Samstag, 20. Dezember 2014

Jede Vollmacht kann man widerrufen

Ob Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung – niemand legt sich unwiderruflich fest


Fotoquelle: Lupo  / pixelio.de
Auf eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung sollte niemand verzichten, weil er fürchtet, an die einmal getroffene Entscheidung ewig gebunden zu sein. 

Falls man sich etwa mit einer Vertrauensperson zerstreitet oder seine Meinung ändert, ist das kein Problem. „Man kann alle Verfügungen jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen“, sagt Dr. Hubertus Rohlfing, Notar und Fachanwalt von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins, im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. 

Seiner Erfahrung nach gehen die meisten Menschen mit Vollmachten sehr verantwortungsbewusst um: „Missbrauch ist selten, und wenn, geht es meist um sehr viel Geld.“  

Dieser Beitrag ist erschienen im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ .

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