Dieser Blog beschäftigt sich mit dem Thema Alten- und Krankenpflege, sowie der 24 Stunden Pflege zu Hause.
Montag, 22. Dezember 2014
Samstag, 20. Dezember 2014
Jede Vollmacht kann man widerrufen
Ob Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung – niemand legt sich unwiderruflich fest
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Fotoquelle: Lupo / pixelio.de |
Auf eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung sollte niemand verzichten, weil er fürchtet, an die einmal getroffene Entscheidung ewig gebunden zu sein.
Falls man sich etwa mit einer Vertrauensperson zerstreitet oder seine Meinung ändert, ist das kein Problem. „Man kann alle Verfügungen jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen“, sagt Dr. Hubertus Rohlfing, Notar und Fachanwalt von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins, im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“.
Seiner Erfahrung nach gehen die meisten Menschen mit Vollmachten sehr verantwortungsbewusst um: „Missbrauch ist selten, und wenn, geht es meist um sehr viel Geld.“
Dieser Beitrag ist erschienen im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ .
Dieser Beitrag ist erschienen im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ .
Mittwoch, 17. Dezember 2014
Das ändert sich 2015
Das neue Jahr bringt wichtige Veränderungen in der Pflege und der Gesundheitsversorgung
Was ändert sich zum 1. Januar?
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