Freitag, 10. März 2017

Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung

Versorgung in Heimen und Zuhause nimmt weiter zu


Die Zahnärzteschaft hält ihr Versprechen ein, eine flächendeckende zahnmedizische Versorgung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Das geht aus einer aktuellen Statistik der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hervor. 

Demnach werden immer mehr Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen geschlossen. Die Zahl dieser Vereinbarungen stieg zum Stichtag 31. Dezember 2016 bundesweit auf 3.218 - ein Zuwachs von 610 Verträgen im Vergleich zum Jahr 2015.

„Bei derzeit 13.596 Pflegeheimen in Deutschland ergibt das bereits eine Abdeckung von etwa 24 Prozent“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

„Und auch Einrichtungen, die bislang noch keinen Vertrag geschlossen haben, können natürlich durch die vorgesehenen Möglichkeiten der aufsuchenden Betreuung jederzeit eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung in Anspruch nehmen. 

Die KZBV empfiehlt jedoch den Abschluss eines Vertrages zwischen Heim und Zahnarzt, da die Versorgung dann noch systematischer und nachhaltiger erfolgen kann“. Eßer kündigte zusätzliche Informationsmaßnahmen für Heimbetreiber und Zahnärzte an, um den Bekanntheitsgrad der aufsuchenden Versorgung weiter zu steigern.


Positive Entwicklung auch bei der Gesamtzahl der Besuche

Neben dem stationären Sektor in Heimen sind Zahnärzte auch bei der Betreuung von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld aktiv. Seit der Einführung zusätzlicher Leistungen für die aufsuchende Versorgung haben gesetzlich Versicherte einen verbrieften Anspruch auf den Zahnarztbesuch in den eigenen vier Wänden, wenn sie eine Praxis nicht mehr selbst erreichen können. Die Gesamtzahl der Besuche in Heimen und zu Hause stieg im Jahr 2016 auf etwa 902.000 (+ 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).


Das ergibt sich aus Hochrechnungen der ersten drei Abrechnungsquartale 2016. Die meisten Besuche entfielen dabei mit 84,6 Prozent auf Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung (Jahr 2015: 81,9 Prozent).

Donnerstag, 9. März 2017

Medizinisches Cannabis aus Apotheken

Was Patienten wissen sollten




Bald können Ärzte im Rahmen ihrer Therapiefreiheit im Einzelfall medizinischen Cannabis verordnen. Ein entsprechendes Gesetz soll noch im März in Kraft treten. „Jede Apotheke kann dann nach einer ärztlichen Verordnung Rezepturarzneimittel mit Cannabis herstellen und abgeben“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer.

Der Arzt bestimmt unter anderem die Dosis und die Art der Anwendung. Cannabis kann in verschiedenen Formen verordnet werden, zum Beispiel als Blüten. Cannabisblüten sind in unverarbeitetem Zustand ungleichmäßig und nicht korrekt zu dosieren. Die Apotheken mahlen die unzerteilten Blüten unter definierten Bedingungen und geben sie als Rezepturarzneimittel an die Patienten ab. Der Patient kann die pulverisierten Blüten mit einem kleinen Dosierlöffel, den er von der Apotheke bekommt, genau abmessen. Für kleine Einzelgaben und den individuellen Bedarf können die Apotheken das Pulver in Papierkapseln abfüllen „Das Abmessen von Cannabisblüten ‚nach Gefühl‘ ist für eine medizinische Anwendung nicht zu verantworten, denn das führt zwangsläufig zu Über- oder Unterdosierungen“, sagt Kiefer, der auch Vorsitzender des Neuen Rezeptur-Formulariums (DAC/NRF) ist. Das DAC/NRF hat zu Cannabis mehrere Arbeitsanweisungen für Apotheken entwickelt.

Nicht nur über die Dosis, auch über die Anwendungsform entscheidet der Arzt


Apotheker geben ihren Patienten bei der Abgabe des Rezepturarzneimittels entsprechende Anweisungen mit. Kiefer: „Ein ‚Probieren geht über Studieren‘ hat in der rationalen Arzneimitteltherapie mit Cannabis keinen Platz. Deshalb haben wir Anleitungen für die Anwendung entwickelt, die für Patienten leicht umzusetzen sind und zu einheitlichen und wiederholbaren Ergebnissen führen.“ Cannabis kann von Patienten inhaliert oder nach einer wässrigen Abkochung („Tee“) getrunken werden. Für die Inhalation gibt es elektrische Verdampfer, die die Cannabisblüten unter definierten Bedingungen erhitzen. Der Patient kann dann den Dampf nach und nach vollständig inhalieren. Kiefer: „Das Rauchen von Cannabis zusammen mit Tabak als ‚Joint‘, die Teezubereitung mit fetthaltigen Flüssigkeiten, wie Sahne, oder das Einbacken in Kekse sind für medizinische Zwecke völlig ungeeignet, da die Dosis nicht reproduzierbar wäre.“ Besser als mit Cannabisblüten kann dem individuellen Bedarf des Patienten entsprechend mit dem Cannabis-Hauptwirkstoff, dem Dronabinol oder kurz „THC“, behandelt werden.

Liegt eine entsprechende Genehmigung vor, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für ärztlich verordnete Rezepturarzneimittel mit Cannabis oder Dronabinol. Für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung fällt nur die Zuzahlung an, die pro Arzneimittel höchstens 10 Euro beträgt.

Rezept ist umgehend einzulösen


Medizinisches Cannabis wird immer auf einem gelben Betäubungsmittelrezept verordnet. Da es nach der Ausstellung nur eine Woche lang gültig ist, sollten Patienten dieses Rezept umgehend in einer Apotheke einlösen. Kiefer: „Rezepturarzneimittel mit Cannabis bekommt man nicht im Versandhandel, aber die wohnortnahen Apotheken versorgen ihre Patienten auch in diesem Fall schnell und sicher.“

Dienstag, 7. März 2017

Ernährungsprobleme im Alter

"Früher hat alles besser geschmeckt"


Bildnachweis: dpa Picture-Alliance
Auch gemeinsames Kochen kann den Appetit anregen.

Anlässlich des Tags der gesunden Ernährung gibt IKK-Ernährungsexpertin Jana Zumpfe Tipps, wie sich die häufigsten Ernährungsprobleme im Alter lösen lassen.

„Früher hat alles besser geschmeckt.“


Problem: Ob eine Mahlzeit schmeckt, bewerten wir über die Sinne Sehen, Riechen und Schmecken. Viele ältere Menschen sehen allerdings schlecht, der Geruchssinn wird schwächer und die Geschmacksknospen auf der Zunge gehen zurück. Alle Gerichte schmecken ein wenig fade.

Tipp: Speisen sollten in kräftigen Farben zusammengestellt und optisch ansprechend angerichtet werden. Mit frischen Kräutern kann kräftig gewürzt werden. Aber Vorsicht im Umgang mit Salz. Nicht mehr als sechs Gramm täglich verwenden.

„Das kann ich nicht beißen.“


Problem: Jede Zahnprothese, egal ob Teil- oder Vollprothese kann die Essgewohnheiten ändern. Äpfel, Nüsse, Vollkornbrot und viele andere Lebensmittel bereiten nun Probleme beim Beißen und Kauen. Unbewusst verschwinden dadurch wertvolle Lebensmittel vom Speiseplan.

Tipp: Bei der Anpassung von Prothesen auf guten Sitz achten und Entzündungen im Mundraum sofort behandeln lassen. Bevorzugen Sie feste Nahrung, um die Kaufähigkeit zu erhalten. Obst und Gemüse keinesfalls vom Speiseplan streichen, sondern in der Zubereitung an die Kaufähigkeit anpassen (Reiben, Dünsten und gegebenenfalls Pürieren). Bei Vollkornbrot feingemahlene Sorten bevorzugen, Rinde evtl. abschneiden. Hackfleischgerichte sind leicht zu kauen.

„Essen – nein danke, ich habe keinen Appetit“


Problem: Appetitlosigkeit ist im Alter nicht selten und kann viele Gründe haben, z.B. Krankheiten, Schmerzen, Medikamente, Trauer, Einsamkeit, Wechsel in eine ungewohnte Umgebung (z.B. Seniorenheim). Führt fehlender Appetit zu einer deutlichen Gewichtsabnahme, ist das ein Alarmsignal.

Tipp: Behalten Sie Ihr Gewicht im Auge. Essenswünsche erfüllen – bei Leibspeisen kommt der Appetit oft zurück. Ein regelmäßiger Spaziergang wirkt appetitfördernd. Besuch einladen – in Gesellschaft schmeckt es besser. Mahlzeiten mit Butter, Sahne oder Öl „anreichern“. Mehrere kleine Mahlzeiten und „Fingerfood“ (z.B. Brothappen, belegte Kräcker, Obstschnitze) über den Tag verteilen.

„Trinken üben – warum denn das?“


Problem: Mit zunehmendem Alter nimmt das Durstgefühl ab. Zahlreiche ältere Menschen bemerken deshalb nicht, dass sie zu wenig trinken. Bei harninkontinenten Menschen wird das Trinken häufig auch bewusst eingeschränkt. Unwohlsein, Schwächegefühle, Kreislaufprobleme, Verwirrtheitszustände bis hin zu Austrocknungszuständen drohen.

Tipps: Gewöhnen Sie sich an, zu jeder Mahlzeit zu trinken (auch hilfreich bei verminderter Speichelbildung und Kaustörungen). Morgens Getränke schon sichtbar zurechtstellen. Trinken Sie aus Gläsern und füllen Sie ein leeres Glas gleich wieder auf. Suppen und viele Obstsorten enthalten reichlich Flüssigkeit, die einen Teil der nötigen Trinkmenge liefert. Bei Schluckstörungen können übliche Getränke wegen der schnellen Fließgeschwindigkeit Probleme bereiten - durch das Andicken von Getränken (z.B. durch Instant Flocken, Buttermilch) kann hier Abhilfe geschaffen werden.