Donnerstag, 19. August 2021

Selbstbestimmt alt werden – Rechtliche Vorsorge ist wichtig

Infoblätter „Rechtliche Vorsorge“ können kostenfrei bestellt werden


Düsseldorf – Selbstbestimmt alt werden: Damit dieser Wunsch Wirklichkeit werden kann, ist eine frühzeitige rechtliche Vorsorge wichtig. Denn aufschieben sollte man das Thema auf keinen Fall: Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht existiert auch in schwersten Krisensituationen kein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehepartner oder einen volljährigen Verwandten. Darauf weist die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) in ihren kostenlosen Infoblättern zur „Rechtlichen Vorsorge“ hin, die unter www.alzheimer-forschung.de/rechtliche-vorsorge bestellt werden können.

Um unterschiedliche Lebensbereiche abzudecken, gibt es verschiedene rechtliche Vorsorgemöglichkeiten. Dazu gehören neben Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung auch das Testament, um Streitigkeiten nach dem eigenen Ableben vorzubeugen. Das Testament und die Vorsorgevollmacht setzen bei Erstellung uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, bei den anderen beiden Verfügungen muss zumindest Einwilligungsfähigkeit gegeben sein.

Die Infoblätter „Rechtliche Vorsorge“ können kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 15; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/rechtliche-vorsorge.

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 266 Forschungsaktivitäten mit über 10,2 Millionen Euro unterstützen und rund 825.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Donnerstag, 22. Juli 2021

Tipps für den richtigen Umgang mit Medikamenten bei Hitze

 Wärme tut Medikamenten nicht immer gut




Baierbrunn (ots) - Viele Medikamente mögen es nicht heiß - im Gegenteil: Manche Präparate können sogar ihre Wirksamkeit in der Hitze verlieren oder werden schlechter verträglich. Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" gibt Tipps, was man dabei unbedingt beachten sollte.

Medikamente kühl und trocken aufbewahren

Insulin und Blutzuckerstreifen sind beispielsweise temperaturempfindlich, Arzneipflaster können zu viel Wirkstoff abgeben, bei Asthmasprays können Wärme und Luftfeuchtigkeit die Wirkstoffe verkleben. Wenn die Temperatur der Haut erhöht ist, gelangen die Wirkstoffe von Schmerzpflastern schneller ins Blut - eine Überdosierung kann die Folge sein.

Bei Blutdrucksenkern können die Werte an heißen Tagen zu tief sinken. Deswegen gilt: im Sommer Medikamente am besten in einem kühlen und trockenen Raum aufbewahren und mit dem Arzt oder der Ärztin besprechen, wie sich die Hitze auf die Einnahme auswirken kann. Manchmal muss die Dosierung entsprechend angepasst werden.

Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber"

Ausgabe 07/2021 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. 

Donnerstag, 8. Juli 2021

Arzneimittel-Rezepte je nach Farbe unterschiedlich lange gültig

Nur grüne Rezepte sind unbegrenzt lange gültig


Foto: © ABDA

Rezepte für Arzneimittel können nach der ärztlichen Ausstellung je nach Farbe unterschiedlich lange in Apotheken eingelöst werden. „Patientinnen und Patienten sind immer auf der sicheren Seite, wenn sie mit dem Rezept umgehend in eine Apotheke kommen, also direkt am Tag der Ausstellung oder ein, zwei Tage danach“, sagt Apothekerin Silke Laubscher vom Geschäftsführenden Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Je nach Farbe verlieren die meisten Rezepte irgendwann ihre Gültigkeit und dürfen von den Apotheken nicht mehr beliefert werden.“ Die Fristen gelten auch, wenn Medizinprodukte oder Hilfsmittel ärztlich verordnet wurden.

Die rosa Rezeptblätter zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse sind genau 28 Tage lang gültig. Dies wurde Anfang Juli konkretisiert, zuvor waren sie einen Monat lang gültig.

Privatrezepte sind meist blau und drei Monate lang gültig.

Auf gelben, mehrteiligen Rezepten werden Betäubungsmittel wie zum Beispiel stark wirksame Schmerzmittel verordnet. Sie bleiben sieben Tage lang gültig.

Weiße T-Rezepte bestehen aus zwei Teilen und sind nach ihrer Ausstellung sechs Tage gültig. Auf ihnen werden Arzneimittel verordnet, die bei schwangeren Frauen zu Fehlbildung der Embryonen führen könnten. Bei diesen Arzneimitteln sind besondere Sicherheitsmaßnahme zu beachten.

Rosa Entlassrezepte werden Patient*innen im Krankenhaus ausgestellt, wenn die Entlassung aus der Klinik unmittelbar bevorsteht. Der Hinweis „Entlassmanagement“ ist auf die Formulare aufgedruckt. Sie sind aktuell wegen der Corona-Pandemie sechs Werktage lang gültig, sonst drei – jeweils inklusive des Ausstellungstags.

Laubscher: „Nur bei einer Art von Rezepten gibt es keine Frist: Grüne Rezepte, auf denen Ärzte rezeptfreie Arzneimittel empfehlen, sind unbegrenzt lange gültig.“