Dienstag, 7. Oktober 2014

Parkinson-Patienten sollten Einnahmezeitpunkte genau beachten

Eine allgemeine Dosierungsempfehlung wie ‚dreimal täglich eine Tablette‘ oder ‚mittags‘ ist oft zu ungenau

Foto: Peter A  -  pixelio.de

Patienten, die gegen eine Parkinson-Erkrankung Medikamente einnehmen, sollten sich in der Apotheke über den genauen Einnahmezeitpunkt informieren. „Eine allgemeine Dosierungsempfehlung wie ‚dreimal täglich eine Tablette‘ oder ‚mittags‘ ist oft zu ungenau“, sagte Apothekerin Hiltrud von der Gathen beim pharmacon, einem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. „Besser ist es, sich die Einnahmezeitpunkte mit genauen Zeitangaben zu notieren und die Medikamente pünktlich einzunehmen.“ 

Etwa 70 Prozent aller Parkinson-Patienten werden mit dem Wirkstoff Levodopa oder Medikamenten aus der Gruppe der so genannten Dopaminagonisten behandelt. Diese Medikamente gleichen den Mangel des körpereigenen Botenstoffs Dopamin aus, der für die Bewegungsstörungen der Patienten verantwortlich ist. Von der Gathen: „Ich empfehle, Levodopa nicht zum Mittagessen, sondern entweder 30 Minuten vor oder 90 bis 120 Minuten nach einer eiweißreichen Mahlzeit einzunehmen.“ Gelangt das Medikament gleichzeitig mit Milch, Eiern, Fleisch oder anderen eiweißreichen Lebensmitteln in den Magen, wird der Wirkstoff Levodopa nicht ausreichend ins Blut aufgenommen. Die Folge ist, dass die Bewegungsstörungen nicht ausreichend behandelt werden. Die Dopaminagonisten werden hingegen zum Essen eingenommen. 

Wenn die Medikamente auch nur eine Viertelstunde später als geplant eingenommen, wirken sie nicht so gut, wie es möglich wäre


Wichtig ist die Beratung in der Apotheke auch, um die Therapietreue der Patienten zu verbessern. „Wenn die Medikamente auch nur eine Viertelstunde später als geplant eingenommen, wirken sie nicht so gut, wie es möglich wäre. Ich rate Patienten auch dringend davon ab, die Dosis auf eigene Faust zu verringern oder das Medikament ohne Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker abzusetzen“, sagte die Apothekerin. 
Levodopa und Dopaminagonisten sind bewährte Medikamente, die gegen Bewegungseinschränkungen zuverlässig helfen. Wenn die Patienten die möglichen Nebenwirkungen dieser Medikamente kennen, können sie oft besser damit umgehen. „Patienten halten zum Beispiel eine zu Behandlungsbeginn auftretende Übelkeit für eine Unverträglichkeit. Das stimmt aber nicht: Die Übelkeit ist ein Zeichen dafür, dass die Wirkung der Medikamente einsetzt. Diese Nebenwirkung lässt zum Glück innerhalb von ein bis zwei Wochen deutlich nach“, sagte von der Gathen. Auch für andere häufige Begleitbeschwerden wie Verstopfung, Schlaf- oder Kreislaufstörungen kennt der Apotheker Lösungen. 

Montag, 6. Oktober 2014

Winterzeit ist Grippezeit

Die Apothekerinnen und Apotheker in Bayern raten deshalb vor allem Senioren und Risikopatienten sich rechtzeitig vor Beginn der Grippesaison impfen zu lassen

Foto: Dieter Schütz  / pixelio.de
Winterzeit ist Grippezeit. Schutz vor Ansteckung bietet die jährliche Grippeimpfung.

„Typisch für eine durch Viren ausgelöste „echte“ Grippe (Influenza) sind ein plötzlicher Krankheitsbeginn mit Fieber über 38,5 Grad, trockener Reizhusten sowie Kopf- und Muskelschmerzen. Gefährdet sind vor allem ältere, kreislaufgeschwächte Menschen. Die „echte“ Grippe ist eine schwerwiegende Erkrankung, die in Epidemien auftritt“, erklärt Apotheker Schmitt, Sprecher der Apotheker in Bayern.

Als wirksamsten Schutz vor der Influenza empfehlen die Apotheker die jährliche Impfung beim Hausarzt. Vor allem Menschen über 60 sollten sich impfen lassen. „Neben Senioren raten wir aber auch Menschen mit geschwächten Abwehrkräften, chronisch Kranken und medizinischem Personal zur jährlichen Impfung, so Apotheker Schmitt.


Kaum Unverträglichkeiten und Risiken bei der Impfung


Die Grippeschutzimpfung gilt als ausgesprochen gut verträglich. Möglicherweise kann es nach der Impfung zu kurzzeitigen Symptomen wie Frösteln, Muskelschmerzen, Müdigkeit oder Übelkeit kommen. „Im Risikovergleich zur Grippeerkrankung sind mögliche Impfschäden eher selten und die Folgen kaum jemals dramatisch. Eine echte Grippe hingegen kann tödlich enden“, warnt der Sprecher der Apotheker.


Grippeimpfung jährlich auffrischen


Im Gegensatz zu anderen Impfungen muss die Grippeschutzimpfung jedes Jahr erneut verabreicht werden. Das liegt daran, dass sich die Influenzaviren sehr schnell verändern. Der Impfstoff muss deshalb regelmäßig angepasst werden. „Wichtig ist“, so Apotheker Schmitt, „dass man sich rechtzeitig, also noch vor Beginn der Influenzasaison, wenn der Körper noch nicht geschwächt ist, impfen lässt. Als idealer Impfzeitpunkt gelten die Monate Oktober und November.“

Freitag, 3. Oktober 2014

Grenzen der Zuzahlung

Warum und wann es sich lohnt, Quittungen für Medikamente und Gesundheitsleistungen aufzubewahren

Foto: I-vista  / pixelio.de

Gesetzlich versicherte Patienten müssen einen Teil vom Arzt verschriebener Medikamente selbst bezahlen. 

Wie viel dies jeweils ist, hängt von der Höhe des Preises und vom Festbetrag der jeweiligen Arznei ab. Für chronisch Kranke, können erhebliche Summen zusammenkommen. Die Zuzahlungen dürfen aber im Jahr zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens nicht überschreiten, erklärt die „Apotheken Umschau“. 

Bei chronisch Kranken, zum Beispiel bei Diabetikern, ist  die Grenze schon mit einem Prozent des Jahresbruttoeinkommens erreicht. Dann können diese Patienten sich für dieses Jahr von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. 

Kundenkarte erleichtert das Sammeln


Als Nachweis dienen die Quittungen der Apotheken. Die Kundenkarte einer Stammapotheke erleichtert das Sammeln. 

Zu den Zuzahlungen zählen auch die Selbstbeteiligungen für Heilmittel, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen etc. Kinder bis 14 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sind grundsätzlich von der Zuzahlungspflicht ausgenommen. 

Erschienen im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 10/2014 A.