Donnerstag, 19. März 2015

Volljährige Menschen mit Behinderung erhalten zukünftig den gleichen Regelsatz wie Menschen ohne Behinderung

Sozialhilfe: Protest des Sozialverbands VdK zeigt Wirkung

VdK-Präsidentin Ulrike Mascher| © Heidi Scherm

"Wir begrüßen, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nun eingelenkt hat und die Sozialhilfe-Kürzungen für nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, die in Wohngemeinschaften oder bei den Eltern leben, beenden wird.

Damit hat sie auch auf Druck des VdK hin endlich die diskriminierende Benachteiligung von Menschen mit Behinderung im Grundsicherungsrecht aufgehoben. "Das ist auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit Behinderung ein wichtiges politisches Signal", so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.

Nach Protest des Sozialverbands VdK erhalten erwerbsunfähige Menschen mit Behinderung, die beispielsweise bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften leben, zukünftig den vollen und nicht wie bisher nur 80 Prozent des Sozialhilfesatzes.

Bereits im Juli 2014 hatte das Bundessozialgericht in drei Grundsatzurteilen festgestellt, dass erwachsene Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige Anspruch auf ungekürzte Sozialhilfe haben. 

Damit wurde die seit 2011 gängige Praxis der Leistungskürzung de facto gekippt. Dennoch empfahl das Bundesarbeitsministerium weiterhin den Sozialhilfeträgern, in solchen Fällen nur die Regelbedarfsstufe 3 zu gewähren, was eine Kürzung auf 80 Prozent der Leistungen bedeutete. 

In einem Brief hatte der Sozialverband VdK Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles aufgefordert, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu folgen und den Betroffenen den ungekürzten Regelsatz zuzusprechen.

„Nun ist diese wichtige VdK-Forderung erfüllt worden. Volljährige Menschen mit Behinderung erhalten zukünftig endlich den gleichen Regelsatz wie Menschen ohne Behinderung. Das ist eine gute Nachricht für viele Betroffene, die aufgrund ihrer Behinderung meist höhere Ausgaben haben und ihre finanzielle Situation kaum verändern können“, so die VdK-Präsidentin.

Dienstag, 17. März 2015

Regelmäßiges Laufen kann Parkinsonsymptome verbessern

Ergebnisse einer Pilotstudie der Universität Iowa

Foto: A. Reinkober / pixelio.de

Patienten mit leicht bis mäßig ausgeprägter Parkinsonerkrankung, die in der Lage sind, ohne Gehilfe oder Rollator zu laufen und auch keine Demenz aufweisen, könnten insbesondere bezüglich ihrer motorischen Fähigkeiten und ihrer Stimmungslage von regelmäßigem Laufen in flottem Tempo profitieren. Zu dieser Schlussfolgerung kommen Wissenschaftler der Universität Iowa aufgrund der Ergebnisse einer ersten Pilotstudie.
Im Rahmen dieser Studie absolvierten 60 Patienten mit leichter bis mäßiger Parkinsonkrankheit über einen Zeitraum von 6 Monaten drei Mal wöchentlich ein 45 minütiges Lauftraining mit moderater Intensität. Mögliche Effekte des flotten Laufens auf verschiedene Parameter der Erkrankung wurden dabei mit Hilfe geeigneter Tests untersucht.
Es zeigte sich eine Verbesserung der motorischen Funktion und der Stimmungslage um jeweils 15%, der Aufmerksamkeit bzw. des Reaktionsvermögen um 14%, der Müdigkeit um 11% sowie der aeroben Fitness und der Ganggeschwindigkeit um jeweils 7%. Wie die Autoren einräumen, müssen die Ergebnisse allerdings im Rahmen weiterer und größerer Studien, bei denen auch eine Kontrollgruppe zum Vergleich einbezogen wird, bestätigt werden.
Quelle: Pressemitteilung der American Academy of Neurology

Freitag, 13. März 2015

71 % der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt

Neue Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes erschienen




Im Dezember 2013 waren in Deutschland 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Mehr als zwei Drittel (71 % oder 1,86 Millionen) aller Pflegebedürftigen wurden nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zu Hause versorgt. 

Von diesen erhielten 1,25 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld – das bedeutet, dass sie in der Regel allein durch Angehörige gepflegt wurden. Weitere 616 000 Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten, bei ihnen erfolgte die Pflege jedoch zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste. In Pflegeheimen vollstationär betreut wurden insgesamt 764 000 Pflegebedürftige (29 %). 

Die Mehrheit (65 %) der Pflegebedürftigen war weiblich. Insgesamt 83 % der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter, mehr als ein Drittel (37 %) war über 85 Jahre alt. Eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen wies ein Drittel (35 %) der Pflegebedürftigen auf. 

Zahl der Pflegebedürftigen seit 2011 um 5 % gestiegen


Im Vergleich mit Dezember 2011 ist die Zahl der Pflegebedürftigen – im Zuge der Alterung der Bevölkerung – um 5,0 % beziehungsweise 125 000 gestiegen. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von ausschließlich Pflegegeld stieg dabei um 5,4 % (+ 64 000 Pflegebedürftige). Bei der Zahl der Pflegebedürftigen, die durch ambulante Pflegedienste betreut wurden, ergab sich eine Zunahme um 6,9 % (+ 40 000). Die Anzahl der in Heimen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen war um 2,9 % (+ 21 000) höher. 

Weitere Ergebnisse der zweijährlichen Statistik – insbesondere auch zu Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten einschließlich des Personals – stehen im Bericht zur „Pflegestatistik 2013 – Deutschlandergebnisse“ zur Verfügung.