Freitag, 28. April 2017

Neue Checkliste bietet Bürgern Qualitätsmaßstab für Pflegeberatung

Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat Checkliste mit den zehn wichtigsten Merkmalen für gute Pflege herausgegeben


Hier geht es zur Checkliste

In Deutschland erhalten 2,9 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Um Pflegebedürftige und Angehörige bei den Herausforderungen, die Pflegebedürftigkeit mit sich bringen kann, zu unterstützen, gibt es einen Anspruch auf kostenlose professionelle Pflegeberatung. Pflegegeldempfänger sind sogar verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen. Solche Besuche finden über 2 Millionen Mal jährlich statt.

Gute Beratung zur Pflege hilft, die Pflege bestmöglich zu organisieren. Sie trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige gut versorgt und Angehörige entlastet werden. Doch für viele Bürger gibt es offenbar Hürden, die Beratungsangebote zu nutzen: Laut einer repräsentativen Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) sind die Beratungsstellen oft nicht bekannt. Außerdem ist die Beratungslandschaft unübersichtlich. Mehr als 4.500 nicht-kommerzielle Angebote hat das ZQP im gesamten Bundesgebiet recherchiert – und in einer frei zugänglichen Datenbank auffindbar gemacht. Ist dann ein Angebot gefunden, bleibt allerdings die Frage, was man von der Beratung erwarten darf.

Beratungsangebote sind regional sehr unterschiedlich


„Das Beratungsangebot zur Pflege ist regional sehr unterschiedlich. Teilweise ist es dünn gesät, andernorts so vielfältig, dass es selbst für Experten kaum durchschaubar ist. Anforderungen an Beratungsleistungen waren zudem bisher nur vage formuliert. Für Beratungssuchende ist die Qualität daher auch nur sehr schwer selbst einzuschätzen“, erläutert Dr. Ralf Suhr, Vorstandvorsitzender des ZQP.


Daher hat das ZQP nun eine Checkliste mit den zehn wichtigsten Merkmalen guter Beratung zur Pflege herausgegeben. Diese basiert auf dem im vergangenen Jahr vorgelegten „Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege“. Der Qualitätsrahmen formuliert umfassend die Anforderungen an gute Beratung in der Pflege und wurde vom ZQP gemeinsam mit ausgewiesenen Wissenschaftlern und anderen relevanten Akteuren erarbeitet, wie Bundesministerien, Verbrauchervertretern, Pflegekassen, Leistungserbringern und Vertretern der Pflegeberufe.


„Beratung soll pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen unterstützen, selbstbestimmt über Pflege zu entscheiden. Hohe Beratungsqualität ist ein zentraler Beitrag zu guter Pflege. Deswegen bieten wir an, unsere kostenlose Checkliste als Orientierungshilfe im Beratungsdschungel zu nutzen“, so Suhr.


Wichtige Merkmale guter Beratung sind zum Beispiel, dass die Beratung sich nach der individuellen Situation des Pflegebedürftigen richtet und die Beratungsziele mit dem Ratsuchenden abgestimmt werden. Der Berater soll für die Beratungsaufgabe qualifiziert sein und von sich aus zentrale Themen ansprechen, wie z. B. die familiäre Situation, Finanzierung der Pflege, pflegepraktische Fragen und Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger. Überdies klären sie über Ansprüche z. B. aus der Pflegeversicherung und zu Rechten gegenüber Pflegeanbietern auf. Zudem sollte die Beratung, wenn nötig, zeitnah – etwa 48 Stunden nach Anfrage – erfolgen.

Die vollständige Checkliste finden Sie im neuen ZQP-Themenbrief „1-BLICK Pflege“. Sie kann kostenlos bestellt werden unter bestellung@zqp.de.

Donnerstag, 27. April 2017

Vermittlungsagenturen für Personal aus Osteuropa

Pflege zu Hause


Den Bedarf klären, Hilfe organisieren und auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen, das sind die wesentlichen Aufgaben von Vermittlungsagenturen für osteuropäische Betreuungskräfte in der Pflege. Die Stiftung Warentest hat sich 13 bundesweit tätige Agenturen genauer angesehen

Dabei stand im Fokus, wie gut sie ihre Kernaufgaben erledigen, und auch, wie die Verträge gestaltet sind, die der Kunde abschließt. Kurz: Können sie die Weichen für eine gute Betreuung und Pflege stellen? Sie können – aber sie können auch noch Einiges verbessern.


Es ist nicht illegal, sich eine Betreuungskraft aus Osteuropa für die Pflege zu Hause zu suchen. 266 Vermittlungsagenturen bieten laut Recherche der Stiftung Warentest in Deutschland ihre Dienste an. Dennoch könnte einiges besser laufen, schreibt die Mai-Ausgabe von test (im Juni-Heft geht es um andere Formen der Hilfe). Im Test überzeugen viele Agenturen in puncto Vermittlung, aber alle fallen durch Mängel in der Kundeninformation und in den Verträgen auf: Letztere wiesen zum Teil deutliche Mängel auf, zum Beispiel bei Haftung bei Fehlern und Unfällen der Betreuungskraft. Außerdem scheint es, dass Arbeits- wie auch Pausenzeiten nicht immer eingehalten werden. Hier gibt es einiges zu verbessern.

Wer eine Betreuungsperson sucht, legt zunächst mit der Vermittlungsagentur meist per Fragebogen den individuellen Bedarf fest. Eine Checkliste im test-Heft hilft, wichtige Fragen im Vorfeld zu klären. Die Vermittler leiten dann die konkrete Anfrage an ihre Partnerfirmen im Ausland weiter, von wo aus Personalvorschläge kommen. Diese sollten möglichst aussagekräftig sein. Haben sich die Betroffenen dann für jemanden entschieden, ist die Arbeit der Agentur größtenteils erledigt. Sie sollte aber weiter zur Verfügung stehen für eventuell auftretende Konflikte oder Fragen.

Donnerstag, 20. April 2017

Steuererklärung 2016: Arzneimittelausgaben durch Zuzahlungsquittungen und Grüne Rezepte belegen

Gesundheitskosten wie Arzneimittelausgaben können Steuern sparen helfen



Bei der Steuererklärung dürfen sie im jeweiligen Einzelfall als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden, um das zu besteuernde Jahreseinkommen zu reduzieren. Infrage kommen sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament als auch die Kosten für die rezeptfreie Selbstmedikation, wie z.B. Magen- und Erkältungsmittel. 

Aber Achtung: Anerkannt werden die Gesundheitskosten vom Finanzamt im Einzelfall erst ab dem Überschreiten einer bestimmten Belastungsgrenze, die von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängt. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Steuerzahler hin, die ihre Einkommensteuererklärung für 2016 vorbereiten. 

"Jeder Patient, der seine Steuererklärung macht, sollte prüfen, ob es sich für ihn lohnt, notwendige Gesundheitsausgaben geltend zu machen, um Steuern zu sparen“, sagt DAV-Patientenbeauftragter Berend Groeneveld. 

"Viele Apotheken unterstützen ihre Kunden dabei, den Nachweis über die Ausgaben für Arzneimittel zu erbringen. Wer seine Quittungen und Belege im Laufe des Jahres 2016 nicht vollständig gesammelt hat, kann in vielen Fällen die Hilfe von seiner Stammapotheke in Anspruch nehmen.“ Dies sei beispielsweise der Fall, wenn für Inhaber einer Kundenkarte nachträglich eine Jahresübersicht ausgedruckt werden könne, sagt Groeneveld: "Der Service sowie Inhalt und Form der Bescheinigungen können von Apotheke zu Apotheke variieren." 

Damit das Finanzamt im jeweiligen Einzelfall die Arzneimittelausgaben als „Außergewöhnliche Belastungen“ gemäß § 33 Einkommensteuergesetz anerkennt, muss neben dem Zahlungsbeleg aus der Apotheke auch der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit erbracht werden. 

Bei den gesetzlichen Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente ist ein ärztlich ausgestelltes rosa Rezept bereits Voraussetzung für die Arzneimittelabgabe. In der Selbstmedikation kann derweil die medizinische Notwendigkeit z.B. durch ein Grünes Rezept nachgewiesen werden, auf dem der Arzt ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel empfehlen kann. Auch hier entscheidet das Finanzamt jeweils im Einzelfall.