Sonntag, 26. Juli 2020

Schmerzmittel in der Selbstmedikation nicht immer unkompliziert

Rezeptfrei heißt nicht harmlos


Foto: © ABDA

Rezeptfreie Schmerzmittel helfen zuverlässig – wenn man sie richtig einnimmt. „Rezeptfrei heißt nicht harmlos. Fragen Sie Ihren Apotheker, was Sie beachten sollten“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Rezeptfrei in Apotheken verfügbar sind Schmerzmittel mit den Inhaltsstoffen Acetylsalicylsäure (ASS), Ibuprofen, Diclofenac, Naproxen und Paracetamol. Die Einzel- und Tageshöchstdosen sind je nach Wirkstoff unterschiedlich.

Benkert: „Kopfschmerzmittel sind nicht so harmlos, wie es in der Werbung immer wieder dargestellt wird.“ Schmerzmittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht häufiger als zehnmal im Monat und nicht länger als drei Tage hintereinander eingenommen werden. Bei übermäßiger oder langfristiger Einnahme können sie Dauerkopfschmerz, Leber- oder Nierenschädigungen verursachen.

Die häufige oder tägliche Einnahme kann bei Kopfschmerzpatienten schon nach vier Wochen, häufig aber erst nach Jahren zum arzneimittelinduzierten Dauerkopfschmerz führen. Insbesondere Präparate, die mehr als einen Wirkstoff beinhalten, stehen immer wieder in der Diskussion, eher zu einem Fehlgebrauch zu führen. Wichtiger als die Zusammensetzung der Präparate ist aber die Häufigkeit ihrer Einnahme und ihre Dosierung.

Um die Blutgerinnung zu hemmen, nehmen viele Menschen ASS in geringen Dosierungen täglich vorbeugend ein. Wer gegen Schmerzen sporadisch zusätzlich Ibuprofen einnimmt, der sollte auf einen zeitlichen Abstand achten: ASS entweder eine halbe Stunde vor oder acht Stunden nach dem Ibuprofen einnehmen. Bei einer gleichzeitigen Einnahme kann Ibuprofen die Wirkung von ASS hemmen. „Der Trick mit dem Zeitabstand funktioniert aber nicht, wenn man ein ASS-Präparat einnimmt, das sich erst nach der Magenpassage auflöst. Deshalb sollten sich Patienten, die kleine Mengen ASS in der Dauertherapie brauchen, unbedingt in der Apotheke beraten lassen“, sagt Benkert.

Donnerstag, 23. Juli 2020

Gegen die Corona-Einsamkeit

KKH-Pflegekasse veranstaltet Online-Seminar





Auch wenn sich die Corona-Situation in Deutschland aktuell entspannt hat, bedeuten die weiterhin gültigen Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen vor allem für Senioren und Pflegebedürftige Einschränkungen im sozialen Miteinander. „Wenn Berührungen, Umarmungen und regelmäßige persönliche Besuche wegen einer Covid19-Infektionsgefahr für diese Risikogruppen ausbleiben, steigt die Gefahr für Vereinsamung und psychische Leiden“, weiß Andrea Schneider, Leiterin der Pflegekasse bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse. 

Um dieser Entwicklung vorzubeugen und Betroffenen Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen, veranstaltet die KKH ein kostenfreies Online-Seminar am Dienstag, 28. Juli, um 17 Uhr. Interessierte können sich über das Internet zu dem 90-minütigen Kurs anmelden: kkh.de/online-pflegeseminare. Darüber hinaus gibt es neue Podcastfolgen zum Anhören auf kkh.de/leistungen/pflege/pflege-corona/podcast und bei gängigen Streamingdiensten.

In den Audiosequenzen sowie in dem Seminar werden alle Problemfelder rund um das Corona-Virus und die individuelle Pflegesituation besprochen. Insbesondere geht es aktuell um die Fragestellung: Was kann gegen die Einsamkeit in Corona-Zeiten getan werden? „Wir raten Betroffenen, die Vorteile der Videotelefonie und den Einsatz von Seniorentablets in dieser Zeit verstärkt zu nutzen. Denn so können Pflegebedürftige weiterhin mit ihren Mitmenschen in Kontakt bleiben und sich über ihre Sorgen und Nöte austauschen“, erklärt Andrea Schneider. 

Darüber hinaus werden im Seminar und im Podcast die verbesserten Corona-Hilfen erläutert. „Die Bundesregierung hat zum Beispiel das Pflegeunterstützungsgeld von zehn auf 20 Tage verlängert. Das ist für viele Arbeitnehmer eine enorme Entlastung, wenn sie sich für diese Zeit aus der Berufstätigkeit ziehen und sich um die Organisation der Pflegesituation eines Angehörigen kümmern können“, sagt die Leiterin der KKH-Pflegekasse.

Laut der KKH werden 76 Prozent der zu Pflegenden aktuell zu Hause betreut, jeder Zweite davon wird allein durch pflegende Angehörige versorgt. Mehr als 70.500 Angehörige kümmern sich bei der KKH um die Pflege eines nahen Verwandten, 2017 waren es dagegen nur etwa 50.500 Pflegepersonen. Die Zunahme ist auf die Änderungen für die Anspruchsvoraussetzungen für die Pflegegrade im Jahr 2017 zurückzuführen. „Jeder, der einen nahen Angehörigen pflegt, trägt eine besondere Verantwortung. Diese pflegerische Leistung – oftmals neben der eigenen Berufstätigkeit – ist für unsere Gesellschaft eine wichtige tragende Säule des Pflegesystems. Als KKH wissen wir den Einsatz und das Engagement der Pflegepersonen, die sich Tag und Nacht um ihre Lieben kümmern, sehr zu schätzen“, erklärt Andrea Schneider.

Montag, 20. Juli 2020

So gelingt der Pflegeantrag in Corona-Zeiten

Keine Hausbesuche in Corona-Zeiten




Baierbrunn (ots) - Um einen Pflegeantrag von gesetzlich Versicherten zu prüfen, setzen sich die Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) derzeit telefonisch mit den Pflegebedürftigen und deren Bezugspersonen in Verbindung. Tipps für den Pflegeantrag gemäß der aktuell geltenden Regelungen gibt das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".

Pflegetagebuch hilft beim Gespräch mit dem Gutachter


Zunächst schickt der MDK dem Versicherten schriftlich einen Terminvorschlag. Wird ein Antrag auf Pflege gestellt, erhält der Pflegebedürftige einen Fragebogen. Die Fragen sollten am besten gemeinsam mit jemandem beantwortet werden, der den Pflegebedürftigen und seinen Alltag gut kennt. Der Fragebogen ist ein guter Leitfaden, weil er alle Themen auflistet, die der Gutachter in dem rund einstündigen Telefonat anspricht. Dabei erkundigt sich der MDK-Mitarbeiter gezielt nach der alltäglichen Lebensführung. Tipp: vor dem Gespräch für ein paar Tage ein Pflegetagebuch führen, in dem alles minutiös aufgeschrieben wird. Diese Notizen sollte man während des Telefonats mit dem MDK griffbereit halten.

MDK kann sich aktuell mehr Zeit lassen


Der Pflegebedürftige ist zwar der Hauptansprechpartner für den Gutachter, allerdings kann es ratsam sein, einen Angehörigen mit hinzuzuziehen, wenn sich der Pflegebedürftige nicht mehr gut verständigen oder die Fragen geistig nicht richtig erfassen kann. Zudem schätzen Bezugspersonen den Pflegebedarf häufig realistischer ein.

Die Pflegekasse teilt dem Antragsteller dann schriftlich mit, ob sie einen Pflegegrad ermittelt hat - und wenn ja: um welchen es sich handelt. Gut zu wissen: Die dafür normalerweise angesetzte Frist von 25 Werktagen wurde aus aktuellem Anlass ausgesetzt. Das heißt: Der MDK kann sich auch länger Zeit lassen. Diese Regelung gilt bis zum 30. September 2020. Nur bei besonders dringendem Entscheidungsbedarf gilt weiter die 25-Tage-Regel, etwa wenn sich der Krankheitszustand eines Pflegebedürftigen massiv verschlechtert oder wenn es sich um einen Erstantrag auf häusliche oder stationäre Pflege handelt.

Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber"

Ausgabe 7/2020 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.