Montag, 26. Mai 2014

Alleinlebende Pflegebedürftige in Krisensituationen häufig auf sich gestellt

Eine aktuelle Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) verdeutlicht soziale Unterschiede in der häuslichen Pflege

Foto: Jerzy  / pixelio.de
Die meisten Deutschen wollen in den eigenen vier Wänden altern und gepflegt werden. Aber die Grenzen häuslicher Pflege werden immer dann deutlich, wenn verschiedene Risikofaktoren wie beispielsweise ausgeprägte Pflegebedürftigkeit, soziale Isolation oder geringes Einkommen zusammenkommen. Davon sind alleinlebende Pflegebedürftige besonders betroffen, wie eine repräsentative Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigt. Ein Forscherteam des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) untersuchte im Auftrag des ZQP insbesondere die Frage, wie Pflegebedürftige ihre Versorgung im eigenen zu Hause organisieren und welche Faktoren die Gestaltung der häuslichen Pflege maßgeblich beeinflussen. Die vorliegenden Ergebnisse gehen über die Routinedaten der aktuellen Pflegestatistik weit hinaus. Datengrundlage ist das Sozioökonomische Panel (SOEP) des DIW mit mehr als 20.000 Personen in fast 13.000 Haushalten.

Im letzten Jahrzehnt hat sich die Zahl der alleinlebenden Pflegebedürftigen verdoppelt

„Da sich im letzten Jahrzehnt die Zahl der alleinlebenden Pflegebedürftigen verdoppelt hat, wird die Frage nach einer angemessenen Unterstützung dieser stark wachsenden Gruppe immer wichtiger. Die künftige Pflegereform muss dieser Entwicklung viel mehr Rechnung tragen“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.
Insgesamt leben 44 Prozent der Pflegebedürftigen allein, 42 Prozent in einem Zweipersonenhaushalt und lediglich 14 Prozent in Haushalten mit mindestens drei Personen. Dabei gibt fast jeder fünfte alleinlebende Pflegebedürftige an, keine Vertrauensperson zu haben. Neben den emotionalen Konsequenzen dieser Einsamkeit, bedeutet dies auch, dass diese Personengruppe im Fall von gesundheitlichen Krisen oder bei Behördengängen niemanden hat, dem sie vertrauen und auf den sie sich wirklich verlassen kann.
Zudem verdeutlicht die ZQP-Studie, dass alleinlebende Pflegebedürftige auch finanziell am stärksten durch Pflege belastet sind. Mehr als die Hälfte muss monatlich durchschnittlich 400 Euro aufwenden, während größere Haushalte mit rund 230 Euro deutlich weniger Geld für die Pflege aufbringen müssen. Insgesamt betrachtet verwendet etwa die Hälfte aller Pflegehaushalte in Deutschland durchschnittlich 20 Prozent des Nettohaushaltseinkommens, um die Pflege zuhause organisieren zu können. Überdies bestehen bei den meisten Haushalten kaum finanzielle Reserven.

Lebensstandard sinkt

Die Folge: Fast jeder fünfte Pflegebedürftige kann seinen Lebensstandard nicht aufrechterhalten und den Alltag nicht den eigenen Vorstellungen entsprechend gestalten. „Der Wunsch zuhause gepflegt zu werden, darf aber keine Frage des Geldes sein. Wir brauchen in diesem Bereich viel mehr Unterstützungsangebote, auch durch die Einbindung ehrenamtlicher Strukturen“, fordert Suhr.
Wie und von wem eine Person gepflegt wird, hängt in hohem Maße von der Familie, der Haushaltskonstellation und der Qualität des informellen Netzwerkes aus Freunden, Nachbarn und weiteren Bezugspersonen ab. In der Gesamtschau werden 60 Prozent der Pflegebedürftigen ausschließlich in ihrem sozialen Umfeld gepflegt, während 10 Prozent hingegen gänzlich von professionellen Diensten versorgt werden.
Die Inanspruchnahme pflegerischer Unterstützung variiert dabei zwischen den Haushaltsgrößen deutlich: Während von den Alleinlebenden 46 Prozent ausschließlich informell gepflegt werden, trifft dies bereits auf 73 Prozent der Zweipersonenhaushalte und 88 Prozent der Haushalte mit mindestens drei Personen zu. Umgekehrt kombinieren 55 Prozent der Alleinlebenden informelle mit formeller Hilfe bzw. verlassen sich vollständig auf formelle Pflege, während dies nur auf 27 Prozent der Zweipersonenhaushalte und 12 Prozent der Mehrpersonenhaushalte zutrifft.
Diese Pressemitteilung wurde am 07.05.2014 von der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) veröffentlicht.

Freitag, 23. Mai 2014

Betreutes Wohnen fällt in Thüringen neuerdings unter das Heimgesetz

Die Gesetzgebungskompetenz für das öffentlich-rechtliche Heimrecht ist schon länger von der Bundes- auf die Länderebene übertragen worden. Dabei war Thüringen in Wikipedia bisher als das letzte Bundesland verzeichnet, das noch keine eigene Gesetzgebung für den Pflegesektor verabschiedet hatte. Im Mai 2014 nahm sich der Landtag des Themas nun an und beschloss mit den vereinten Stimmen der großen Koalition aus CDU und SPD ein neues Gesetz. Insbesondere für die Einrichtungen des Betreuten Wohnens in Thüringen wird sich der gesetzliche Rahmen damit ändern, was einige Neuerungen für die Betreiber bereithält. Betreutes Wohnen im Alter ist als Form der Altenpflege immer beliebter. Im Gegensatz zu klassischen Alten- und Pflegeheimen genießen die Seniorinnen und Senioren in entsprechenden Einrichtungen deutlich mehr Selbstständigkeit, während sie in ihrem Alltag dort unterstützt werden, wo sie Hilfe brauchen.

Was ändert sich?

Hatten die Einrichtungen vorher noch eine Sonderstellung, fallen sie nun unter das Heimgesetz, auch HeimG genannt. Die größten Änderungen betreffen dabei die jeweiligen Pflichten der Betreiber, nun sowohl ein Qualitäts- als auch ein Beschwerdemanagement einführen zu müssen. Hierdurch werden die Einrichtungen nicht nur transparenter, auch das Mitspracherecht der Bewohner erhöht sich. So heißt es im Gesetzestext zum Qualitätsmanagement, es müssten Maßnahmen ergriffen werden, die „unter Qualitätsgesichtspunkten bewertet werden können und der (internen und externen) Überprüfung zugänglich sind.“ Unter diese Maßnahmen fällt zum Beispiel die Pflicht, die Eingliederung der Bewohner zu fördern und die Vorgabe einen ausreichenden Schutz vor Infektionen sowie gewisse Hygienestandards zu garantieren.

Ist eine generelle Reform der Heimgesetzgebung nötig gewesen?


Nach heutigem Stand sind in Thüringen nur noch 27% der Pflegebedürftigen in Heimen untergebracht. Andere Pflegeformen wie Betreutes Wohnen, Ambulante Pflege oder 24 Stunden Pflege sind auf dem Vormarsch und werden für viele Betroffene immer attraktiver. Damit erscheint die Reform längst überfällig und wird aus weiten Teilen der Landespolitik sogar als nicht ausreichend kritisiert. Zu groß seien die Interpretationsspielräume, so die Opposition. Es kann mit Spannung verfolgt werden, ob sich die neue Gesetzgebung bewährt, oder die Reform vielleicht schon bald wieder selbst reformiert wird.

Dienstag, 20. Mai 2014

Worauf man bei der Wahl des Notrufanbieters achten sollte

Immer mehr Menschen wollen in den eigenen vier Wänden alt werden und verzichten auf die Betreuung im Alten- oder Pflegeheim. Mit der steigenden Selbstständigkeit sind die Senioren allerdings auch einem höheren Gefahrenrisiko ausgesetzt, denn in Notsituationen, in denen sie unmittelbar auf fremde Hilfe angewiesen wären, ist oft niemand in Rufweite. Da die Möglichkeit einer Verletzung etwa durch einen Sturz nie völlig ausgeschlossen werden kann – und mit zunehmendem Alter gerade in nicht barrierefreier Umgebung sogar immer wahrscheinlicher wird – erfreuen sich Hausnotrufsysteme einer immer größeren Verbreitung. Sie ermöglichen es, im Notfall über ein mobiles Gerät, dem sogenannten „Funkfinger“, von überall in der Wohnung um Hilfe zu rufen.

Eine schwierige Entscheidung


Wie das so ist steigt mit der Nachfrage naturgemäß auch das Angebot und die Auswahl verschiedener Anbieter stellt den Kunden vor eine schwierige Entscheidung. Seiten wie etwa Hausnotruf-Magazin.de haben es sich entsprechend zur Aufgabe gemacht, individuelle Beratung anzubieten. Denn wie bei jeder langfristigen Anschaffung sollte auch die Wahl des Anbieters für den privaten Hausnotruf wohl überlegt sein. Es gibt einige Dinge, die man vor der Entscheidung berücksichtigen sollte und viele Anbieter weisen höchstens befriedigende Qualität auf. Das zeigte zumindest eine 2011 von Stiftung Warentest durchgeführte Untersuchungverschiedener Hausnotrufanbieter, in der nur die Malteser, die Johanniter und das DRK mit „gut“ abschnitten. Der Rest wies teils deutliche Mängel auf.

Die wichtigsten Faktoren



Es ist entscheidend, wie schnell die Verbindung zur Notrufzentrale aufgebaut wird. Die Unterschiede gehen hier von wenigen Sekunden bis hin zu einigen Minuten. Auch die Ansprache der betroffenen Person ist elementar, um zum einen beruhigend einzuwirken und zum anderen durch gezielte Fragen optimal auf die Situation reagieren zu können. Dies sind die wichtigsten Faktoren, die einen guten von einem weniger guten Hausnotrufdienst unterscheiden und über die sich vor einem Vertragsabschluss unbedingt informiert werden sollte. Grundsätzlich ist es dabei so, dass die Pflegekasse einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt, wenn der Senior oder die Seniorin mindestens für Pflegestufe eins eingestuft ist. Manchmal hat die Pflegekasse auch einen Kooperationspartner – entscheidet sich der Versicherte für diesen Partner, übernimmt die Kasse einen größeren Anteil. Hier lohnt sich dann genaueres Hinsehen und wenn der Anbieter in den entscheidenden Kategorien gute Leistungen anbietet, macht es Sinn, den finanziellen Aspekt in die Überlegungen einzubeziehen.