Freitag, 10. März 2017

Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung

Versorgung in Heimen und Zuhause nimmt weiter zu


Die Zahnärzteschaft hält ihr Versprechen ein, eine flächendeckende zahnmedizische Versorgung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Das geht aus einer aktuellen Statistik der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hervor. 

Demnach werden immer mehr Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen geschlossen. Die Zahl dieser Vereinbarungen stieg zum Stichtag 31. Dezember 2016 bundesweit auf 3.218 - ein Zuwachs von 610 Verträgen im Vergleich zum Jahr 2015.

„Bei derzeit 13.596 Pflegeheimen in Deutschland ergibt das bereits eine Abdeckung von etwa 24 Prozent“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

„Und auch Einrichtungen, die bislang noch keinen Vertrag geschlossen haben, können natürlich durch die vorgesehenen Möglichkeiten der aufsuchenden Betreuung jederzeit eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung in Anspruch nehmen. 

Die KZBV empfiehlt jedoch den Abschluss eines Vertrages zwischen Heim und Zahnarzt, da die Versorgung dann noch systematischer und nachhaltiger erfolgen kann“. Eßer kündigte zusätzliche Informationsmaßnahmen für Heimbetreiber und Zahnärzte an, um den Bekanntheitsgrad der aufsuchenden Versorgung weiter zu steigern.


Positive Entwicklung auch bei der Gesamtzahl der Besuche

Neben dem stationären Sektor in Heimen sind Zahnärzte auch bei der Betreuung von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld aktiv. Seit der Einführung zusätzlicher Leistungen für die aufsuchende Versorgung haben gesetzlich Versicherte einen verbrieften Anspruch auf den Zahnarztbesuch in den eigenen vier Wänden, wenn sie eine Praxis nicht mehr selbst erreichen können. Die Gesamtzahl der Besuche in Heimen und zu Hause stieg im Jahr 2016 auf etwa 902.000 (+ 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).


Das ergibt sich aus Hochrechnungen der ersten drei Abrechnungsquartale 2016. Die meisten Besuche entfielen dabei mit 84,6 Prozent auf Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung (Jahr 2015: 81,9 Prozent).

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