Sonntag, 19. April 2020

Von Rezept bis Reha

Was gilt in Zeiten von Corona? 5 Fragen an die Krankenkasse


Foto: djd/IKK classic/Getty Images/RapidEye

Infektionsschutz: Sind bestimmte Medikamente nicht sofort lieferbar, 
darf der Apotheker aktuell auch andere Präparate ausgeben, für die bei der Krankenkasse kein Rabattvertrag gilt.


(djd). In allen Lebensbereichen stellt uns die Ausbreitung des Coronavirus vor große Herausforderungen, insbesondere im Gesundheitswesen. Viele Krankenkassen haben darauf schnell reagiert und zahlreiche Regelungen gelockert. "Patienten muss auch weiterhin unkompliziert geholfen werden können", erklärt etwa Maren Soehring von der IKK classic. Diese Fragen stellen Versicherte besonders häufig:

Wie lange bleiben Rezepte für Heilmittel wie Massagen gültig?


Bei Verordnungen, die nach dem 18. Februar ausgestellt worden sind, muss die Behandlung im Falle von Podologie und Ernährungstherapie nicht mehr innerhalb von 14 beziehungsweise 28 Tagen beginnen. Außerdem kann sie für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden - etwa wenn ein Patient wegen der Pandemie seinen Termin nicht wahrnehmen kann oder der Therapeut nicht zur Verfügung steht.

Gibt es Verordnungen auch per Telefon?


Ja. Die Folgeverordnung von ambulanten Leistungen ist auch nach telefonischer Anamnese möglich. Voraussetzung ist, dass der Patient bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung persönlich untersucht wurde. Telefonisch oder online läuft aktuell auch die Beratung durch die Pflegekassen. Außerdem soll, wo immer möglich, Telemedizin zum Einsatz kommen. Kurse, etwa zur Geburtsvorbereitung oder Rückbildung, lassen sich auch über Videotelefonie durchführen.

Was tun, wenn mein Medikament nicht lieferbar ist?


Um unnötige Kontakte zu vermeiden, wurden die Abgaberegeln für Arzneimittel gelockert. "Ist ein bestimmtes Medikament nicht sofort vorrätig, dürfen Apotheker auch alternative Präparate ausgeben, für die die Krankenkasse keine Rabattverträge abgeschlossen hat", erläutert Maren Soehring. Infos gibt es auch unter www.ikk-classic.de/gesund-machen/wissen/coronavirus.

Kann ich eine Reha verschieben?


Geplante Rehamaßnahmen oder Kuren lassen sich in Absprache mit der Krankenkasse verschieben. Hierzu wird aber jeder Einzelfall individuell geprüft. Bei Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen sind die Plätze jedoch so begrenzt, dass ein neuer Termin in der genehmigten Wunschklinik im Jahr 2020 nicht mit Sicherheit garantiert werden kann.

Wie komme ich jetzt an nötige Hilfsmittel?


Es lassen sich teilweise, etwa bei Inkontinenzeinlagen, Mehrmonatslieferungen anstelle kürzerer Lieferzyklen vereinbaren. Außerdem sollten die Hilfsmittel vorrangig per Versand geordert werden. Ist ein persönlicher Kontakt zwischen Patient und Leistungserbringer wie beim Anpassen von Kompressionsstrümpfen zwingend nötig, gelten die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen des jeweiligen Bundeslandes. Beratung und Einweisung sollten, wann immer möglich, telefonisch, per Mail oder auch per Video erfolgen.

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