Donnerstag, 30. April 2020

Schutz vor dem Corona-Virus

Was pflegende Angehörige jetzt tun können



Die COVID-19-Pandemie stellt pflegende Angehörige in Deutschland vor immense Herausforderungen. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gibt Informationen und praktische Tipps, um Familien bei der Pflege zu Hause zu unterstützen. 

Die Corona-Pandemie hat erhebliche Folgen für die Pflegesituation in Deutschland. Insbesondere bedroht sie die Gesundheit älterer und pflegebedürftiger Menschen – und stellt dabei die etwa 4,7 Millionen pflegenden Angehörigen vor besondere Herausforderungen. Sie versorgen etwa drei Viertel der 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen hierzulande. Viele pflegende Angehörige sind selbst über 60 Jahre alt und gesundheitlich vorbelastet. Sie bedürfen ebenfalls besonderem Schutz vor dem neuen Corona-Virus SARS-CoV-2. Gleichzeitig stehen unterstützende Hilfen für die Pflege zu Hause zurzeit teilweise weniger zur Verfügung. Die aktuelle Situation fordert vielen pflegenden Angehörigen immens viel ab und kann sie zusätzlich sehr belasten. 

Auf dem ZQP-Internetportal www.pflege-praevention.de erhalten pflegende Angehörige aktuelle Informationen und praktische Tipps zum Schutz vor dem Corona-Virus. Dort wird empfohlen, zuvorderst die derzeit gültigen allgemeinen Regeln genau zu beachten: Dazu zählt unter anderem, das Haus nicht unnötig zu verlassen, Nies- und Hustenetikette einzuhalten, sich nicht ins Gesicht zu fassen sowie mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen zu halten. 

Besonders wichtig bei der Pflege ist mehr denn je die penible Hände-Hygiene


Soweit möglich sollten Angehörige diesen Abstand auch im Umgang mit der pflegebedürftigen Person beachten und etwa auf Umarmungen oder Küsse verzichten – auch wenn es schwerfällt. Manchmal ist Abstand halten aber gar nicht möglich, zum Beispiel bei der Körperpflege. Dann ist es sinnvoll, zum Schutz der pflegebedürftigen Person eine Mund-Nasen-Bedeckung oder, falls vorhanden, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Denn das Virus wird hauptsächlich über Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen übertragen. Besonders wichtig bei der Pflege ist mehr denn je die penible Hände-Hygiene vor jedem Kontakt mit dem pflegebedürftigen Angehörigen. Die Hände sollten dazu unbedingt immer mit Seife und für mindestens 20 Sekunden gewaschen werden. 

Wichtig ist, einen Plan zu haben, falls man selbst als Pflegeperson ausfallen sollte


„Wenn pflegende Angehörige Symptome einer Atemwegserkrankung oder Fieber bei sich selbst wahrnehmen, sollten sie sofort das weitere Vorgehen mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin telefonisch besprechen“, rät Daniela Sulmann, Pflegeexpertin am Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Wichtig ist, einen Plan zu haben, falls man selbst als Pflegeperson ausfallen sollte. 

Viele Angehörige sind zurzeit im Alltag und bei der Pflege verunsichert. „Da kann es helfen, sich regelmäßig über aktuell empfohlene Maßnahmen zu informieren, etwa auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums oder des Robert Koch-Instituts sowie des ZQP. Die Erkenntnisse rund um das neuartige Corona-Virus entwickeln sich laufend weiter und daher auch die daraus folgenden Empfehlungen“, erklärt die Fachfrau weiter. 

Berufstätige Angehörige stehen oft zusätzlich zu den allgemeinen Sorgen vor dem Problem, die Pflegeaufgaben und die beruflichen Verpflichtungen miteinander vereinbaren zu müssen. „Beschäftigte sollten mit ihrem Arbeitgeber darüber sprechen, wie die Pflege zu Hause ermöglicht werden kann, zum Beispiel durch Home-Office, Abbau von Überstunden, flexible Arbeitszeiten oder Freistellung. Es gibt auch gesetzliche Ansprüche, etwa auf kurzzeitige Freistellung für 10 Arbeitstage, um die Pflege sicherzustellen. Dazu können die Pflegekasse, die private Pflegeversicherung oder das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten“, so der Hinweis von Daniela Sulmann. 

Und auch sonst sollten Angehörige versuchen, für Entlastung zu sorgen, indem sie zum Beispiel Lieferdienste nutzen, Nachbarn um Hilfe bei den Einkäufen bitten oder sich Arzneimittelverordnungen und Medikamente per Post zustellen lassen. Außerdem kann man mit dem Hausarzt oder der Hausärztin besprechen, ob Medikamente über einen längeren Zeitraum verschrieben werden können. 

Für die eigene Gesundheit und Erholung ist es zudem wichtig, über den Tag verteilt kleine Pausen einzulegen und mit Freunden oder Familienmitgliedern über Sorgen, Ängste oder Gefühle der Einsamkeit zu sprechen, etwa bei einem Telefonat. Auch eine professionelle telefonische Beratung kann in solchen Situationen helfen. Entsprechende Angebote finden sich, ebenso wie viele weitere Informationen, auf dem werbefreien Online-Portal www.pflege-praevention.de der gemeinnützigen Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Das Internetportal steht kostenlos zur Verfügung.

Montag, 27. April 2020

Alzheimer: Auf diese Veränderungen sollten Sie achten

Symptome, die auf eine Erkrankung hinweisen können


Copyright: Nottebrock / Alzheimer Forschung Initiative e.V

Auch in Zeiten von COVID-19 bleibt Alzheimer eine Volkskrankheit. Jedes Jahr erkranken 200.000 Menschen an der häufigsten Form der Demenz. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) informiert deshalb über Symptome, die auf eine Erkrankung hinweisen können:
  • Gedächtnislücken
  • Schwierigkeiten beim Planen und Problemlösen
  • Probleme mit gewohnten Tätigkeiten
  • Räumliche und zeitliche Orientierungsprobleme
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Neue Sprach- und Schreibschwäche
  • Verlegen von Gegenständen
  • Eingeschränktes Urteilsvermögen
  • Verlust von Eigeninitiative und Rückzug aus dem sozialen Leben
  • Persönlichkeitsveränderungen, Stimmungsschwankungen ohne erkennbaren Grund

Abzugrenzen sind die Symptome von normalen altersbedingten Veränderungen:

  • Namen oder Verabredungen werden kurzfristig vergessen, später aber wieder erinnert
  • Zerstreutheit, wenn viele Dinge gleichzeitig anstehen
  • Gelegentlicher Hilfebedarf beim Umgang mit anspruchsvollen Alltagsanforderungen, zum Beispiel dem Programmieren des Fernsehers
  • Sich dann und wann im Wochentag zu irren und es später zu merken
  • Verändertes oder verringertes Sehvermögen, zum Beispiel aufgrund von Linsentrübung
  • Ab und zu nicht das richtige Wort zu finden
  • Dinge hin und wieder zu verlegen und dann wiederzufinden
  • Eine unüberlegte oder schlechte Entscheidung zu treffen
  • Sich manchmal beansprucht zu fühlen durch Anforderungen bei der Arbeit, in der Familie oder durch soziale Verpflichtungen
  • Irritation, wenn geregelte Alltagsabläufe geändert oder unterbrochen werden

Grundsätzlich gilt: Wer sich Sorgen um sein Gedächtnis macht, sollte immer einen Hausarzt aufsuchen. Denn nur durch eine medizinische Untersuchung kann der Arzt feststellen, was die Ursache von Gedächtnisproblemen ist. Eine Selbstdiagnose ist nicht möglich. Im Falle einer Alzheimer-Erkrankung sollte möglichst frühzeitig mit einer Therapie begonnen werden. Die Medikamente, die den Verlauf verzögern können, wirken am besten zu Beginn der Krankheit.

Bestellinformation: 
Kostenlose Informationsmaterialien zur Alzheimer-Krankheit können bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite www.alzheimer-forschung.de/ratgeber.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 288 Forschungsaktivitäten mit über 11,2 Millionen Euro unterstützen und rund 855.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Freitag, 24. April 2020

Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf kostenfreie Unterstützung durch Profis

Wo guter Rat nicht teuer ist


Foto: djd/compass private pflegeberatung

Pflegebedürftige haben oft viele Fragen - und Anspruch auf kostenlose Antworten.

(djd). Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, versuchen viele Angehörige zunächst, alles alleine zu stemmen. Doch irgendwann kommt der Punkt, wo das einfach nicht mehr geht. Dann wird Hilfe von außen notwendig. Doch welche Angebote gibt es? Welche sind sinnvoll? Wie beantragt man die Leistungen? Was bezahlt die Pflegekasse und wie hoch sind die Kosten für die Betroffenen? Fragen über Fragen, die oft nicht leicht zu beantworten sind. Denn das System aus Kranken- und Pflegeversicherung, zugelassenen Anbietern und ehrenamtlichen Helfern ist so kompliziert, dass es für Laien schwer zu durchschauen ist.

Situation analysieren, Lösungen finden


Zum Glück ist guter Rat hier nicht teuer. Jeder hat ein Recht auf kostenfreie Pflegeberatung. Wer einen Pflegegrad beantragt, bekommt von seiner Pflegeversicherung einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen angeboten - oder einen entsprechenden Beratungsgutschein. 

Es können aber bereits vor der Beantragung Informationen eingeholt werden, zum Beispiel bei Pflegestützpunkten oder Wohlfahrtsverbänden. Auch die telefonische Beratung der compass private pflegeberatung steht unter 0800 - 101 88 00 als erste Anlaufstelle jedem zur Verfügung - egal ob vor oder nach der Antragstellung. Privatversicherte haben zusätzlich Anspruch auf persönliche Unterstützung durch die Pflegeberater vor Ort, so oft und so lange, wie es die Situation erfordert. Wegen der Corona-Epidemie werden allerdings zurzeit die Hausbesuche durch Telefonberatung durch einen Berater aus der Region des Klienten in gleicher Qualität ersetzt - Informationen und Aktuelles gibt es unter www.compass-pflegeberatung.de

Beim ersten Gespräch betrachtet der Berater zunächst gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und auf Wunsch auch mit den Angehörigen die aktuelle Situation: Wo liegen die Probleme? Welche Hilfen werden benötigt - und wie können vorhandene Ressourcen gestärkt werden? Dann wird überlegt, welche Angebote der Pflegeversicherung geeignet sind und ob es weitere Unterstützungsmöglichkeiten gibt.

Wegweiser in der Region


Die Pflegeberater sind nicht nur umfassend geschult, sondern kennen sich auch im regionalen Umfeld gut aus. So haben sie den Überblick über Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen, Pflegeheime und sonstige Einrichtungen vor Ort und können neben den offiziellen Leistungsangeboten ebenfalls den Kontakt zu Selbsthilfegruppen oder ehrenamtlichen Helfern vermitteln. Nicht zuletzt unterstützen sie die Pflegebedürftigen im oft nervigen Papierkrieg beim Beantragen der jeweiligen Leistungen. Das Ziel ist immer, für den Betroffenen und seine Angehörigen eine möglichst optimale Pflegesituation und gute Lebensqualität zu erreichen.

Sonntag, 19. April 2020

Von Rezept bis Reha

Was gilt in Zeiten von Corona? 5 Fragen an die Krankenkasse


Foto: djd/IKK classic/Getty Images/RapidEye

Infektionsschutz: Sind bestimmte Medikamente nicht sofort lieferbar, 
darf der Apotheker aktuell auch andere Präparate ausgeben, für die bei der Krankenkasse kein Rabattvertrag gilt.


(djd). In allen Lebensbereichen stellt uns die Ausbreitung des Coronavirus vor große Herausforderungen, insbesondere im Gesundheitswesen. Viele Krankenkassen haben darauf schnell reagiert und zahlreiche Regelungen gelockert. "Patienten muss auch weiterhin unkompliziert geholfen werden können", erklärt etwa Maren Soehring von der IKK classic. Diese Fragen stellen Versicherte besonders häufig:

Wie lange bleiben Rezepte für Heilmittel wie Massagen gültig?


Bei Verordnungen, die nach dem 18. Februar ausgestellt worden sind, muss die Behandlung im Falle von Podologie und Ernährungstherapie nicht mehr innerhalb von 14 beziehungsweise 28 Tagen beginnen. Außerdem kann sie für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden - etwa wenn ein Patient wegen der Pandemie seinen Termin nicht wahrnehmen kann oder der Therapeut nicht zur Verfügung steht.

Gibt es Verordnungen auch per Telefon?


Ja. Die Folgeverordnung von ambulanten Leistungen ist auch nach telefonischer Anamnese möglich. Voraussetzung ist, dass der Patient bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung persönlich untersucht wurde. Telefonisch oder online läuft aktuell auch die Beratung durch die Pflegekassen. Außerdem soll, wo immer möglich, Telemedizin zum Einsatz kommen. Kurse, etwa zur Geburtsvorbereitung oder Rückbildung, lassen sich auch über Videotelefonie durchführen.

Was tun, wenn mein Medikament nicht lieferbar ist?


Um unnötige Kontakte zu vermeiden, wurden die Abgaberegeln für Arzneimittel gelockert. "Ist ein bestimmtes Medikament nicht sofort vorrätig, dürfen Apotheker auch alternative Präparate ausgeben, für die die Krankenkasse keine Rabattverträge abgeschlossen hat", erläutert Maren Soehring. Infos gibt es auch unter www.ikk-classic.de/gesund-machen/wissen/coronavirus.

Kann ich eine Reha verschieben?


Geplante Rehamaßnahmen oder Kuren lassen sich in Absprache mit der Krankenkasse verschieben. Hierzu wird aber jeder Einzelfall individuell geprüft. Bei Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen sind die Plätze jedoch so begrenzt, dass ein neuer Termin in der genehmigten Wunschklinik im Jahr 2020 nicht mit Sicherheit garantiert werden kann.

Wie komme ich jetzt an nötige Hilfsmittel?


Es lassen sich teilweise, etwa bei Inkontinenzeinlagen, Mehrmonatslieferungen anstelle kürzerer Lieferzyklen vereinbaren. Außerdem sollten die Hilfsmittel vorrangig per Versand geordert werden. Ist ein persönlicher Kontakt zwischen Patient und Leistungserbringer wie beim Anpassen von Kompressionsstrümpfen zwingend nötig, gelten die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen des jeweiligen Bundeslandes. Beratung und Einweisung sollten, wann immer möglich, telefonisch, per Mail oder auch per Video erfolgen.

Donnerstag, 9. April 2020

Osterfeiertage: Apothekenfinder 22 8 33 hilft bei Suche nach dienstbereiter Apotheke vor Ort

Der Apothekenfinder 22 8 33 ist überall und jederzeit auf verschiedenen digitalen Wegen erreichbar


Foto: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Der Apothekenfinder 22 8 33 wird erfahrungsgemäß zur Reisezeit in den Osterferien besonders häufig genutzt, aber derzeit bleiben die meisten Menschen wegen der Corona-Pandemie zuhause. Patienten, die den konkreten und begründeten Verdacht haben, sich mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert zu haben, sollten auch nicht direkt in die Apotheke oder Arztpraxis aufbrechen, sondern sich vorab telefonisch informieren. 

Ärztlichen Rat gibt es unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 oder per Telefon in der jeweiligen Hausarztpraxis. Telefonische Informationen zu Arzneimitteln kann die Apotheke vor Ort geben. Deren Kontaktdaten gibt es im Apothekenfinder 22 8 33. Darauf weist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin, die den Apothekenfinder 22 8 33 betreibt und darin alle 19.075 öffentlichen Apotheken sowie nachts und feiertags die 1.300 Notdienstapotheken listet.


Mit 15,27 Millionen digitalen Abrufen hat der Apothekenfinder 22 8 33 im Jahr 2019 einen neuen Rekord aufgestellt. Im Jahr 2018 waren es nur 14,87 Millionen Suchen nach Nacht- und Notdienstapotheken, aber auch nach tagsüber geöffneten Apotheken in der Arbeitsplatz- oder Wohnortnähe gewesen. Mit 13,53 Millionen Abrufen liegt im Jahr 2019 weiterhin das Gesundheitsportal www.aponet.de vorne – vor 1,01 Millionen Abrufen über das mobile Web, 580.000 Nutzungen der Smartphone-App und 150.000 Suchen per Festnetztelefon, SMS und Mobilfunk.

Der Apothekenfinder 22 8 33 ist überall und jederzeit auf verschiedenen digitalen Wegen erreichbar: Die kostenfreie App für Smartphones aus dem App Store bzw. Google Play Store gehört ebenso zum Angebot wie die mobile Webseite www.apothekenfinder.mobi. Per Mobiltelefon kann man bundesweit ohne Vorwahl die 22 8 33 anrufen oder eine SMS mit der fünfstelligen Postleitzahl dorthin schicken (69 Cent pro Minute/SMS). Von zu Hause aus können Patienten kostenfrei die Festnetznummer 0800 00 22 8 33 wählen oder auf das Gesundheitsportal www.aponet.de zugreifen.

Montag, 6. April 2020

Alzheimer und COVID-19

Drei Fragen und Antworten


  • Copyright: Nottebrock/Alzheimer Forschung Initiative e.V.
Die fortschreitende Ausbreitung der Lungenerkrankung COVID-19 beeinflusst das öffentliche Leben weltweit. Gefährdet sind vor allem ältere Menschen, bei denen es häufiger zu schweren Verläufen von COVID-19 kommt. Da Alzheimer eine Erkrankung des höheren Lebensalters ist, zählen auch die 1,2 Millionen Menschen mit Alzheimer in Deutschland zur Risikogruppe für eine schwere COVID-19-Erkrankung. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) erhält vermehrt Anfragen zu Alzheimer und COVID-19.


Warum ist das Ansteckungsrisiko für COVID-19 bei Menschen mit Alzheimer erhöht?

Menschen mit Alzheimer leiden mit Fortschreiten der Erkrankung unter anderem an Störungen des Gedächtnisses, der Wahrnehmung sowie der Alltagskompetenz. Alzheimer-Patienten sind im Krankheitsverlauf nicht mehr in der Lage, die von COVID-19 ausgehende Gefahr zu erfassen und die allgemeinen Regeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit COVID-19 einzuhalten. 


Begünstigt die Alzheimer-Erkrankung einen schweren Verlauf von COVID-19?

Menschen mit Alzheimer haben vor allem in einem fortgeschrittenen Stadium oftmals ein geschwächtes Immunsystem. Die Patienten sterben schließlich mit Alzheimer und nicht an Alzheimer. Häufig sind Infektionskrankheiten die Todesursache. Wenn die Patienten bettlägerig sind, kommt es oft zu Lungenentzündungen. Diese Umstände begünstigen einen schweren Verlauf von COVID-19.


Wie können Menschen mit Alzheimer und ihre pflegenden Angehörigen eine Ansteckung mit COVID-19 vermeiden? 

Grundsätzlich gelten für Menschen mit Alzheimer und ihre Angehörigen die derzeit allgemeingültigen Regeln zum Schutz vor COVID-19. Hierzu zählen unter anderem häufiges Händewaschen und Abstand halten, wo immer es möglich ist. 

Allerdings ist die Einhaltung dieser Regeln eine große Herausforderung, da Patienten sie vielleicht nicht einsehen wollen oder vergessen. Aus diesem Grund ist es auch ratsam, dass Menschen mit Alzheimer das Haus nur in Begleitung verlassen. Auf Bewegung an der frischen Luft sollte aber nicht verzichtet werden. Denn gemeinsame Spaziergänge können den Alltag des Erkrankten strukturieren und bei den pflegenden Angehörigen für Abwechslung sorgen.


Die Alzheimer-Krankheit ist mit rund zwei Drittel aller Fälle die häufigste Form der Demenz. Bislang ist Alzheimer nicht heilbar. Die AFI fördert mit Spendengeldern Alzheimer-Forschung an Universitäten und öffentlichen Einrichtungen und informiert die Bevölkerung über die Alzheimer-Erkrankung.

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 288 Forschungsaktivitäten mit über 11,2 Millionen Euro unterstützen und rund 855.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.