Freitag, 22. Mai 2020

Trotz Corona-Pandemie: Bei akuten Beschwerden zum Arzt

Krankheiten nicht verschleppen




Stuttgart – Weil sie eine mögliche erhöhte Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus befürchten, meiden derzeit viele Patientinnen und Patienten den Gang zum Arzt. So ist seit Beginn der Corona-Pandemie die Zahl der Verdachtsfälle für Herzinfarkte und Schlaganfälle stark zurückgegangen. Für den Landesapothekerverband Baden-Württemberg ist das ein Indiz dafür, dass sich viele Patienten trotz entsprechender Anzeichen und Beschwerden gegen einen Arztbesuch entscheiden. 

Der Verband mahnt deshalb: Termine zur Vorsorge, für Impfungen, zu U-Untersuchungen und insbesondere Untersuchungen bei akuten Beschwerden sollten dringend wahrgenommen werden.

Neben den akut zu versorgenden Patientengruppen sorgt sich der Apothekerverband auch um die chronisch erkrankten Menschen. Viele von ihnen sind sinnvollerweise zu Beginn der Pandemie mit einem mehrwöchigen Arzneimittelvorrat versorgt worden. 

Während sich diese Patienten in „normalen“ Zeiten schon allein wegen eines neuen Rezepts in der Arztpraxis melden, haben die meisten von ihnen in den letzten Wochen auf ärztliche Kontrollen und entsprechende Untersuchungen verzichtet. 

Die Apotheker wissen aber: Gerade bei auf eine Arzneimitteltherapie relativ frisch eingestellten Patientinnen und Patienten ist das nicht ohne Risiko. Ein solches Verhalten könne gefährlich für die eigene Gesundheit sein, so die Mahnung der Apotheker. Kontroll- und Zwischenuntersuchungen sollten dringend wahrgenommen werden.

Genau wie die Apotheken selbst seien auch Arztpraxen gut auf die Corona-Situation und die Minimierung von Infektionsrisiken eingestellt.

Dienstag, 19. Mai 2020

KKH: Pflegende Angehörige sind systemrelevant

Bundespläne für Corona-Hilfen sinnvoll / Mehr Anträge auf Pflegegeld


www.gelko-pflegevermittlung.de

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen sind immer mehr Pflegebedürftige auf die Unterstützung durch Angehörige angewiesen. „In der Corona-Krise wird verstärkt privates Engagement vorausgesetzt. Viele Menschen stehen jedoch vor großen Herausforderungen, die pflegerische Tätigkeit mit Berufs- und Privatleben zu vereinbaren“, weiß Andrea Schneider, Leiterin der Pflegekasse bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse. Der Bundesgesundheitsminister will deshalb pflegende Angehörige in der Corona-Krise durch eine Verlängerung des Pflegeunterstützungsgeldes stärker unterstützen. „Der Vorschlag ist sinnvoll. Wir begrüßen, dass die Regierung die Probleme von Pflegepersonen erkannt hat und für kurzfristige Unterstützung sorgt. Denn pflegende Angehörige sind eine wichtige systemrelevante Säule unseres Pflegesystems.“

76 Prozent der zu Pflegenden werden in der eigenen Häuslichkeit betreut


76 Prozent der zu Pflegenden werden in der eigenen Häuslichkeit betreut, jeder Zweite davon wird allein durch pflegende Angehörige versorgt. Bei der KKH ist die Zahl derjenigen, die zu Hause einen Angehörigen pflegen, allein in den vergangenen sechs Monaten um fast 12 Prozent gestiegen. „Vor allem seit Anfang März stellen wir eine Zunahme der Anträge auf Pflegegeld fest“, sagt Andrea Schneider, Leiterin der Pflegekasse bei der KKH. „Angehörige müssen nun die Versorgung von Pflegebedürftigen sicherstellen. Denn Tagespflegeeinrichtungen sind vielerorts geschlossen, und ambulante Pflegedienste haben mit Personalmangel zu kämpfen und die Unterstützungsleistungen vor Ort reduziert.“

Generell ist seit längerem in Deutschland ein Trend zu häuslicher Pflege erkennbar


Generell ist seit längerem in Deutschland ein Trend zu häuslicher Pflege erkennbar. Seitdem die Anspruchsvoraussetzungen für die Pflegegrade im Jahr 2017 geändert wurden, hat die KKH bis heute einen Anstieg der Pflegepersonen um fast 40 Prozent verzeichnet. Mehr als 70.500 Angehörige kümmern sich bei der KKH aktuell um die Pflege eines nahen Verwandten, 2017 waren es dagegen etwa 50.500 Pflegepersonen. Die KKH rät Betroffenen, sich in der aktuellen Situation mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen und individuelle Möglichkeiten zu prüfen. 

Sollte in die ursprüngliche Versorgung ein Pflegedienst involviert gewesen sein, der in der aktuellen Situation keine freien Kapazitäten zur Verfügung stellen kann, helfen die Pflegekassen bei der Suche nach einem alternativen zugelassenen Pflegedienst. „Es besteht aber auch die Möglichkeit, unbürokratisch eine Umstellung auf Pflegegeldleistungen bei der Pflegekasse zu beantragen“, so Andrea Schneider.

Außerdem sollten Angehörige, die aufgrund systemrelevanter Berufe die Pflege ihrer Verwandten nicht sicherstellen können, sogenannte Notgruppen in Betracht ziehen und sich erkundigen, ob in der Umgebung eine solche Betreuungsmöglichkeit besteht. Um die Pflege zu organisieren, haben Arbeitnehmer zudem Anspruch auf zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld, wenn sie eine Auszeit von ihrer Berufstätigkeit nehmen müssen. „Wer sich für einen längeren Zeitraum um einen pflegenden Angehörigen kümmern muss, kann für sechs Monate aus dem Job aussteigen und Pflegzeit beantragen“, erklärt Andrea Schneider.

Da Pflegebedürftige zur Risikogruppe von Covid-19 gehören, müssen besonders strenge hygienische Maßnahmen von den pflegenden Angehörigen beachtet werden. „Für Pflegepersonen gilt in dieser Zeit, besonders umsichtig und vorsichtig zu agieren, um sich selbst nicht anzustecken und das Virus nicht an gefährdete Menschen weiterzugeben“, sagt Andrea Schneider. Weiterführende nützliche Informationen und Tipps hat die KKH in einem Podcast zusammengestellt: kkh.de/leistungen/pflege/pflege-corona

Sonntag, 17. Mai 2020

Mehr Hilfen für Pflegebedürftige vor allem im ambulanten Bereich

Bundestag beschließt Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite


Infizierte schnell finden, testen und versorgen – das sind Ziele des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Außerdem sieht das Gesetz umfassendere Meldepflichten für Labore und Gesundheitsämter vor. Pflegekräfte sollen einen Bonus erhalten und pflegende Angehörige besser unterstützt werden.

Nachstehend haben wir auszugsweise die Änderungen aufgeführt, welche für Pflegebedürftige im ambulanten Bereich gelten.

Die ganzen Änderungen können Sie hier nachlesen: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14.05.2020

  • Bislang erhalten Beschäftigte für bis zu 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn plötzlich ein Pflegefall in der Familie auftritt und sie die Pflege für einen Angehörigen zu Hause organisieren müssen. Bis zum 30. September 2020 wird Pflegeunterstützungsgeld auch gezahlt, wenn eine Versorgungslücke bei der Pflege zu Hause entsteht (weil z.B. eine Pflegekraft ausfällt oder ein ambulanter Pflegedienst schließt). Anders als heute wird das Pflegeunterstützungsgeld zeitlich befristet nicht mehr bis zu 10, sondern bis zu 20 Tage lang bezahlt.
  • Das Recht, der Arbeit wegen einer akuten Pflegesituation in der eigenen Familie fernzubleiben, umfasst bis zum 30. September 2020 ebenfalls 20 statt wie bisher 10 Tage. Zudem werden weitere pandemiebedingte Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz vorgenommen.
  • Zur Überbrückung etwa von quarantänebedingten Versorgungsengpässen in der Pflege können stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen in Anspruch genommen werden. Der Leistungsanspruch für Kurzzeitpflege in stationären Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen wird zeitlich befristet angehoben.
  • Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR – abweichend von den derzeit geltenden Vorgaben nach Landesrecht – auch anderweitig verwenden. Dies gilt zeitlich befristet bis zum 30. September 2020 beispielweise für haushaltsnahe Dienstleistungen.
  • Für alle Pflegebedürftigen gilt: Die bisherige Ansparmöglichkeit von nicht in Anspruch genommenen Entlastungsleistungen wird einmalig um drei Monate verlängert.