Montag, 27. April 2020

Alzheimer: Auf diese Veränderungen sollten Sie achten

Symptome, die auf eine Erkrankung hinweisen können


Copyright: Nottebrock / Alzheimer Forschung Initiative e.V

Auch in Zeiten von COVID-19 bleibt Alzheimer eine Volkskrankheit. Jedes Jahr erkranken 200.000 Menschen an der häufigsten Form der Demenz. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) informiert deshalb über Symptome, die auf eine Erkrankung hinweisen können:
  • Gedächtnislücken
  • Schwierigkeiten beim Planen und Problemlösen
  • Probleme mit gewohnten Tätigkeiten
  • Räumliche und zeitliche Orientierungsprobleme
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Neue Sprach- und Schreibschwäche
  • Verlegen von Gegenständen
  • Eingeschränktes Urteilsvermögen
  • Verlust von Eigeninitiative und Rückzug aus dem sozialen Leben
  • Persönlichkeitsveränderungen, Stimmungsschwankungen ohne erkennbaren Grund

Abzugrenzen sind die Symptome von normalen altersbedingten Veränderungen:

  • Namen oder Verabredungen werden kurzfristig vergessen, später aber wieder erinnert
  • Zerstreutheit, wenn viele Dinge gleichzeitig anstehen
  • Gelegentlicher Hilfebedarf beim Umgang mit anspruchsvollen Alltagsanforderungen, zum Beispiel dem Programmieren des Fernsehers
  • Sich dann und wann im Wochentag zu irren und es später zu merken
  • Verändertes oder verringertes Sehvermögen, zum Beispiel aufgrund von Linsentrübung
  • Ab und zu nicht das richtige Wort zu finden
  • Dinge hin und wieder zu verlegen und dann wiederzufinden
  • Eine unüberlegte oder schlechte Entscheidung zu treffen
  • Sich manchmal beansprucht zu fühlen durch Anforderungen bei der Arbeit, in der Familie oder durch soziale Verpflichtungen
  • Irritation, wenn geregelte Alltagsabläufe geändert oder unterbrochen werden

Grundsätzlich gilt: Wer sich Sorgen um sein Gedächtnis macht, sollte immer einen Hausarzt aufsuchen. Denn nur durch eine medizinische Untersuchung kann der Arzt feststellen, was die Ursache von Gedächtnisproblemen ist. Eine Selbstdiagnose ist nicht möglich. Im Falle einer Alzheimer-Erkrankung sollte möglichst frühzeitig mit einer Therapie begonnen werden. Die Medikamente, die den Verlauf verzögern können, wirken am besten zu Beginn der Krankheit.

Bestellinformation: 
Kostenlose Informationsmaterialien zur Alzheimer-Krankheit können bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite www.alzheimer-forschung.de/ratgeber.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 288 Forschungsaktivitäten mit über 11,2 Millionen Euro unterstützen und rund 855.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Freitag, 24. April 2020

Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf kostenfreie Unterstützung durch Profis

Wo guter Rat nicht teuer ist


Foto: djd/compass private pflegeberatung

Pflegebedürftige haben oft viele Fragen - und Anspruch auf kostenlose Antworten.

(djd). Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, versuchen viele Angehörige zunächst, alles alleine zu stemmen. Doch irgendwann kommt der Punkt, wo das einfach nicht mehr geht. Dann wird Hilfe von außen notwendig. Doch welche Angebote gibt es? Welche sind sinnvoll? Wie beantragt man die Leistungen? Was bezahlt die Pflegekasse und wie hoch sind die Kosten für die Betroffenen? Fragen über Fragen, die oft nicht leicht zu beantworten sind. Denn das System aus Kranken- und Pflegeversicherung, zugelassenen Anbietern und ehrenamtlichen Helfern ist so kompliziert, dass es für Laien schwer zu durchschauen ist.

Situation analysieren, Lösungen finden


Zum Glück ist guter Rat hier nicht teuer. Jeder hat ein Recht auf kostenfreie Pflegeberatung. Wer einen Pflegegrad beantragt, bekommt von seiner Pflegeversicherung einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen angeboten - oder einen entsprechenden Beratungsgutschein. 

Es können aber bereits vor der Beantragung Informationen eingeholt werden, zum Beispiel bei Pflegestützpunkten oder Wohlfahrtsverbänden. Auch die telefonische Beratung der compass private pflegeberatung steht unter 0800 - 101 88 00 als erste Anlaufstelle jedem zur Verfügung - egal ob vor oder nach der Antragstellung. Privatversicherte haben zusätzlich Anspruch auf persönliche Unterstützung durch die Pflegeberater vor Ort, so oft und so lange, wie es die Situation erfordert. Wegen der Corona-Epidemie werden allerdings zurzeit die Hausbesuche durch Telefonberatung durch einen Berater aus der Region des Klienten in gleicher Qualität ersetzt - Informationen und Aktuelles gibt es unter www.compass-pflegeberatung.de

Beim ersten Gespräch betrachtet der Berater zunächst gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und auf Wunsch auch mit den Angehörigen die aktuelle Situation: Wo liegen die Probleme? Welche Hilfen werden benötigt - und wie können vorhandene Ressourcen gestärkt werden? Dann wird überlegt, welche Angebote der Pflegeversicherung geeignet sind und ob es weitere Unterstützungsmöglichkeiten gibt.

Wegweiser in der Region


Die Pflegeberater sind nicht nur umfassend geschult, sondern kennen sich auch im regionalen Umfeld gut aus. So haben sie den Überblick über Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen, Pflegeheime und sonstige Einrichtungen vor Ort und können neben den offiziellen Leistungsangeboten ebenfalls den Kontakt zu Selbsthilfegruppen oder ehrenamtlichen Helfern vermitteln. Nicht zuletzt unterstützen sie die Pflegebedürftigen im oft nervigen Papierkrieg beim Beantragen der jeweiligen Leistungen. Das Ziel ist immer, für den Betroffenen und seine Angehörigen eine möglichst optimale Pflegesituation und gute Lebensqualität zu erreichen.

Sonntag, 19. April 2020

Von Rezept bis Reha

Was gilt in Zeiten von Corona? 5 Fragen an die Krankenkasse


Foto: djd/IKK classic/Getty Images/RapidEye

Infektionsschutz: Sind bestimmte Medikamente nicht sofort lieferbar, 
darf der Apotheker aktuell auch andere Präparate ausgeben, für die bei der Krankenkasse kein Rabattvertrag gilt.


(djd). In allen Lebensbereichen stellt uns die Ausbreitung des Coronavirus vor große Herausforderungen, insbesondere im Gesundheitswesen. Viele Krankenkassen haben darauf schnell reagiert und zahlreiche Regelungen gelockert. "Patienten muss auch weiterhin unkompliziert geholfen werden können", erklärt etwa Maren Soehring von der IKK classic. Diese Fragen stellen Versicherte besonders häufig:

Wie lange bleiben Rezepte für Heilmittel wie Massagen gültig?


Bei Verordnungen, die nach dem 18. Februar ausgestellt worden sind, muss die Behandlung im Falle von Podologie und Ernährungstherapie nicht mehr innerhalb von 14 beziehungsweise 28 Tagen beginnen. Außerdem kann sie für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden - etwa wenn ein Patient wegen der Pandemie seinen Termin nicht wahrnehmen kann oder der Therapeut nicht zur Verfügung steht.

Gibt es Verordnungen auch per Telefon?


Ja. Die Folgeverordnung von ambulanten Leistungen ist auch nach telefonischer Anamnese möglich. Voraussetzung ist, dass der Patient bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung persönlich untersucht wurde. Telefonisch oder online läuft aktuell auch die Beratung durch die Pflegekassen. Außerdem soll, wo immer möglich, Telemedizin zum Einsatz kommen. Kurse, etwa zur Geburtsvorbereitung oder Rückbildung, lassen sich auch über Videotelefonie durchführen.

Was tun, wenn mein Medikament nicht lieferbar ist?


Um unnötige Kontakte zu vermeiden, wurden die Abgaberegeln für Arzneimittel gelockert. "Ist ein bestimmtes Medikament nicht sofort vorrätig, dürfen Apotheker auch alternative Präparate ausgeben, für die die Krankenkasse keine Rabattverträge abgeschlossen hat", erläutert Maren Soehring. Infos gibt es auch unter www.ikk-classic.de/gesund-machen/wissen/coronavirus.

Kann ich eine Reha verschieben?


Geplante Rehamaßnahmen oder Kuren lassen sich in Absprache mit der Krankenkasse verschieben. Hierzu wird aber jeder Einzelfall individuell geprüft. Bei Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen sind die Plätze jedoch so begrenzt, dass ein neuer Termin in der genehmigten Wunschklinik im Jahr 2020 nicht mit Sicherheit garantiert werden kann.

Wie komme ich jetzt an nötige Hilfsmittel?


Es lassen sich teilweise, etwa bei Inkontinenzeinlagen, Mehrmonatslieferungen anstelle kürzerer Lieferzyklen vereinbaren. Außerdem sollten die Hilfsmittel vorrangig per Versand geordert werden. Ist ein persönlicher Kontakt zwischen Patient und Leistungserbringer wie beim Anpassen von Kompressionsstrümpfen zwingend nötig, gelten die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen des jeweiligen Bundeslandes. Beratung und Einweisung sollten, wann immer möglich, telefonisch, per Mail oder auch per Video erfolgen.