Freitag, 27. Mai 2016

Weisse-Liste veröffentlicht neue Auswertung des Pflege-TÜV

Die sogenannten Pflegenoten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Deutschland haben in ihrer derzeitigen Form kaum Aussagekraft. 






Eine neue Auswertung der Ergebnisse aus dem „Pflege-TÜV“ macht Qualitätsunterschiede von Pflegeeinrichtungen transparenter.

Welcher Pflegedienst passt zu mir, welches Pflegeheim ist gut für mich? Ab sofort bietet das unabhängige Vergleichsportal Weisse Liste, ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen, mehr Orientierung bei der schwierigen Entscheidung für eine geeignete Pflegeeinrichtung.

Neue Auswertung schafft mehr Transparenz


Für jede der rund 26.000 Einrichtungen in Deutschland zeigt das Portal an, inwieweit diese die fachlichen Mindestanforderungen an die Qualität der Pflege erfüllt. Die Weisse Liste wertet dazu die Ergebnisse aus dem sogenannten „Pflege-TÜV“ neu aus. Die Methode macht Unterschiede sichtbar, die bei der Entscheidung eines Nutzers für die Auswahl einer Einrichtung in seiner Region relevant sein können. Die Weisse Liste zeigt für jede Pflegeeinrichtung in Form eines Prozentwerts für „Pflegequalität“ an, wie viele der überprüften Kriterien voll erfüllt werden. Zudem wird der Wert immer ins Verhältnis zum Bundesdurchschnitt gesetzt.

Die neuen Ergebnisse zeigen den Verbrauchern somit Unterschiede und negative Ausreißer zwischen den Pflegeheimen und Pflegediensten, die aus den Pflegenoten bislang nicht hervorgehen. Es werden keine Durchschnittsnoten gebildet. „Die neue Auswertung der Prüfergebnisse kann zwar die grundsätzlichen Schwächen des Bewertungssystems nicht kurieren, sie bietet aber mehr Transparenz und Orientierung für Verbraucher“, sagt Uwe Schwenk, Programmleiter bei der Bertelsmann Stiftung. Grundsätzlich sei es ratsam, Pflegeeinrichtungen vor Ort zu besuchen und den Anbietern Fragen zu stellen. „Schneidet eine Einrichtung vergleichsweise schlecht ab, lohnt ein noch genauerer und kritischerer Blick“, so Schwenk.

Kritik an bisherigen Pflegenoten


Die Pflegenoten stehen seit langem in der Kritik. Durch das bisherige System mit durchweg sehr gut ausfallenden Durchschnittswerten in Form von Noten für die Einrichtungen werden Unterschiede in den Prüfergebnissen für die Verbraucher nicht deutlich. Der Grund: Die Werte werden über alle geprüften Kriterien und alle überprüften Pflegebedürftigen hinweg berechnet. Aufgrund dieser Berechnungsmethodik können Mängel in einem relevanten Bereich durch ein anderes – vielleicht weniger relevantes – Kriterium ausgeglichen werden. Das führt dazu, dass die Pflegeanbieter fast durchweg „sehr gut“ abschneiden, obwohl ihre Prüfergebnisse sich teils deutlich unterscheiden.

Bei der Auswertung in Form von Pflegenoten liegt der bundesweite Durchschnitt bei Pflegediensten und -heimen bei jeweils 1,3. 26 Prozent der Heime und 40 Prozent der Dienste erhalten eine glatte 1,0. Nach der neuen Auswertungsmethode der Weissen Liste erfüllen nur 11 Prozent der Heime beziehungsweise 29 Prozent der Dienste die bei ihnen geprüften Kriterien zu 100 Prozent. Rund zwei Prozent der Pflegeheime (rund 180 bei 11.600 Einrichtungen) und vier Prozent der Pflegedienste (rund 530 bei 14.000) schneiden nach der neuen Auswertung besonders schlecht ab – und haben lediglich ein Drittel oder weniger der bewerteten Kriterien bei allen überprüften Pflegebedürftigen in der Stichprobe voll erfüllt.

 „Pflege-TÜV“ wird überarbeitet


Die Politik hat inzwischen einen Qualitätsausschuss ins Leben gerufen, der ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen entwickeln soll. Dieser Ausschuss konstituiert sich aktuell. Aber frühestens 2019 ist mit den neuen Prüfergebnissen zu rechnen. Bis dahin werden die Pflegenoten weiter in der bisherigen Form veröffentlicht. „In der Übergangszeit wollen wir mit der neuen Auswertungsmethode der Pflege-Prüfergebnisse den Verbrauchern mehr Orientierung bieten“, so Uwe Schwenk von der Bertelsmann Stiftung. Parallel arbeite die Stiftung derzeit an eigenen Vorschlägen für das neue Veröffentlichungssystem. Heute hat sie dazu ein erstes Eckpunktepapier herausgegeben.

Tipps für Verbraucher


Die Weisse Liste empfiehlt Verbrauchern, sich bei der Suche nach dem passenden Pflegeanbieter ein eigenes Bild über die Unterschiede und die Qualität der Einrichtungen zu machen und mit den Fachkräften vor Ort zu sprechen. Das Vergleichsportal bietet dafür auf seiner Website Checklisten an, anhand derer sich Verbraucher orientieren können. Zudem zeigt das Portal an, welche Pflegeberatungsstelle sich in der Nähe des jeweiligen Nutzers befindet.

Zusatzinformationen


Die zugrundliegenden Daten für die neue Berechnungsmethode beruhen auf Prüfungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) der Pflegedienste und Pflegeheime. Die Prüfungen erfolgen unangemeldet (Pflegeheime) beziehungsweise mit einer Anmeldung einen Tag vorher (Pflegedienste). Die aus den Prüfungen veröffentlichten Informationen beziehen sich vor allem auf die Dokumentation der erbrachten Leistungen. Geprüft wird streng genommen die „Dokumentationsqualität“, weniger das, was die Arbeit der Pflegekräfte bewirkt (also die „Ergebnisqualität“).

Diese Schwäche kann die neue Auswertungsmethode der Weissen Liste nicht „kurieren“, sie greift an der zweiten zentralen Schwäche an: den Durchschnittswerten. Jedoch kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Qualität und Sorgfalt der Dokumentation Rückschlüsse auf die tatsächliche Pflegequalität zulässt. Und: Geprüft werden auch „harte“ Kriterien wie die Korrektheit der Medikamentengabe und das Vorliegen von Genehmigungen für freiheitseinschränkende Maßnahmen.

Bei der Auswertung der Weissen Liste werden nur pflegerische Kriterien herangezogen, die an den Pflegebedürftigen überprüft werden. Andere Prüfkriterien, etwa die durchweg sehr gut bewerten Kriterien zur Organisation, Einrichtungsmerkmale oder Befragungsergebnisse werden nicht in die Auswertung einbezogen.

Mittwoch, 25. Mai 2016

Schlagartig auftretende Kopfschmerzen sind immer ein Notfall

Kopfschmerzen können ein Grund sein, einen Notarzt bzw. einen Krankenwagen zu rufen. 




Kopfschmerzen können ein Grund sein, einen Notarzt bzw. einen Krankenwagen zu rufen. Darüber referierte der Neurologe Dr. Holger Kaube beim pharmacon, einem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. „Der Hinweis, dass wiederkehrende Kopfschmerzen bald ärztlich untersucht werden sollten, gehört zum Beratungsgespräch in der Apotheke. Aber es gibt einige Anzeichen für Kopfschmerzen, die so schwerwiegend sind, dass der nächste Arzttermin nicht abgewartet werden kann. Der Apotheker als Heilberufler wird dann direkt im Beratungsgespräch einen Krankenwagen oder Notarzt rufen und dafür sorgen, dass der Patient unmittelbar im Krankenhaus behandelt wird“, sagte Kaube, der im Neurologie- und Kopfschmerzzentrum München praktiziert.

Kopfschmerzen können auch ein Hinweis auf eine Blutung im Gehirn sein


Kopfschmerzen sind besonders gefährlich, wenn sie schlagartig innerhalb von Sekunden einsetzen. Dies kann ein Zeichen für eine Blutung im Gehirn sein. Diese Art von Kopfschmerzen wird oft begleitet von Nackensteifigkeit und Bewusstseinsstörungen. Berichtet der Patient von solchen Kopfschmerzen, wird der Apotheker einen Notarzt rufen. Wenn Kopfschmerzen über Tage langsam, aber stetig an Intensität zunehmen, kann dies auf eine Verengung oder Entzündung von Gefäßen hindeuten. Auch diese Art von Kopfschmerzen sollte sofort behandelt werden. Je nach Ausprägung kann es bei älteren Menschen zusätzlich zu einer Erblindung eines oder beider Augen kommen.


Ein Notfall liegt ebenfalls vor, wenn die Kopfschmerzen von schwerwiegenden Allgemeinsymptomen begleitet werden. Kopfschmerzen mit gleichzeitigem Fieber über 39,5 Grad können ein Zeichen für eine Gehirnhautentzündung sein. Alarmierend ist es auch, wenn die Kopfschmerzen von neurologischen Ausfallerscheinungen begleitet werden, wie dem Nachziehen eines Beines, Schielen oder Sprachstörungen.

Sonntag, 22. Mai 2016

Pflegekosten: Bescheid wissen, Vorteile nutzen

Bei Pflege in häuslicher Umgebung sollten die Angehörigen gut informiert sein


Foto:djd/Paul-Hartmann-AG/dessauer---Fotolia
Mit der Beantragung der Pflegestufe werden die Weichen für künftige Leistungen der Pflegeversicherung gestellt.


Derzeit gibt es in Deutschland etwa 2,6 Millionen Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Über 70 Prozent von ihnen werden zu Hause gepflegt, die meisten von ihren Angehörigen. Für die Pflegenden sind damit nicht nur physische und psychische, sondern vor allem auch finanzielle Belastungen und Sorgen verbunden. Das staatliche Pflegegeld und die staatlichen Pflegesachleistungen reichen meist bei Weitem nicht aus, um beispielsweise Einkommenseinbußen bei eingeschränkter oder vorübergehend ganz aufgegebener Berufstätigkeit auszugleichen. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene beim Thema Pflege gut informiert sind.

Die Weichen stellen: Antrag auf Erteilung der Pflegestufe


Zu allen Fragen der Pflegefinanzierung informiert beispielsweise das neue Portal www.zuhause-pflegen.de. Welche Kosten kommen auf die Betroffenen zu, welche Ansprüche hat man, wer kann Ansprüche geltend machen, an wen wendet man sich, wie hoch sind die Leistungen und welche weitergehenden Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? 

Mit der Beantragung der Pflegestufe etwa werden die Weichen für künftige Leistungen der Pflegeversicherung gestellt. Der Antrag muss bei der Pflegekasse, die der Krankenkasse zugeordnet ist, gestellt werden. Die Beantragung kann auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter übernehmen, wenn er dazu bevollmächtigt ist. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt sie den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder andere unabhängige Experten mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Innerhalb von fünf Wochen sollte der Antrag bearbeitet und entschieden sein.

Entlastung für Angehörige


Die Pflegereformen der letzten Jahre sollten nicht zuletzt für eine Entlastung der pflegenden Angehörigen sorgen. Pflege und Beruf sollten sich besser miteinander vereinbaren lassen. Allerdings sind viele Details und Möglichkeiten etwa aus dem neuen "Familienpflegezeitgesetz" oftmals nicht bekannt. Auch über die entsprechenden Rechtsansprüche von Arbeitnehmern informiert das neue Portal zuhause-pflegen.de ausführlich.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege


Die sogenannte "Kurzzeitpflege" wurde geschaffen, um pflegende Angehörige bei ungeplant auftretenden Ereignissen zu entlasten, etwa beim pflegegerechten Umbau der Wohnung. Dann wird der Pflegebedürftige vorübergehend in stationären Pflegeeinrichtungen betreut. Die "Verhinderungspflege" wiederum greift immer dann, wenn ein pflegender Angehöriger vorübergehend ausfällt - etwa durch Krankheit oder Urlaub. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Ersatzpflege. 

Viele weitere Informationen hat das neue Portal www.zuhause-pflegen.de.