Montag, 9. März 2015

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Arbeitgeber übersehen weiterhin die personalpolitische Brisanz des Themas Pflege

© berufundfamilie gGmbH
Pflege ist nicht immer mit "Pflege der Eltern" gleichzusetzen. Auch der Partner kann pflegebedürftig sein.

Nur jeder zweite Arbeitgeber hat sich bislang mit dem Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ beschäftigt. Nicht einmal ein Drittel bietet nach eigenen Angaben pflegegerechte Maßnahmen an. 

Bei den Beschäftigten kommt dieses geringe Angebot zudem kaum an: Lediglich 17 % der Beschäftigten bestätigen, dass ihr Arbeitgeber betriebliche Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege anbietet. Diese Lücke und eine weiterhin mangelnde Bereitschaft der Arbeitgeber in diesem Themenfeld aktiv zu werden, deckt die neue Befragung „Beruf und Pflege“ auf. Als Grund, sich nicht stärker im Themenfeld Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu engagieren, geben 65 % der Arbeitgeber an, dass die Notwendigkeit für betriebliches Handeln erst in ein paar Jahren bestehen wird, wenn die Zahl Pflegebedürftiger weiter zugenommen hat. 

Stefan Becker, Geschäftsführer der berufundfamilie gGmbH, warnt: „Mit dieser Haltung verpassen Arbeitgeber eine wichtige Chance, sich rechtzeitig für die Zukunft aufzustellen. Zwei von drei Beschäftigten (69 %) rechnen damit, dass sie künftig einen Angehörigen pflegen werden. Wenn sie keine betriebliche Unterstützung erhalten, wird sich ein nicht unerheblicher Teil dazu entschließen müssen, ihr berufliches Engagement einzuschränken oder sogar ganz aufzugeben. 

Der personalpolitische Druck wird angesichts des steigenden Fachkräftemangels durch das Pflegethema also unweigerlich und rasant ansteigen.“ Dieser Entwicklung tragen Arbeitgeber jedoch immer noch nicht in ausreichendem Maße Rechnung. Zum einen hat in den letzten drei Jahren der Anteil der Personalentscheider, die sich mit dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege beschäftigt haben, nur um 12 % (von 38 % auf 50 %) zugenommen. Zum anderen deckt ihr bisheriges Angebot an pflegegerechten Maßnahmen nur unzureichend den Bedarf ab. 

Arbeitgeber bieten zwar mehrheitlich die von Beschäftigten gewünschten flexiblen Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitkonten an, zu wenig verbreitet sind aber die von den Arbeitnehmern für sinnvoll erachteten finanzielle Hilfen und bezahlte Freistellungen. Die Möglichkeit zur Arbeitszeitreduzierung und unbezahlte Freistellungen bieten die Arbeitgeber dagegen in einem höheren Umfang an, als er von den Beschäftigten für sinnvoll erachtet wird. 

Fehlende Strategie trifft auf mangelnde Kommunikation 


Stefan Becker: „Hier treffen zwei wichtige Aspekte zusammen: die fehlende strategische Auseinandersetzung und die mangelnde Kommunikation mit den Beschäftigten. 84 % der Arbeitgeber geben beispielsweise an, dass sie Schwierigkeiten beim Einstieg in das Thema haben, weil ihnen Praxishilfen fehlen. Auch der angeblich hohe organisatorische Aufwand (84 %) und eine erwartete Kostenintensität (80 %) stehen einem Ausbau der Maßnahmen im Weg. 

Dieses Zögern muss dringend einer Offensive weichen, in der die pflegegerechte Personalpolitik strategisch angelegt ist. Dabei ist es wichtig, gemeinsam mit den Beschäftigten Lösungen zu erarbeiten. Reden Arbeitgeber und Beschäftigte nicht miteinander, können auch keine passgenauen Angebote entstehen.“ 

Praxishilfe „Stufenplan“ 


Der von der berufundfamilie gGmbH entwickelte Stufenplan zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege dient Arbeitgebern als praktisches Hilfetool beim Einstieg in das Thema. 

In vier strategisch aufeinander aufbauenden Stufen listet er über 80 mögliche Maßnahmen, die häufig nur eines geringen Aufwands und geringer Kosten bedürfen. Dabei sieht er von Anfang an die Kommunikation als einen der Schlüssel zu einer gelingenden pflegegerechten Personalpolitik. 

Informationen zur Unternehmens- und Beschäftigtenumfrage: „Beruf und Pflege“ (GfK, September 2014) sind hinterlegt unter: http://www.beruf-und-familie.de/index.php?c=37 . 

Wie in der ersten Studie zu diesem Thema im Jahr 2011 wurden erneut 500 Arbeitgeber befragt. Zusätzlich berücksichtigt die aktuelle Umfrage die Meinung von 500 Beschäftigten ab 35 Jahren. 

Die berufundfamilie gGmbH – eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung – hat die Studie beauftragt, durchgeführt wurde sie von GfK. 

Die 1998 von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung gegründete Initiative berufundfamilie gGmbH hat sich bundesweit als Kompetenzträger in Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie etabliert. Mit dem Ziel, die Qualität des öffentlichen Diskurses im Themenfeld „Beruf und Familie“ zu verbessern und für die Praxis modellhafte Lösungsansätze zu schaffen – u. a. als Entwickler des audit berufundfamilie – hat sie insbesondere mit Blick auf die Belange der geburtenstarken Jahrgänge Impulse gesetzt. 

Freitag, 6. März 2015

Alzheimerbroschüre mit Tipps zur richtigen Medikamenteneinnahme

Einmal täglich, Merkhilfen, Routine: Das hilft Demenzkranken


Demenzkranke nehmen Arzneimittel oftmals falsch ein. Gerade bei Alzheimermedikamenten kommt es jedoch auf Genauigkeit an. Was Patienten dabei helfen kann, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten, erklärt eine Broschüre der Deutschen Seniorenliga. Der kostenlose Ratgeber ist jetzt in aktualisierter Neuauflage erhältlich.
Die Alzheimerkrankheit ist bis heute nicht heilbar. Dennoch ist es sinnvoll, die gefürchtete Hirnerkrankung mit Medikamenten zu behandeln, die das Fortschreiten der Hirnstörung verlangsamen und die Symptome lindern. So kommen die Patienten im Alltag besser zurecht und bewahren sich länger ihre Selbstständigkeit. Alzheimermedikamente müssen allerdings streng nach ärztlicher Anweisung eingenommen werden, damit sie richtig wirken. 
Demenzkranken fällt dies oftmals schwer, vor allem wenn sie allein leben oder wenn das Pflegepersonal nicht ausreichend über alle Verordnungen informiert ist. „Je einfacher ein Medikament in der Handhabung ist, desto besser sind die Chancen, dass es seine Wirkung richtig entfalten kann", erklärt Professor Dr. Giso Deussen, Vorsitzender der Deutschen Seniorenliga e.V. Besonders praktisch sind daher Tabletten oder Kapseln, die nur einmal täglich zu einer Mahlzeit eingenommen werden müssen. Zusätzliche Sicherheit geben kleine Gedächtnisstützen wie zum Beispiel ein Merkzettel am Frühstückstisch.

Am besten immer dieselbe Form und Farbe


Die meisten Demenzpatienten nehmen auch noch weitere Arzneimittel ein. Gute Dienste leisten dabei Dosierhilfen, in die zum Wochenbeginn alle notwendigen Medikamente einsortiert werden. 
Dennoch kann es zu Verunsicherung und Einnahmefehlern kommen – vor allem dann, wenn ein gewohntes Medikament plötzlich anders aussieht als sonst. Das ist im Zuge der Sparmaßnahmen im Arzneimittelsektor durchaus möglich: Vermerkt der Arzt auf dem Rezept anstelle des Präparatenamens lediglich den Wirkstoff, so kann der Apotheker einen preisgünstigeren Hersteller auswählen als bisher. „Was im Allgemeinen sinnvoll ist, um die Ausgaben für Arzneimittel zu senken, gestaltet sich bei Demenzpatienten als hochproblematisch", erklärt Deussen. „Wie soll ein ohnehin verwirrter Mensch damit zurechtkommen, wenn er anstelle der weißen plötzlich eine grüne Tablette schlucken soll?" Demenzkranke sollten nach Meinung des Experten grundsätzlich ein Rezept erhalten, auf dem ausdrücklich das gewohnte Präparat eines bestimmten Herstellers notiert ist.
Dem Thema Therapietreue widmet sich die Broschüre „Alzheimer erkennen" jetzt mit einem zusätzlichen Kapitel. Darüber hinaus gibt es Informationen zu Symptomen, Diagnose und Therapie der Alzheimererkrankung. 

Kostenlose Broschüre


Die aktualisierte Broschüre kann kostenlos auf dem Postweg, im Internet oder telefonisch bestellt werden: Deutsche Seniorenliga e.V., Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn, www.dsl-alzheimer.de. Bestell-Hotline 01805 – 001 905 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).

Donnerstag, 5. März 2015

Wer haftet bei Schäden durch Demenzkranke?

Wenn Demenzkranke Schäden verursachen


Aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit zufolge leiden derzeit rund 1,4 Millionen Deutsche an Demenz. Bis zum Jahr 2030 könnte die Zahl der Erkrankten sogar auf über 2 Millionen steigen. Für die Betroffenen und deren Angehörige ist die Diagnose ein großer Schock. 

Gleichzeitig wirft der Befund auch eine Vielzahl an Fragen zur Versorgung und zur Pflege des Erkrankten auf. Auch beim Versicherungsschutz von Demenzkranken sind viele unsicher. Die Experten der ERGO Versicherungsgruppe informieren darüber, wer im Schadensfall die Haftung übernimmt und erklären, welche Vorteile Demenzkranken eine Haftpflichtversicherung bieten kann.

Mit dem Begriff Demenz bezeichnen Mediziner den fortschreitenden Abbauprozess des Gehirns, durch den schrittweise wichtige geistige Fähigkeiten verloren gehen. Im Verlauf der Krankheit werden die Patienten zunehmend vergesslicher und orientierungsloser, bis sie schließlich nicht mehr in der Lage sind, sich in ihrer Umgebung ohne fremde Hilfe zurechtzufinden. 

Dass mit einer Demenz auch ein deutlich höheres Risiko für Schäden einhergeht, weiß Rolf Mertens, Versicherungsexperte der ERGO: "Nicht selten kommt es bei Demenzerkrankten vor, dass sie vergessen, nach dem Kochen den Herd auszuschalten. Oder den Wasserhahn nach dem Zähneputzen wieder zuzudrehen." Aber auch alltägliche Situationen außerhalb der Wohnung können gefährlich werden: "Läuft ein Demenzkranker beispielsweise unerwartet auf die Straße, zwingt das den Fahrer eines entgegenkommenden Autos möglicherweise zu einem Ausweichmanöver oder einer Vollbremsung. Die Folge können Sach- oder gar Personenschäden sein", so Rolf Mertens.

Demenzkranke haften in der Regel nicht für Schäden


Bei Erwachsenen, die einen Schaden verschuldet haben, kommt in der Regel die private Haftpflichtversicherung für anfallende Kosten auf. Anders verhält es sich dagegen, wenn der Schadensverursacher zum Zeitpunkt des Geschehens nicht bei klarem Bewusstsein war und dadurch die Konsequenzen seines Handelns nicht absehen konnte. "Dann geht der Gesetzgeber von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit aus. Diese schließt eine Haftung des Betroffenen in der Regel aus. 

Das ist unter anderem auch bei Menschen der Fall, die an Demenz erkrankt sind", weiß Michaela Zientek, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Allerdings entwickelt sich eine Demenz erst allmählich. Und selbst bei einer fortgeschrittenen Demenz treten vereinzelt Phasen auf, in denen sich die Erkrankten im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten befinden. Stellt sich heraus, dass der Erkrankte zum Zeitpunkt des Schadens dazu in der Lage war, sein Handeln bewusst zu steuern, muss er auch für den Schaden haften. 

Dann übernimmt seine Versicherung den Schadenersatz. Andernfalls gehen Geschädigte für gewöhnlich leer aus." Eine Ausnahme von dieser Regel stellt die sogenannte Billigkeitshaftung dar: Auch ein Schuldunfähiger kann gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet sein, wenn er vom persönlichen Vermögen her so viel besser gestellt ist als der Geschädigte, dass es "unbillig" erscheinen würde, diesem einen Schadenersatz zu verweigern. Hat der Schädiger eine Haftpflichtversicherung, heißt dies allerdings nicht, dass er besser gestellt ist und deshalb zahlen muss (AG Halle (Saale), Az. 93 C 4092/11). Zu einer solchen Haftung kommt es nur im Ausnahmefall.

Haftpflichtversicherung für Demenzkranke?


Um dennoch eine Entschädigung für den Geschädigten zu erreichen, bieten einige Versicherer mittlerweile Haftpflichtversicherungen mit einer speziellen Deliktunfähigkeitsklausel an. Bei ERGO ist das die sogenannte "Demenzklausel" im Rahmen der Privathaftpflicht für Senioren. 

Das bedeutet: Der Versicherer begleicht selbst dann den Schaden, wenn der Schädiger aufgrund seiner Demenz als nicht deliktfähig gilt. ERGO stellt in solchen Fällen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. "Gleichzeitig verhilft eine solche Klausel dazu, den Frieden zwischen dem Schadensverursacher und dem Geschädigten zu bewahren", weiß der ERGO Experte Mertens. 

Doch auch ohne eine Deliktunfähigkeitsklausel bietet der Abschluss einer Haftpflichtversicherung Demenzkranken einen entscheidenden Vorteil: Denn der Versicherer prüft bei jedem Streitfall, ob die Ansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind. Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt er ab, notfalls auch vor Gericht.

Aufsichtspflicht von Angehörigen


Entgegen weitverbreiteter Annahmen haften Eheleute nicht grundsätzlich für Schäden, die ihr demenzkranker Ehepartner verursacht hat. "Angehörige oder auch Pflegekräfte müssen nur dann die Konsequenzen für einen Schaden tragen, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. 

Konkret bedeutet das: Wenn es vorhersehbar war, dass ein Demenzkranker einen Schaden verursachen könnte, muss der Angehörige mögliche Gefahrenquellen beseitigen und damit die Gefahrensituationen entschärfen", so die D.A.S. Rechtsexpertin Zientek. Hat er das versäumt, haftet er für den entstandenen Schaden. 

Allerdings: Ein Angehöriger muss erst einmal eine Aufsichtspflicht haben. Diese besteht in erster Linie dann, wenn der Verwandte rechtlicher Betreuer des Demenzkranken ist oder als sogenannter "Haushaltsvorstand" mit einem demenzkranken Menschen zusammenlebt.