Sonntag, 27. Juli 2014

Wie man sich vorbereitet, wenn der Medizinische Dienst die Pflegestufe bestimmt

Auch Selbstverständliches zählt


Foto: KLUGE | PR

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, steht ihm finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse zu. 

Die Höhe bemisst sich nach der Pflegestufe, die der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) festlegt. Das geschieht in der Regel bei einem Hausbesuch, auf den Angehörige und Patient sich gut vorbereiten sollten, denn es kommt auch auf viele vermeintliche Kleinigkeiten an. 

Pflegetagebuch führen


„Führen Sie möglichst lange im Voraus ein Pflegetagebuch. Dieses können Sie bei der Krankenkasse anfordern“, rät die Pflegewirtin Sandra Strothmann aus Seehausen am Staffelsee im Patientenmagazin „HausArzt“.

Im Tagebuch sollten alle Verrichtungen festgehalten werden, die mit der Pflege zu tun haben. „Halten Sie auch Leistungen fest, die nicht im Formular stehen“, rät Strothmann, etwa wenn der Pflegebedürftige regelmäßig ans Trinken erinnert werden muss. 

Vom Hausarzt sollte man sich bestätigen lassen, welche gesundheitlichen oder geistigen Probleme vorliegen und welche Medikamente der Patient einnimmt. 

Widerspruch innerhalb von einem Monat möglich


Der vom MDK festgelegten Einstufung kann man innerhalb von einem Monat widersprechen. Dann kommt er ein zweites Mal zu Besuch. Bleibt der Dissens bestehen, ist der Weg zum Sozialgericht möglich.     

Dieser Artikel ist erschienen im Patienten-Magazin "HausArzt".

Das Patienten-Magazin „HausArzt“ gibt der Deutsche Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Das Magazin wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben.

Montag, 21. Juli 2014

Haftpflicht für Demente?

Verwirrte Menschen können leicht Schäden anrichten – wann die Versicherung zahlt

Foto: Tony Hegewald - pixelio.de

Wird ein Haftpflichtversicherter dement, bleibt sein Versicherungsschutz bestehen. Im Schadensfall ist entscheidend, ob er noch für sein Handeln verantwortlich war. Wird dies bejaht, haftet er und die Versicherung reguliert den Schaden. Ist er nicht mehr schuldfähig, haftet er nicht mehr, und die Versicherung muss nicht zahlen, berichtet das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. 

Trotzdem sollte die Haftpflicht nicht gekündigt werden, weil sie unberechtigte Ansprüche von Geschädigten abwehrt. Angehörige können im Regelfall nur belangt werden, wenn sie amtliche Betreuer sind.


Dieser Artikel ist erschienen im Apothekenmagazin "Senioren-Ratgeber". 



Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 7/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Donnerstag, 17. Juli 2014

Gewalt in der Pflege vorbeugen

Neues Onlineportal der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet umfassende Hilfs- und Informationsangebote, um Krisenfälle in der Pflege zu vermeiden.

Gewalt in der Pflege tritt häufig auf – und kann sowohl Gepflegte als auch Pflegende treffen. Doch viele Krisenfälle könnten verhindert werden, wenn die Beteiligten das notwendige Wissen hätten, um eskalierende Pflegesituationen zu vermeiden. Allerdings gibt es deutschlandweit keine zentrale, überregionale Informationsstelle zum Thema, die sowohl Pflegebedürftige und pflegende Angehörige als auch Pflegefachkräfte gleichermaßen anspricht. Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) ein Internetportal zur Gewaltprävention entwickelt, das erstmals fundierte Informationen, Entlastungsmöglichkeiten, praktische Tipps sowie Kontaktdaten zu bundesweiten Krisentelefonen für alle Beteiligten in der Pflege bietet.

Gewalt in der Pflege hat viele Gesichter

Gewalt in der Pflege hat viele Gesichter. Dazu zählen sowohl Beschimpfungen, entwürdigende Umgangsweisen, Vernachlässigungen aber auch körperliche Übergriffe. Das neue ZQP-Portal liefert Zahlen und Fakten darüber, in welcher Art und Häufigkeit Gewalt in der Pflege vorkommt und wodurch sie entstehen kann. Daneben werden die Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen rund um das Thema auf der Webseite verständlich und übersichtlich aufbereitet. „Der Aufklärungsbedarf zum Thema Gewalt in der Pflege ist immens. Knapp zwei Drittel der Deutschen wissen überhaupt nicht, wohin sie sich bei konkretem Bedarf wenden können. Deshalb benötigen wir mehr zentrale Informations- und Beratungsangebote wie das neue Portal, die ein frühzeitiges Erkennen und die Intervention bei derartigen Krisenfällen ermöglichen“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.

Anonyme Krisenhotline

Gewalt und Aggressionen können in vielen Fällen auch das Ergebnis von Überlastung und Überforderung sein. Dies betrifft vor allem pflegende Angehörige, die oftmals Verpflichtungen in Familie, Beruf und Pflege nebeneinander wahrnehmen müssen. „Damit pflegende Angehörige gar nicht erst an ihre körperlichen und psychischen Grenzen stoßen, bietet das Portal auch eine umfassende Übersicht zu Hilfe- und Entlastungsmöglichkeiten“, betont Suhr. Präventiv wirken kann auch ein persönlicher Notfallplan, der zum Download auf der Webseite bereit steht. Dieser erinnert in akuten Krisensituationen daran, welches Verhalten und welcher Ansprechpartner helfen können. Zudem wird auf dem Portal immer die Servicenummer eines aktuell verfügbaren Krisentelefons angezeigt. Damit kann 24 Stunden, sieben Tage die Woche, eine erreichbare Notrufnummer gefunden werden. „Für diejenigen, die Gewalt erfahren oder gewalttätig handeln, ist es schwierig, sich jemandem anzuvertrauen und über ihre persönlichen Gewalterfahrungen zu sprechen. Mit einer anonymen Krisenhotline haben Hilfesuchende jederzeit und an jedem Ort die Möglichkeit, Unterstützung zu finden“, so Suhr. Zusätzlich können Ratsuchende auf eine bundesweite Übersicht zu spezialisierten Beratungsangeboten zugreifen.
Die Initiative für das Onlineangebot geht zurück auf die gemeinsame Veranstaltung „Pflege ohne Zwang bei Menschen mit Demenz“ von ZQP und BMFSFJ im November 2013, bei der sowohl die Relevanz als auch der dringend bestehende Informationsbedarf des Themas deutlich wurden. 
Das neue Portal finden Sie unter www.pflege-gewalt.de.