Dieser Blog beschäftigt sich mit dem Thema Alten- und Krankenpflege, sowie der 24 Stunden Pflege zu Hause.
Freitag, 30. Dezember 2016
Mittwoch, 28. Dezember 2016
Kein Notfall, aber ein Arzt wird gebraucht
Bereitschaftsdienstnummer 116117 wählen
Viele kennen sie bereits, aber noch mehr Menschen sollten von ihr wissen: Die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117 wählten in diesem Jahr rund 6,2 Millionen Menschen. Die Gesprächsdauer belief sich insgesamt auf 20,4 Millionen Minuten – das sind umgerechnet 39 Jahre Gesprächszeit.
„Die Nummer 116117 ist dann die richtige Wahl, wenn ein Fall dringend, aber nicht lebensbedrohlich ist. Sie gilt außerhalb der Öffnungszeiten der Praxen der niedergelassenen Haus- und Fachärzte – und war auch während der Weihnachtsfeiertage erreichbar“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
„Wir wollen die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117 noch bekannter machen. Unsere Befragungen haben gezeigt, dass es hier trotz steigender Nutzerzahler immer noch viel zu tun gibt“, sagte der KBV-Chef.
Krankheiten kennen keine Sprechzeiten
Starke Bauchschmerzen über die Feiertage oder unerwartet hohes Fieber am Wochenende - es gibt viele Gründe, die einen Arzt erforderlich machen, wenn die Praxen gerade geschlossen sind. „Genau dafür wurde die bundeseinheitliche Nummer 116117 geschaffen“, so der KBV-Chef. Es müsse nicht immer gleich das Krankenhaus sein, erklärte er.
Weitere Beispiele: Quält ein Magen-Darm-Virus mit Brechdurchfall: dann die 116117 wählen. Das gleiche gilt im Falle einer Mittelohrentzündung. Anders sieht die Situation beim Verdacht auf Schlaganfall oder Symptomen eines Herzinfarkts aus: In diesen Fällen unbedingt den Rettungsdienst unter der Nummer 112 anrufen.
Die KBV hat umfangreiche Informationen zur Bereitschaftsdienstnummer unter www.116117info.de zusammen gestellt.
Dienstag, 27. Dezember 2016
Pflegeleistungs-Helfer informiert über neue Pflegeleistungen
Interaktive Anwendung verschafft ersten Überblick
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Hier geht es zur Webseite |
Ab dem 1. Januar 2017 werden Pflegebedürftige von Pflegestufen in neue Pflegegrade übergeleitet. Viele Pflegebedürftige erhalten dadurch deutlich verbesserte Leistungen.
Durch den Pflegeleistungs-Helfer können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ab sofort auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit darüber informieren, in welchen Pflegegrad sie übergeleitet werden und wie sich die Leistungen verändern.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Wir haben die Pflegeleistungen in dieser Wahlperiode spürbar ausgeweitet und dafür gesorgt, dass sie besser auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten sind. Mit dem Pflegeleistungs-Helfer können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einen guten Überblick verschaffen, welche Unterstützungsangebote für sie in Frage kommen."
Der Pflegeleistungs-Helfer ist eine interaktive Anwendung. Über einen strukturierten Fragenkatalog wird ermittelt, welche Leistungen in der konkreten Pflegesituation passen und wie verschiedene Leistungen kombiniert werden können.
Zudem erfahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, wie sie Pflegeleistungen beantragen und wo sie sich weiter informieren können. Mithilfe der Ergebnisse können sich die Nutzerinnen und Nutzer bei der Pflegeberatung oder bei ihrer Pflegekasse gezielt beraten lassen.
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