Donnerstag, 15. September 2022

Verwirrt und vergesslich: Zahl der Demenzpatienten steigt

KKH bietet kostenlose Online-Seminarreihe und Podcast für Interessierte




Demenz mit Humor begegnen – darum geht es in einem der drei Online-Seminare der KKH Kaufmännische Krankenkasse zum Welt-Alzheimertag am 21. September 2022. Doch passt das zusammen? Und wie soll das gehen, wo doch immer mehr Menschen unter dieser fortschreitenden Erkrankung leiden? Denn laut Auswertung der Versichertendaten der KKH Kaufmännische Krankenkasse ist der Anteil der Demenz-Kranken zwischen 2011 und 2021 um 54 Prozent gestiegen. Auch bei der häufigsten Form, der Alzheimer-Krankheit, hat die KKH in den vergangenen zehn Jahren einen ebenso hohen Anstieg um 52 Prozent festgestellt. Frauen erkranken deutlich häufiger an einer Demenz. Auch mit zunehmendem Alter, insbesondere ab 75 Jahren, gibt es laut KKH-Daten besonders viele Betroffene.

Eine Demenz-Erkrankung geht häufig mit einer schleichenden Wesensveränderung einher und stellt Angehörige vor große Herausforderungen. „Peinliche Situationen entstehen, und das Umfeld reagiert häufig mit Scham und Schuldgefühlen. Aber gerade dann ist es hilfreich, die Momente mit Humor zu nehmen. Wir wollen Betroffene und Angehörige mit unseren Seminaren darin bestärken, positive Aspekte im alltäglichen Zusammenleben zu sehen“, erklärt Friederike Beister, Pflegeexpertin bei der KKH. „Auch als Gesellschaft müssen wir aufgrund der steigenden Betroffenenzahlen einen toleranten Umgang mit Demenz und den Begleiterscheinungen lernen.“ Obwohl jeder selbst betroffen sein kann, verhalten sich viele Mit-Menschen häufig noch befangen und haben Vorurteile, wenn sie Demenzkranken begegnen.

Erste Berührungspunkte und Informationen über Ursachen und Symptome, erhalten Interessierte in den Online-Kursen der KKH-Demenzwoche 2022. Der Start der Seminarreihe am Donnerstag, 15. September, beleuchtet die Fragestellung „Der Demenz mit Humor begegnen?!“ Hier wird aufgezeigt, wie der Umgang mit Demenz mit Lebensfreude, Heiterkeit und positiver Lebenseinstellung gelingen kann. Das zweite Seminar am Montag, 19. September, dreht sich um das Thema „Demenz-Prävention – das können wir tun“. Denn auch wenn es noch keinen hundertprozentigen Schutz vor Demenz gibt, kann durch eine gesunde Lebensweise das individuelle Demenz-Risiko gesenkt werden. Im letzten Teil am Mittwoch, 21. September, stehen Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten sowie rechtliche Fragestellungen unter dem Motto „Demenz – von A wie Alzheimer bis Z wie Zeitreise“ im Vordergrund.

Die kostenfreien Kurse finden jeweils um 17 Uhr in Zusammenarbeit mit der famPLUS GmbH statt. Die Pflegeseminare richten sich an pflegende Angehörige, Pflegebedürftige und alle Interessierte. Eine KKH-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Anmeldungen für die einzelnen Termine sind ab sofort über das Internet möglich: kkh.de/demenzwoche. Hier finden Interessierte außerdem den zum Thema passenden Podcast „Demenz mit anderen Augen sehen!“.

Die Termine in der Übersicht:

Donnerstag, 15. September, 17 Uhr: „Der Demenz mit Humor begegnen?!“

Montag, 19. September, 17 Uhr: „Demenz-Prävention – das können wir tun“

Mittwoch, 21. September, 17 Uhr: „Demenz – von A wie Alzheimer bis Z wie Zeitreise“

Dienstag, 9. August 2022

Koalition muss bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zügig umsetzen

VdK: Nächstenpflege darf nicht arm machen




Der Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat seinen aktuellen Teilbericht verfasst. Der Bericht ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung des Koalitionsvertrags, nach dem pflegende Angehörige eine Lohnersatzleistung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erhalten sollen. Der vollständige Bericht des Beirats soll im Jahr 2023 folgen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte heute dazu:

„Der Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag müssen jetzt Taten folgen. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen helfen den pflegenden Angehörigen nicht, Pflege und Beruf zu vereinbaren. Sie jonglieren jeden Tag zwischen den Welten von Beruf, Pflege, Haushalt und Kinderbetreuung, sind dadurch oft am Ende ihrer Kräfte. Darüber hinaus reicht das Geld häufig nicht, weil sie für die Nächstenpflege ihre Arbeitszeit reduziert haben. Alle, die für die Pflege ihre Arbeitszeit verringern oder den Job ganz aufgeben, werden im Regen stehen gelassen. Wer seinen Beruf für die Pflege aufgibt, gerät in finanzielle Nöte. Und wer weiter Vollzeit arbeitet, hat keine Zeit mehr zum Pflegen. Zeit oder Geld? Diese Entscheidung sollte niemand treffen müssen. Nächstenpflege darf nicht arm machen.“

Im Rahmen einer großen Pflegestudie hatte der VdK mehr als 56.000 pflegende Angehörige und Gepflegte zu ihrer Situation befragt. Ein Großteil gab an, extrem belastet zu sein und Entlastungsangebote auch aus Sorge vor hohen Zuzahlungen nicht in Anspruch zu nehmen.

Bentele: „Wir brauchen endlich gute Möglichkeiten zur Vereinbarung von Pflege und Beruf. Und wir brauchen eine eigene finanzielle Leistung für die Nächstenpflege – damit Pflegende sich von ganzem Herzen der Pflege ihrer Angehörigen widmen können.“

Montag, 25. Juli 2022

Mit Demenz-Patienten und -Patientinnen durch die Urlaubszeit

Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt einige Möglichkeiten vor




In der Urlaubszeit stehen viele Angehörige, die einen Menschen mit Alzheimer betreuen, vor einem Dilemma. Da Pflege und Betreuung sehr fordernd sind, brauchen pflegende Angehörige dringend eine Auszeit, um bei Kräften zu bleiben. Oft fällt es ihnen aus emotionalen und organisatorischen Gründen nicht leicht, sich Zeit für einen Urlaub zu nehmen. Sie fühlen sich in der Verantwortung und wollen den Patienten oder die Patientin nicht alleine lassen. Eine passende Betreuung zu finden und zu finanzieren, stellt auch oft eine Hürde dar. Viele wissen nicht, dass es unterstützende Angebote gibt, um allein oder gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt einige Möglichkeiten vor.

Wer alleine Urlaub machen möchte, um wieder Kraft zu schöpfen, kann die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Bis zu acht Wochen im Jahr kann der Patient oder die Patientin stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Die Pflegeversicherung unterstützt den stationären Aufenthalt mit bis zu 1.774 Euro. Das Pflegegeld wird dem oder der Pflegebedürftigen ebenfalls bis zu vier Wochen in halber Höhe weiter ausgezahlt. Aktuelle Informationen dazu finden Sie bei der Pflegekasse.

Auch durch die Verhinderungspflege können sich Angehörige Freiräume für eine Auszeit schaffen. Im Unterschied zur Kurzzeitpflege wird die Patientin oder der Patient zu Hause betreut. Angehörige, Bekannte oder professionelle Pflegekräfte ersetzen den oder die pflegenden Angehörigen tage- oder stundenweise. Die Pflegekasse bezuschusst diese Vertretung bis zu sechs Wochen im Jahr mit einem Betrag von bis zu 1.612 Euro. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegende davor bereits sechs Monate im Einsatz war. Sowohl Verhinderungspflege als auch Kurzzeitpflege können ab Pflegegrad 2 beantragt werden. Beiden Leistungen können auch kombiniert werden.

Wollen Angehörige den Patienten oder die Patientin nicht alleine lassen, bietet sich insbesondere im frühen bis mittleren Krankheitsstadium ein gemeinsamer Urlaub an. Dabei ist es wichtig, dass für Betreuung, Unterstützung und die passende Infrastruktur gesorgt ist. Mittlerweile gibt es viele Angebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Alzheimer-Patientinnen und -Patienten und ihren Angehörigen zugeschnitten sind. Während die Patienten und Patientinnen von geschultem Fachpersonal betreut werden, können die Angehörigen sich entspannen oder an Freizeitangeboten teilnehmen. Auch gemeinsame Aktivitäten stehen auf dem Programm. Wichtig ist, bei der Auswahl des Urlaubsortes möglichst die früheren Vorlieben des Alzheimer-Kranken einzubeziehen. Wer immer gern in die Berge gefahren ist, wird sich wahrscheinlich auch mit einer Alzheimer-Erkrankung in den Bergen wohler fühlen als am Strand. Auch für solche betreuten Reisen können bei der Pflegekasse Zuschüsse im Rahmen der Verhinderungspflege sowie zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden. Einige Reiseveranstalter haben spezielle Angebote für Demenz-Erkrankte mit Angehörigen.