Mittwoch, 13. September 2017

Broschüre Pflegebedürftig - Was nun? grundlegend aktualisiert

Die Broschüre dient als Wegweiser für Betroffene und Angehörige


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Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat die Broschüre „Pflegebedürftig – Was nun?“ grundlegend überarbeitet. Die Broschüre dient als Wegweiser für Betroffene und Angehörige, wenn ein Pflegefall auftritt. Darin berücksichtigt sind wesentliche Neuerungen im Zusammenhang mit dem im Januar 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz.

Tritt unerwartet ein Pflegefall in der Familie auf, stellt dies Familienmitglieder vor große Herausforderungen. Wichtige Fragen sind oft in kurzer Zeit zu klären: 

An wen kann ich mich wenden? Wo finde ich die erforderliche Unterstützung und Versorgung? Welche Leistungen erhalte ich von der Pflegeversicherung? Was ist selbst zu bezahlen? 

Um Betroffenen und Angehörigen in dieser Situation einen ersten Wegweiser an die Hand zu geben, hat das Sozial- und Integrationsministerium die Broschüre „Pflegebedürftig – Was nun?“ erarbeitet. 

Wie Minister Manne Lucha bekannt gab, ist die Broschüre nun grundlegend überarbeitet und aktualisiert worden. Darin berücksichtigt sind wesentliche Neuerungen im Zusammenhang mit dem im Januar 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz.

Sozial- und Integrationsminister Lucha: „Mit der großen Reform der Pflegeversicherung zu Beginn des Jahres haben sich viele Dinge rund um die Themen Pflege und Unterstützung im Alltag geändert. Dahinter steht das Ziel, kranken Menschen so lange wie möglich den Verbleib in der vertrauten häuslichen und familiären Umgebung sowie ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Ich wünsche mir, dass unsere Broschüre vielen Menschen dabei eine Hilfe sein wird.“


  • Broschüre „Pflegebedürftig – Was nun? Fragen und Antworten zur Pflegebedürftigkeit“ (PDF)
  • Montag, 11. September 2017

    Hilfen für pflegende Angehörige

    Bundesgesundheitsminister Gröhe: "Pflegende Angehörige besser unterstützen"


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    In Deutschland pflegen etwa 2 Millionen Angehörige ihre hilfebedürftigen Familienmitglieder zu Hause. Meist sind es nach wie vor Frauen, die sich kümmern – aber der Anteil der Männer steigt seit Jahren. Jedes Jahr am 8. September macht ein bundesweiter Aktionstag auf den wichtigen Einsatz der pflegenden Angehörigen aufmerksam. 

    Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbar wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie verdienen unseren Dank und unsere Anerkennung, vor allem aber auch Entlastung und Unterstützung. Deshalb haben wir mit der Pflegereform gerade die Leistungen für die Pflege zu Hause deutlich ausgebaut. Das hilft pflegenden Angehörigen, die dadurch beispielsweise mehr Hilfe durch Pflegedienste, aber auch eine deutlich bessere Absicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten.“ 

    Mit drei Pflegestärkungsgesetzen hat der Gesetzgeber seit 2015 die Leistungen der Pflegeversicherung mit insgesamt zusätzlich 5 Milliarden Euro pro Jahr spürbar ausgeweitet und dabei einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der Pflege zu Hause gelegt. Dadurch wurde die finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege deutlich angehoben, so dass z.B. mehr professionelle Hilfe durch Pflegedienste in Anspruch genommen werden kann. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde zum 1. Januar dieses Jahres auch der Kreis derer, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, stark erweitert. 

    Auch die Hilfen für pflegende Angehörige wurden ausgebaut. So können Angehörige nunmehr für die Dauer von bis zu 6 Wochen von der Pflege entlastet werden. Das hilft, wenn sie selbst einmal eine Pause brauchen und zum Beispiel in den Urlaub fahren wollen und für die Pflege eine Vertretung benötigen. Zudem steht allen Pflegebedürftigen seit Beginn dieses Jahres für die Betreuung, aber auch für Hilfen im Haushalt zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung ein Betrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung. 

    Deutlich verbessert wurde auch die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen


    Seit dem 1. Januar dieses Jahres zahlt die Pflegeversicherung für mehr Angehörige (und ggf. auch andere ehrenamtliche Pflegepersonen) Beiträge zur Rentenversicherung, und oft fallen die Beitragszahlungen nun zudem auch höher aus. Dadurch wurden die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro erhöht. Die Pflegeversicherung übernimmt seither zudem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den gesamten Zeitraum, in dem sich Menschen um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Und wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen – zum Beispiel um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden, – gewährt die Pflegeversicherung schon seit 1. Januar 2015 für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung. 

    Muss die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden, – muss zum Beispiel eine barrierefreie Dusche eingebaut werden – übernimmt die Pflegeversicherung seit 2015 hierfür die Kosten in Höhe bis zu 4.000 Euro. 

    Nicht nur die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wurden ausgeweitet. Bei Zustimmung der pflegebedürftigen Person haben Angehörige nun erstmals auch einen eigenständigen Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder den nächstliegenden Pflegestützpunkt. Angehörige sollten sich nicht scheuen, diesen Anspruch auch wahrzunehmen. Denn Ziel der Beratung ist es, ein für die jeweiligen Bedürfnisse passendes Hilfepaket zu schnüren und über weitergehende Hilfemöglichkeiten gerade auch für pflegende Angehörige zu informieren.

    Freitag, 8. September 2017

    Pflegende Angehörige: Eigene Bedürfnisse nicht vernachlässigen

    Die Pflegeversicherung bietet pflegenden Angehörigen verschiedene Optionen zur Entlastung


    Sieben von zehn pflegebedürftigen Versicherten der Techniker Krankenkasse (TK) werden zu Hause betreut. Bei 65 Prozent von ihnen wird die Pflege vollständig durch Angehörige geleistet - sie erhalten ausschließlich Pflegegeld, also keine Leistungen für den Einsatz eines gewerblichen Pflegedienstes. Angehörige sind immer noch der größte Pflegedienst Deutschlands. 

    Darauf macht die TK anlässlich des Aktionstags Pflegende Angehörige am 8. September aufmerksam.


    Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK: "Pflegende Angehörige leisten in unserer Gesellschaft einen unverzichtbaren Beitrag. Das müssen wir generell stärker anerkennen und darüber hinaus einen einfachen Zugang zu konkreten Entlastungs- und Hilfsmöglichkeiten schaffen - vor allem in Belastungssituationen. Digitale Angebote haben dabei den Vorteil, dass sie jederzeit und auch von zu Hause aus nutzbar sind."

    Die Pflegeversicherung bietet pflegenden Angehörigen verschiedene Optionen zur Entlastung. So stehen Pflegebedürftigen monatlich sogenannte "Entlastungsleistungen" in Höhe von 125 Euro zu. Sie können beispielsweise eingesetzt werden, um anerkannte Haushalts- oder Serviceangebote zu bezahlen - also beispielsweise Angebote, die helfen, die Alltagsanforderungen im Haushalt zu bewältigen. Zudem können Angehörige dank Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege auch Auszeiten von der Pflege nehmen. Die TK-Pflegeversicherung berät zu diesen Leistungen und bietet zudem Pflegekurse für Angehörige an.

    Erste Hilfe bei Belastung


    Bei seelischer Belastung durch die Pflege können sich TK-Versicherte zudem an das Online-Angebot www.pflegen-und-leben.de wenden, das die TK als Partner unterstützt. Dort erhalten sie persönliche Unterstützung und psychologische Begleitung durch speziell geschulte Psychologinnen. Der Austausch erfolgt schriftlich oder per Videochat. "Pflegende sind durch ihre Situation zeitlich und räumlich oft kaum flexibel. Die Online-Beratung ermöglicht ihnen, sich bei Belastung dennoch professionelle Unterstützung zu holen", erläutert Projektleiterin Imke Wolf. Eine aktuelle Nutzerbefragung des Angebots zeigte, dass 87 Prozent der Ratsuchenden eine positive Auswirkung der Beratung auf den Pflegealltag feststellten.

    Pflege: keine kurzfristige Angelegenheit


    "Wer pflegt, muss mit den eigenen Kräften gut haushalten. In Krisensituationen und bei Belastung durch die Pflege gilt das gleiche Prinzip wie für Sauerstoffmasken im Flugzeug - nur wer sich zuerst selbst hilft, kann anderen helfen", rät Wolf. Das gilt vor allem für diejenigen, die über einen langen Zeitraum pflegen. Mehr als jeder Fünfte (21 Prozent) der Ratsuchenden, die an der Befragung teilnahmen, pflegt seit mehr als acht Jahren. Sechs von zehn pflegen seit mehr als zwei Jahren.

    Derzeit führt die TK eine Umfrage unter Pflegenden Angehörigen durch. Zur Umfrage geht es unter www.tk.de (Webcode 943520).

    Die Broschüre "Gut gepflegt" informiert über die Leistungen der TK-Pflegeversicherung und ist unter www.tk.de (Webcode 916558) verfügbar.