Samstag, 3. August 2019

BARMER digitalisiert die Pflegekasse

Pflegeantrag online stellen in nur acht Minuten


BARMER Hauptverwaltung Wuppertal
Foto: BARMER

Barmer-Versicherte können ab sofort über eine komfortable und selbsterklärende Anwendung einen Pflegeantrag online stellen. Hierzu seien im Durchschnitt nur acht Minuten erforderlich. „Mit dem Online-Pflegeantrag setzen wir unsere digitale Strategie konsequent weiter um. Unser Ziel sind kundenfreundliche Anwendungen, mit denen unsere Versicherten ihre Anliegen schnell und unkompliziert erledigen können“, so Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen ermögliche auch eine effiziente und schnelle Bearbeitung der Versichertenanliegen.

Bebilderte Auswahloptionen


In dem neuen Online-Pflegeantrag steckten anderthalb Jahre Entwicklungsarbeit, in die speziell die Wünsche der Barmer-Versicherten durch umfangreiche Tests eingeflossen seien. Ähnlich wie bei Programmen zur elektronischen Steuererklärung werde der Antragsteller in wenigen Schritten durch die einzelnen Kapitel geführt, in denen alle für den Pflegeantrag erforderlichen Informationen abgefragt würden. Auf Tastendruck öffne sich zu jeder Frage der Ausfüll-Assistent mit Hintergrundinformationen, einzelne Bilder veranschaulichten die Auswahloptionen, und ein Erklärvideo gebe einen Überblick zu den Pflegeleistungen.

Papier und PDF werden überflüssig


Jährlich gingen bei der Barmer rund 160.000 Pflegeanträge ein. Die neue Online-Anwendung stelle eine sinnvolle Alternative zum Ausfüllen des siebenseitigen Papier- oder PDF-Formulares dar. Da der Online-Pflegeantrag ausschließlich nach Anmeldung im passwortgeschützten Mitgliederbereich aufgerufen werden könne, könne der Antrag direkt ohne Unterschrift datenschutzsicher an die Barmer übermittelt und umgehend bearbeitet werden. „Nach dem Vorbild des Online-Pflegeantrages werden wir laufend weitere Anträge erheblich vereinfachen und über Online-Prozesse bearbeiten. Wir treiben damit die Digitalisierung voran, in deren Fokus immer der Nutzen für die Menschen und der Datenschutz steht“, so Straub.

Montag, 29. Juli 2019

Rampen statt Treppenstufen

So behalten Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer ein Stück Freiheit


Eine Rampe sollte höchstens zwölf Prozent Steigung haben.
Foto: djd/Volaris
(djd). Im Alter wollen möglichst viele Menschen selbstständig bleiben und noch lange ohne fremde Hilfe in ihrer gewohnten Wohnung leben. Wenn sie im Alltag auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, kann das allerdings mitunter schwierig werden. Sind zum Beispiel die Wohnungstüren ausschließlich über Treppen erreichbar, und seien es nur zwei oder drei Stufen, haben Rollifahrer bereits ein Problem. Das lässt sich jedoch beheben.

Flexible Lösung zum nachträglichen Einbau 


Rampen sind eine gängige Lösung, um größere Höhenunterschiede zwischen Türschwelle und Bürgersteig zu überwinden. Als fest installierte Variante haben sich Modulrampen bewährt. Diese haben den Vorteil, dass sie auch nachträglich in Bestandshäuser eingebaut werden können und die Aufbaumöglichkeiten sehr flexibel sind. 

Ein jederzeit erweiterbares Modulsystem besteht aus einzelnen, vorgefertigten Teilen, die vor Ort zusammengebaut werden. Das sind beispielsweise neben den ursprünglichen Rampenstücken auch Sicherheitsgeländer, Stellfüße, Plattformen und Winkelstücke, sodass die gesamte Rampe auch als Kurve genutzt werden kann. 

Was zu beachten ist 


Wichtig ist, dass alle Rampenteile eine rutsch- und wetterfeste Oberfläche besitzen. So haben Nässe, Laub oder Eis keine Chance, den Weg zum Schlitterparcours werden zu lassen. Rostfreies Aluminium etwa ist ein gut geeignetes Baumaterial. Die fertige Rampe sollte zudem eine hohe Tragfähigkeit besitzen, denn mit einem Rollstuhlfahrer in seinem Gefährt, einer Person zum Schieben und einer weiteren Begleitperson kommen schnell mehrere hundert Kilogramm zusammen, die auf den Aufbau drücken. Unter www.modulrampe.de finden Interessierte weitere Informationen und gesetzliche Vorgaben zum Rampenbau. 

Finanzieller Zuschuss möglich 


Modulrampen können gegebenenfalls über öffentliche Banken, Versicherungen oder Ämter (teil-)finanziert werden. Pflegebedürftige Menschen können zum Beispiel bis zu 4.000 Euro Zuschuss bei ihrer Pflegekasse beantragen, da eine Modulrampe als "Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnfelds" gilt. Ob oder inwieweit dem Antrag stattgegeben wird, liegt im Ermessen der Pflegekasse. Eine Nachfrage lohnt sich.


Wissenswertes zum Rampenbau


(djd). Im privaten Bereich sollten Modulrampen zwischen sechs und zwölf Prozent Steigung haben, je nach den Gegebenheiten vor Ort. Ein hochwertiges Modell deckt einen Weg von mindestens 30 Metern ab. Unter www.modulrampe.de finden Interessierte eine Liste mit Fachhändlern vor Ort, die auch eine fundierte Beratung anbieten. Die Lieferzeit aller benötigten Teile liegt in der Regel zwischen zwei und drei Wochen. Übrigens: Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung oder einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft, kann je pflegebedürftiger Person ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro bei der Pflegekasse beantragt werden. Der Gesamtbetrag ist jedoch auf 16.000 Euro begrenzt.

Sonntag, 21. Juli 2019

Steuern sparen mit Grünem Rezept und Zuzahlungsquittung aus der Apotheke

Wer Steuern sparen will, sollte alle Quittungen aus der Apotheke sorgfältig aufbewahren und dann beim Finanzamt einreichen


Foto: ABDA

Wer Steuern sparen will, sollte alle Quittungen aus der Apotheke sorgfältig aufbewahren und dann beim Finanzamt einreichen. Bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018, die bis zum 31. Juli 2019 abgegeben werden muss, können private Ausgaben für Arzneimittel laut § 33 Einkommenssteuergesetz im Einzelfall als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. 

Neben der gesetzlichen Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro rezeptpflichtigen Medikament kommen dafür auch rezeptfreie Arzneimittel in Betracht, sofern die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernimmt. 

Medizinisch notwendige Ausgaben für die eigene Gesundheit können in der Steuererklärung geltend gemacht werden


Die medizinische Notwendigkeit in der Selbstmedikation kann durch das vom Arzt ausgestellte Grüne Rezept nachgewiesen werden - vergleichbar mit dem rosa Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Krankenkassenkosten.


„Medizinisch notwendige Ausgaben für die eigene Gesundheit können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das ist eine gute Nachricht für viele Patienten, die Arzneimittel aus der Apotheke benötigen“, sagt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). 

„Zwar gelten eine Belastungsgrenze und eine Einzelfallprüfung bei der Anerkennung der Krankheitskosten. Aber es kann sich trotzdem lohnen, alle Ausgaben in der Apotheke an das Finanzamt zu melden. 

Als Belege dienen das abgestempelte Grüne Rezept genauso wie die Zuzahlungsquittung für das rosa Rezept. 

Um diese Nachweise für das gesamte Jahr 2018 zu erbringen, unterstützen viele Apotheken ihre Kunden.“ Groeneveld weiter: „Wer seine Quittungen im vorigen Jahr nicht komplett gesammelt hat, kann oft auf die Hilfe seiner Stammapotheke zählen. Für Inhaber einer Kundenkarte kann meist nachträglich eine Jahresübersicht ausgedruckt werden."