Informationen über Beratungs- und Hilfsangebote der Hospiz- und Palliativversorgung
Hier geht es zum AOK-Palliativwegweiser |
Zum Deutschen Hospiztag am 14. Oktober startet die AOK auf ihrer Internetseite einen bundesweiten Palliativwegweiser, mit dem sich schwerstkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige über Versorgungs- und Beratungsangebote in ihrer Nähe informieren können. Auf der Seite www.aok.de/palliativwegweiser haben die Nutzer die Möglichkeit, nach Eingabe von Postleitzahl oder Ort gezielt nach besonders qualifizierten Einrichtungen oder Hilfsangeboten zur Hospiz- und Palliativversorgung in ihrer Region zu suchen.
Der AOK-Palliativwegweiser umfasst mehr als 8.000 Einträge. Neben 238 stationären Hospizen und mehr als 600 Palliativstationen in Kliniken sind etwa 1.000 Hospizdienste, knapp 400 Pflegedienste mit Schwerpunkt Palliativversorgung und 300 Teams der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) verzeichnet. Darüber hinaus sind in der Datenbank auch mehr als 4.500 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin enthalten. Ergänzt wird das Angebot durch Angaben zu Selbsthilfegruppen, Telefonseelsorge und zu fast 700 Pflegeberatern der AOK, die eine besondere Qualifikation zum Thema Palliativversorgung haben.
Auch weiterführende Informationen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Die Nutzer können ihre Suchergebnisse nach bestimmten Kriterien filtern. So ist zum Beispiel eine gezielte Suche nach ambulanten Angeboten zur Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen möglich. Darüber hinaus bietet der Palliativwegweiser auch weiterführende Informationen zu den verschiedenen Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung sowie zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
"Mit dem Palliativwegweiser informiert die AOK ihre Versicherten als erste Krankenkasse auch online über Beratungs- und Hilfsangebote der Hospiz- und Palliativversorgung", sagt Nadine-Michèle Szepan, Leiterin der Abteilung Pflege im AOK-Bundesverband. "Wir ergänzen damit unser flächendeckendes Beratungsangebot." Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung haben Versicherte, die Hospiz- oder Palliativversorgung benötigen, seit Dezember 2015 einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch ihre Krankenkasse. Außerdem sollen die Kassen über die regional verfügbaren Beratungs- und Versorgungsangebote informieren.
Die Palliativversorgung hat das Ziel, schwerstkranke und sterbende Menschen in der letzten Phase ihres Lebens umfassend und individuell zu betreuen - sowohl medizinisch als auch pflegerisch. Im Mittelpunkt der Versorgung steht die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Beschwerden.
Unter der Adresse www.aok.de/palliativwegweiser ist das neue Angebot für alle Interessierten frei zugänglich.
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