Mittwoch, 13. Mai 2020

Nicht nachlassen beim Selbstschutz

Auch FFP2-Masken gibt es in waschbaren Ausführungen

Foto Copyright: © LAV
Tatjana Zambo - Vizepräsidentin des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg

Angesichtes der Corona-Lockerungen in allen Bundesländern appelliert der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV), den sinnvollen und nötigen Selbstschutz nicht zu vernachlässigen. Dies wird auch durch den sorgenvollen Blick auf die erneut ansteigenden Infektionszahlen untermauert, die das Robert-Koch-Institut aktuell vermeldet. Die Apothekerinnen und Apotheker raten insbesondere dazu, mehr Wert auf einen funktionalen Atemschutz zu legen.

Mit Einführung der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes waren die Bestände an zertifizierten Masken sehr gering – sie waren nur schwer zu bekommen. Das hat dazu geführt, dass viele Menschen zum Beispiel bei Einkäufen, aber auch bei anderen Tätigkeiten im öffentlichen Raum oder am Arbeitsplatz selbstgenähte Masken tragen oder sich womöglich nur mit einen Schal oder ein Tuch vor Mund und Nase schützen. Dass solche Masken die Trägerin oder den Träger selbst vor einer Infektion nicht schützen, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Genau zu diesem Selbstschutz aber raten die Apothekerinnen und Apotheker.
In den vergangenen Wochen wurden zunächst Krankenhäuser, Arztpraxen, Hebammen, Pflegeheime und Pflegedienste mit partikelfiltrierenden FFP2-Masken versorgt. Für Privatpersonen war es schwierig bis unmöglich, an diese Masken heranzukommen. Mittlerweile, so ergibt eine Stichprobenabfrage des LAV bei seinen Mitgliedern, sind in den allermeisten Apotheken entsprechend zertifizierte Masken der Schutzklasse FFP2 wieder vorrätig. „Die Versorgungssituation hat sich entspannt“, erklärt Tatjana Zambo, Vizepräsidentin des LAV, „so dass die Apotheken jetzt überwiegend in der Lage sind, ihren Kunden FFP2-Masken anzubieten.“ Da diese Masken nicht nur das jeweilige Gegenüber vor einer Tröpfchenansteckung schützen, sondern die Trägerin oder der Träger selbst deutlich effektiver gegen eine Virusinfektion geschützt ist, raten die Apotheker, jetzt auf diesen hochwertigeren Schutz umzusteigen. „Auch FFP2-Masken gibt es in waschbaren Ausführungen“, erklärt Zambo. „Sie können durch regelmäßiges Waschen eine längere Zeit genutzt werden. Also: Höherer Schutz und Wiedereinsatz!“
Zusätzlich sei bei wieder vermehrten Sozialkontakten und mehr Verweilzeit und Bewegung im öffentlichen Raum durch die Corona-Lockerungen auch das Thema Handdesinfektion wieder wichtiger, mahnt der Apothekerverband. In kleinen Portionsfläschchen findet das Desinfektionsmittel Platz in jeder Jacken- oder Handtasche. Wer sich also zunehmend mehr im öffentlichen Raum aufhält, sollte regelmäßig und gründlich seine Hände desinfizieren.

Montag, 11. Mai 2020

Arznei und Autofahren

Im Zweifel Auto stehen lassen


Eine Reihe von Medikamenten macht die Augen lichtempfindlich


Baierbrunn (ots) - Viele Medikamente, darunter auch rezeptfreie Arzneien, haben Nebenwirkungen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken können. Bei vielen Mitteln empfiehlt es sich deshalb, den Wagen erst mal stehen zu lassen und zu beobachten, ob Nebenwirkungen wie Schwindel, Müdigkeit oder vermindertes Reaktionsvermögen auftreten. Allerdings verringern sich Nebenwirkungen oft nach einer gewissen Zeit. Die gute Nachricht: "Es gibt kein einziges Medikament, mit dem Fahren grundsätzlich dauerhaft nicht möglich ist", erklärt Dr. Oliver Höffken, Neurologe und Verkehrsmediziner an der Uniklinik Bochum, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".

Müdigkeit, langsamere Reaktion, Lichtempfindlichkeit


Doch welche Medikamente können die Verkehrstauglichkeit herabsetzen? Autofahrer sollten besonders bei Schlaf- und Beruhigungsmitteln, bei Antidepressiva und Psychopharmaka, bei starken Schmerzmitteln oder Codein-haltigen Hustenstillern aufpassen - all diese Präparate können müde und benommen machen. Mittel gegen Bluthochdruck können vor allem anfangs und bei Dosissteigerung den Blutdruck stark absenken und verursachen dadurch Schwindel und Benommenheit. Antidiabetika und Insulin vermindern aufgrund der Blutzuckersenkung Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen, und Allergie-Mittel wie auch einige Erkältungsmittel können müde machen. Eine Reihe von Medikamenten macht die Augen zudem lichtempfindlich, und das gefäßverengende Kombipräparat Pseudoephedrin steigert die Risikofreudigkeit.

Autofahrer muss Fahrtüchtigkeit selbst einschätzen


Wichtig: Auch an sich unproblematische Arzneimittel können die Fahrtüchtigkeit infolge von Wechselwirkungen beeinträchtigen, wenn sie zusammen mit anderen Medikamenten oder als Kombimittel eingenommen werden. Der Autofahrer ist übrigens verpflichtet, selbst einzuschätzen, ob er zum Fahren in der Lage ist - er kann sich nicht damit herausreden, dass er den Beipackzettel nicht gelesen oder die Warnhinweise des Arztes nicht verstanden hat.

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau"  Ausgabe 5/2020 A liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter www.apotheken-umschau.de .

Samstag, 2. Mai 2020

Koalition bessert nach beim Pflegeunterstützungsgeld

Angehörige können Unterstützungsgeld beantragen, wenn sie ihre Liebsten selber pflegen, weil es in der Coronakrise anders nicht geht


VdK-Präsidentin Verena Bentele
© VdK / Susie Knoll


Die Bundesregierung bessert auf Druck des VdK beim Pflegeunterstützungsgeld nach. So steht es in einem Entwurf für das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Diesen Entwurf hat das Bundeskabinett beschlossen. Demnach können pflegende Angehörige Unterstützungsgeld beantragen, wenn sie in Folge der Coronakrise die Versorgung übernehmen, weil es anders nicht geht. Der Sozialverband VdK begrüßt die Neuregelung. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu:

„In vielen Pflegehaushalten herrscht die blanke Not: Die Angehörigen kämpfen mit echten Versorgungsproblemen. Innerhalb von zehn Tagen lässt sich das meist nicht lösen. Wir fordern deshalb, dass pflegende Angehörige eine Stimme bekommen. Wie schon bei den Eltern brauchen pflegende Angehörige ein Stück vom rettenden Mantel des Infektionsschutzgesetzes. Mit einer Lohnersatzleistung und einem Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, der über die 10-tägige kurzzeitige Arbeitsverhinderung hinausgeht.“

Das geplante Gesetz der Großen Koalition gibt den Angehörigen zwar die Chance, auf Versorgungsprobleme in der häuslichen Pflege zu reagieren. Sie sollen künftig ihre pflegebedürftigen Angehörigen betreuen können, ohne sofort ihre Arbeit aufgeben zu müssen. Die Pflegekassen zahlen als Pflegeunterstützungsgeld 90 Prozent des ausfallenden Nettoentgelts. Der Anspruch besteht aber für längstens zehn Tage. Zu wenig, findet Verena Bentele:

„Wir setzen uns schon seit Beginn der Coronakrise dafür ein, dass der Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld für Pflegepersonen erweitert wird. Von daher begrüßen wir, dass die Große Koalition auf unseren Druck reagiert. Das ist aber nur ein erster wichtiger Schritt, weitere müssen folgen.“


Familien sind der größte Pflegedienst Deutschlands: 1,8 Millionen Menschen werden von Angehörigen versorgt. Täglich wenden sich ratlose Menschen an den VdK, die nicht mehr wissen, wie sie die Pflege ihrer Angehörigen leisten sollen:


„Unsere Mitglieder, die Pflege benötigen oder die als Angehörige die Pflege unter Einsatz ihrer Kräfte leisten, brauchen dringend Hilfe“, fordert Verena Bentele in einem offenen Brief an Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der Anfang der Woche zugestellt wurde.