Samstag, 29. Oktober 2016

Zeitumstellung bringt innere Uhr aus dem Rhythmus

Müdigkeit, Unwohlsein und Abgeschlagenheit möglich



Am 29. Oktober ist es wieder soweit. Die Uhr wird um eine Stunde auf die normale Zeit zurückgestellt – die Winterzeit beginnt. „Nicht jeder weiß die geschenkte Stunde zu schätzen, denn die Umstellung bringt den Biorhythmus des Menschen aus dem Takt“, weiß Franziska Becher von der IKK classic. Viele Menschen wachen dann morgens eher auf und werden abends früher müde. Müdigkeit, Unwohlsein und Abgeschlagenheit sind häufig die Folge. Besonders schwierig ist die notwendige Anpassung für Menschen, die bereits unter Schlafstörungen leiden. Auch ältere Menschen, Säuglinge und Kinder sind häufig betroffen. Da sich die Zeitumstellung direkt auf den Schlaf-Wach-Rhythmus auswirkt, braucht der Körper Zeit, um sich anzupassen. Nach einer Anpassungsphase von vier bis 14 Tagen, in der sich die innere Uhr und der äußere Tagesablauf aufeinander einpendeln, verschwinden die Auswirkungen der Zeitumstellung meist wieder.

Lichtverhältnisse ändern sich abrupt


Die Zeitumstellung kann vor allem unruhigen Schläfern Probleme bereiten. Franziska Becher rät, auf die innere Uhr zu hören und nicht krampfhaft im Bett zu bleiben. Der Körper sollte sich allmählich an die neue Zeit gewöhnen können. „Die Umstellung auf die Winterzeit ändert die Lichtverhältnisse abrupt“, erläutert Becher. Dabei ist das Tageslicht ein natürlicher und wichtiger Taktgeber für die innere Uhr des Menschen. Um sie zu regulieren, sollte man sich daher möglichst viel im Freien aufhalten. Besonders in der zweiten Tageshälfte bewirkt dies, dass man später müde wird. Wer nicht mehr mobil genug für einen Spaziergang sei, kann alternativ eine Weile am Fenster sitzen.

Alles eine halbe Stunde nach hinten verschieben


Franziska Becher empfiehlt die schrittweise Annäherung der Tagesstruktur an die Winterzeit: „Die regelmäßigen Uhrzeiten – wann ich aufstehe, esse und schlafen gehe – verschiebt man am besten eine halbe Stunde nach hinten.“ Dadurch gewöhnt sich der Körper langsam an den neuen Rhythmus. Hilfreich ist es auch, sich abends etwas vorzunehmen, zum Beispiel ein Treffen mit Freunden. Dann kommt man automatisch später ins Bett und kann am nächsten Morgen länger schlafen.

Freitag, 28. Oktober 2016

Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderung erschienen

16. Auflage des Ratgebers für die Jahre 2016 / 2017 jetzt erhältlich


Mit dem Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderung informiert das Versorgungsamt umfassend über die aktuelle Rechtslage, ihnen zustehende Leistungen und bestehende Hilfsangebote, die es ermöglichen, auch mit Behinderung aktiv am Leben teilhaben zu können. Der Ratgeber wird jedes Jahr aktualisiert und überarbeitet, um stets den aktuellen Stand wieder zu geben.

Nun ist die 16. Auflage des Ratgebers für die Jahre 2016/17 erschienen. Für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen hält er wichtige Informationen und Angebote zu verschiedenen Themen des Zusammenlebens in der Hauptstadt bereit. 

Die Informationen geben Orientierung im Alltag – von Arbeit und Beruf über Mobilität, Steuervorteile, Kinder- und Jugendhilfe bis hin zur Mediennutzung.

Für die neue Auflage wurde der Ratgeber übersichtlicher gestaltet und ist somit besser lesbar. Nach wie vor befasst sich der erste Teil umfassend mit dem Thema Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleich, im zweiten Teil sind die vielfältige Hilfsangebote für Menschen mit Behinderung in Berlin aufgelistet.
Der Ratgeber ist erhältlich
  • im Kundencenter des Versorgungsamtes
  • in den Bürgerämtern der Bezirke
  • bei den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in den Bezirken
  • in den bezirklichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung
  • in den Sozialdiensten der Berliner Krankenhäuser
Für Menschen mit Sehbehinderung steht der Ratgeber wieder als Hörversion zur Verfügung. Dies wird durch die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) ermöglicht.

Bestellungen richten Sie bitte an:

Landesamt für Gesundheit und Soziales – Versorgungsamt / Kundencenter
Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
Bürgertelefon: 115, Fax: 90229–60 95


Dienstag, 25. Oktober 2016

Neue Pflegebegutachtung ab 2017

Medizinische Dienste informieren Versicherte und Experten mit neuem Webportal


Hier geht es zum Portal

Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit ändert sich auch die Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) grundlegend. Auf dem nutzerfreundlichen Portal www.pflegebegutachtung.de finden Pflegebedürftige, Angehörige und Fachleute schon jetzt viele Informationen rund um die Neuerungen.

Das Portal, das von den Medizinischen Diensten gemeinschaftlich getragen wird, bietet ein klar strukturiertes und übersichtliches Service- und Informationsangebot. Für pflegebedürftige Menschen und Angehörige finden sich Informationen rund um die neue Begutachtung. Ein umfangreicher Fragen- und Antwortkatalog beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Pflegereformen. Auch ein Versichertenflyer und eine Checkliste für den MDK-Besuch stehen zur Verfügung.

Für Experten aus Einrichtungen und ambulanten Diensten stehen ausführliche Erläuterungen zum neuen Begutachtungsinstrument zur Verfügung. Eine Liste mit Downloads und Links rundet das Angebot ab. Das Informationsportal www.pflegebegutachtung.de wird in den kommenden Wochen erweitert. So wird der Versichertenflyer nicht nur in leichter Sprache, sondern auch in mehreren Übersetzungen verfügbar sein. Ein Erklärfilm wird das neue Begutachtungsverfahren anschaulich und verständlich darstellen.


Hintergrund
War bislang für die Empfehlung der Pflegestufen der Hilfebedarf in Minuten für Waschen, Trinken, Essen und Mobilität entscheidend, so ist künftig der Grad der Selbstständigkeit in den elementaren Lebensbereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und Umgang mit Krankheit und Therapien, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte entscheidend. Dadurch wird die Pflegebedürftigkeit eines Menschen umfassend festgestellt. Die Pflegeeinstufung wird dadurch gerechter, da sie insbesondere Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen einen leichteren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung ermöglicht

Montag, 24. Oktober 2016

Kurzzeitpflege wird erstes Opfer der NRW-Pflegepolitik

bpa warnt: Kapazitäten für 100.000 pflegebedürftige Menschen werden in naher Zukunft verschwunden sein



„Wenn pflegende Angehörige vielerorts in NRW künftig keine Kurzzeitpflegeplätze mehr finden, haben dies Landtag und Landesregierung mit ihrer Pflegepolitik direkt zu verantworten.“ Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Christof Beckmann, warnt vor einem weiteren Abbau der Kurzzeitpflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen. „Fast die Hälfte der 7.500 sogenannten eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze in Nordrhein-Westfalen ist bereits in den letzten Jahren verschwunden und durch dringend benötigte Dauerpflegeplätze in den Pflegeheimen ersetzt worden.“ 

Familien gehen wichtige Entlastungsmöglichkeiten verloren


Dieser Trend werde anhalten und sich weiter verschärfen, weil überall vollstationäre Pflegeangebote spürbar fehlen werden. „Damit gehen den Familien, die ihre Verwandten zu Hause versorgen, wichtige Entlastungsmöglichkeiten verloren. Die NRW-Landesregierung schadet damit genau den ambulanten Strukturen, die sie angeblich stärken will.“ Kurzzeitpflege wird zum Beispiel in Anspruch genommen, wenn pflegende Angehörige selbst krank werden, einen Urlaub planen oder beruflich besonders eingespannt sind. Für bis zu acht Wochen im Jahr können zu Hause versorgte Pflegebedürftige dann vorübergehend in eine stationäre Pflegeeinrichtung einziehen. 

„Diese Plätze befinden sich aber fast alle in genau den Pflegeheimen, denen die Landesregierung gerade den Saft abdreht“, erklärt Beckmann. Die stationäre Pflege in NRW leidet unter einem Bettenabbau aufgrund einer vorgeschriebenen Quote von Einzelzimmern, unter unsicheren Finanzierungsbedingungen und zunehmender Behinderung durch kommunale Bedarfssteuerung. Gleichzeitig komme die politisch gewollte Einrichtung ambulant betreuter Wohngemeinschaften mit weniger als 6.000 bisher geschaffenen Plätzen nicht richtig in Gang, und auch die Tagespflegeeinrichtungen decken nicht annähernd den flächendeckenden Bedarf. 

„Damit entwickelt sich der rigide Kurs der Landesregierung zulasten der stationären Pflege zunehmend zu einem Desaster auch für die Unterstützungsstrukturen von ambulant versorgten Pflegebedürftigen und deren Angehörigen“, so der bpa-Landesvorsitzende Beckmann. „Das muss Pflegeministerin Steffens den Betroffenen erklären, wenn nicht schnell gegengesteuert wird.“

Freitag, 21. Oktober 2016

Zerkleinern von Tabletten kann gefährliche Folgen haben

Keine Überdosierung riskieren



Bei manchen Tabletten birgt das Zerkleinern vor dem Schlucken gesundheitliche Risiken. Darauf weist das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" hin. 

Damit Patienten nicht so oft an die Einnahme von Tabletten denken müssen, verpacken Arzneimittelhersteller die Wirkstoffe bei bestimmten Präparaten so, dass sie über einen längeren Zeitraum an den Körper abgegeben werden. Wenn ein Patient solche Retard- oder Depot-Medikamente vor dem Einnehmen zerkleinert oder teilt, kann der Tagesbedarf an Wirkstoff in kurzer Zeit in den Körper gelangen. Nebenwirkungen und Symptome einer Überdosis können die Folge sein. 

Daher sollten Patienten immer in der Apotheke nachfragen, ob sich ihr Arzneimittel für das Zerkleinern eignet. Wer Probleme mit dem Schlucken hat, kann die Tablette zum Beispiel in eine Backoblate wickeln oder mit einer zerdrückten Banane hinunterschlucken. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau

Donnerstag, 20. Oktober 2016

Alte Medikamente können Gesundheit schädigen

Entsorgung über den Restmüll oder "Medi"-Tonnen



Die Barmer GEK rät grundsätzlich davon ab, Medikamente zu nehmen, wenn das Haltbarkeitsdatum bereits abgelaufen ist. "Nicht alle abgelaufenen Arzneimittel sind zwangsläufig schädlich. Sie sollten dennoch nicht mehr verwendet werden, weil ihre Wirkung nachlassen kann. Dies ist vor allem bei Präparaten äußert heikel, die auf den Milligramm genau dosiert werden müssen", sagt Heidi Günther, Apothekerin bei der Barmer GEK, etwa mit Blick auf Herz-Kreislauf-, oder Hormonpräparate. Zudem könnten einzelne Medikamente gesundheitsschädigende Abbauprodukte bilden.

Ranzige Salben, keimhaltige Tropfen, schwache Pillen


Wenn sie abgelaufen sind, können selbst ungeöffnete Salben ranzig werden und ihre Wirksamkeit verlieren. Letzteres gilt auch für Hustensäfte, wenn sie klumpen. "Bei Tabletten, zum Beispiel gegen Schmerzen, besteht das Risiko, dass ihre Wirkung nachlässt, aber die möglichen Nebenwirkungen weiterhin bleiben. Antibiotika, die ohnehin niemals gehortet werden sollten, können nach Ablauf zu Nebenwirkungen führen, indem sich die Inhaltsstoffe verändern", warnt Günther. Zudem solle man auf keinen Fall offene Augen- und Nasentropfen länger als vier Wochen verwenden, weil sie dann mitunter Keime beinhalten, die Entzündungen hervorrufen können.

Alte Pillen und Tropfen nicht in die Toilette oder in den Ausguss


Bei Medikamenten ist außerdem eine fachgerechte Entsorgung wichtig, die oftmals nicht erfolgt. Laut einer Studie des Instituts für sozial-ökologische Forschung kippt fast jeder zweite Bundesbürger flüssige Medikamentenreste in die Spüle oder ins Klo. "Wirkstoffe wie Schmerzmittel, Antibiotika oder Blutdrucksenker können in Kläranlagen oft nicht vollständig herausgefiltert werden. Wichtige Quellen unseres Trinkwassers sind dadurch immer seltener frei von Arzneimittelrückständen", so Günther. Die meisten alten Arzneimittel gehörten in den Restmüll und nicht in den Abfluss. In vielen Städten und Gemeinden gibt es zudem "Medi"-Tonnen, Schadstoffsammelstellen und Schadstoffmobile. "Generell lässt sich Medikamentenmüll am besten vermeiden, wenn man die Dosierungsanweisungen beachtet und möglichst die kleinste Packungsgröße wählt", rät Günther.

Montag, 17. Oktober 2016

Pflegekosten auch ohne Fachpersonal steuerlich abzugsfähig

Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Finanzamt Pflegekosten für polnischen Leistungserbringer anerkennen muss


Die Klägerin hatte eine polnische Haushaltshilfe, welche wöchentlich 40 Stunden die hauswirtschaftliche Versorgung, einen Teil der Grundpflege sowie andere Tätigkeiten erbrachte. Geregelt ist das über einen Vertrag mit einem polnischen Dienstleister. 

Das Finanzamt wollte die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkennen, da es sich be idem Leistungserbringer nicht um einen sozialrechtlich anerkannten Pflegedienst mit ausgebildeten Pflegekräften handle. 

Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 5 K 2714/15) gab der Pflegebedürftigen weitgehend Recht. Die Pflegekosten wurden zwar um ein Drittel gekürzt, weil der MDK nur eine wöchentliche Pflegezeit von 27 Stunden festgestellt hatte. Weiter wurden die Leistungen der Pflegekasse abgezogen. 

Somit wurden von dem für den polnischen Dienstleister aufgewendeten Betrag in Höhe von 28.500 Euro im Jahr vom Finanzgericht 15.452 Euro als außergewöhnliche Belastung anerkannt, da die Pflege der Frau wegen Ihrer Erkrankung nötig sei. Hierbei spiele es fiskalisch keine Rolle, dass die Pflege durch kein besonders ausgebildetes Personal erfolge.

Samstag, 15. Oktober 2016

Expertentipp zum Thema "Diabetes - gefährliche Folgen verhindern"

Früh erkennen, früh behandeln


Foto: djd/Wörwag Pharma/colourbox,de

Die "Zuckerkrankheit" zieht häufig einige besonders gefährliche Folgen nach sich. "Dabei handelt es sich um Schäden an Nieren, die Nephropathie, Augen, die Retinopathie, und an Nerven, die Neuropathie", sagt Prof. Dr. Hilmar Stracke, Facharzt für Innere Medizin, Endokrinologie, Diabetologie und Stoffwechselerkrankungen, Oberarzt an der Medizinischen Klinik und Poliklinik III am Universitätsklinikum Gießen und Marburg. Er warnt: "Diabetes ist die häufigste Ursache, die zu Nierenversagen führt. Augenschäden können zur Erblindung führen." Von Nervenschäden ist nach seinen Worten etwa jeder dritte Diabetiker betroffen. Sie seien die Haupt-Ursache für ein Diabetisches Fußsyndrom, das jährlich in Deutschland zu etwa 40.000 Amputationen führe. Wichtigste Maßnahme zur Vorbeugung sei eine möglichst gute Blutzuckereinstellung. Stracke: "Dazu trägt auch erheblich der Lebensstil bei."

Je früher Nervenschäden erkannt werden, umso besser lassen sie sich behandeln. Denn ab einem gewissen Grad der Nervenschädigung ist diese irreparabel. Daher ist eine Behandlung so wichtig, bevor dieser Punkt erreicht wird. "Erste und wichtigste Maßnahme ist auch hier eine möglichst gute Blutzuckereinstellung", erklärt der Internist. 

Außerdem sollten Betroffene Alkohol und Zigaretten meiden, da auch dies die Nerven belastet. Zusätzlich gebe es gut verträgliche, vitaminähnliche Wirkstoffe wie Benfotiamin, die Symptome der Neuropathie lindern könnten. "Das Benfotiamin ist eine für den Körper sehr gut verfügbare Vorstufe vom Vitamin B1, die die Bildung von nerven- und gefäßschädigenden Verzuckerungsprodukten hemmt und auf diese Weise auch Beschwerden wie Kribbeln, Schmerzen oder Taubheit in den Füßen lindern kann", erklärt Hilmar Stracke. Bei starken Schmerzen könne der Arzt zusätzlich Schmerzmittel verordnen, die gegen die Symptome wirken könnten.

Menschen mit Diabetes sollten laut Stracke die Kontrolltermine beim Arzt wahrnehmen und sich Wissen über die Erkrankung in Schulungen aneignen. Auch der Anschluss an eine Selbsthilfegruppe kann eine große Hilfe sein, um sich mit anderen Betroffenen auszutauschen und voneinander zu lernen.

Weitere Informationsquellen für Interessierte


Über Begleit- und Folgeerkrankungen der "Zuckerkrankheit" gibt das Deutsche Diabetes-Zentrum (DDZ) in verschiedenen Informationsdiensten Auskunft, siehe ddz.uni-duesseldorf.de. Das eigene Diabetes-Risiko kann auf dem Portal Diabetes-Deutschland.de, getestet werden. Mehr über aktuelle Forschungsergebnisse rund um Diabetes findet man beim Deutschen Zentrum für Diabetesforschung unter dzd-ev.de. Menschen mit Diabetes und Interessierte werden auf der Homepage der Aufklärungsinitiative "Diabetes! Hören Sie auf Ihre Füße?" (hoerensieaufihrefuesse.de) über die diabetische Neuropathie, eine der häufigsten Folgeerkrankungen, informiert.

Donnerstag, 13. Oktober 2016

AOK startet Palliativwegweiser zu Angeboten für Menschen in der letzten Lebensphase

Informationen über Beratungs- und Hilfsangebote der Hospiz- und Palliativversorgung


Hier geht es zum AOK-Palliativwegweiser

Zum Deutschen Hospiztag am 14. Oktober startet die AOK auf ihrer Internetseite einen bundesweiten Palliativwegweiser, mit dem sich schwerstkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige über Versorgungs- und Beratungsangebote in ihrer Nähe informieren können. Auf der Seite www.aok.de/palliativwegweiser haben die Nutzer die Möglichkeit, nach Eingabe von Postleitzahl oder Ort gezielt nach besonders qualifizierten Einrichtungen oder Hilfsangeboten zur Hospiz- und Palliativversorgung in ihrer Region zu suchen.

Der AOK-Palliativwegweiser umfasst mehr als 8.000 Einträge. Neben 238 stationären Hospizen und mehr als 600 Palliativstationen in Kliniken sind etwa 1.000 Hospizdienste, knapp 400 Pflegedienste mit Schwerpunkt Palliativversorgung und 300 Teams der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) verzeichnet. Darüber hinaus sind in der Datenbank auch mehr als 4.500 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin enthalten. Ergänzt wird das Angebot durch Angaben zu Selbsthilfegruppen, Telefonseelsorge und zu fast 700 Pflegeberatern der AOK, die eine besondere Qualifikation zum Thema Palliativversorgung haben.

Auch weiterführende Informationen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung


Die Nutzer können ihre Suchergebnisse nach bestimmten Kriterien filtern. So ist zum Beispiel eine gezielte Suche nach ambulanten Angeboten zur Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen möglich. Darüber hinaus bietet der Palliativwegweiser auch weiterführende Informationen zu den verschiedenen Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung sowie zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

"Mit dem Palliativwegweiser informiert die AOK ihre Versicherten als erste Krankenkasse auch online über Beratungs- und Hilfsangebote der Hospiz- und Palliativversorgung", sagt Nadine-Michèle Szepan, Leiterin der Abteilung Pflege im AOK-Bundesverband. "Wir ergänzen damit unser flächendeckendes Beratungsangebot." Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung haben Versicherte, die Hospiz- oder Palliativversorgung benötigen, seit Dezember 2015 einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch ihre Krankenkasse. Außerdem sollen die Kassen über die regional verfügbaren Beratungs- und Versorgungsangebote informieren.

Die Palliativversorgung hat das Ziel, schwerstkranke und sterbende Menschen in der letzten Phase ihres Lebens umfassend und individuell zu betreuen - sowohl medizinisch als auch pflegerisch. Im Mittelpunkt der Versorgung steht die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Beschwerden.

Unter der Adresse www.aok.de/palliativwegweiser ist das neue Angebot für alle Interessierten frei zugänglich.

Montag, 10. Oktober 2016

Viele Ältere leiden unter Muskelkrämpfen

Ärztliche Hilfe bei häufigen Krämpfen




Plötzlich sind sie da, mitten in der Nacht – schmerzhafte Muskelkrämpfe, die Betroffene aus dem Schlaf holen. Betroffen sind vor allem ältere Menschen. Von den über 60-Jährigen ist es etwa ein Drittel, was bundesweit rund 7,5 Millionen Betroffenen entspricht. Bei den über 80-Jährigen ist mit etwa 2,4 Millionen rund die Hälfte betroffen.

Die Krämpfe bieten wenig Grund zur Sorge, solange sie nur gelegentlich auftreten. Dann kann man sich gut selbst Linderung verschaffen. So hilft es, die Muskeln des betroffenen Unterschenkels zu dehnen. "Um die Muskeln zu dehnen, einfach die Zehen Richtung Kopf ziehen und dabei die Ferse in den Boden drücken", empfiehlt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin der Barmer GEK.

Viele Ursachen möglich


Auch eine leichte Massage könne die Schmerzen lindern. Um durch Schwitzen verloren gegangene Salze wieder aufzufüllen, genüge ein Glas Wasser oder Saft mit einer Prise Kochsalz. Hilfreich sind auch Stretchingübungen oder ein Fußbad vor dem Zubettgehen. "Muskelkrämpfe im Unterschenkel können viele Ursachen haben. Ein gestörter Elektrolyt- und Wasserhaushalt gehört ebenso dazu wie verschiedene Krankheiten. Auch Medikamente und Vergiftungen können zu den Krämpfen führen", erläutert Marschall.

Ärztliche Hilfe bei häufigen Krämpfen


Generell sollte man ärztliche Hilfe holen, wenn Krämpfe häufig, mehrfach in der Nacht oder auch am Tag auftreten und stark schmerzen. Der Arzt kann dann entscheiden, ob zum Beispiel eine Behandlung mit Arzneimitteln in Frage kommt und wie die Therapie überwacht werden muss. So sei in der Medizin von dem Wirkstoff Chinin bekannt, dass er als vorbeugende Hilfe gegen die nächtlichen Muskelkrämpfe gefährliche Nebenwirkungen wie etwa Herzrhythmusstörungen haben könne. "Es ist gut und richtig, dass seit über einem Jahr Chinin für die Prophylaxe nächtlicher Muskelkrämpfe ärztlich verordnet werden muss und somit nicht mehr frei verkäuflich in der Apotheke verfügbar ist", so Marschall. Allein im vergangenen Jahr hatten laut BARMER GEK Arzneimittelreport rund 11.500 Versicherte der Kasse eine solche Verordnung erhalten.

Freitag, 7. Oktober 2016

Tabletten zum richtigen Zeitpunkt einnehmen

Der richtige Einnahmezeitpunkt der Medikamente spielt eine große Rolle für den Therapieerfolg


Foto ©  ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

Vor, während oder nach dem Essen – bei vielen Arzneimitteln ist es nicht egal, wann sie eingenommen werden. „Der richtige Einnahmezeitpunkt der Medikamente spielt eine große Rolle für den Therapieerfolg“, sagt Dr. Volker Schmitt Pressesprecher der Apotheker in Bayern. „Einige Arzneistoffe werden besser vom Körper aufgenommen, wenn Sie sie mit Nahrung einnehmen, bei anderen Wirkstoffen sollte ein zeitlicher Abstand eingehalten werden. Manche Arzneimittel sollten auf keinen Fall nüchtern eingenommen werden, weil sie sonst weniger verträglich sind und die Schleimhäute angreifen.“ Apotheker Dr. Volker Schmitt, empfiehlt, sich immer in der Apotheke über den richtigen Einnahmezeitpunkt in einem persönlichen Gespräch beraten zu lassen.


„Grundsätzlich“ so Dr. Volker Schmitt, „können Patienten sich an folgenden groben Zeitangaben orientieren.“

  • Vor der Mahlzeit
    Sie sollten das Medikament etwa eine halbe Stunde vor der nächsten Mahlzeit einnehmen
  • Zur Mahlzeit
    Sie sollten das Medikament während des Essens, unmittelbar vor der Mahlzeit oder direkt danach einnehmen
  • Nach der Mahlzeit
    Sie sollten zwischen der Einnahme des Medikamentes und der Mahlzeit mindestens einen Abstand von zwei Stunden einhalten
Dr. Volker Schmitt rät, Medikamente immer mit ausreichend Flüssigkeit, zum Beispiel einem großen Glas Leitungswasser einzunehmen. Milch, Kaffee, Tee und Obstsäfte eignen sich nicht. Sie neigen zu Wechselwirkungen mit einigen Wirkstoffen oder Arzneiformen. „Nehmen Sie Medikamente außerdem immer in aufrechter Position, also mit erhöhtem Oberkörper, ein. So vermeiden Sie, dass Tabletten oder Kapseln in der Speiseröhre stecken bleiben.“

Mittwoch, 5. Oktober 2016

Den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verstehen

Private Pflegedienste und Heime bereiten sich auf viele Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen vor



Zum Jahreswechsel ändert sich vieles in der Pflegeversicherung. So wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit seinen fünf Pflegegraden eingeführt. Die Betroffenen und ihre Angehörigen müssen sich in dem neuen System zurechtfinden. Pflegedienste und Heime sind dann wichtige Ansprechpartner. „Wenn sich in der Pflege etwas entwickelt, sind die privaten Pflegedienste und Heime immer engagiert, um diese Neuerungen schnell zu den Pflegebedürftigen und in die Familien zu bringen“, sagt der hessische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Jochen Rindfleisch-Jantzon. 

Allein in Hessen machten sich in den vergangenen Wochen Vertreter von rund 300 Pflegediensten und Heimen in zahlreichen speziellen Workshops des bpa mit dem neuen Verfahren zur Feststellung des Pflegebedarfs, mit dem die Pflegekassen künftig die Einstufungen in die neuen Pflegegrade vornehmen werden. „Dabei liegt der Schwerpunkt weniger auf dem benötigten Zeitaufwand sondern auf dem Grad der verbliebenen Selbständigkeit“, erklärt der bpa-Landesvorsitzende Rindfleisch-Jantzon. Dadurch könne mit dem neuen Einstufungsverfahren der individuelle Unterstützungsbedarf eines Pflegebedürftigen besser berücksichtigt werden. 

„Gerade für die Pflegebedürftigen und deren Familien wird es nach der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wichtig sein, die Einstufung und die Leistungen der einzelnen Pflegegrade zu verstehen. Für die Wahl der ambulanten und Tagespflegeleistungen sind Information über den Inhalt und den Umfang der neuen Leistungen bedeutsam. Hier sind private Pflegedienste und Pflegeheime hilfreiche Ansprechpartner und Unterstützer“, so der bpa-Landesvorsitzende, der allein in Hessen über 1.000 Unternehmen der Pflegebranche vertritt. 

Für pflegende Angehörige bieten ambulante Pflegedienste individuelle Schulungen zuhause sowie praktische Pflegekurse an, deren Kosten von den Kassen übernommen werden. 

„Die privaten Pflegedienste und -einrichtungen tun alles, um die Pflegebedürftigen rechtzeitig und umfassend zu informieren. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass viele Krankenkassen ihre Mitglieder erst kurz vor Weihnachten über die tatsächliche Pflegegrad-Einstufung informieren würden“, so Rindfleisch-Jantzon abschließend.

Samstag, 1. Oktober 2016

Einführung des Medikationsplans zum 1. Oktober 2016

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Medikationsplan sorgt für mehr Therapiesicherheit"




Seit heute, 1. Oktober 2016, haben gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch ihre Ärztin oder ihren Arzt.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Mit dem Medikationsplan sorgen wir für mehr Therapiesicherheit bei der Einnahme von Arzneimitteln. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe. Patientinnen und Patienten können auf einen Blick sehen, wann sie welches Arzneimittel in welcher Menge einnehmen sollen. Und der Arzt oder Apotheker weiß sofort, welche Arzneimittel der Versicherte gerade anwendet. Dadurch können Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden. Der Medikationsplan ist ein wichtiger Baustein, um den sicheren Umgang mit Arzneimitteln weiter zu verbessern."

Im Medikationsplan werden alle Arzneimittel, die Patientinnen und Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Ärztinnen und Ärzte müssen Versicherte über ihren Anspruch informieren und einen Medikationsplan ausstellen.

Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sollen durch den Arzt erfolgen, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut und die medizinisch notwendigen Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordiniert. Dies sind in der Regel die Hausärztinnen und Hausärzte. Patienten, die keinen Hausarzt haben und deren ärztliche Betreuung durch einen Facharzt erfolgt, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans durch diesen Facharzt.

Apothekerinnen und Apotheker sind von Anfang an miteinbezogen und verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert.

Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Grundlage für die Einführung des bundesweit einheitlichen Medikationsplans ist das E-Health-Gesetz, das zum Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist.