeberatung. Pflegegeldempfänger sind sogar verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen. Solche Besuche finden über 2 Millionen Mal jährlich statt.

Gute Beratung zur Pflege hilft, die Pflege bestmöglich zu organisieren. Sie trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige gut versorgt und Angehörige entlastet werden. Doch für viele Bürger gibt es offenbar Hürden, die Beratungsangebote zu nutzen: Laut einer repräsentativen Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) sind die Beratungsstellen oft nicht bekannt. Außerdem ist die Beratungslandschaft unübersichtlich. Mehr als 4.500 nicht-kommerzielle Angebote hat das ZQP im gesamten Bundesgebiet recherchiert – und in einer frei zugänglichen Datenbank auffindbar gemacht. Ist dann ein Angebot gefunden, bleibt allerdings die Frage, was man von der Beratung erwarten darf.

Beratungsangebote sind regional sehr unterschiedlich


„Das Beratungsangebot zur Pflege ist regional sehr unterschiedlich. Teilweise ist es dünn gesät, andernorts so vielfältig, dass es selbst für Experten kaum durchschaubar ist. Anforderungen an Beratungsleistungen waren zudem bisher nur vage formuliert. Für Beratungssuchende ist die Qualität daher auch nur sehr schwer selbst einzuschätzen“, erläutert Dr. Ralf Suhr, Vorstandvorsitzender des ZQP.


Daher hat das ZQP nun eine Checkliste mit den zehn wichtigsten Merkmalen guter Beratung zur Pflege herausgegeben. Diese basiert auf dem im vergangenen Jahr vorgelegten „Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege“. Der Qualitätsrahmen formuliert umfassend die Anforderungen an gute Beratung in der Pflege und wurde vom ZQP gemeinsam mit ausgewiesenen Wissenschaftlern und anderen relevanten Akteuren erarbeitet, wie Bundesministerien, Verbrauchervertretern, Pflegekassen, Leistungserbringern und Vertretern der Pflegeberufe.


„Beratung soll pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen unterstützen, selbstbestimmt über Pflege zu entscheiden. Hohe Beratungsqualität ist ein zentraler Beitrag zu guter Pflege. Deswegen bieten wir an, unsere kostenlose Checkliste als Orientierungshilfe im Beratungsdschungel zu nutzen“, so Suhr.


Wichtige Merkmale guter Beratung sind zum Beispiel, dass die Beratung sich nach der individuellen Situation des Pflegebedürftigen richtet und die Beratungsziele mit dem Ratsuchenden abgestimmt werden. Der Berater soll für die Beratungsaufgabe qualifiziert sein und von sich aus zentrale Themen ansprechen, wie z. B. die familiäre Situation, Finanzierung der Pflege, pflegepraktische Fragen und Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger. Überdies klären sie über Ansprüche z. B. aus der Pflegeversicherung und zu Rechten gegenüber Pflegeanbietern auf. Zudem sollte die Beratung, wenn nötig, zeitnah – etwa 48 Stunden nach Anfrage – erfolgen.

Die vollständige Checkliste finden Sie im neuen ZQP-Themenbrief „1-BLICK Pflege“. Sie kann kostenlos bestellt werden unter bestellung@zqp.de.

Donnerstag, 27. April 2017

Vermittlungsagenturen für Personal aus Osteuropa

Pflege zu Hause


Den Bedarf klären, Hilfe organisieren und auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen, das sind die wesentlichen Aufgaben von Vermittlungsagenturen für osteuropäische Betreuungskräfte in der Pflege. Die Stiftung Warentest hat sich 13 bundesweit tätige Agenturen genauer angesehen

Dabei stand im Fokus, wie gut sie ihre Kernaufgaben erledigen, und auch, wie die Verträge gestaltet sind, die der Kunde abschließt. Kurz: Können sie die Weichen für eine gute Betreuung und Pflege stellen? Sie können – aber sie können auch noch Einiges verbessern.


Es ist nicht illegal, sich eine Betreuungskraft aus Osteuropa für die Pflege zu Hause zu suchen. 266 Vermittlungsagenturen bieten laut Recherche der Stiftung Warentest in Deutschland ihre Dienste an. Dennoch könnte einiges besser laufen, schreibt die Mai-Ausgabe von test (im Juni-Heft geht es um andere Formen der Hilfe). Im Test überzeugen viele Agenturen in puncto Vermittlung, aber alle fallen durch Mängel in der Kundeninformation und in den Verträgen auf: Letztere wiesen zum Teil deutliche Mängel auf, zum Beispiel bei Haftung bei Fehlern und Unfällen der Betreuungskraft. Außerdem scheint es, dass Arbeits- wie auch Pausenzeiten nicht immer eingehalten werden. Hier gibt es einiges zu verbessern.

Wer eine Betreuungsperson sucht, legt zunächst mit der Vermittlungsagentur meist per Fragebogen den individuellen Bedarf fest. Eine Checkliste im test-Heft hilft, wichtige Fragen im Vorfeld zu klären. Die Vermittler leiten dann die konkrete Anfrage an ihre Partnerfirmen im Ausland weiter, von wo aus Personalvorschläge kommen. Diese sollten möglichst aussagekräftig sein. Haben sich die Betroffenen dann für jemanden entschieden, ist die Arbeit der Agentur größtenteils erledigt. Sie sollte aber weiter zur Verfügung stehen für eventuell auftretende Konflikte oder Fragen.

Donnerstag, 20. April 2017

Steuererklärung 2016: Arzneimittelausgaben durch Zuzahlungsquittungen und Grüne Rezepte belegen

Gesundheitskosten wie Arzneimittelausgaben können Steuern sparen helfen



Bei der Steuererklärung dürfen sie im jeweiligen Einzelfall als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden, um das zu besteuernde Jahreseinkommen zu reduzieren. Infrage kommen sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament als auch die Kosten für die rezeptfreie Selbstmedikation, wie z.B. Magen- und Erkältungsmittel. 

Aber Achtung: Anerkannt werden die Gesundheitskosten vom Finanzamt im Einzelfall erst ab dem Überschreiten einer bestimmten Belastungsgrenze, die von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängt. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Steuerzahler hin, die ihre Einkommensteuererklärung für 2016 vorbereiten. 

"Jeder Patient, der seine Steuererklärung macht, sollte prüfen, ob es sich für ihn lohnt, notwendige Gesundheitsausgaben geltend zu machen, um Steuern zu sparen“, sagt DAV-Patientenbeauftragter Berend Groeneveld. 

"Viele Apotheken unterstützen ihre Kunden dabei, den Nachweis über die Ausgaben für Arzneimittel zu erbringen. Wer seine Quittungen und Belege im Laufe des Jahres 2016 nicht vollständig gesammelt hat, kann in vielen Fällen die Hilfe von seiner Stammapotheke in Anspruch nehmen.“ Dies sei beispielsweise der Fall, wenn für Inhaber einer Kundenkarte nachträglich eine Jahresübersicht ausgedruckt werden könne, sagt Groeneveld: "Der Service sowie Inhalt und Form der Bescheinigungen können von Apotheke zu Apotheke variieren." 

Damit das Finanzamt im jeweiligen Einzelfall die Arzneimittelausgaben als „Außergewöhnliche Belastungen“ gemäß § 33 Einkommensteuergesetz anerkennt, muss neben dem Zahlungsbeleg aus der Apotheke auch der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit erbracht werden. 

Bei den gesetzlichen Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente ist ein ärztlich ausgestelltes rosa Rezept bereits Voraussetzung für die Arzneimittelabgabe. In der Selbstmedikation kann derweil die medizinische Notwendigkeit z.B. durch ein Grünes Rezept nachgewiesen werden, auf dem der Arzt ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel empfehlen kann. Auch hier entscheidet das Finanzamt jeweils im Einzelfall.

Dienstag, 18. April 2017

Schnelle Hilfe im Pflegefall

Ratgeber zeigt, was bei Pflegebedürftigkeit alles zu regeln ist


Bildquelle: Stiftung Warentest
Wenn der Alltag auf einmal nicht mehr selbstständig zu bewältigen ist, sei es durch Unfall, Krankheit oder zunehmende Altersgebrechlichkeit, muss meistens schnell gehandelt werden und es gibt viele Fragen. 

Der Ratgeber der Stiftung Warentest Schnelle Hilfe im Pflegefall zeigt präzise und praxisnah, welche Schritte nötig sind und wer jeweils dabei helfen kann.

Wer übernimmt die Pflege? Wo kann der Pflegebedürftige wohnen? Woher gibt es Geld? Und welche Unterstützungsangebote gibt es für den Alltag? 

Vier wichtige Fragen, die auf jeden Fall als erstes geklärt werden sollten. Zudem hat jeder einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose und individuelle Pflegeberatung, die beispielsweise bei den Pflegekassen der Krankenkassen, bei Pflegestützpunkten, Wohlfahrtsverbänden oder freien Pflegeberatern angeboten wird.

Es ist auch gut zu wissen, dass die meisten Angestellten das Anrecht auf eine Auszeit im Job haben, sollte ein Pflegefall in der Familie auftreten. Zehn Tage sofort und danach bis zu zwei Jahre lang in Teilzeit – mit Rückkehrrecht und Ausgleichszahlungen.

Hat man einen offiziellen Pflegegrad beantragt, gibt es finanzielle Unterstützung von der sozialen Pflegeversicherung. Je nach Situation gibt es Gelder von der Krankenkasse, von Privatversicherungen und vom Staat. Wie das alles kombiniert werden kann, ist nachzulesen im Ratgeber der Stiftung Warentest.

Das Buch Schnelle Hilfe im Pflegefall hat 159 Seiten und ist ab dem 13. April im Handel erhältlich
oder kann online bestellt werden unter www.test.de/pflegefall.

Mittwoch, 12. April 2017

Lotsen unterstützen in NRW Pflegebedürftige und Angehörige bei Suche nach passendem Beratungsangebot

Pflegebedürftige und Angehörige sollen ohne Umwege die für sie am besten geeignete örtliche Beratung finden


Ministerin Barbara Steffens
© MGEPA NRW / Foto: Franklin Berger
In Nordrhein-Westfalen leben rund 640.000 Pflegebedürftige, über 70 Prozent davon werden zu Hause versorgt. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen gibt es zahlreiche Informationsangebote, aber die Vielfalt ist oft verwirrend. 

Die Mitarbeitenden des neuen vom Land und den Pflegekassen geförderten „Kompetenznetzwerk Angehörigenunterstützung und Pflegeberatung NRW“ (KoNAP) übernehmen eine Lotsenfunktion und weisen Ratsuchende auf Beratungsmöglichkeiten vor Ort hin.

„Kompetente und objektive Beratung ist unverzichtbare Grundlage für eine passgenaue Unterstützungsstruktur und damit für ein selbstbestimmtes Leben auch bei Hilfe- oder Pflegebedarf. KoNAP soll dazu beitragen, dass Pflegebedürftige und Angehörige ohne Umwege die für sie am besten geeignete örtliche Beratung finden“, erklärte Ministerin Barbara Steffens anlässlich der Übergabe des Förderbescheids für die Landeskoordinierungsstelle an die Verbraucherzentrale NRW als Projektträger. 

„Die Landeskoordinierungsstelle und die fünf Regionalstellen sollen zudem analysieren, welche Angebote fehlen oder ausgebaut werden sollten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verbesserung der Zusammenarbeit der verschiedenen Selbsthilfegruppen. Denn für viele Pflegebedürftige und gerade auch Angehörige ist der Austausch mit anderen Betroffenen eine große Unterstützung“, so Steffens weiter.

Gemeinsam mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung unterstützt das Ministerium das Projekt KoNAP mit insgesamt 3,2 Millionen Euro über einen Zeitraum von rund zwei Jahren.

Bereits zu Beginn des Jahres haben die Regionalstellen in den fünf Regierungsbezirken ihre Arbeit aufgenommen. Sie erheben die Beratungsstrukturen und -inhalte der örtlichen Angebote, sollen als Lotsenstelle für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zur Verfügung stehen und lokale Pflegeberatungsstellen und Selbsthilfestrukturen unterstützen.

Die Landeskoordinierungsstelle startete zum 1. April 2017 und soll die Erkenntnisse der Regionalstellen zusammenführen, aufbereiten und landesweit für Ratsuchende zugänglich machen. Dafür soll neben einer Internetseite auch eine zentrale landesweite Telefonnummer eingerichtet werden. 

Darüber hinaus unterstützt die Landesstelle die Qualitätsentwicklung von Pflegeberatung und Pflegeselbsthilfe und koordiniert das Netzwerk aus Pflegeberatungsstellen, Pflegeselbsthilfe und Regionalstellen. Träger der Landessstelle ist die Verbraucherzentrale NRW in Kooperation mit der gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Projekte mbH (GSP) und der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen NRW.


KoNAP Regionalstellen sind in folgenden Städten im Aufbau:
  • Seniorenbüro Bochum Mitte, Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum e.V. (Regierungsbezirk Arnsberg)
  • Gesundheitsladen Bielefeld e.V. (Regierungsbezirk Detmold)
  • Qualitätsverbund Geriatrie Nord-West-Deutschland e.V.
    (Regierungsbezirk Düsseldorf)
  • Gesundheitsladen Köln e.V. (Regierungsbezirk Köln)
  • Alter und Soziales e.V. Ahlen (Regierungsbezirk Münster)

Montag, 10. April 2017

Wo Angehörige von Beatmungspatienten Hilfe finden

Luft holen neu lernen


Die Zahl der Beatmungspatienten in Deutschland nimmt stark zu. Viele von ihnen könnten wieder von Kanüle und Maschine loskommen und selbst atmen, wenn sie fachmännisch dorthin geführt würden, sagt die stellvertretende Vorsitzende der Deutschen interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung, Dr. Simone Rosseau, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". 

Wer Zweifel daran hat, dass ein beatmeter Angehöriger optimal versorgt wird, sollte die Krankenkasse einschalten. Sie kann zum Beispiel dafür sorgen, dass ein Patient doch noch in ein Weaning-Zentrum kommt, wo sich Experten um die Beatmungsentwöhnung kümmern. 

"Bei den Kassen gibt es spezielle Fall-Manager für das Thema Beatmung", erläutert Christiane Lehmacher, Referentin für Pflege beim AOK-Bundesverband. Diese beraten und unterstützen in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten die Beatmungspatienten und ihre Angehörigen. 

Zertifizierte Weaning-Zentren finden Interessierte auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (www.pneumologie.de) unter "Service" und dem Stichwort "WeanNet".

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau

Freitag, 7. April 2017

Pflegeheimbewohner erhalten zu viele Psychopharmaka

Pflege-Report 2017


Foto: AOK Bundesverband
Ein Teil der rund  800.000 Pflegeheimbewohner in Deutschland erhält zu viele Psychopharmaka. Besonders betroffen sind die rund 500.000 Demenzkranken. Das zeigt eine vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Untersuchung der Klinischen Pharmakologin Professor Petra Thürmann, deren Ergebnisse im Pflege-Report 2017 enthalten sind. Demnach erhielten gut 30 Prozent der Bewohner ein Antidepressivum, wobei es kaum Unterschiede zwischen Pflegebedürftigen mit oder ohne Demenz gibt. Dagegen bekommen 40 Prozent der Bewohner mit Demenz dauerhaft mindestens ein Neuroleptikum, aber nur knapp 20 Prozent der Heimbewohner ohne Demenz.

Blick aufs Ausland zeigt, dass es Alternativen zu geben scheint

Mit Blick auf unerwünschte Nebenwirkungen wie Stürze, Schlaganfälle oder Thrombosen warnt Professor Thürmann: "Neuroleptika werden als Medikamente zur Behandlung von krankhaften Wahnvorstellungen, sogenannten Psychosen, entwickelt. Nur ganz wenige Wirkstoffe sind zur Behandlung von Wahnvorstellungen bei Demenz zugelassen, und dann auch nur für eine kurze Therapiedauer von sechs Wochen. Der breite und dauerhafte Neuroleptika-Einsatz bei Pflegeheimbewohnern mit Demenz verstößt gegen die Leitlinien." Dabei verweist die Expertin aufs Ausland. Während 54 Prozent der spanischen und 47 Prozent der deutschen demenzkranken Heimbewohner Neuroleptika erhalten, sind es nur zwölf Prozent in Schweden und 30 Prozent in Finnland. "Es scheint also Spielraum und Alternativen zu geben", so das Mitglied des Sachverständigenrates des Bundesgesundheitsministeriums.
Die Pflegekräfte bestätigen das hohe Ausmaß an Psychopharmaka-Verordnungen in Pflegeheimen. Das belegt die im neuen Pflege-Report veröffentlichte schriftliche Befragung von 2.500 Pflegekräften durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO): Die Befragten geben an, dass im Durchschnitt bei mehr als der Hälfte der Bewohner ihres Pflegeheims Psychopharmaka eingesetzt werden. Zwei Drittel der Betroffenen (64 Prozent) erhielten demnach die Verordnungen auch länger als ein Jahr. Interessanterweise halten 82 Prozent der Pflegekräfte diesen Verordnungsumfang für angemessen. Dr. Antje Schwinger vom WIdO: "Das Problembewusstsein der Pflegekräfte muss hier offensichtlich geschärft werden. Um den Psychopharmaka-Einsatz in Pflegeheimen zu reduzieren, sollte sichergestellt werden, dass nicht-medikamentöse Ansätze im Arbeitsalltag stärker etabliert werden."

Zeitdruck verhindert Umsetzung nicht-medikamentöser Verfahren

Laut Umfrage werden diese alternativen Ansätze auch häufig umgesetzt. So geben 67 Prozent der Pflegekräfte an, dass in ihrem Heim spezielle Pflegekonzepte zum Einsatz kommen, rund die Hälfte der Befragten (52 Prozent) verwendet Assessment-Instrumente. Auch Fallbesprechungen, kognitive und sensorische Verfahren kommen zum Einsatz. Doch geben gleichzeitig 56 Prozent der Befragten an, dass Zeitdruck die Umsetzung nicht-medikamentöser Verfahren teilweise beeinträchtige oder verhindere.
Die Pflegekräfte können für die Tendenz zur Übermedikation von Pflegeheimbewohnern mit Demenz am wenigsten. Das stellt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, klar. Der bewusste und kritische Umgang mit Psychopharmaka sei eine Teamaufgabe von Ärzten, Pflegeheimbetreibern, Pflegekräften, und Apothekern, die Pflegeheime betreuen. 
Vor allem die behandelnden Ärzte, aber auch Pflegeheimbetreiber seien hier in der Verantwortung für eine leitliniengerechte Medizin. "Ärzte stehen in der Pflicht, diese Medikamente nur dann einzusetzen, wenn es nicht anders geht und auch nur so kurz wie möglich. 
Und Pflegeheimbetreiber müssen ergänzend den Einsatz nicht-medikamentöser Versorgungsansätze fördern." Um die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegeheimen zu verbessern, fordert Litsch ein Nachschärfen der Kooperationsvereinbarungen zwischen Pflegeheimen und Vertragsärzten auf Bundesebene. 

Geriatrie muss in der ärztlichen Ausbildung stärkeres Gewicht erhalten

Außerdem müsse die Geriatrie in der ärztlichen Ausbildung ein stärkeres Gewicht erhalten. Schließlich sei ein Expertenstandard für die pflegerische Betreuung und Versorgung von demenziell Erkrankten nötig. Gute Pflege brauche zwar angemessene Ressourcen. Doch zeigten der internationale Vergleich und einige deutsche Leuchtturmprojekte auch, dass Versorgungsdefizite in der pflegerischen Versorgung von Demenzkranken nicht zwangsläufig immer nur mit mehr Geld oder Personal abgestellt werden. "Das ist auch eine Frage der pflegerischen Konzeption und Kultur", so Litsch.

Dienstag, 4. April 2017

Krebs besser verkraften

Beratungsstellen und Therapeuten helfen bei der Krankheitsbewältigung


Foto: djd/dkfz.de


Eine Krebserkrankung stellt für viele Betroffene einen drastischen Einschnitt in ihrem Leben dar. Nicht nur der Körper, auch die Seele leidet darunter. Oft löst die Diagnose einen regelrechten Schock aus. "Warum gerade ich?", "Wie sage ich es meiner Familie?", "Welche Behandlungen kommen auf mich zu?" und natürlich auch "Wie sind meine Heilungschancen?" - diese und viele andere Fragen stürmen auf Patienten ein. Auch während und nach der Behandlung kann es immer wieder zu Phasen der Unsicherheit, Niedergeschlagenheit und Angst kommen. Um diese Belastungen besser zu verkraften, können Patienten sich bei verschiedenen Stellen Hilfe holen.

Der Krebsinformationsdienst weist den Weg


Erste Hilfe und Begleitung für Krebskranke und auch für ihre Angehörigen bieten die regionalen psychosozialen Krebsberatungsstellen. Adressen in Wohnortnähe finden Betroffene über eine Suchfunktion auf der Internetseite www.krebsinformationsdienst.de/wegweiser oder telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800-4203040. Die genannten Beratungsstellen bieten Patienten und Angehörigen kostenlos Unterstützung an. "Im Gespräch mit erfahrenen Fachleuten gibt es dort Zeit und Raum, offen über Ängste und Gefühle zu reden sowie konkrete Fragen zu stellen - auch zur finanziellen und beruflichen Situation", erläutert Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ). "Beratungsangebote gibt es außerdem auch in vielen Kliniken, insbesondere in zertifizierten Krebszentren."

Psychoonkologische Unterstützung


Hält die Belastung lange an, kommt es zu Rückfällen oder ist die Lebenssituation auch jenseits der Erkrankung schwierig, reicht der Besuch von Beratungsstellen aber nicht immer aus. "Etwa jeder dritte Krebspatient ist so stark beeinträchtigt, dass man von einer psychischen Begleiterkrankung - etwa einer Depression - sprechen kann", weiß Weg-Remers. Dann kann eine längerfristige Unterstützung durch Berater und Therapeuten, die auf die Belastungen durch Krebserkrankungen spezialisiert sind, sogenannte Psychoonkologen, wertvolle Unterstützung bieten. Adressen von niedergelassenen Psychotherapeuten mit einer entsprechenden Weiterbildung finden Betroffene ebenfalls unter den oben genannten Kontakten. Die Kosten werden bei zugelassenen Therapeuten von den Krankenkassen übernommen.

Selbsthilfe in der Gruppe


Neben professionellen Angeboten kann Krebspatienten auch die Unterstützung von Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, weiterhelfen. Denn in Selbsthilfegruppen gibt es nicht nur Tipps und Erfahrungen, sondern auch Verständnis, Mitgefühl und Freude an gemeinsamen Unternehmungen. Nach Gruppen in Wohnortnähe kann man etwa beim Arzt, in der Klinik oder bei der Krankenkasse fragen. Links zu verschiedenen Patientenorganisationen hat auch der Krebsinformationsdienst unter www.krebsinformationsdienst.de/wegweiser zusammengestellt.

Sonntag, 2. April 2017

Altersgerecht umbauen: Gute Planung ist die halbe Miete

Mehr Komfort durch Barrierefreiheit


Foto: djd/Bauherren-Schutzbund
Wer bereits beim Neubau an barrierefreien Komfort zum Beispiel bei
den Türbreiten denkt, kann leichter Anpassungen an
veränderte Lebenssituationen vornehmen

Altersgerechte Renovierungen eines Hauses oder einer Wohnung können mit einigem Aufwand verbunden sein und müssen gut geplant werden. Wer vorausschauend denkt, muss aber nicht alles, was die Räume barriereärmer macht, in einem Rutsch durchführen. "Ideal ist es, wenn sowieso fällige Sanierungen des Hauses zum Abbau von Barrieren genutzt werden können", rät Dipl.-Ing. Architektin Renate Schulz vom Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Laut der Bauherrenberaterin sind Aufwand und Kosten in diesen Fällen nur geringfügig höher, der Nutzen aber umso größer. Fast bei allen ohnehin anstehenden Sanierungsmaßnahmen lohne es sich zu prüfen, ob man zum Beispiel Barrieren verringern oder Bewegungsflächen vergrößern könne, so Schulz.

Bei anstehenden Modernisierungen auch an Barrierefreiheit denken


Als Beispiel nennt sie den Austausch einer morsch gewordenen Balkon- oder Terrassentür. Dabei kann man mit geringem Aufwand den Ausgang ins Freie schwellenlos gestalten und so einen kleinen Stolperstein entfernen. Beim Austausch von Bodenbelägen lassen sich ebenfalls Schwellen entfernen. Sinnvoll ist es hier, auf rutschfeste und pflegeleichte neue Beläge zu setzen. 

Wenn eine Modernisierung des Badezimmers ansteht, sollte nicht allein an neue Fliesen, schöne Sanitärgegenstände, edle Ganzglasduschen oder den neuesten Rainshower-Duschkopf gedacht werden. Denn gerade die Köperhygiene ist für ein selbstbestimmtes Leben bis ins Alter sehr wichtig. Ein Badumbau ist sowieso mit größerem Zeit- und Bauaufwand verbunden, es lohnt sich also, nicht nur an die Ästhetik, sondern auch an praktischen Komfort zu denken. Bodengleiche Duschen überzeugen Jüngere aus optischen Gründen und Ältere durch ihren schwellenlosen Zugang sowie die freie Bewegungsfläche. Während bodenebene Duschlösungen im Einfamilienhaus in der Regel gut umsetzbar sind, kann es in Eigentumswohnungen zu Schallschutzproblemen mit der darunterliegenden Wohnung kommen. Als Alternative bieten viele Hersteller heute sehr flache Duschtassen an.

Weniger Barrieren bieten mehr Komfort für alle Lebensalter


Vorteile hat, wer bereits beim Neubau an die Zukunft denkt und bei der Planung die Grundlage dafür legt, dass das Haus lange nutzbar und mit überschaubarem Aufwand an verschiedene Lebenssituationen anpassbar ist. Zudem ist Wohnen ohne Barrieren sehr bequem und erleichtert auch Kindern das Leben. Unterstützung bei der Planung oder bei der Durchführung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit geben auch die unabhängigen Bauherrenberater des BSB, auf dessen Website unter www.bsb-ev.de Adressen, Ansprechpartner und weitere Infos zu finden sind.

Tipps für mehr Komfort und Barrierefreiheit in der Küche


Den "Arbeitsplatz Küche" ergonomisch zu gestalten, macht in jedem Alter Sinn und erleichtert es in hohem Alter, sich weiterhin selbst zu versorgen. Die wichtigsten Tipps für die Küchenplanung von Dipl.-Ing. Architektin Renate Schulz, unabhängige Bauherrenberaterin beim Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB): 

- Arbeitshöhe individuell anpassen
- einen Sitz-Arbeitsplatz vorsehen
- Abstellflächen neben Kühlschrank und Herd einplanen
- Hoch- und Hängeschränke vermeiden, die nur mit Steighilfen erreichbar sind
- Unterschränke als Schubladen ausführen, die ohne Bücken erreichbar sind
- Kühlschrank und Backofen in Augenhöhe platzieren

Mehr Infos zum barrierefreien Bauen und Wohnen gibt es unter www.bsb-ev.de.