Freitag, 3. September 2021

Bundestagswahl: Wahlrecht gilt auch für Alzheimer-Patienten und Patientinnen

Das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht und kann nicht delegiert werden




Auch Alzheimer-Patient*innen und Menschen mit einer anderen dementiellen Erkrankung sind wahlberechtigt und haben das Recht, bei politischen Wahlen ihre Stimme abzugeben. Darauf weist die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. im Vorfeld der Bundestagswahl und der Landtagswahlen am 26. September hin.

Sollten Patient*innen bei der Stimmabgabe Unterstützung brauchen, können Angehörige, Freund*innen oder Pflegepersonen behilflich sein. „Diese Person kann auch ein vom Wähler oder Wählerin bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein“, erklärt Anna-Karina Elbert von der Bundeswahlleitung in Wiesbaden. Die Unterstützung bezieht sich allerdings nur auf die technische Abwicklung der Stimmabgabe, beispielsweise das Eintüten und Einwerfen des Stimmzettels in die Wahlurne.

Nicht erlaubt und strafbar ist jede Form der Beeinflussung und Manipulation der Wahlentscheidung der Betroffenen. „Die Wahlentscheidung muss unmittelbar vom Wähler oder der Wählerin ausgehen. Es ist nicht zulässig, nur aufgrund von Vermutungen in seinem oder ihrem Sinne zu entscheiden oder ein aus der Vergangenheit bekanntes oder vermutetes Abstimmungsverhalten des Wahlberechtigten oder der Wahlberechtigten fortzuführen“, sagt Elbert. Das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht und kann deshalb auch nicht durch eine Vollmacht an eine andere Person delegiert oder von einer gesetzlichen Vertretung ausgeübt werden. Auch das Wahlgeheimnis muss von den Helfer*innen gewahrt werden.

„Um eine Wahlassistenz in Anspruch zu nehmen, müssen keine ärztlichen Diagnosen oder Atteste ins Wahllokal mitgebracht werden. Die betroffene Person muss zum Ausdruck bringen können, dass eine Hilfsperson gewünscht ist und eine eigene Wahlentscheidung treffen und äußern können“, so Elbert. Die Wahlhelfer*innen im Wahllokal sind entsprechend geschult. Auch bei der Briefwahl kann eine Assistenz technische Hilfestellung leisten.

Bis 2019 durften Menschen mit einer umfassenden gesetzlichen Betreuung, einer sogenannten „Betreuung für alle Anliegen“, nicht wählen. Dieser Wahlausschluss galt auch für Menschen mit einer dementiellen Erkrankung wie Alzheimer. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2019 entschieden, dass der Ausschluss vom aktiven Wahlrecht für betreute Personen verfassungswidrig ist.


Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 312 Forschungsaktivitäten mit über 12,2 Millionen Euro unterstützen und rund 880.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Montag, 30. August 2021

Medikationsfehler bei pflegebedürftigen Menschen vermeiden

Zur sicheren Medikamentenversorgung pflegebedürftiger Menschen können Angehörige entscheidend beitragen. 


Die Mehrheit älterer pflegebedürftiger Menschen in Deutschland wendet regelmäßig und über einen längeren Zeitraum fünf oder mehr rezeptpflichtige Arzneimittel an, wie der WIdO-Pflege-Report 2021 zeigt. Dies birgt für sie nicht nur die Gefahr unerwünschter Neben- und Wechselwirkungen, sondern auch das Risiko für Fehler und Missverständnisse im Medikationsprozess – vom Verordnen, Lagern, Richten bis hin zur Anwendung. 

Für die Gesundheit der pflegebedürftigen Menschen kann das schwerwiegende Folgen haben, wenn die Medikamente nicht so wirken wie sie sollen. In der häuslichen Pflege gibt es eine Reihe von Fehlerpotenzialen: Denn an dem ohnehin komplexen Medikationsprozess sind neben den pflegebedürftigen Menschen selbst oft mehrere Personen beteiligt, unter anderem Ärzte, professionell Pflegende, Apotheker und nicht zuletzt Angehörige. 

Wie eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigt, übernehmen drei Viertel der befragten pflegenden Angehörigen Aufgaben in der Medikamentenversorgung. Die Mehrheit empfindet das als schwierig oder belastend, sehr viele berichten von sicherheitsrelevanten Problemen.

Kurzratgeber "Sicherheit bei der Medikation" kostenlos erhältlich

Daniela Sulmann, Pflegeexpertin im ZQP, weiß um die Herausforderung für pflegende Angehörige: „Bei der Medikation zu unterstützen, ist eine vielschichtige und zum Teil aufwändige Aufgabe. Zum Beispiel besorgen Angehörige die Rezepte und Medikamente, stellen und verabreichen Tabletten, wenden Tropfen und Salben an und achten auf die Wirkung. Solche Aufgaben sind wegen der gesundheitlich hohen Relevanz besonders verantwortungsvoll.“ Medikationsfehler können zum Beispiel Schwindel, Stürze, Verdauungs- und Herz-Kreislauf-Probleme sowie Schäden an Nieren und Leber hervorrufen. Bei Schlaf- und Beruhigungsmitteln besteht das Risiko einer Abhängigkeit. Medikationsfehler mit Psychopharmaka können unter anderem Antriebslosigkeit und motorische Probleme auslösen oder verstärken.

Um pflegende Angehörige bei einer sicheren Medikamentenversorgung zu unterstützen, hat das ZQP Pflegeinformationen erstellt: Der Kurzratgeber ZQP-Einblick „Sicherheit bei der Medikation“ vermittelt Basiswissen und praktische Tipps, beispielsweise dazu was bei der Organisation und Verabreichung der Medikation zu beachten ist und welche Fragen man Fachleuten stellen sollte. Angehörige sollten sich zum Beispiel darüber informieren, wie ein Medikament wirken soll und welche Neben- sowie Wechselwirkungen auftreten können. Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Medikamenten bietet das ZQP-Präventionsportal, unter anderem zeigt ein kurzer Erklärfilm, was man über Medikationssicherheit wissen sollte. „Angehörige sollten unter anderem darauf achten, dass bei der Medikation Zeitpunkt und Dosis stimmen. Es ist sehr wichtig, dass Arzneimittel wie verordnet angewendet werden. Daher sollte man auch fachlichen Rat einholen, wenn es Probleme bei der Einnahme gibt. Ebenso sollte man abklären, bevor man Tabletten teilt, auflöst oder Kapseln öffnet, ob das unbedenklich ist“, sagt Sulmann.

Grundsätzlich sollten Angehörige ärztlichen, pharmazeutischen oder pflegefachlichen Rat einholen, wenn sie Fragen zur Medikation haben. Ratsam sei es, die Fragen vorher aufzuschreiben, die Informationen aus dem Gespräch direkt zu notieren oder sich idealerweise schriftlich mitgeben zu lassen, erklärt Daniela Sulmann. Für einen guten Überblick und eine sichere Handhabung der Arzneimittel sollte der ärztlich ausgestellte bundeseinheitliche Medikationsplan genutzt werden. Gesetzlich Krankenversicherte, die mindestens drei Medikamente anwenden, die über den Blutkreislauf wirken, haben Anspruch auf einen solchen Medikationsplan.

Alle ZQP-Pflegeinformationen sind frei von kommerziellen Interessen. Der Kurzratgeber kann kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen/. Auf www.pflege-praevention.de sind weitere Informationen und Tipps sowie der Erklärfilm zur Medikationssicherheit zugänglich.

Donnerstag, 19. August 2021

Selbstbestimmt alt werden – Rechtliche Vorsorge ist wichtig

Infoblätter „Rechtliche Vorsorge“ können kostenfrei bestellt werden


Düsseldorf – Selbstbestimmt alt werden: Damit dieser Wunsch Wirklichkeit werden kann, ist eine frühzeitige rechtliche Vorsorge wichtig. Denn aufschieben sollte man das Thema auf keinen Fall: Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht existiert auch in schwersten Krisensituationen kein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehepartner oder einen volljährigen Verwandten. Darauf weist die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) in ihren kostenlosen Infoblättern zur „Rechtlichen Vorsorge“ hin, die unter www.alzheimer-forschung.de/rechtliche-vorsorge bestellt werden können.

Um unterschiedliche Lebensbereiche abzudecken, gibt es verschiedene rechtliche Vorsorgemöglichkeiten. Dazu gehören neben Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung auch das Testament, um Streitigkeiten nach dem eigenen Ableben vorzubeugen. Das Testament und die Vorsorgevollmacht setzen bei Erstellung uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, bei den anderen beiden Verfügungen muss zumindest Einwilligungsfähigkeit gegeben sein.

Die Infoblätter „Rechtliche Vorsorge“ können kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 15; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/rechtliche-vorsorge.

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 266 Forschungsaktivitäten mit über 10,2 Millionen Euro unterstützen und rund 825.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.