Donnerstag, 23. Juli 2020

Gegen die Corona-Einsamkeit

KKH-Pflegekasse veranstaltet Online-Seminar





Auch wenn sich die Corona-Situation in Deutschland aktuell entspannt hat, bedeuten die weiterhin gültigen Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen vor allem für Senioren und Pflegebedürftige Einschränkungen im sozialen Miteinander. „Wenn Berührungen, Umarmungen und regelmäßige persönliche Besuche wegen einer Covid19-Infektionsgefahr für diese Risikogruppen ausbleiben, steigt die Gefahr für Vereinsamung und psychische Leiden“, weiß Andrea Schneider, Leiterin der Pflegekasse bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse. 

Um dieser Entwicklung vorzubeugen und Betroffenen Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen, veranstaltet die KKH ein kostenfreies Online-Seminar am Dienstag, 28. Juli, um 17 Uhr. Interessierte können sich über das Internet zu dem 90-minütigen Kurs anmelden: kkh.de/online-pflegeseminare. Darüber hinaus gibt es neue Podcastfolgen zum Anhören auf kkh.de/leistungen/pflege/pflege-corona/podcast und bei gängigen Streamingdiensten.

In den Audiosequenzen sowie in dem Seminar werden alle Problemfelder rund um das Corona-Virus und die individuelle Pflegesituation besprochen. Insbesondere geht es aktuell um die Fragestellung: Was kann gegen die Einsamkeit in Corona-Zeiten getan werden? „Wir raten Betroffenen, die Vorteile der Videotelefonie und den Einsatz von Seniorentablets in dieser Zeit verstärkt zu nutzen. Denn so können Pflegebedürftige weiterhin mit ihren Mitmenschen in Kontakt bleiben und sich über ihre Sorgen und Nöte austauschen“, erklärt Andrea Schneider. 

Darüber hinaus werden im Seminar und im Podcast die verbesserten Corona-Hilfen erläutert. „Die Bundesregierung hat zum Beispiel das Pflegeunterstützungsgeld von zehn auf 20 Tage verlängert. Das ist für viele Arbeitnehmer eine enorme Entlastung, wenn sie sich für diese Zeit aus der Berufstätigkeit ziehen und sich um die Organisation der Pflegesituation eines Angehörigen kümmern können“, sagt die Leiterin der KKH-Pflegekasse.

Laut der KKH werden 76 Prozent der zu Pflegenden aktuell zu Hause betreut, jeder Zweite davon wird allein durch pflegende Angehörige versorgt. Mehr als 70.500 Angehörige kümmern sich bei der KKH um die Pflege eines nahen Verwandten, 2017 waren es dagegen nur etwa 50.500 Pflegepersonen. Die Zunahme ist auf die Änderungen für die Anspruchsvoraussetzungen für die Pflegegrade im Jahr 2017 zurückzuführen. „Jeder, der einen nahen Angehörigen pflegt, trägt eine besondere Verantwortung. Diese pflegerische Leistung – oftmals neben der eigenen Berufstätigkeit – ist für unsere Gesellschaft eine wichtige tragende Säule des Pflegesystems. Als KKH wissen wir den Einsatz und das Engagement der Pflegepersonen, die sich Tag und Nacht um ihre Lieben kümmern, sehr zu schätzen“, erklärt Andrea Schneider.

Montag, 20. Juli 2020

So gelingt der Pflegeantrag in Corona-Zeiten

Keine Hausbesuche in Corona-Zeiten




Baierbrunn (ots) - Um einen Pflegeantrag von gesetzlich Versicherten zu prüfen, setzen sich die Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) derzeit telefonisch mit den Pflegebedürftigen und deren Bezugspersonen in Verbindung. Tipps für den Pflegeantrag gemäß der aktuell geltenden Regelungen gibt das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".

Pflegetagebuch hilft beim Gespräch mit dem Gutachter


Zunächst schickt der MDK dem Versicherten schriftlich einen Terminvorschlag. Wird ein Antrag auf Pflege gestellt, erhält der Pflegebedürftige einen Fragebogen. Die Fragen sollten am besten gemeinsam mit jemandem beantwortet werden, der den Pflegebedürftigen und seinen Alltag gut kennt. Der Fragebogen ist ein guter Leitfaden, weil er alle Themen auflistet, die der Gutachter in dem rund einstündigen Telefonat anspricht. Dabei erkundigt sich der MDK-Mitarbeiter gezielt nach der alltäglichen Lebensführung. Tipp: vor dem Gespräch für ein paar Tage ein Pflegetagebuch führen, in dem alles minutiös aufgeschrieben wird. Diese Notizen sollte man während des Telefonats mit dem MDK griffbereit halten.

MDK kann sich aktuell mehr Zeit lassen


Der Pflegebedürftige ist zwar der Hauptansprechpartner für den Gutachter, allerdings kann es ratsam sein, einen Angehörigen mit hinzuzuziehen, wenn sich der Pflegebedürftige nicht mehr gut verständigen oder die Fragen geistig nicht richtig erfassen kann. Zudem schätzen Bezugspersonen den Pflegebedarf häufig realistischer ein.

Die Pflegekasse teilt dem Antragsteller dann schriftlich mit, ob sie einen Pflegegrad ermittelt hat - und wenn ja: um welchen es sich handelt. Gut zu wissen: Die dafür normalerweise angesetzte Frist von 25 Werktagen wurde aus aktuellem Anlass ausgesetzt. Das heißt: Der MDK kann sich auch länger Zeit lassen. Diese Regelung gilt bis zum 30. September 2020. Nur bei besonders dringendem Entscheidungsbedarf gilt weiter die 25-Tage-Regel, etwa wenn sich der Krankheitszustand eines Pflegebedürftigen massiv verschlechtert oder wenn es sich um einen Erstantrag auf häusliche oder stationäre Pflege handelt.

Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber"

Ausgabe 7/2020 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.

Donnerstag, 9. Juli 2020

Schnelle Hilfe im Pflegefall durch Online-Pflegeantrag

Pflegeantrag der Techniker Krankenkasse geht online




Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) oder ihre Vertreter können ab sofort den Erstantrag auf Pflegeleistungen online ausfüllen. Der neue Kontaktweg soll es ihnen erleichtern, im Pflegefall schnell und unkompliziert Unterstützung zu beantragen.


Leicht verständliches Online-Formular spart Zeit


"Um unsere pflegebedürftigen Versicherten und ihre Angehörigen zu entlasten, setzen wir auf digitale Lösungen. Der Online-Pflegeantrag spart nicht nur Papier, sondern auch Wege und Zeit", sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. "Viele unserer Versicherten sind es aus anderen Lebensbereichen gewohnt, ihre Angelegenheiten online zu regeln. Das wollen wir ihnen auch in der Pflegeversicherung ermöglichen."

Zum Online-Pflegeantrag gelangen TK-Versicherte über den passwortgeschützten Bereich in "Meine TK" oder anmeldefrei via tk.de, Suchnummer 2077146. Dieser Zugang kann ebenfalls von den Vertretern der Pflegebedürftigen genutzt werden. Eine Infoseite erläutert vorab, in welchen Situationen es sinnvoll ist, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Das soll auch Antragstellern helfen, die unvorbereitet von einer Pflegesituation getroffen wurden.


Wenige Schritte vom Pflegeantrag bis zum Bescheid


Im Online-Formular werden wichtige Eckdaten zur betroffenen Person und zur Pflegesituation abgefragt und mit einem Klick an die TK-Pflegeversicherung verschickt. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung meldet sich anschließend, um einen Termin zu vereinbaren. Der Gutachter ermittelt, in welchen Situationen die pflegebedürftige Person in ihrem Alltag Hilfe benötigt. Anhand seiner Empfehlung entscheidet die TK über den Pflegegrad und informiert anschließend über die Höhe der Pflegeleistungen.

Ein klassischer Pflegeantrag per Post oder Telefon ist nach wie vor möglich. Darüber hinaus beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TK-Pflegeversicherung unter der Telefonnummer 040 - 460 66 16 00 bei allen Fragen rund um Pflegeansprüche und -leistungen in der individuellen Pflegesituation.