Freitag, 30. Juni 2017

Gewalt im Pflegeheim ist ein relevantes Problem

Sowohl Pflegende als auch Pflegebedürftige können gewaltsam handeln


Hier geht es zur Analyse

Gewalt in der Pflege ist ein brisantes Thema. Sowohl Pflegende als auch Pflegebedürftige können gewaltsam handeln. Vielfach geschieht dies ohne Vorsatz. Dabei können die Folgen für Betroffene gravierend sein. Pflegebedürftige, die sich oft schlecht wehren oder nur schwer mitteilen können, sind besonders verletzlich. Gewalt bedeutet für sie zum Beispiel, dass sie beschimpft oder hart angefasst werden, ihnen dringende Hilfe vorenthalten oder ihr Selbstbestimmungsrecht missachtet wird. Hiervor müssen sie wirksam geschützt werden.

Der Vorstandsvorsitzende des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP), Dr. Ralf Suhr, betont daher: „Gewaltprävention ist Grundvoraussetzung für gute Pflege. Umso schwerwiegender, dass dies aktuell bei der Bewertung und Darstellung von Pflegequalität kaum beachtet wird. Die Politik muss sicherstellen, dass sich mit der Reform der Pflegenoten hier etwas grundlegend ändert. Gewaltprävention muss zentraler Punkt der pflegepolitischen Agenda nach der Bundestagswahl sein.“

Um neue Anhaltspunkte zur Bedeutung des Themas in der professionellen Pflege zu gewinnen, hat das ZQP eine repräsentative Befragung dazu in der stationären Pflege durchgeführt. 47 Prozent der Pflegedienstleitungen und Qualitätsbeauftragten gaben dabei an, dass sie „Konflikte, Aggression und Gewalt in der Pflege“ für ein Thema halten, das die stationären Pflegeeinrichtungen vor ganz besondere Herausforderungen stellt.

Nach Einschätzung der Befragten zeigt sich Gewalt professioneller Pflegekräfte gegen Pflegebedürftige am häufigsten in verbalen Übergriffen (oft: 2 %, gelegentlich: 23 %, selten: 55 %), Vernachlässigung (oft: 2 %, gelegentlich: 17 %, selten: 39 %), körperlicher Gewalt (oft: 1 %, gelegentlich: 7 %, selten: 38 %) und freiheitsentziehenden Maßnahmen gegen den Willen des Pflegebedürftigen (oft: 4 %, gelegentlich: 5 %, selten: 25 %).

Ralf Suhr dazu: „Mit unserem Befragungskonzept nehmen wir zwar in Kauf, dass die Studie das Problem sehr wahrscheinlich unterschätzt. Die Ergebnisse verdeutlichen deswegen aber umso mehr, dass Gewalt in der Pflege nicht ignoriert werden darf. Wir brauchen eine Kultur des Hinsehens, nicht der Skandalisierung. Wer Gewaltprävention ernst nimmt, muss auf die Entstehungsbedingungen wie Überforderung oder Wissensdefizite aktiv Einfluss nehmen.“

Die Studie schaut auch auf die Rahmenbedingungen zur Gewaltprävention in den Einrichtungen. 46 Prozent der Befragten gaben an, dass es in ihren Heimen kein speziell zur Vorbeugung und für den Umgang mit Aggression und Gewalt geschultes Personal gibt. 28 Prozent berichteten, dass Gewaltvorkommnisse nicht in einem Fehlerberichtssystem angegeben werden können. In 20 Prozent der Einrichtungen ist das Thema nicht ausdrücklich Bestandteil des Qualitätsmanagements. Für ganz besonders wichtig für erfolgreiche Gewaltprävention halten die verantwortlichen Pflegekräfte vor allem eine Fehlerkultur in der Einrichtung (74 %), den Einsatz von mehr Pflegepersonal (50 %) aber auch eine bessere fachliche Ausbildung der Pflegekräfte zu den Themen Konflikte, Aggression und Gewalt sowie spezifische Unterstützungsprogramme (je 44 %).

„Viele Einrichtungen leben engagiert vor, dass Gewaltprävention funktioniert. In der Praxis gibt es hierfür gute Ansatzpunkte. Dazu gehört der Einsatz wirksamer Alternativen zu den belastenden und gefährlichen freiheitsentziehenden Maßnahmen. Auch bei der Fehlerkultur und einer gewaltsensiblen Qualitätssicherung gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Einrichtungen, die hierbei erfolgreich sind, müssen stärker belohnt und als vorbildlich hervorgehoben werden“, betont Suhr.

Zum Thema Gewaltprävention in der Pflege hält das ZQP kostenlose Informationsangebote bereit. Dazu gehört der Report „Gewaltprävention in der Pflege“, der per E-Mail an bestellung@zqp.de kostenlos bestellt werden kann. Das ZQP-Portal www.pflege-gewalt.de bietet unter anderem aktuelle Notrufnummern, an die sich jeder in problematischen Pflegesituationen wenden kann.
Methodik
Die Studie wurde als computergestützte Telefonbefragung (CATI) durchgeführt. Befragt wurden Pflegedienstleitungen und Qualitätsbeauftragte in stationären Einrichtungen. Die Stichprobe umfasst 250 Befragte aus 250 verschiedenen Einrichtungen. Die Dienste und Einrichtungen wurden aus einer Liste der Grundgesamtheit per Zufallsauswahl selektiert. Die Befragung wurde in der Zeit vom 26. April bis 18. Mai 2017 durchgeführt. Um Abweichungen von der Grundgesamtheit auszugleichen, die durch differenzielle Nichtteilnahme entstehen, wurde die Stichprobe nach Kombination von Trägerschaft (privat; freigemeinnützig/öffentlich) und Anzahl der betreuten Pflegebedürftigen (bis 50; 51-100; über 100) gewichtet. Hierfür wurde die Pflegestatistik 2015 (Statistisches Bundesamt, 2017) herangezogen. Die Werte der Gewichte reichen von 0,70 bis 2,35. Die statistische Fehlertoleranz der Untersuchung in der Gesamtstichprobe liegt bei +/- 6 Prozentpunkten.
Über das ZQP
Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) ist eine gemeinnützige, unabhängige und bundesweit tätige Stiftung mit Sitz in Berlin. Das ZQP wurde vom PKV-Verband errichtet. Ziel ist die Weiterentwicklung der Pflegequalität für alte, hilfebedürftige Menschen. Als Wissensinstitut für die Pflege richtet die Stiftung ihre Arbeit auf Forschung, Theorie-Praxis-Transfer und öffentliche Aufklärung aus. Einerseits trägt das ZQP zu einer kritischen Bestandsaufnahme der Pflegequalität in Deutschland bei und entwickelt andererseits praxistaugliche Konzepte für eine qualitativ hochwertige, an den individuellen Bedürfnissen pflegebedürftiger Menschen ausgerichtete Versorgung. Die ZQP-Schriftenreihe und ZQP-Online-Produkte sind für die Stiftung zentrale Instrumente des Theorie-Praxis-Transfers. Hierdurch werden Erkenntnisse aus Projekten und Forschungsar-beiten unter anderem an pflegende Angehörige und professionell Pflegende sowie gesellschaftliche Multiplikatoren vermittelt. Die Arbeitsergebnisse des ZQP stehen allen Menschen kostenlos und werbefrei zur Verfügung.

Mittwoch, 28. Juni 2017

Vergesslichkeit ist nicht gleich Alzheimer

Das im Alter die Gedächtnisleistung abnimmt ist ganz normal


Bildquelle: Nottebrock / Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Im Alter nimmt die Gedächtnisleistung ab. Ältere Menschen brauchen mehr Zeit, um Neues zu lernen oder sich an Altes zu erinnern. Das ist ganz normal und Folge des natürlichen Alterungsprozesses. Trotzdem bereiten diese Entwicklungen Senioren oftmals große Sorgen. Viele haben Angst, an einer Alzheimer-Erkrankung zu leiden. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) klärt über die Unterschiede zwischen der Alzheimer-Krankheit und altersbedingter Vergesslichkeit auf.

Jeder hat Momente, in denen er sich an bestimmte Dinge nicht erinnern kann – beispielsweise wo ein Schlüssel abgelegt wurde. Menschen mit Alzheimer wissen dagegen irgendwann nicht mehr, wofür Schlüssel überhaupt benutzt werden. Vergesslichkeit bedeutet also, sich ein bestimmtes Detail nicht merken zu können, während bei Alzheimer komplette Zusammenhänge oder Abläufe nicht mehr erinnert werden können. 

Veränderungen, die auf eine Alzheimer-Krankheit hinweisen können, sind: Gedächtnislücken, Schwierigkeiten beim Planen und Problemlösen, Probleme mit gewohnten Tätigkeiten, räumliche und zeitliche Orientierungsprobleme, Wahrnehmungsstörungen, sich neu entwickelnde Sprach- und Schreibschwäche, Verlegen von Gegenständen, eingeschränktes Urteilsvermögen, Verlust von Eigeninitiative, Rückzug aus dem sozialen Leben, Persönlichkeitsveränderungen. 

Selbstdiagnose nicht möglich


Grundsätzlich gilt: Wer sich Sorgen um sein Gedächtnis macht, sollte immer einen Hausarzt aufsuchen. Denn es kann nur im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung festgestellt werden, was die Ursache von Gedächtnisproblemen ist. Eine Selbstdiagnose ist nicht möglich. 

Mehr zu den Symptomen der Alzheimer-Krankheit und zu vielen weiteren Themen rund um die Alzheimer-Krankheit gibt es auf der AFI-Webseite unter www.alzheimer-forschung.de

Dank zahlreicher privater Spender konnte die AFI bisher 750.000 kostenlose Ratgeber und Broschüren an Interessierte und Betroffene versenden. Zusätzlich konnten 201 Forschungsaktivitäten mit über 8,4 Millionen Euro unterstützt werden.

Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten.

Mittwoch, 21. Juni 2017

So lange sind Rezepte gültig

Verordnungen haben sehr unterschiedliche Fristen


Foto: Matthias Preisinger / pixelio.de

Die Gültigkeitsfristen von Arztrezepten unterschieden sich zum Teil deutlich voneinander. Wartet ein Patient zu lange damit, eine Verschreibung einzulösen, riskiert er, dass der Apotheker das Medikament nicht mehr aushändigen darf. Darauf weist das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" hin. 

So ist das rosa Kassenrezept im Allgemeinen vier Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Verordnet der Arzt mit diesem Formular eine physiotherapeutische Behandlung, beträgt die Gültigkeit nur 14 Tage, bei Verordnung der Wirkstoffe Isotretinoin oder Alitretinoin lediglich acht Kalendertage. 

Rezepte, die im Rahmen einer Krankenhausentlassung ausgestellt und entsprechend gekennzeichnet werden, können nur drei Tage lang eingelöst werden. Ein blaues Privatrezept - das vor allem privat versicherte Patienten erhalten - ist drei Monate gültig. Gelb sind Rezepte für Betäubungsmittel, deren Abgabe besonders strengen Kontrollen unterliegt. Diese Formulare sind einschließlich des Ausstellungsdatums acht Kalendertage gültig. 

Rezeptfreie Arzneien, die von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet werden, notiert der Arzt auf das grüne OTC-Rezept. OTC steht für "over the Counter" (englisch "über die Theke"). Es ist unbegrenzt gültig. Verordnet der Arzt mit diesem Formular rezeptpflichtige Präparate gelten die Vorschriften für Privatrezepte. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau"