Montag, 24. Juni 2019

Medikamente bei Hitze im Gemüsefach des Kühlschranks lagern

Das Gemüsefach des Kühlschranks ist für Arzneimittel ein guter Ort




Die meisten Medikamente vertragen sommerliche Wärme gut. "Hersteller haben sie so entwickelt, dass sie bei Zimmertemperatur gelagert werden können", erläutert der Münchner Apotheker Ralph Laves im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber". 

Auch wenn die Temperatur in der Wohnung kurz über 25 Grad steige, sei das kein Problem. "Bei noch höheren Temperaturen brauchen sie jedoch Kühlung", betont der Apotheker. "Salben und Cremes etwa trennen sich bei hohen Temperaturen rasch in ihre Bestandteile." 

Das Gemüsefach des Kühlschranks sei für Arzneimittel ein guter Ort. Dort könnten sie nicht einfrieren und unwirksam werden. Menschen mit Diabetes sollten ihren Insulinvorrat am besten auch im Gemüsefach (bei +2 bis +8 Grad Celsius) lagern. 

"Für den Transport von hitzeempfindlichen Medikamenten leiht Ihnen Ihr Apotheker gerne eine Kühltasche", sagt Laves und warnt: Bestelle man Medikamente in einer Versandapotheke, sei nicht gewährleistet, dass sie den Transport über optimal temperiert seien. 

Quelle: Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber

Dienstag, 18. Juni 2019

Krank in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen - was tun?

Krank, aber der Arzt hat zu: Telefon 116 117



Hand aufs Herz: Kennen Sie die Telefonnummer 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes? Sie hilft in Krankheitsfällen immer dann, wenn die Arztpraxis geschlossen hat – etwa an Wochenenden, Feiertagen oder nachts. Darauf weist die IKK classic in Hessen hin. 

„Die Nummer des Bereitschaftsdienstes soll gewählt werden bei gesundheitlichen Beschwerden, die kein Notfall sind und mit denen Betroffene zu den Sprechzeiten einen Arzt in einer Praxis aufsuchen würden. Das können beispielsweise starke Ohrenschmerzen, hohes Fieber, starke Rücken- oder Bauchschmerzen sein“, sagt Frank Kimpel-Stephan, Leiter Landesvertragspolitik der IKK classic in Hessen. 

Die kostenfreie Telefonnummer 116 117 gilt deutschlandweit


Die kostenfreie Telefonnummer 116 117 funktioniert ohne Vorwahl vom Festnetz oder dem Handy aus und gilt deutschlandweit. Der Anrufer wird automatisch zu einem Ansprechpartner in seiner Region geleitet. Dieser beantwortet Fragen und gibt Auskunft über die nächstliegende offene Bereitschaftspraxis. Neben den Angaben zur erkrankten Person sollte der Anrufer auch auf bestehende Allergien oder Vorerkrankungen hinweisen. Stellt sich im Verlauf des Gesprächs heraus, dass ein akuter Notfall vorliegt, muss der Rettungsdienst verständigt werden. 

Bei lebensbedrohlichen Symptomen und akutem Behandlungsbedarf ist weiterhin sofort die Nummer 112 des Rettungsdienstes zu wählen. Etwa bei Bewusstlosigkeit, akuter Blutungen, Herzbeschwerden, starker Atemnot oder auch bei tiefen Schnittverletzungen, Platzwunden oder Knochenbrüchen. Der Rettungsdienst ist rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen im Einsatz und innerhalb kürzester Zeit beim Patienten. 

„Gut zu wissen ist auch, dass der Bereitschaftsdienst unter der 116 117 sowohl für private als auch gesetzlich Versicherte da ist. Am besten man notiert sich die Nummer an einem Ort, an dem sie im Krankheitsfall schnell gefunden wird“, rät Frank Kimpel-Stephan.

Mittwoch, 12. Juni 2019

Nordrhein-Westfalen: Pflegekassen ermöglichen Kurzzeitpflege in Krankenhäusern

Bislang kann Kurzzeitpflege nur in einem Pflegeheim erfolgen



In Nordrhein-Westfalen werden rund Dreiviertel aller Pflegebedürftigen – knapp 600.000 Bürgerinnen und Bürger – in den eigenen vier Wänden versorgt. In Situationen, in denen diese Menschen nicht zu Hause gepflegt werden können, haben sie Anspruch auf sogenannte Kurzzeitpflege. Da es in vielen Kreisen und Städten zu wenige Plätze für dieses Leistungsangebot gibt, wird nun die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen im Krankenhaus ermöglicht.
 
Bislang kann Kurzzeitpflege nur in einem Pflegeheim erfolgen. Eine Arbeitsgruppe aus Landesverbänden der Pflegekassen, der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat nun die Grundlagen geschaffen, damit auch Krankenhäuser Kurzzeitpflege anbieten und gegenüber den Pflegekassen abrechnen können.
 
Gesundheits- und Pflegeminister Karl-Josef Laumann begrüßt die neue Regelung: „Gerade im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung führte das Fehlen von Kurzzeitpflegeplätzen oft zu menschlich schwierigen Situationen. In Nordrhein-Westfalen gehen wir jetzt einen neuen Weg und ich hoffe, dass viele Krankenhäuser ihn nutzen werden.“
 
Das Ministerium wird jetzt alle Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen anschreiben und sie über die neue Vereinbarung mit den Landesverbänden der Pflegekassen unterrichten. Interessierte Krankenhäuser können sich dann unmittelbar beim Ministerium melden, das auch den Abschluss des notwendigen Versorgungsvertrages begleiten wird.
 
Das Ministerium und die Pflegeselbstverwaltung hatten bereits zuvor mehrere Maßnahmen zur Stärkung der Kurzzeitpflege auf den Weg gebracht, unter anderem eine verbesserte Vergütung für Heime, die größenabhängig ein bis drei Betten als Kurzzeitpflegeplätze vorhalten.