Mittwoch, 27. Januar 2016

Umfrage: Nur jeder vierte Bundesbürger hat eine Patientenverfügung, ebenso wenige haben eine Vorsorgevollmacht

Nur wenige sorgen vor


Broschüre hier zum download

Unfähig den eigenen Willen zu äußern, abhängig von Apparatemedizin und wildfremden Menschen, die Entscheidungen für einen treffen und wichtige Unterschriften leisten. So stellen sich die meisten Menschen das Ende ihres Lebens nicht vor. 

Doch längst nicht alle haben vorgesorgt, wie das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Gesundheitsmagazins "Apotheken Umschau" zeigt. 

Nur drei von Zehn (31,0 Prozent) der Interviewten haben laut eigener Aussage ihre Angelegenheiten für alle Notfälle "bestens geplant und geregelt". Lediglich jeder Vierte (25,4 Prozent) hat in einer Patientenverfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen er bei einem bestimmten Krankheitszustand wünscht und was unterlassen werden sollte. Etwa genauso wenige (24,9 Prozent) haben eine Vorsorgevollmacht, in der sie bestimmen, wer für sie entscheiden und Unterschriften leisten soll, sollten sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein. Nur jeder Fünfte (19,4 Prozent) hat zudem in einer Betreuungsverfügung angeordnet, welche Person für ihn bei Bedarf im Betreuungsfall von einem Vormundschaftsgericht als Betreuer eingesetzt werden sollte und wer auf keinen Fall. 

Dabei will das Gros (81,4 Prozent) der Befragten laut eigener Aussage auf keinen Fall als möglicher Betreuungs- oder Pflegefall unter die Verfügungsgewalt von Ämtern, Gerichten und fremden Betreuern gelangen. Und sechs von Zehn (59,3 Prozent) haben zudem große Angst davor, bei schwerer Krankheit, in hohem Alter oder nach einem Unfall einer intensivmedizinische Behandlung unterzogen zu werden, die den Prozess des Sterbens nur unnötig verlängern würde.

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins "Apotheken Umschau", durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 1.969 Frauen und Männern ab 14 Jahren.

Samstag, 23. Januar 2016

Neue Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg startet am 25. Januar

Patiententelefon MedCall vermittelt Facharzttermine


Foto / Quelle: KVBW, Renate Matenaer

Ab dem 25. Januar 2016 können sich Patienten für die Vermittlung eines Facharzttermins unter bestimmten Voraussetzungen an die neu geschaffene Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wenden. Die Terminservicestelle soll den Patienten dann innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem entsprechenden Facharzt vermitteln, falls hierfür eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Terminservicestelle der KVBW ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag zwischen 8 und 12 Uhr unter der Rufnummer 0711 7875-3966 zu erreichen.

Überweisung ist Voraussetzung


Der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Norbert Metke, erläuterte am Donnerstag in Stuttgart, wie das Verfahren abläuft: „Patienten, die sich an die TSS wenden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wichtigste Voraussetzung hierfür ist eine von einem Haus- oder Facharzt mit einem speziellen Code gezeichnete Überweisung, der die Notwendigkeit der Vermittlung eines Termins innerhalb von vier Wochen (Dringlichkeit) bestätigt. Wenn Patienten sich an die Terminservicestelle wenden, müssen sie diesen Code bereithalten, nur dann ist eine Vermittlung möglich. Termine bei Haus- und Kinderärzten sowie Psychotherapeuten vermittelt die Terminservicestelle nicht. Die KVBW hat alles unternommen, um die Terminservicestelle pünktlich an den Start zu bringen.“

Kein Termin beim Wunscharzt


Metke weiter: „Keine Rücksicht kann die TSS auf den Wunsch nach einem Termin bei einem bestimmten Arzt nehmen. Patienten haben auch keinen Anspruch darauf, einen Termin zu einem bestimmten Zeitpunkt vermittelt zu bekommen. Die vermittelten Ärzte sollen in einem Umkreis von bis zu 30 Fahrminuten vom Wohnort des Patienten liegen. Das gilt für nahezu alle Facharztgruppen. Lediglich für hoch spezialisierte Fachmediziner wie die fachärztlichen Internisten oder die Radiologen ist der Umkreis größer und liegt bei 60 Kilometern.“ Metke erklärte, dass für eine Terminvermittlung durch die TSS bei einem Frauenarzt oder einem Augenarzt keine Überweisung vorliegen muss, die Mitarbeiter aber geschult sind, Notfälle von anderen Terminen zu unterscheiden. „Die Terminservicestelle vermittelt keine Termine bei Psychotherapeuten. Ebenso sind die Kinder- und Jugendärzte nicht mit einbezogen.“

Die Einrichtung der Terminservicestellen ist eine Vorgabe des Gesetzgebers im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes. Bei den Ärzten ist diese Regelung auf massive Kritik gestoßen. Für Metke völlig berechtigt: „Es steht außer Frage, dass wir in einzelnen Fachgruppen Wartezeiten bei den Fachärzten haben, die viele Patienten als zu lang empfinden. Nur beseitigt eine Terminservicestelle nicht die Ursachen, denn sie schafft keine neuen Termine. Dies könnte nur dann der Fall sein, wenn es entweder mehr Ärzte gibt oder die Ärzte mehr Termine vergeben. Beides ist aber von Seiten des Gesetzgebers nicht gewollt. Wir haben weiterhin die – gesetzlich ausdrücklich gewollten – Begrenzungen bei der Zahl der niedergelassenen Ärzte. Bei den fachärztlichen Internisten beispielsweise, wo wir mit die längsten Wartezeiten haben, darf sich schon seit Jahren in ganz Baden-Württemberg kein einziger zusätzlicher Arzt niederlassen! In anderen Fachgruppen sieht es ähnlich aus. Stand Oktober 2015 bestehen in Baden-Württemberg zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten nur für 8,5 Augenärzte, sieben Frauenärzte, 13,5 Hautärzte und zwei Kinderärzte, und auch nur in wenigen Landkreisen.“ Metke weiter: „Der Gesetzgeber gibt zusätzlich vor, dass die Ärzte in jedem Quartal nur ein Kontingent an Patienten zugewiesen bekommen. Behandeln sie mehr, können sie diese Patienten nicht abrechnen. Heute behandeln die Fachärzte insgesamt etwa 15 Prozent ihrer Patienten ohne Vergütung.“

Mehr Patientenverantwortung


Einen Ausweg haben die von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegebenen Sachverständigen­gutachten 2009 und 2014 aufgezeigt. Daraus, sowie aus weiteren validen soziökonomischen Daten, geht eindeutig hervor, dass das heutige System einer jederzeit verfügbaren, wohnortnah stattfindenden Versorgung einschließlich eines niederschwelligen fachärztlichen Zugangs nur dann erhalten werden kann, wenn deutlich mehr Patientensteuerung und Patientenselbstverantwortung Einzug ins System finden.“ Er beklagte, dass den Patienten nach wie vor signalisiert werde, dass sie in unbegrenztem Maße ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen dürfen. „Wir erzeugen damit eine Flatrate-Mentalität mit der Folge, dass wir eine Vielzahl an Doppel- und Mehrfachbehandlungen haben und die Fachärzte für Behandlungen in Anspruch genommen werden, für die als erste Anlaufstelle nicht das Know-How eines Fachspezialisten erforderlich wäre, da wir eine hochkompetente hausärztliche Basisversorgung haben.“

Metke stellte fest: „Es passiert aber nichts. Ganz im Gegenteil. Trotz zunehmender Verlagerung von Leistungen aus dem Krankenhaus in die Praxen und steigender Erwartungshaltung der Patienten wird über eine Reduktion der Zahl der Ärzte in den sogenannten überversorgten Gebieten diskutiert.“ Metkes Fazit: „Wie wir mit weniger Ärzten, aber mehr Terminwünschen der Bevölkerung für mehr Facharzttermine sorgen sollen, wird ein ewiges Geheimnis bleiben. Die Konsequenz ist, dass es nicht mehr Termine gibt, diese sich nur anders verteilen. Patienten, die keine dringliche Überweisung vom Hausarzt haben, werden länger warten müssen.“

Woher kommen die Termine für die TSS? „Wir haben hierzu eine Umfrage unter unseren Fachärzten vorgenommen“, erläuterte der KVBW-Vorsitzende. „Dabei haben wir gefragt, ob sie auf eine freiwillige Lösung setzen – und dann natürlich auch selbst Termine zur Verfügung stellen – oder ob wir ein verpflichtendes System einsetzen sollen? Die Haltung war klar: 80 Prozent der Mitglieder haben sich für eine freiwillige Lösung ausgesprochen. Das bedeutet, dass die Ärzte nun über eine Softwarelösung Termine einstellen, auf die die TSS zugreifen kann. Sollte ein Termin eine Woche vorher noch nicht in Anspruch genommen worden sein, wird er wieder freigegeben. Ob wir damit hinkommen, weiß heute niemand. Keiner kann eine seriöse Prognose wagen, wie viele Anrufe überhaupt auflaufen, geschweige denn in welchen Fachgruppen und Regionen.“

Metke kritisierte die Kosten, die auf die Ärzteschaft zukommen. Ebenso beklagte er, dass die Politik nicht auf Vorschläge der KVBW eingegangen sei. „Die KVBW stellt für die TSS vier Vollzeitkräfte ein. Für die Kosten muss die Ärzteschaft aufkommen, da es dafür keine Beteiligung der Krankenkassen gibt. Wir können nicht akzeptieren, dass die Ärzteschaft alleine dafür sorgen muss, dass Patienten schneller Termine bekommen. Wir sollten auch nicht vergessen, dass es wohl kein Land auf der Welt gibt, in dem die Patienten so schnell einen Zugang zu einer hochqualitativen fachärztlichen Versorgung haben, wie in Deutschland. So haben wir beispielsweise vorgeschlagen, dass die Patienten sich erst dann an die TSS wenden können, wenn sie sich vorher selbst vergeblich um einen Termin gekümmert haben. Ebenso wäre es denkbar gewesen, dass die Patienten einen Kostenbeitrag leisten müssen, wenn sie einen Termin vermittelt bekommen, ihn aber nicht wahrnehmen oder nicht absagen. Das ist keineswegs eine theoretische Frage. In den fachärztlichen Praxen werden schon heute etwa 30 Prozent der vereinbarten Termine nicht wahrgenommen und nur wenige vorher abgesagt. Aber alle Vorschläge für eine faire Lastenverteilung wurden bisher abgelehnt.


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Direktkontakt

MedCall Patiententelefon
Mo – Do: 8 – 16 Uhr; Fr: 8 – 12 Uhr
Unser Patiententelefon zum Ortstarif unterstützt Sie bei der Suche nach Ärzten oder Psychotherapeuten.


Hinweis der Redaktion:
Am 25. Januar starten die Kassenärztlichen Vereinigungen regional die Terminservicestellen.
Deshalb wenden Sie sich im Bedarfsfall an die Kassenärztliche Vereingung in dem Bundesland in dem Sie wohnen.

Die Adresse finden Sie auf dieser Seite: http://www.kbv.de/html/432.php

Freitag, 22. Januar 2016

Verstopfung: Änderung der Lebensgewohnheiten reicht zur Behandlung meist nicht aus


Bei chronischer Verstopfung ist eine dauerhafte medikamentöse Behandlung oft unumgänglich




Chronische Verstopfung ist entgegen dem Vorurteil nicht nur eine harmlose Befindlichkeitsstörung ohne Krankheitswert. Laut ärztlicher Leitlinie ist sie weder selbst verschuldet noch leicht zu korrigieren“, sagte Apothekerin Hiltrud von der Gathen beim internationalen Fortbildungskongress pharmacon. „Oft wird Patienten suggeriert, dass sie ihre Verstopfung allein durch eine Änderung ihrer Lebensgewohnheiten in den Griff bekommen könnten. So einfach ist es aber leider nicht.“ So unterstütze eine Steigerung der Trinkmenge nur dann die Verdauung, wenn ein Mensch zuvor ausgetrocknet sei.

Bei chronischer Verstopfung ist eine dauerhafte medikamentöse Behandlung deshalb oft unumgänglich. Die verschiedenen Arzneistoffe werden nach einem Stufenschema eingesetzt. Basis sind Allgemeinmaßnahmen wie eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, ballaststoffreiche Ernährung sowie Bewegung. Reicht das nicht aus, können zusätzliche Ballaststoffe wie Flohsamen(schalen) oder Weizenkleie eingenommen werden. In der nächsten Stufe kommen Medikamente hinzu, die im Darm Wasser binden und den Darminhalt dadurch weicher und voluminöser machen. Eingesetzt werden dafür u.a. die Arzneistoffe Macrogol, Bisacodyl und Natriumpicosulfat. Von der Gathen: „Auf die Dosis kommt es an: Der Stuhl muss durch die Medikamenteneinnahme nur geformt und nicht flüssig wie bei einem Durchfall sein.“ Reichen diese Abführmittel nicht aus, kann der Arzt rezeptpflichtige Abführmittel verordnen.

Wie häufig ein Mensch Stuhlgang hat, ist sehr unterschiedlich. Eine chronische Verstopfung liegt vor, wenn über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten drei oder weniger Stuhlgänge pro Woche die Regel sind und wenn andere Beschwerden wie harte Stühle oder heftiges Pressen hinzu kommen. Die für eine vollständige Entleerung des Darms notwendige Stuhlmenge wird von Patienten meist überschätzt: Normal ist eine Menge von 150 bis 200 Gramm, das entspricht etwa dem Inhalt eines kleinen Joghurtbechers.

Als Ursachen für eine chronische Verstopfung kommen verschiedene Krankheiten in Frage, etwa eine Parkinson-Erkrankung, Nervenschäden oder ein Schlaganfall. Auch Krankheiten, die die Bewegungsfähigkeit einschränken, wirken sich auf den Stuhlgang aus. Dazu gehören starke Schmerzen oder rheumatische Veränderungen. Verstopfung kann auch eine Nebenwirkung sein, z.B. von starken Schmerzmitteln, Antidepressiva oder Entwässerungsmitteln.

Dienstag, 19. Januar 2016

Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung

Neues Faltblatt informiert über aufsuchende zahnärztliche GKV-Versorgung


Foto: © KZBV
Gesunde Zähne bedeuten viel mehr als Funktionalität beim Essen und Sprechen. Auch der allgemeine Gesundheitszustand wird durch die Mundgesundheit erheblich beeinflusst. Damit verbindet sich mehr Lebensqualität. Ältere Menschen, pflegebedürftige Patienten und Menschen mit einer Behinderung sind jedoch oft nicht in der Lage, die notwendige regelmäßige Pflege der Zähne selbstständig durchzuführen.


Faltblatt für Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste


Das neue Faltblatt „Vorsorge ist unser Anliegen – Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung“ informiert Betroffene, Angehörige und die Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste über die neuen zahnärztlichen Versorgungsangebote in den eigenen vier Wänden zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Herausgeber sind die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).


Möglichkeiten der aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung zu Hause


Leicht verständlich informiert der Flyer über die Möglichkeiten der sogenannten aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung zu Hause und die Leistungen der GKV, etwa bei einem Transport in eine Zahnarztpraxis im Falle aufwendigerer Behandlungen. Zudem werden Kontaktmöglichkeiten genannt, unter denen weitere Informationen zu dem Thema abgerufen werden können.

Verbessertes Leistungsspektrum für Betroffene


In den vergangenen Jahren hat sich die Versorgungssituation durch das Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes und der damit verbundenen Einführung zusätzlicher Leistungen für die aufsuchende Betreuung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte verbessert. GKV-Versicherte können den Besuch eines Zahnarztes zuhause dann in Anspruch nehmen, wenn sie nicht mehr selbst in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen. Der Zahnarzt kann in solchen Fällen dann zunächst eine umfassende Eingangsuntersuchung durchführen, Prothesen bei Bedarf anpassen, Zahnbeläge entfernen oder pflegende Angehörige und Pflegepersonal über die Handhabung von Zahnersatz informieren.


Zahl der Besuche in der aufsuchenden Versorgung steigt


Die Zahl der Besuche in der aufsuchenden Betreuung ist im Jahr 2013 verglichen mit dem Vorjahr um etwa 76.000 auf 726.000 angestiegen. Mehr als 70 Prozent davon entfielen auf zahnärztliche Besuche bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung.


Bezugsmöglichkeiten für das neue Faltblatt


Das Faltblatt „Vorsorge ist unser Anliegen – Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung“ steht ab sofort auf den Websites von KZBV, BZÄK, BAGFW und bpa zum kostenlosen Download bereit: www.kzbv.de, www.bzaek.de, www.bagfw.de, www.bpa.de.


Montag, 18. Januar 2016

Sicherer mit Rollator

Rollator-Nutzer verletzten sich bei einem Sturz tendenziell offenbar weniger stark


Rollator-Nutzer verletzten sich bei einem Sturz tendenziell offenbar weniger stark als Senioren, die ihre Gehhilfe zu Hause lassen. Das fanden laut einem Bericht des Apothekenmagazins "Senioren Ratgeber" Forscher aus dem US-Bundesstaat Michigan heraus. 

Sie hatten für ihre Studie 262 Senioren befragt, die in jüngster Zeit gestürzt waren. Viele von ihnen hatten ihren rollenden Begleiter nicht mitgenommen, weil sie sich damit zu alt vorkamen.

Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber"

Donnerstag, 14. Januar 2016

Bei Gedächtnisproblemen den Arztbesuch planen

Es ist wichtig im Falle einer Alzheimer-Erkrankung frühzeitig mit einer Therapie zu beginnen




Wer bei sich eine Verschlechterung des Gedächtnisses feststellt, sollte immer einen Arzt aufsuchen. Es ist wichtig, früh und professionell abzuklären, was der Auslöser der Vergesslichkeit ist, um mögliche Ursachen zu behandeln oder im Falle einer Alzheimer-Erkrankung frühzeitig mit einer Therapie zu beginnen.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) rät, den Arztbesuch vorher zu planen. Für viele Menschen ist es nicht einfach, offen mit dem Arzt über ihre Beschwerden zu sprechen, zumal die Zeit meist knapp bemessen ist. Hier kann eine Vorbereitung Abhilfe schaffen.

Sehr hilfreich ist es, vor dem Besuch eine Liste mit Symptomen aufzustellen. Die Symptome können körperlicher Natur sein, wie Schmerzen oder Fieber. Sie können aber auch psychischen Ursprungs sein und Gedanken und Gefühle betreffen. Folgende Fragen können als Leitfaden dienen:
  • Welche Beschwerden liegen vor?
  • Wann begannen die Beschwerden?
  • Um welche Tageszeit treten die Beschwerden auf und wie lange dauern diese an?
  • Wie oft treten die Beschwerden auf?
  • Wodurch verbessert oder verschlechtert sich der Zustand?
  • Wie sehr schränken die Beschwerden im Alltag ein?
Darüber hinaus muss der behandelnde Arzt wissen, welche Medikamente eingenommen werden. Hierzu zählen sowohl verschreibungspflichtige Medikamente, als auch frei verkäufliche Mittel wie Vitamine oder Augentropfen. Es empfiehlt sich, die Medikamente aufzuschreiben oder gleich mitzubringen.

Wer nicht gerne alleine zum Arzt geht, sollte ein Familienmitglied oder einen Freund um Begleitung bitten. Sollten Probleme mit der deutschen Sprache bestehen, ist es sinnvoll jemanden mitzubringen, der übersetzen kann.

Auch sensible Themen können eine für die Gesundheit wichtige Rolle spielen


Ärzte sind es gewohnt, über sehr persönliche Sachverhalte zu sprechen, auch wenn einem selbst manche Dinge unangenehm sein sollten. Hierbei kann es zum Beispiel um Themen wie Alkoholgenuss, familiäre Probleme, aber auch um Trauer und Depression gehen.

Die AFI klärt mit kostenfreien Ratgebern und Broschüren über die Alzheimer-Krankheit auf, denen diese Tipps entnommen sind. Informationsmaterialien der AFI können kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; per Internet auf www.alzheimer-forschung.de, Rubrik „Aufklärung & Ratgeber“, per E-Mail an info@alzheimer-forschung.de oder unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0.

Dank zahlreicher privater Spender konnte die AFI bisher 750.000 kostenlose Ratgeber und Broschüren an Interessierte und Betroffene versenden. Zusätzlich wurden bislang insgesamt 177 Forschungsaktivitäten engagierter Alzheimer-Forscher an deutschen Universitäten mit über 7,7 Millionen Euro unterstützt.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 177 Forschungsaktivitäten mit über 7,7 Millionen Euro unterstützen und 750.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Montag, 11. Januar 2016

Das richtige Pflegeheim finden

Warum viele Bewohner im Rollstuhl ein Alarmsignal sein können




Bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim für einen Angehörigen sollte man sich weder nur auf den sogenannten Pflege-TÜV noch auf die Selbstdarstellung des Hauses im Internet oder einem Prospekt verlassen. 

Am besten macht man sich selbst ein Bild von der Einrichtung: Ein wichtiges Detail beispielsweise ist, ob viele Bewohner des Pflegeheims im Rollstuhl sitzen, wie das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" berichtet. "Die meisten brauchen nämlich keinen", sagt Professorin Angelika Zegelin, Pflegewissenschaftlerin der Universität Witten. Das Personal könnte mit den Bewohnern auch gehen, doch dafür fehlt ihnen oft die Zeit. Das hat Folgen: "Wenn die Menschen nicht mehr stehen, verlieren sie ihre Muskelkraft. Sie werden buchstäblich ins Bett gepflegt", so Zegelin. 

Nicht nur körperlich, auch geistig sollten die Bewohner stimuliert werden. "Das Schlimmste im Heim ist, wenn die Menschen so versorgt werden, dass sie nicht mehr gefordert sind", warnt die Expertin. "Das führt zu einem mentalen und körperlichen Verfall. Und das geht schnell."

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau"

Mittwoch, 6. Januar 2016

ZQP-Studie: Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege kommen nicht an

Die 2015 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen sind vielen Erwerbstätigen unbekannt 




Berlin, 5. Januar 2016. Auch ein Jahr nach Einführung der neuen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf glaubt die große Mehrheit der erwerbstätigen Deutschen nicht, dass sich Beruf und Pflege gut vereinbaren lassen. Lediglich 7 Prozent sind der Meinung, man könne parallel zum Berufsleben gut oder sogar sehr gut für einen pflegebedürftigen Angehörigen sorgen. Zwar ist das Gesetz faktisch in Kraft getreten, aber noch nicht in der Erwerbsbevölkerung angekommen, so das Fazit einer repräsentativen Erhebung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

„Zwar bieten die aktuellen gesetzlichen Regelungen vielfältige Entlastungsmöglichkeiten, dennoch bleiben die Maßnahmen zu oft ungenutzt, da viele Berufstätige noch nicht ausreichend über die bestehenden Gesetze informiert sind“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.

Auf die Frage, wie gut sich die Teilnehmer der ZQP-Umfrage über die Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege informiert fühlen, antworteten 84 Prozent mit „eher schlecht“ oder „sehr schlecht“. So ist zum Beispiel der großen Mehrheit die Familienpflegezeit unbekannt (ebenfalls 84 Prozent), die einen Rechtsanspruch auf reduzierte Arbeitszeit und teilweise Freistellung vorsieht. Ähnliches gilt auch für die halbjährige Pflegezeit (82 Prozent) sowie die zehntägige Freistellung (72 Prozent). Selbst bei Personen mit eigener Pflegeerfahrung gilt: Nicht einmal die Hälfte kennt die verschiedenen Optionen.

Dabei würden womöglich mehr Menschen die Möglichkeiten nutzen, wenn Sie besser darüber Bescheid wüssten – dies zeigt sich bei der Familienpflegezeit: Je besser sich die Befragten über das Gesetz informiert fühlen, desto eher können sie sich vorstellen, es auch in Anspruch zu nehmen. Bei den gut informierten Befragten sind es 44 Prozent. Von denen, die ihre Kenntnisse als schlecht einschätzen, würden sich lediglich 30 Prozent dafür entscheiden.

Zudem äußern Berufstätige, die keine Familienpflegezeit für sich in Betracht ziehen, vielfältige Vorbehalte: 76 Prozent geben finanzielle Gründe und 23 Prozent organisatorische Probleme an. Auch die Angst vor beruflichen Nachteilen würden immerhin 43 Prozent davon abhalten, die Familienpflegezeit tatsächlich zu nutzen. Zudem bestehen nach wie vor Ängste, dass Vorgesetzte (19 Prozent) oder Kollegen (9 Prozent) wenig Verständnis haben. „Unsere Studienergebnisse zeigen auch, dass die Möglichkeiten der Politik, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu fördern, begrenzt sind. Deshalb ist vor allem eine pflegesensible Unternehmenskultur gefordert, um einen offeneren Umgang mit dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu ermöglichen. Aber auch um betrieblich passende Unterstützungsangebote für Mitarbeiter anbieten zu können“, so Suhr.

Methoden und Vorgehensweise

In der dieser Auswertung zugrundeliegenden, anonymen Bevölkerungsbefragung wurden Einstellungen aus dem Themenbereich „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ erhoben. Hierfür wurde vom 11. bis 24. November 2015 eine repräsentative Stichprobe von1008 berufstätigen Deutschen ab 18 Jahre befragt. Die statistische Fehlertoleranz der Untersuchung liegt in der Gesamtstichprobe bei +/-3 Prozentpunkten.

Hintergrundinformationen zum Gesetz

Für die Organisation und Übernahme der Pflege eines Angehörigen sieht das Gesetz folgende Möglichkeiten vor:

  • Kurzfristige 10-tägige Freistellung mit Lohnersatzleistung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine kurzfristige, maximal 10-tägige Freistellung für die Organisation einer akut eingetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen. Sie erhalten in dieser Auszeit mit dem Pflegeunterstützungsgeld eine Lohnersatzleistung in Höhe der Leistung des Kinderkrankengeldes, das von der sozialen Pflegeversicherung getragen wird. Als Bruttoleistung werden bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt.
  • Pflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf maximal 6 Monate unbezahlte volle oder teilweise Freistellung von der Arbeit, um sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts in dieser Phase haben sie einen Anspruch auf ein zinsloses, monatsweise ausgezahltes Darlehen, das sie nach Ende der Pflegezeit in Raten zurückzahlen müssen.
  • Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen: Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Dabei muss eine Mindestarbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich eingehalten werden. Zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts während der reduzierten Arbeitszeit haben sie einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das sie nach Ende der Familienpflegezeit schrittweise zurückzahlen müssen.
  • Kombination aus Pflegezeit und Familienpflegezeit: Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit können miteinander verzahnt werden und auch ineinander übergehen. Die Gesamtdauer aller Freistellungsmöglichkeiten beträgt zusammen höchstens 24 Monate. Zieht sich die Pflege länger als 24 Monate hin, können mehrere Angehörige die Pflegezeit oder Familienpflegezeit nehmen – nacheinander oder parallel.
  • Begleitung in der letzten Lebensphase: Angehörige haben einen Rechtsanspruch darauf, in der letzten Lebensphase des pflegebedürftigen Familienmitglieds drei Monate lang weniger zu arbeiten oder auch ganz auszusetzen. Sie können so für ihre Angehörigen auf ihrem letzten Weg da sein. Auch sie haben einen Anspruch auf das zinslose Darlehen.

Montag, 4. Januar 2016

"Pflegekurse führen ein stiefmütterliches Dasein"

Experten raten pflegenden Angehörigen dringend zu Fortbildungen



Nur die Minderheit aller pflegenden Angehörigen in Deutschland, 18 Prozent aller Anspruchsberechtigten, nutzt die Chance, sich fortzubilden, obwohl die Pflegekassen die Kurskosten übernehmen. „Pflegekurse führen ein stiefmütterliches Dasein“, kritisiert Professor Frank Weidner, Leiter des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung in Köln, in der „Apotheken Umschau“. 

Nicht nur fehlende Informationen, sondern auch das unsystematische Angebot sind wohl verantwortlich. Viele Menschen haben zudem weder die Zeit noch die Energie für Pflegekurse. Fachleute raten jedoch dringend zur Teilnahme. Fachliches Know-How und die Möglichkeit zum Gedankenaustausch mit anderen Betroffenen kann die Last entscheidend vermindern. 

Die meisten Kurse führen Wohlfahrtsverbände wie das Deutsche Rote Kreuz, die Caritas, die Diakonie und die Arbeiterwohlfahrt durch.


Quelle: Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“