Dienstag, 18. April 2017

Schnelle Hilfe im Pflegefall

Ratgeber zeigt, was bei Pflegebedürftigkeit alles zu regeln ist


Bildquelle: Stiftung Warentest
Wenn der Alltag auf einmal nicht mehr selbstständig zu bewältigen ist, sei es durch Unfall, Krankheit oder zunehmende Altersgebrechlichkeit, muss meistens schnell gehandelt werden und es gibt viele Fragen. 

Der Ratgeber der Stiftung Warentest Schnelle Hilfe im Pflegefall zeigt präzise und praxisnah, welche Schritte nötig sind und wer jeweils dabei helfen kann.

Wer übernimmt die Pflege? Wo kann der Pflegebedürftige wohnen? Woher gibt es Geld? Und welche Unterstützungsangebote gibt es für den Alltag? 

Vier wichtige Fragen, die auf jeden Fall als erstes geklärt werden sollten. Zudem hat jeder einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose und individuelle Pflegeberatung, die beispielsweise bei den Pflegekassen der Krankenkassen, bei Pflegestützpunkten, Wohlfahrtsverbänden oder freien Pflegeberatern angeboten wird.

Es ist auch gut zu wissen, dass die meisten Angestellten das Anrecht auf eine Auszeit im Job haben, sollte ein Pflegefall in der Familie auftreten. Zehn Tage sofort und danach bis zu zwei Jahre lang in Teilzeit – mit Rückkehrrecht und Ausgleichszahlungen.

Hat man einen offiziellen Pflegegrad beantragt, gibt es finanzielle Unterstützung von der sozialen Pflegeversicherung. Je nach Situation gibt es Gelder von der Krankenkasse, von Privatversicherungen und vom Staat. Wie das alles kombiniert werden kann, ist nachzulesen im Ratgeber der Stiftung Warentest.

Das Buch Schnelle Hilfe im Pflegefall hat 159 Seiten und ist ab dem 13. April im Handel erhältlich
oder kann online bestellt werden unter www.test.de/pflegefall.

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