Dienstag, 30. Juni 2015

Nebenwirkungen im Beipackzettel

Nicht verunsichern lassen


Foto: ABDA

Die Auflistungen der Nebenwirkungen im Beipackzettel verunsichern viele Patienten, vor allem wegen der Angaben zu ihrer Häufigkeit. „Wenn eine Nebenwirkung laut Packungsbeilage ‚häufig‘ auftritt, entspricht das nicht dem, was man landläufig darunter versteht“, sagt Gabriele Overwiening aus dem Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer. Wenn eine Nebenwirkung laut Beipackzettel ‚häufig‘ auftritt, leidet darunter weniger als einer von zehn Anwendern. ‚Gelegentliche‘ Nebenwirkungen betreffen weniger als einen von 100 Anwendern. Overwiening: „Bevor man aus Angst vor Nebenwirkungen ein Medikament nicht einnimmt, sollte man mit dem Apotheker über Risiken sprechen. Durch sachliche Information und das persönliche Gespräch kann er die Einnahmetreue in vielen Fällen verbessern.“

Aufgelistete Nebenwirkungen treten nicht bei jedem auf


Die im Beipackzettel aufgelisteten Nebenwirkungen treten nicht bei jedem Patienten auf. Die Hersteller sind aber verpflichtet, Patienten über alle bekannten Nebenwirkungen zu informieren und die jeweilige Häufigkeit anzugeben. Dadurch entstehen teilweise lange Listen, die auf Patienten abschreckend wirken können. Overwiening: „Hat jemand den Verdacht, unter einer Nebenwirkung zu leiden, sollte er seinen Apotheker darüber informieren.“ Die Apotheker melden dies der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).

Bereits im 16. Jahrhundert prägte der Arzt Paracelsus den Grundsatz, dass jedes Medikament mit erwünschten Wirkungen auch unerwünschte Nebenwirkungen haben kann. Overwiening: „Das gilt grundsätzlich auch für rezeptfreie Medikamente, auch wenn sie in vielen Fällen sehr gut verträglich sind. Aber auch hier bedarf es der Beratung durch das pharmazeutische Fachpersonal in der Apotheke. Das sorgt für die größtmögliche Arzneimitteltherapiesicherheit.“

Samstag, 27. Juni 2015

Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten

Worauf Patienten bei der Reiseplanung achten müssen


Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen, um seine medizinische Versorgung sicher zu stellen. Patientinnen und Patienten müssen aber einige Regeln beachten, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt. Darauf macht zu Beginn der Urlaubszeit die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufmerksam. 

Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden. Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist dazu eine Bescheinigung des Arztes erforderlich. Diese Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Abkommens muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. 

Keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinscher Bedarf


Bei Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem „Leitfaden für Reisende“ des INCB (International Narcotics Control Board) ausstellen zu lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer der Reise enthält. Auch der Leitfaden sieht eine Mitnahme von Betäubungsmitteln für eine Reisedauer von maximal 30 Tagen vor. Diese Bescheinigung ist ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde zu beglaubigen und bei der Reise mitzuführen. Es bestehen jedoch keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell.

Um auf Auslandsreisen Probleme zu vermeiden, empfiehlt die Bundesopiumstelle, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen. Alle Formulare und weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln hat das BfArM im Internet zusammengestellt:

Mittwoch, 24. Juni 2015

Sieben von zehn pflegenden Angehörigen sind urlaubsreif

Pflegeversicherung bietet Auszeit



Wer einen Angehörigen pflegt, ist häufig rund um die Uhr im Einsatz. Urlaub machen und einfach mal abschalten, das erlauben sich die Wenigsten. Dabei ist gerade für pflegende Angehörige eine Auszeit besonders wichtig. Die Kosten für eine gute Vertretung in dieser Zeit übernehmen die Kassen. Und: Seit Jahresbeginn kann sich jeder Hilfebedürftige die Leistungen seiner Pflegeversicherung noch flexibler zusammenstellen. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) hin. 

Knapp zwei Drittel der pflegenden Angehörigen (65 Prozent) sind laut TK-Pflegestudie jeden Tag im Einsatz. Sechs von zehn Befragten (62 Prozent) geben an, dass die Pflege sie viel von ihrer eigenen Kraft kostet. Kein Wunder, dass sieben von zehn (69 Prozent) das Gefühl haben, sie sollten mal wieder ausspannen. 

Pflegekasse zahlt für Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro


Und das ist möglich: Professionelle Pflegekräfte, Freunde oder entfernte Verwandte können pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen im gewohnten Umfeld vertreten. Für diese Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege genannt) zahlt die Pflegeversicherung dann bis zu 1.612 Euro - und zwar unabhängig von der Pflegestufe. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim zu nutzen. Auch dann zahlt die TK-Pflegeversicherung unabhängig von der Pflegestufe bis zu 1.612 Euro - für bis zu acht Wochen pro Jahr. 

Seit dem 1. Januar lassen sich diese beiden Budgets nun auch flexibel kombinieren. Das heißt, bis zu 100 Prozent des Anspruches auf Ersatzpflege kann für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Andersherum können bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebetrags als Ersatzpflege verwendet werden. 

"Davon profitieren vor allem diejenigen, die ihren Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher nie nutzen konnten, weil ein Betreuungsplatz in einer geeigneten Einrichtung in der Nähe fehlt", erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK. "Zudem organisieren viele pflegende Angehörige die Betreuung in den eigenen vier Wänden, gerade weil ihr Angehöriger in der gewohnten Umgebung bleiben möchte. Insbesondere bei einer Demenzerkrankung, können sich ein Ortswechsel und ein anderer Tagesablauf ungünstig auswirken."

Montag, 22. Juni 2015

Demenzvorsorge wird immer wichtiger

Wie sich Verbraucher vor den finanziellen Risiken schützen können

Foto: djd/DFV AG/bilderstoeckchen-Fotolia.com
Frauen sind aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung besonders
häufig von einer Demenz betroffen

Einmal im Jahr erinnert der Welt-Alzheimertag an eine der größten Herausforderungen für die deutsche Gesellschaft: Demenz. Denn aufgrund des dramatischen demografischen Wandels rechnen Experten bis 2050 mit einer Verdopplung der Anzahl der Betroffenen. Davon sind Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung besonders stark betroffen.

Demenz - die große Herausforderung für Familien


Für Angehörige und Betroffene ist Demenz eine enorme Belastung, denn die Krankheit beeinträchtigt das ganze Leben eines Menschen, seine Wahrnehmung, sein Handeln und sein Verhalten. Deshalb ist Demenz sehr betreuungsintensiv. Gleichzeitig werden zukünftig immer weniger Familienangehörige die Betreuung übernehmen können. Sie muss damit sprichwörtlich eingekauft werden. Darauf hat die Politik zwar reagiert: Demenzkranke sollen ab 2017 in der gesetzlichen Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden. So soll die Einstufung in dann fünf Pflegegrade nach der Beeinträchtigung der Selbständigkeit der Betroffenen erfolgen. Doch schon heute ist klar: "An den hohen finanziellen Belastungen für die Betroffenen und ihre Familien wird sich dadurch kaum etwas ändern", warnt Dr. Stefan Knoll, Vorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG. "In Wirklichkeit sind die geplanten Änderungen nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur höchstens die Hälfte der anfallenden Kosten."

Mit einfachen Lösungen die Belastung verringern


Eine private Pflegezusatzversicherung kann hierbei Abhilfe schaffen. Dafür hat der Frankfurter Versicherer eine neue, besonders einfache Lösung entwickelt: Der Kunde braucht sich nur noch zwischen einer Verdopplung oder Verdreifachung des staatlichen Pflegegeldes zu entscheiden, um die Finanzierungslücken in allen Pflegestufen zu verkleinern oder ganz zu schließen. Und das sowohl bei einer Unterbringung im Heim als auch bei der für Demenzkranke überwiegenden Pflege zu Hause.


Pflegevorsorge mit besonderen Leistungsmerkmalen


Das neue Angebot der DFV gewährt gleiche Leistungen bei ambulanter und stationärer Pflege. Es muss nur eine Gesundheitsfrage beantwortet werden, es bestehen keine Wartezeiten und ein weltweiter Schutz. Bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und im Pflegefall wird der Vertrag beitragsfrei gestellt. Die Beiträge richten sich nach dem Eintrittsalter. 40-Jährige zahlen bei Verdopplung des staatlichen Pflegegeldes unter 18, bei Verdreifachung knapp 36 Euro im Monat.



Donnerstag, 18. Juni 2015

Nachfrage nach 24-Stunden-Pflege und -Betreuung zu Hause in Murrhardt

Legale 24-Stunden-Pflege nach dem Entsendegesetz


Die gelko Pflegevermittlung ( www.gelko-pflegevermittlung.de ) verzeichnet zurzeit eine verstärkte Nachfrage nach osteuropäischen Haushaltshilfen und Pflegekräften für die 24-Stunden-Pflege und Betreuung zu Hause in Murrhardt.

In der knapp. 14.000 Einwohner zählenden Stadt im Rems-Murr-Kreis ist heute bereits mehr als jeder fünfte Einwohner 65 Jahre alt oder älter. Die meisten der älteren Einwohner möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen.

Murrhardt bietet zwar zahlreiche attraktive Senioren- und Pflegeheime in landschaftlich einzigartiger Lage,  schwieriger wird es jedoch, wenn für den Angehörigen eine (bezahlbare) 24 Stunden Pflege zu Hause organisiert werden muss. 

In den meisten Fällen wird versucht die Pflege zuerst mit der Familie zu erbringen.


Erfahrungsgemäß kann das aber von den Angehörigen in den seltensten Fällen über eine längere Zeit alleine geleistet werden. Sei es, dass die Kinder selbst noch anderweitige Verpflichtungen wie Beruf und Familie haben, oder gar nicht am Wohnort des Pflegebedürftigen wohnen. Oder, dass der Angehörige selbst schon ein entsprechendes Alter hat und mit der Pflege einfach überfordert ist.

Bei der 24 Stunden Pflege wohnt die polnische Pflegekraft zusammen mit dem Pflegebedürftigen im Haushalt. Somit ist eine ständige Betreuung gewährleistet, die Angehörigen erhalten Unterstützung und werden entsprechend entlastet.

Die 24 Stunden Pflege zu Hause mit polnischen oder anderen osteuropäischen Pflegekräften und Haushaltshilfen ist eine hervorragende Möglichkeit damit der Pflegebedürftige in seiner vertrauten Umgebung, seinem zu Hause bleiben kann.

Durch die gelko Pflegevermittlung  (www.gelko-pflegevermittlung.de) erhalten die Einwohner von Murrhardt mit seinen Stadtteilen Fornsbach und Kirchenkirnberg, sowie den Nachbargemeinden Oberrot, Fichtenberg, Gaildorf, Kaisersbach, Auenwald, Althütte und Sulzbach an der Murr eine persönliche, kostenlose vor Ort Beratung und Betreuung.

Montag, 15. Juni 2015

Plötzlich pflegebedürftig

Der Versicherungsschutz sollte schnell an die neue Situation angepasst werden


Foto: djd/HDI

Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, stellt dies vieles auf den Kopf. Möglicherweise muss die Familie einspringen oder ein Pflegedienst engagiert werden. In manchen Fällen bedarf es einer neuen Wohnlösung für den Pflegebedürftigen. Familienmitglieder sind kurzfristig gefordert, sich in eine unbekannte Materie einzuarbeiten. Wichtig ist nun auch die Anpassung des Versicherungsschutzes der Pflegeperson. Je nach Wohnsituation stellen sich unterschiedliche Anforderungen.

Unfallversicherung: Weiterführung hängt von der Pflegestufe ab


In der privaten Unfallversicherung beispielsweise sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige entsprechend den Pflegestufen II und III unter Umständen nicht mehr versicherbar. Bei Demenzkranken, die oft einer niedrigeren Pflegestufe zugeordnet sind, empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Versicherer, denn der Unfallschutz kann nach individueller Prüfung gegebenenfalls erhalten bleiben.

Haftpflicht und Hausrat: Anpassung hängt von der Wohnsituation ab


Für die Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gilt im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit: Bei einer Änderung der Wohnsituation ändert sich meist auch der Versicherungsbedarf. Erfolgt die Pflege dagegen im Haushalt des Pflegebedürftigen, sollte die Privat-Haftpflichtversicherung aufrechterhalten werden. Auf diese Weise bleiben auch vom Pflegepersonal erlittene Schäden gedeckt, falls der Pflegebedürftige dafür haftbar gemacht werden kann. Der Versicherungsbedarf in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ändert sich bei häuslicher Pflege nicht.

Pflege im Haushalt der Angehörigen


Wenn die Pflegeperson alleinstehend ist, sollte geprüft werden, ob sie im Vertrag der Angehörigen mitversichert werden kann. "Unsere Familien-Haftpflichtversicherung beispielsweise bietet ohne Zusatzbeitrag Versicherungsschutz für alleinstehende Elternteile, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben", erläutert Dr. Jan-Peter Horst, Leiter Produktmanagement Haftpflicht/Unfall/Sach bei der HDI Versicherung AG.

Hat die pflegebedürftige Person bis zum Umzug zu den Angehörigen im eigenen Haus gelebt und steht dieses nun leer, kann eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich werden. Dies ist der Fall, wenn die Privat-Haftpflicht des Pflegebedürftigen oder der Angehörigen Schäden gegenüber Dritten durch das leer stehende Haus und das Grundstück nicht einschließt.

Zudem müssen Gebäude- und Hausratversicherung an den Leerstand angepasst werden. Dieser ist dem Versicherer anzuzeigen, da ein unbeaufsichtigtes Haus ein höheres Risiko darstellt. Für die Hausratversicherung ist dies nur relevant, wenn weiterhin Hausrat in der unbewohnten Wohnung versichert werden soll. 

Zieht der Pflegebedürftige zu Verwandten und nimmt Teile seines Hausrats mit, treffen zwei Hausratverträge aufeinander, die neu geordnet werden müssen. Eine individuelle Beratung beim Versicherer hilft, die passende Lösung zu finden, um den neu entstandenen, gemeinsamen Hausstand optimal abzusichern. Sind die Voraussetzungen für eine häusliche Gemeinschaft nicht gegeben, weil der Pflegebedürftige sich beispielsweise in einer Einliegerwohnung selbst versorgt, benötigt er eine Hausratversicherung für seinen eigenen, abschließbaren Wohnbereich.

Dauerhafte stationäre Pflege im Pflegeheim


Der Privat-Haftpflichtschutz sollte auf jeden Fall aufrechterhalten werden. Günstige Absicherungslösungen können sich über die Privat-Haftpflicht der Angehörigen ergeben. Für den in das Heim mitgenommenen Hausrat greifen wiederum die Umzugsregelungen der Hausratversicherung. Der vorhandene Vertrag zieht mit um, wenn der Versicherungsnehmer in der Pflegeeinrichtung über einen abgegrenzten, abschließbaren Wohnbereich verfügt.

Privat-Haftpflichtversicherung und Demenz


Eine Privat-Haftpflicht ist für demenziell veränderte Menschen sinnvoll und wichtig. Wenn die erkrankte Person einen Schaden verursacht, für den sie haftbar gemacht werden kann, leistet die Privat-Haftpflichtversicherung im vereinbarten Umfang. Ist die Person zum Schadenzeitpunkt aufgrund ihrer Erkrankung nicht deliktfähig, wehrt der Haftpflichtversicherer unbegründete Ansprüche ab. Die Familien-Haftpflicht des Versicherers HDI beispielsweise beinhaltet für diesen Fall eine spezielle Deckungskomponente, bei der auf Wunsch dennoch eine Entschädigungsleistung erfolgt.

Samstag, 13. Juni 2015

Immer mehr Deutsche müssen zur Pflege eines Angehörigen ein "Sabbatical" nehmen

Auszeit ohne Abschläge


Foto: djd/DBZWK
Die Zahl der pflegebedürftigen Bundesbürger steigt ständig und dürfte sich von derzeit knapp 2,5 Millionen bis zum Jahr 2050 verdoppeln. Zwei Drittel wohnen im häuslichen Umfeld, das bedeutet auch, dass sich immer mehr Deutsche neben der Arbeit um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern müssen. Für den Berufsalltag von Arbeitnehmern hat dies teils gravierende Konsequenzen. Einer Umfrage zufolge lehnen 25 Prozent die Möglichkeit einer beruflichen Veränderung aus diesem Grund ab. 33 Prozent reduzieren ihre Arbeitszeit - und 16 Prozent geben ihren Job sogar auf.

Pflegezeit: Gehalt wird nicht weitergezahlt


Angesichts der wachsenden Bedeutung des Themas hat die Koalition das Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Beschäftigte in Betrieben ab 26 Mitarbeitern haben einen Rechtsanspruch auf ein halbes Jahr komplette Freistellung oder 24 Monate teilweise Freistellung für eine Pflegezeit, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen und betreuen müssen. Das Problem: In dieser Zeit wird das Gehalt durch den Arbeitgeber nicht weitergezahlt - und führt im Ergebnis zu niedrigeren Renten und zu einer Verschärfung der Altersarmut gerade von Frauen.

Teilzeit oder Auszeit solide finanzieren


Um eine Phase der Teilzeit oder sogar eine Auszeit ohne größere Abschläge finanzieren zu können, steht heute die Option des Zeitwertkontos zur Verfügung. Die Deutsche Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle (DBZWK) etwa hat sich auf die Konzeption solcher Modelle spezialisiert. 

Ein Beispiel: Eine 30-jährige Arbeitnehmerin mit einem Gehalt von 1.800 Euro bespart ihr Wertkonto mit monatlich Brutto 100 Euro. Als sie 48 ist, wird ein Elternteil zum Pflegefall. Statt acht Stunden kann sie jetzt nur noch fünf Stunden täglich arbeiten, muss dafür aber auf 630 Euro pro Monat verzichten. DBZWK-Geschäftsführer Harald Röder: "Da sich auf dem Wertkonto mindestens 22.000 Euro plus Zinsen befinden, kann die Teilzeit über drei Jahre komplett ausfinanziert werden. Die Pflegende kann so einer späteren Altersarmut entgegenwirken." Zudem besteht die Möglichkeit einer weiteren Entnahme vor Rentenbeginn.

Bei Demenz ist der Pflegebedarf besonders hoch


Aufgrund des demografischen Wandels dürfte sich auch die Zahl der Demenzkranken von derzeit einer Million bis 2050 etwa verdoppeln. Für die Angehörigen ist Demenz eine große Belastung, denn die Krankheit ist sehr betreuungsintensiv. Wer dann als Arbeitnehmer eine Auszeit nehmen muss, kann diese durch ein Zeitwertkonto finanzieren. 

Vorausschauende Unternehmen entwickeln Freistellungsmodelle für Mitarbeiter. Informationen gibt es bei der Deutschen Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle (DBZWK) unter www.dbzwk.de.

Donnerstag, 11. Juni 2015

"116 117" - Notdienstnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst

Bundesweit einheitliche und kostenlose Notdienstnummer

116 117

Die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und möglichst wohnortnahen medizinischen Versorgung ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen. Dazu gehört, dass für Patientinnen und Patienten auch außerhalb der normalen Sprechstunden ein Ansprechpartner in medizinischen Fragen zur Verfügung steht. 

Bundesweit einheitliche und kostenlose Notdienstnummer „116 117“


Die bundesweit einheitliche und kostenlose Notdienstnummer „116 117“  ermöglicht jedem Bürger, den ärztlichen Bereitschaftsdienst vor Ort auf einfache Art und Weise zu erreichen. 

Eine aufwändige Suche nach regional unterschiedlichen Nummern entfällt. Der unter der 116 117 angebotene Dienst wird die Anrufer in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen, vor allem auch außerhalb der normalen Dienstzeiten, am Wochenende und an Feiertagen, zu medizinischen Diensten weiterleiten. 

Betroffene können so in Krankheitsfällen auch ohne Notarzt medizinische Hilfe erhalten. Der Anrufer wird dabei mit ausgebildetem Personal einer Anrufzentrale oder direkt mit einem qualifizierten praktischen oder klinischen Arzt verbunden.

Wann Sie die 116 117 anrufen erklärt Ihnen das nachstehende Video


Weitere Informationen zur neuen Notdienstnummer und zur aktuellen Verfügbarkeit finden Sie im Internet unter www.116117info.de

Montag, 8. Juni 2015

Online Portal hilft bei der Auswahl von Pflegedienst, Krankenhaus, Pflegeheim oder dem passenden Arzt

Mehr Transparenz bei Pflegediensten - Pflegebedürftige und Angehörige können Leistungen und individuelle Kosten vergleichen

www.weisse-liste.de
Pflegebedürftige und Angehörige können sich in einem unabhängigen Internetportal über das Angebot und die Servicequalität von rund 13.000 Pflegediensten in ganz Deutschland informieren. Unter www.weisse-liste.de/pflegedienst können Ratsuchende erstmals vor dem Kontakt zu einem Dienst kalkulieren, welche Kosten auf sie persönlich zukommen. Die Weisse Liste ist ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen. Unterstützt wurde die Entwicklung des Pflegedienstvergleichs vom Bundesverbraucherministerium.

Das Portal zeigt den Nutzern als einziges in Deutschland nur solche Pflegedienste an, die ihren Wohnort tatsächlich anfahren. Zudem lässt sich darin etwa ermitteln, welche Dienste sich auf die Betreuung von Menschen mit Demenz spezialisiert oder welche Intensivpflegedienste aktuell freie Plätze haben. 

Mit interaktivem Online-Pflegeplaner


Im interaktiven Online-Pflegeplaner der Weissen Liste können Pflegebedürftige und Angehörige mithilfe von Fragen und Antworten herausfinden, welchen Unterstützungsbedarf sie zum Beispiel bei der Körperpflege oder im Haushalt haben und welche dazu passenden Leistungen von Pflegediensten angeboten werden. „Durch die Ausrichtung auf den einzelnen Nutzer entsteht eine neue Form der Transparenz für Verbraucher“, sagt Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. „Das Portal bringt die Betroffenen in eine aktivere Rolle: Sie haben schon vor dem ersten Angebot eines Dienstes einen Überblick über mögliche Leistungen und Kosten.“

Aktuelle Pflegestatistiken zeigen, dass zwei von drei Frauen und fast jeder zweite Mann im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig werden. Über 80 Prozent aller Deutschen wollen in diesem Fall zu Hause gepflegt werden. Schon heute nehmen rund 560.000 Pflegebedürftige die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch. „Wir wollen die Betroffenen in der oftmals belastenden Situation dabei unterstützen, eine Auswahl zu treffen, die ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht “, sagt Dr. Brigitte Mohn, Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung. 

Viele Menschen wüssten gar nicht, dass nicht die Pflegekasse oder Pflegedienst die Leistungen bestimmt, sondern sie selbst frei wählen können, so Mohn. Die Weisse Liste zeige dies mit ganz praktischen Instrumenten wie einem Pflege-Wochenplan, für den die Nutzer passende Leistungen auswählen können.

„Pflegedienste können in der Pflegesituation zu Hause für deutliche Entlastung sorgen. Da ist es wichtig, dass die Betroffenen sich über ihre Anforderungen bewusst werden und sich auf Basis guter Informationen mit den Pflegediensten über die passenden Hilfen austauschen können“, sagt Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), einem Projektpartner der Weissen Liste. Das sei nicht zuletzt deshalb von Bedeutung, da die Pflegebedürftigen nach Abzug der Kassenleistung alle Kosten für einen Dienst selbst tragen müssen, so Bauer.

Die Weisse Liste unterstützt auch bei der Suche nach dem passenden Arzt, Krankenhaus oder Pflegeheim. Der eingebundene Online-Pflegeplaner wurde gemeinsam mit den Innungskrankenkassen (IKK) entwickelt und ebenfalls vom Bundesverbraucherministerium gefördert.

Mittwoch, 3. Juni 2015

Niedersachsen startet Förderprogramm "Wohnen und Pflege im Alter"

Jährlich steht eine Million Euro bereit



Die meisten Menschen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause zu leben - auch wenn sie älter oder pflegebedürftig werden. Deshalb hat Niedersachsen ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Wohnen und Pflege im Alter" fördert das Land ab sofort Projekte, die ein weitgehend selbstständiges Leben älterer Menschen in einem häuslichen Wohnumfeld auch in hohem Alter und bei Pflegebedürftigkeit ermöglichen. „Mit Blick auf unsere immer älter werdende Gesellschaft müssen alle Verantwortlichen weiter daran arbeiten, die Wahlfreiheit beim Wohnen und der Pflege im Alter zu bewahren und auszubauen. Mit dem neuen Programm setzt das Land hier ein klares Signal", so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. Jährlich stehen für „Wohnen und Pflege im Alter" eine Million Euro bereit.

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Pflegebedürftige und ältere Menschen sollen so lange wie möglich in einem häuslichen Wohnumfeld leben können“


Ziel des Förderprogramms ist es, alters- und pflegegerechte Bedingungen im Wohnumfeld älterer und pflegebedürftiger Menschen zu schaffen. Dazu zählen zum Beispiel Zuwendungen für Neu- und Umbauten, die dazu dienen, alters- und pflegegerechte Wohnungen und Wohngemeinschaften zu schaffen. Ebenso förderfähig sind auch Neu- und Umbauten, um eine alters- und pflegegerechte Struktur des Wohnumfelds zu schaffen. Zuwendungen gibt es aber auch für den Aufbau erforderlicher Beratungsstrukturen und die Entwicklung von Handlungsstrategien zum Aufbau von Netzwerken im Quartier.

In den vergangenen Jahren ist in Niedersachsen die Zahl der pflegebedürftigen und älteren Menschen sehr stark angestiegen. Allein die Zahl pflegebedürftiger Menschen ist von 218 363 im Jahr 2003 auf 297 024 im Jahr 2013 gestiegen; laut Prognosen wird es 2030 gut 400.000 Pflegebedürftige in Niedersachsen geben (Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen).

Die Fördermittel können sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Vereinen und Verbänden beantragt werden.

Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie

Dienstag, 2. Juni 2015

Diabetes-Sensation: scannen statt stechen*

DAK-Gesundheit übernimmt als erste große Krankenkasse die Kosten für revolutionären High-Tech-Sensor von Abbott


Foto: DAK_Gesundheit / Abbott

Sensor am Oberarm statt routinemäßigem Finger-Piks*: Die DAK-Gesundheit verbessert die Versorgung bei Diabetes-Patienten. Gemeinsam mit dem Gesundheitsunternehmen Abbott startet die Krankenkasse ein exklusives Projekt für ihre Versicherten mit einer schweren Zuckererkrankung. Ab Mitte des Jahres erhalten ausgewählte Patienten einen neuen High-TechSensor. Das innovative Produkt mit dem Namen FreeStyle Libre ermöglicht Zuckermessen mit einem diskreten Scan und viel mehr Einblick in den Glukoseverlauf. 

Die neue Zuckermessung soll Diabetikern, die Insulin benötigen, das Leben mit ihrer Krankheit deutlich vereinfachen. Ab Mitte des Jahres versorgt die DAK-Gesundheit zunächst eine limitierte Anzahl von Patienten aus ihren Gesundheitsprogrammen Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 mit dem neuen Sensor. 

Freiwillige Leistung 


„Als innovative Versorgerkasse mit besonderem Qualitätsanspruch freuen wir uns, diese Medizin-Revolution zu unterstützen und unseren Versicherten das Messsystem so schnell wie möglich als freiwillige Leistung zur Verfügung zu stellen“, sagt Thomas Bodmer, Mitglied des Vorstandes der DAK-Gesundheit. 

Statt den Zuckerwert routinemäßig über das Blut zu bestimmen, erfolgen die Messungen in der Zwischenzellflüssigkeit des Unterhautgewebes.* Der Patient appliziert einen Sensor am Oberarm, der etwa so groß ist wie eine Zwei-Euro-Stück. Der Sensor trägt an der Unterseite einen feinen Faden, der fortlaufend die Zuckerkonzentration misst. Der Patient kann den Sensor jederzeit mit einem kleinen Lesegerät scannen. Es speichert die Glukosewerte von bis zu 90 Tagen sicher ab. Der Sensor selbst kann bis zu 14 Tage lang getragen werden, auch beim Sport und beim Baden. Bis zu einem Meter Tiefe ist er rund 30 Minuten wasserfest.

„FreeStyle Libre ist ein Meilenstein in der Diabetestherapie. Auf eine solche Alternative zur traditionellen Blutzuckermessung haben Menschen mit Diabetes und wir Ärzte lange gewartet“, so Professor Morten Schütt, Bereichsleiter Diabetes und Stoffwechsel am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein. „Das System erleichtert das Diabetesmanagement im Alltag erheblich und hat positive Auswirkungen auf die Lebensqualität, das Therapievertrauen sowie das soziale Umfeld.“ 

Zuckerwert immer im Blick 


Das FreeStyle Libre-System von Abbott ist seit November 2014 auf dem deutschen Markt. Abbott hat mit Patienten den Dialog gesucht, um ein Messsystem zu entwickeln, das den Bedürfnissen von Menschen mit Diabetes entspricht. Statt Momentaufnahmen zeigen die Lesegeräte Zuckerverläufe in Kurven-Diagrammen an, welche die Patienten auf einen Blick erfassen können. „Das FreeStyle Libre-Messsystem bedeutet mehr Freiheit für Menschen mit Diabetes“, erklärt Dr. Ansgar Resch, General Manager von Abbott Diabetes Care Deutschland. „Sie bekommen mit dem neuen Flash-Glukose-Messsystem durch einen einfachen Scan wesentlich mehr Informationen als durch die herkömmliche Blutzuckermessung. Für Menschen mit Diabetes, die auf eine intensivierte Insulintherapie angewiesen sind, ergeben sich dadurch ganz neue Chancen im Umgang mit ihrer Erkrankung.“ 

Bisher sind die Produktionskapazitäten bei Abbott noch beschränkt. Das Versorgungsprojekt startet deshalb mit einer limitierten Patientenzahl bei der DAK-Gesundheit. „Von den Patienten, die an unseren DAKGesundheitsprogrammen Diabetes mellitus Typ 1 und 2 teilnehmen, werden wir das Angebot zunächst denjenigen machen, die eine intensivierte Insulintherapie benötigen und am stärksten unter dem ständigen Zuckermessen leiden“, betont Bodmer. 

Angebot für Viel-Messer 


Angesprochen werden Menschen mit Diabetes, die sich im Rahmen einer intensivierten Insulintherapie täglich viele Male in den Finger stechen müssen und nach jahrzehntelanger Krankheit und tausendfachem Piks oft taube Fingerspitzen haben. Der neue Sensor soll ihnen helfen, ihre Glukosewerte schmerzfreier zu kontrollieren, um lebensbedrohliche Unterzuckerung zu vermeiden und das Risiko für Spätfolgen zu reduzieren. „Wir gehen davon aus, dass sich der Sensor in Zukunft auch in der Regelversorgung durchsetzen wird“, prognostiziert Bodmer.

* Eine zusätzliche Prüfung der Glukosewerte mittels eines Blutzucker-Messgeräts ist erforderlich bei sich schnell ändernden Glukosespiegeln, weil die Glukosewerte in der Gewebeflüssigkeit die Blutzuckerwerte eventuell nicht genau widerspiegeln, oder wenn das System eine Hypoglykämie oder eine anstehende Hypoglykämie anzeigt oder die Symptome nicht mit den Messwerten des Systems übereinstimmen. Das Setzen eines Sensors erfordert ein Einführen eines Sensorfilaments unter die Haut