Verordnungen haben sehr unterschiedliche Fristen
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Die Gültigkeitsfristen von Arztrezepten unterschieden sich zum Teil deutlich voneinander. Wartet ein Patient zu lange damit, eine Verschreibung einzulösen, riskiert er, dass der Apotheker das Medikament nicht mehr aushändigen darf. Darauf weist das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" hin.
So ist das rosa Kassenrezept im Allgemeinen vier Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Verordnet der Arzt mit diesem Formular eine physiotherapeutische Behandlung, beträgt die Gültigkeit nur 14 Tage, bei Verordnung der Wirkstoffe Isotretinoin oder Alitretinoin lediglich acht Kalendertage.
Rezepte, die im Rahmen einer Krankenhausentlassung ausgestellt und entsprechend gekennzeichnet werden, können nur drei Tage lang eingelöst werden. Ein blaues Privatrezept - das vor allem privat versicherte Patienten erhalten - ist drei Monate gültig. Gelb sind Rezepte für Betäubungsmittel, deren Abgabe besonders strengen Kontrollen unterliegt. Diese Formulare sind einschließlich des Ausstellungsdatums acht Kalendertage gültig.
Rezeptfreie Arzneien, die von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet werden, notiert der Arzt auf das grüne OTC-Rezept. OTC steht für "over the Counter" (englisch "über die Theke"). Es ist unbegrenzt gültig. Verordnet der Arzt mit diesem Formular rezeptpflichtige Präparate gelten die Vorschriften für Privatrezepte.
Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau"
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