Donnerstag, 31. August 2017

Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen bei Demenz

Broschüre der Deutschen Alzheimer Gesellschaft erklärt was zu tun ist


Soeben ist der „Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige von Demenzkranken“ in aktualisierter Auflage neu erschienen. 

Die Broschüre gibt in leicht verständlicher Form Auskunft u.a. zu den Möglichkeiten von Vorsorgeverfügungen, zur rechtlichen Betreuung, zur Geschäfts- und Testierfähigkeit, zur Anerkennung einer Schwerbehinderung, den Möglichkeiten einer frühzeitigen Berentung sowie den Leistungen von Pflegeversicherung und Sozialamt für Menschen mit Demenz.

Wenn in der Familie eine Demenzerkrankung auftritt, sind Angehörige gefordert die Betreuung und Pflege zu organisieren und mit den persönlichen Belastungen zurechtzukommen, die die Krankheit mit sich bringt. 


Woran viele nicht denken: Es gibt auch eine Fülle von rechtlichen und finanziellen Fragen, mit denen man sich früher oder später auseinandersetzen muss. Wer soll beispielsweise eine Vollmacht bekommen und wie muss sie aussehen? Wer haftet, wenn Schäden entstehen? Welche finanzielle Unterstützung gibt es bei der Pflege? 

Dabei hilft der von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft herausgegebene „Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige von Demenzkranken, ehrenamtliche und professionelle Helfer“.

Die 9. Auflage des Ratgebers wurde von den Rechtsanwältinnen Bärbel Schönhof (2. Vorsitzende der DAlzG) und Sandra Ruppin überarbeitet und auf den aktuellen rechtlichen Stand gebracht.

Die Broschüre
Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige von Menschen mit Demenz, ehrenamtliche und professionelle Helfer, 9. Auflage 2017, 
208 Seiten, 6 €.

Montag, 28. August 2017

Gute Pflege in Rheinland-Pfalz: Pflegeratgeber wurde aktualisiert

Schnelle und umfassende Information durch den Pflegeratgeber


Hier zum Download
Der rheinland-pfälzische Pflegeratgeber wurde umfassend aktualisiert und informiert auch über die zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen zahlreichen Neuerungen in der Pflegeversicherung. Der 160 Seiten starke Pflegeratgeber des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums ist eine praktische und informative Alltagshilfe. Er beantwortet Fragen rund um die Pflege und hilft dabei, sich schnell zu orientieren.

„Eine Pflegesituation ist für alle Beteiligten immer eine große Herausforderung und zugleich mit vielen, oft auch neuen Fragen verbunden. Da wir uns aber häufig erst mit dem Thema Pflege auseinandersetzen, wenn wir selbst oder ein Mensch aus unserem Umfeld betroffen sind, ist eine schnelle und umfassende Information durch den Pflegeratgeber eine wertvolle Hilfe“, sagte Sozialstaatssekretär David Langner.

Der neu aufgelegte Pflegeratgeber beschreibt alle aktuellen Leistungen rund um die häusliche und stationäre Pflege, für Pflegehilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege und zeigt weitergehende zusätzliche Leistungen auf. Außerdem informiert er über Hilfen bei Demenz oder über Themen wie die rechtliche Vorsorge. Da die meisten Menschen auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf im häuslichen Umfeld betreut und versorgt werden wollen, legt der Ratgeber einen Schwerpunkt auf die Themen Wohnen und Pflege zu Hause. Informationen zu den Pflegestützpunkten in ganz Rheinland-Pfalz und zu weiteren Kontakt- und Beratungsstellen runden das Angebot ab. 

Der Pflegeratgeber ist in den 135 Pflegestützpunkten im Land erhältlich. Ab sofort kann er auch kostenfrei über die E-Mailadresse „bestellservice(at)msagd.rlp.de“ bestellt werden. Auf der Homepage des Ministeriums steht er hier als Download  bereit. 

Samstag, 26. August 2017

Ist eine Autowäsche mehr wert als die Körperpflege eines pflegebedürftigen Menschen?

Landesweite bpa-Plakataktion weist auf mangelnde Wertschätzung für Pflegeleistungen hin


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Die Pflege von pflegebedürftigen Menschen ist der Gesellschaft zu wenig wert. Das unterstreicht der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) jetzt mit einer hessenweiten Plakataktion in den Mitgliedseinrichtungen des bpa. 

Anschaulich wird verglichen, was beispielsweise die Anfahrt eines Handwerkers kostet und was der Pflegedienst für seine Krankenschwester als Anfahrtspauschale von den Kranken- oder Pflegekassen bekommt. 

Schnell wird das Missverhältnis anhand dieser lebensnahen Vergleiche deutlich, erklärt der hessische bpa-Landesvorsitzende Jochen-Rindfleisch-Jantzon. „Für die Fahrt erhält ein ambulanter Pflegedienst weniger als sechs Euro, während Handwerker ohne weiteres Anfahrtspauschalen von 35 € in Rechnung stellen.“

Im Handwerk oder anderen Bereichen hätten sich Kunden an markt- und aufwandsgerechte Preise längst gewöhnt, während in der ambulanten Pflege die mit den Kranken- und Pflegekassen zu verhandelnden Vergütungen seit Jahren gedeckelt und den kleinen Pflegediensten leistungsgerechte Preise verweigert würden. „Da ringen wir um jeden Cent. Manche Pflegeleistungen sind längst nicht mehr kostendeckend zu erbringen“, erklärt Rindfleisch-Jantzon. 

Die Plakate sollen nun auf die niedrigen Preise für viele Pflegeleistungen aufmerksam machen und ein Bewusstsein in der Bevölkerung schaffen, wie wenig die Arbeit der Pflegenden oftmals wertgeschätzt werde. „Wenn für eine Autowäsche mehr gezahlt wird als für die morgendliche Körperpflege bei einem Pflegebedürftigen, dann stimmt etwas nicht.“

Die Anregung zu dieser Plakataktion sei von vielen Pflegekräften aus ganz Hessen und den verschiedenen Mitgliedsunternehmen gekommen, berichtet der bpa-Landesvorsitzende. „In Sonntagsreden wird oft darüber gesprochen, wie wichtig und unverzichtbar die Arbeit der Pflegekräfte sei. Dies müsste sich dann aber auch in angemessenen Preisen ausdrücken.“

Das Plakat in Vergrößerung finden Sie hier.

Mittwoch, 23. August 2017

Lebensmittel und Arzneien vertragen sich häufig nicht

KKH: Mögliche Wechselwirkungen bergen hohes Gesundheitsrisiko


Das in Milch, Käse oder Joghurt enthaltene Kalzium kann zum Beispiel
die Wirkung von Antibiotika herabsetzen

Werden blutdruck- und blutfettsenkende Medikamente mit einem Glas Grapefruitsaft eingenommen, kann sich deren Wirkung um ein Vielfaches erhöhen. Der Grund: „Die eigentlich gesunde Frucht kann den Abbau der Arzneistoffe hemmen, was zu Schwindel und Kreislaufbeschwerden führen kann“, erklärt Apotheker Sven Seißelberg von der KKH Kaufmännische Krankenkasse. 

Dies ist nur eines von etlichen Beispielen, die zeigen: Lebensmittel und Medikamente vertragen sich oftmals nicht. „Nahrungsmittel enthalten Inhaltsstoffe, die auf unseren Körper wirken“, so Seißelberg. „Werden sie zusammen mit bestimmten Arzneimitteln eingenommen, kann die Wirkung von Arzneien gehemmt oder gesteigert werden.“ Das zeigt die Auswahl nachfolgender Beispiele:

Milch und Milchprodukte: Das in Milch, Käse oder Joghurt enthaltene Kalzium kann die Wirkung von Antibiotika herabsetzen, da es dessen Aufnahme vom Körper erschwert. Das gilt jedoch nicht für alle Antibiotika. Ausgenommen ist unter anderem Penicillin.

Brokkoli, Rosenkohl & Co.: Sie sind gesund und lecker, doch liefern insbesondere grüne Gemüsesorten Vitamin K, das die Wirkung blutverdünnender Mittel wie Marcumar mindern kann. Diese dann nicht zu häufig auf den Speisezettel setzen.

Vollkornbrot und Müsli: So gesund ballaststoffreiche Lebensmittel sind – sie hemmen die Aufnahme von Wirkstoffen beispielsweise von Schmerzmitteln. Diese daher am besten erst zwei Stunden nach dem Verzehr von Vollkornbrot und Müsli einnehmen.

Sauerkraut, Harzerkäse & Co.: Nahrungsmittel, die länger haltbar gemacht, getrocknet, geräuchert, gepökelt oder über längere Zeit gelagert werden, können bei Einnahme bestimmter Antidepressiva zu erhöhtem Blutdruck führen.

Tee: Tee enthält Gerbstoffe, die Eisen im Körper binden und daher dessen Aufnahme im Körper erschweren. Daher vor und nach der Einnahme von Eisentabletten keinen Grün- oder Schwarztee trinken.

Lakritz: Wer gern Lakritz isst, sollte wissen, dass sie harntreibend wirkt. Bei gleichzeitiger Einnahme entwässernder Arzneimittel kann es zu starkem Ausscheiden von Kalium kommen, das wichtig für den Wasserhaushalt sowie die Funktion der Nerven und Muskeln ist.

Alkohol – zwar kein Lebensmittel, aber hier unbedingt zu erwähnen – kann erhebliche Wechselwirkungen mit zahlreichen Arzneimitteln hervorrufen, zum Beispiel mit Paracetamol. Werden Bier oder Wein regelmäßig mit dem Mittel gegen Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen eingenommen, kann das zu ernsten Leberschäden führen. Weiter kann Alkohol die Wirkung von Antidepressiva, Beruhigungsmitteln und anderen Arzneien schwächen oder stärken.

„Am besten nehmen Sie Medikamente mit einem Glas Leitungswasser ein – je nach Packungsbeilage vor, zu oder nach den Mahlzeiten“, rät Sven Seißelberg. „Und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker um Rat, ob bei Einnahme des jeweils verschriebenen Medikaments bestimmte Lebensmittel teils oder komplett zu meiden sind. So sind Sie auf der sicheren Seite.“

Samstag, 19. August 2017

Menschen mit Diabetes sollten an heißen Tagen besonders auf ihren Blutzucker achten

Bei Hitze besonders auf den Blutzucker achten




Typ-1-Diabetiker brauchen im Sommer häufig weniger Insulin, wie das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" schreibt. Denn Hitze fördert die Durchblutung, gespritztes Insulin wirkt schneller. 

Viele essen zudem bei Höchsttemperaturen weniger. Dann steigt die Unterzuckergefahr - auch bei Typ-2-Diabetikern, die Sulfonylharnstoffe einnehmen. 

Schwitzen kann auch ein Zeichen von Unterzuckerung sein


Schwitzen ist übrigens nicht immer auf hohe Temperaturen zurückzuführen, sondern kann bei Menschen mit Diabetes auch ein Zeichen einer Unterzuckerung sein. Im Zweifel lieber einmal mehr den Blutzucker messen. Zudem gilt es, bei Hitze besonders viel zu trinken: Diabetiker mit hohem Blutzucker trocknen schneller aus, weil ihre Nieren versuchen, überschüssigen Zucker mit dem Harn aus dem Körper zu spülen - dabei geht viel Flüssigkeit verloren. 

Weitere Tipps, wie sie heiße Tage gut überstehen, finden Menschen mit Diabetes im aktuellen "Diabetes Ratgeber". Dort können sie außerdem bei einem Quiz testen, wie gut sie über Diabetes Bescheid wissen. 

Quelle: Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber

Ausgabe 8/2017 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Mittwoch, 16. August 2017

Was tun an heißen Sommertagen?

10 wichtige Tipps, um alte und pflegebedürftige Menschen vor Hitzegefahren zu schützen




Heiße Sommertage sind für pflegebedürftige Menschen häufig anstrengend. Hitze belastet den Kreislauf und stört die natürliche Temperaturregulierung. An heißen Tagen ist es besonders wichtig, ausreichend zu trinken. Denn Flüssigkeitsmangel führt häufig zur sogenannten Hitzeerschöpfung oder im schlimmsten Fall zu einem lebensbedrohlichen Hitzschlag. Dieses Risiko haben vor allem alleinlebende Pflegebedürftige, da Unterstützung – wie regelmäßiges Anreichen von Getränken – fehlt. In solchen Fällen ist es dann besonders wichtig, dass sich Nachbarn oder Angehörige kümmern.

Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) zehn wichtige Tipps zusammengestellt, um alte und pflegebedürftige Menschen vor Hitzegefahren zu schützen:

  • In der Regel sollte ein älterer Mensch täglich etwa 1,5 bis 2 Liter trinken. Bei bestimmten Erkrankungen (z. B. bei Herz- und Nierenerkrankungen) können andere, ärztlich verordnete Trinkmengen erforderlich sein. Sprechen Sie dazu mit dem Arzt. Führen Sie ein Trinkprotokoll, damit die aufgenommene Flüssigkeitsmenge kontrolliert werden kann.
  • Durch starkes Schwitzen steigt der Flüssigkeitsbedarf des Körpers. Oft haben alte Menschen kaum Durst. Deshalb ist es wichtig, immer wieder an das regelmäßige Trinken zu erinnern. Stündlich sollten ein bis zwei Gläser Flüssigkeit zur Verfügung stehen bzw. angeboten werden – je nachdem, welche Flüssigkeitsmenge der Arzt pro Tag verordnet hat.
  • Einige Medikamente beeinflussen den Wasserhaushalt oder die Anpassungsfähigkeit des Körpers bei Hitze und erhöhen das Risiko einer Hitzeerschöpfung und eines Hitzschlags. Zu den Medikamenten, die den Flüssigkeitshaushalt beeinflussen, gehören unter anderem Entwässerungstabletten, Beruhigungstabletten und bestimmte Herzmedikamente. Fragen Sie den Hausarzt, ob die Medikamentendosis oder der Verabreichungszeitpunkt angepasst werden sollten.
  • Die Ernährung sollte an die hohen Temperaturen angepasst werden. Beispielsweise bieten sich Wassermelonen, Apfelmus, Joghurt, Buttermilch und andere flüssigkeitsreiche, erfrischende und wenig gesüßte Speisen an. Als Hauptspeise sind leichte Gerichte wie Gemüse oder Fisch sinnvoll.
  • Räume sollten ausreichend belüftet oder gekühlt werden. Vermeiden Sie aber Zugluft. Es kann hilfreich sein, die Räume tagsüber mit Rolläden oder Vorhängen abzudunkeln.
  • Gegen Schwitzen können Sie luftdurchlässige Kleidung, leichte Bettwäsche, ein Laken als Zudecke und so wenige Kissen wie möglich verwenden. Das Kopfkissen sollte mit einem schweißsaugenden Frotteehandtuch bedeckt und häufig gewechselt werden.
  • Kalte Fußbäder oder kühle Kompressen auf der Stirn können gegen Überhitzung helfen. Auch Abreibungen mit einem lauwarmen oder leicht kühlen Waschlappen bieten sich an.
  • Bei großer Hitze sollte die Körpertemperatur des pflegebedürftigen Menschen mehrmals täglich kontrolliert werden. Bei Fieber muss die Flüssigkeitszufuhr erhöht werden: z. B. täglich mindestens 500 ml, wenn die Körpertemperatur von 37 auf 38 Grad steigt.
  • Sind Lippen und Mundschleimhaut trocken und kann der Pflegebedürftige kaum trinken, sollten sie regelmäßig mit einem feuchten Waschlappen befeuchtet werden. Angehörige sollten sich dann aber auch die korrekte Mundpflege von einer ausgebildeten Pflegekraft zeigen lassen.
  • Symptome wie Kreislaufschwäche, Benommenheit, Erbrechen, Unruhe oder Verwirrtheit können auf eine Überhitzung und erheblichen Flüssigkeitsmangel hinweisen. Verständigen Sie dann umgehend den Haus- oder ein Notarzt! Verständigen Sie den Arzt auch dann, wenn die Person kaum oder keine Flüssigkeit zu sich nimmt. Es kann sein, dass der Arzt eine Infusion zur Flüssigkeitsregulierung anlegt.

Sonntag, 13. August 2017

Datenbank des Freistaates Sachsen zu Angeboten rund um Pflege und Unterstützung

Alle Informationen auf einen Klick


Hier geht es zur Datenbank

Die Pflegedatenbank des Freistaates Sachsen bündelt für Sachsen an einer zentralen Stelle alle Angebote rund um die Pflege und Unterstützung im Alltag. Das Informationsportal hält für alle Bürger sachsenweit detaillierte Informationen sowie Adressen und konkrete Angebote vor.

„Ob altengerechtes Wohnen, ambulante oder stationäre Pflege oder Angaben zu Beratungsstellen und weiteren Dienstleistern – unsere Datenbank ist hierfür eine zuverlässige Informationsquelle. Wir setzen in Sachsen bewusst auf eine vernetzte Pflegestruktur. Mit unserer Datenbank haben wir dafür ein bundesweit einzigartiges Portal entwickelt“, erklärte die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch.

Die neu aufgesetzte Datenbank unter www.pflege.sachsen.de vernetzt die Angebote von ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen ebenso wie Informationen zu nachbarschaftlichen und ehrenamtlichen Pflege-, Hilfs- und Sorgeleistungen. Das Ziel ist eine umfassende, nutzer- und verbraucherfreundliche Darstellung der Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige aus einer Hand.

Mit der Überarbeitung der Pflegedatenbank baut der Freistaat Sachsen gemeinsam, insbesondere zusammen mit den Pflegekassen, Landkreisen und Kreisfreien Städten die Versorgungsstrukturen und Beratungsangebote weiter aus.

„Der Freistaat Sachsen hat sich gemeinsam mit den Pflegekassen, den Landkreisen und Kreisfreien Städten bewusst für die vernetzte Pflegeberatung entschieden. Diesen Weg werden wir weiter verfolgen. Unsere neue Pflegedatenbank ist dafür ein wichtiger Baustein“, betonte Staatsministerin Klepsch.

Für die sächsischen Kommunen ist die Datenbank zudem ein wichtiges Planungsinstrument. „Die Landkreise und kreisfreien Städte begrüßen die neue Pflegedatenbank und insbesondere das Modul Sozialplanung. In diesem Modul fließen alle statistischen Informationen zur Bevölkerung und zur Pflege zusammen. Auch das ist vernetzte Pflegepolitik“, sagt die Dresdner Sozialbürgermeisterin, Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, als Vertreterin der kommunalen Spitzenverbände.

Gespeist wird die Datenbank mit aktuellen Informationen des Statistischen Landesamts und der größten Pflegekasse Sachsens, der AOK PLUS. Frau Claudia Schöne sagt hierzu: „Wir waren 2009 an der Gründung des PflegeNetzes Sachsen aktiv beteiligt. Seitdem unterstützen wir als mitgliederstärkste Pflegekasse den Freistaat Sachsen regelmäßig und gern auch bei der Weiterentwicklung der Pflegedatenbank. Diesen partnerschaftlichen sächsischen Weg der vernetzten Pflegeberatung wollen wir gemeinsam mit allen Beteiligten erfolgreich weiter gehen.“

Die Datenbank ist sehr gut zugänglich und hat deshalb ein entsprechendes BIKOSAX-Gütesiegel zur Bewertung von barrierefreien Internet- und Intranet-Angeboten von der Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB) erhalten.
Die Pflegedatenbank finden Sie unter www.pflege.sachsen.de.

Donnerstag, 10. August 2017

Medikament vergessen: So verhalten Sie sich richtig

Können Sie sich einmal nicht erinnern, ob Sie Ihr Medikament schon eingenommen haben? Hier gibt es praktische Tipps.



Können sich Typ-2-Diabetiker mal nicht erinnern, ob sie ihr Medikament schon genommen haben oder nicht, gilt: auf keinen Fall riskieren, eine zweite Diabetes-Pille zu nehmen. 

"Wer die doppelte Dosis eines zuckersenkenden Mittels schluckt, geht ein hohes Risiko ein, zu unterzuckern", warnt Hausärztin und Diabetologin Dr. Franziska Busse-Voigt aus Merseburg (Sachsen-Anhalt) im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber". Besser ist es, kurzzeitig erhöhte Werte in Kauf zu nehmen und zur vorgesehenen Zeit wieder die vom Arzt verschriebene Dosis Tabletten zu nehmen. 

Das gilt genauso für andere Mittel wie Bluthochdruck- oder Cholesterinsenker. 

Auch wer nicht weiß, ob er bereits Insulin gespritzt hat, sollte laut Busse-Voigt nicht riskieren, die doppelte Insulindosis zuzuführen. Wichtig ist dann: die Werte im Auge behalten, öfter messen und nicht panisch überkorrigieren - das könnte alles durcheinanderbringen. Vielmehr sollte man bei starkem Zuckeranstieg nur vorsichtig korrigieren und den Wert mit dem nächsten Mahlzeiteninsulin wieder ins Lot bringen. 

Praktische Tipps, mit welchen Strategien sich eine regelmäßige Einnahme der Medikamente sicherstellen lässt, finden Leser im aktuellen "Diabetes Ratgeber". 

Quelle: Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 8/2017

Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 8/2017 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Dienstag, 8. August 2017

"Apothekenfinder 22 8 33" hilft überall bei Suche nach Nacht- und Notdienst

Urlaub in Deutschland


Foto: abda.de


Ob auf „Balkonien“, bei Verwandten oder im Hotel – beim Sommerurlaub in Deutschland lässt sich die nächstgelegene Notdienstapotheke schnell und unkompliziert mit dem „Apothekenfinder 22 8 33“ lokalisieren. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Nutzung dieses bundesweiten Angebots der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände


Die kostenfreie App für Smartphones gehört ebenso zum breiten Angebot von Suchoptionen wie die mobile Webseite www.apothekenfinder.mobi für Handys. 

Per Mobiltelefon kann man bundesweit ohne Vorwahl die 22 8 33 anrufen oder eine SMS mit der Postleitzahl des aktuellen Aufenthaltsortes schicken (69 Cent pro Minute/SMS). 

Von zu Hause aus können Patienten kostenfrei die Festnetznummer 0800 00 22 8 33 wählen oder über das Gesundheitsportal www.aponet.de auf die Suche zugreifen.

Die Kontaktdaten der nächstgelegenen Notdienstapotheken hängen aber auch im Schaufenster jeder Apotheke aus und werden in vielen Zeitungen im Service- oder Lokalteil abgedruckt. 

Der Nacht- und Notdienst der bundesweit 20.000 Apotheken ist eine der wichtigsten Gemeinwohlpflichten der Apotheker und garantiert eine flächendeckende Arzneimittelversorgung rund um die Uhr im gesamten Bundesgebiet. 

Etwa 1.300 Apotheken versorgen jede Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen jeweils gut 20.000 Patienten. Pro Jahr werden somit knapp 500.000 Notdienste geleistet. Besonders Eltern mit kleinen Kindern lösen häufig Rezepte von Kinderärzten im Notdienst ein. Aber auch Arzneimittel aus dem Bereich der Selbstmedikation werden häufig im Nachtdienst in Anspruch genommen.

Montag, 7. August 2017

Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige schöpfen Leistungen nicht aus

Pro Kalenderjahr bis zu 1.500 Euro Entlastungsbetrag



Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben zusätzlich zu ihren Pflegeleistungen Anspruch auf einen zweckgebundenen Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dennoch hat im laufenden Jahr 2017 nur rund die Hälfte der zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen in Sachsen und Thüringen diesen Entlastungsbetrag beantragt. "Wir wollen die Pflegebedürftigen ermutigen, diese Leistung verstärkt in Anspruch zu nehmen", betont Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK PLUS. "Denn mit diesem Entlastungsbetrag unterstützen wir ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause auch bei pflegebedürftigen Menschen. Das soziale Leben ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Lebensqualität." 

Mit diesem Entlastungsbetrag lassen sich verschiedene Leistungen aus dem Pflegebereich wahrnehmen, die ein selbst bestimmtes Leben zu Hause unterstützen, ohne dass dafür zusätzliche Kosten entstehen. Der Entlastungsbetrag kann für Angebote im Alltag genutzt werden, z. B. zum Einkaufen, Wäsche waschen aber auch für Botengänge bis hin zur Begleitung zur Selbsthilfegruppe oder zum wöchentlichen Kaffee-Treff. Auch können Fahrt- und Transportkosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege entstehen, durch die AOK PLUS erstattet werden. Die Entlastungsangebote können durch nach Landesrecht anerkannte Leistungsanbieter und ambulante Pflegedienste erbracht werden. 

Insgesamt können Versicherte pro Kalenderjahr die Erstattung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Nicht verwendete Entlastungsbeträge können angespart und in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen werden. 

Um die individuellen Ansprüche jedes Versicherten zu prüfen, können diese sich bei der AOK PLUS in den Filialen, durch einen ausgebildeten AOK-Pflegeberater oder über die kostenlose AOK PLUS-Service-Hotline 0800 1059000 beraten lassen.