Montag, 11. Mai 2020

Arznei und Autofahren

Im Zweifel Auto stehen lassen


Eine Reihe von Medikamenten macht die Augen lichtempfindlich


Baierbrunn (ots) - Viele Medikamente, darunter auch rezeptfreie Arzneien, haben Nebenwirkungen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken können. Bei vielen Mitteln empfiehlt es sich deshalb, den Wagen erst mal stehen zu lassen und zu beobachten, ob Nebenwirkungen wie Schwindel, Müdigkeit oder vermindertes Reaktionsvermögen auftreten. Allerdings verringern sich Nebenwirkungen oft nach einer gewissen Zeit. Die gute Nachricht: "Es gibt kein einziges Medikament, mit dem Fahren grundsätzlich dauerhaft nicht möglich ist", erklärt Dr. Oliver Höffken, Neurologe und Verkehrsmediziner an der Uniklinik Bochum, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".

Müdigkeit, langsamere Reaktion, Lichtempfindlichkeit


Doch welche Medikamente können die Verkehrstauglichkeit herabsetzen? Autofahrer sollten besonders bei Schlaf- und Beruhigungsmitteln, bei Antidepressiva und Psychopharmaka, bei starken Schmerzmitteln oder Codein-haltigen Hustenstillern aufpassen - all diese Präparate können müde und benommen machen. Mittel gegen Bluthochdruck können vor allem anfangs und bei Dosissteigerung den Blutdruck stark absenken und verursachen dadurch Schwindel und Benommenheit. Antidiabetika und Insulin vermindern aufgrund der Blutzuckersenkung Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen, und Allergie-Mittel wie auch einige Erkältungsmittel können müde machen. Eine Reihe von Medikamenten macht die Augen zudem lichtempfindlich, und das gefäßverengende Kombipräparat Pseudoephedrin steigert die Risikofreudigkeit.

Autofahrer muss Fahrtüchtigkeit selbst einschätzen


Wichtig: Auch an sich unproblematische Arzneimittel können die Fahrtüchtigkeit infolge von Wechselwirkungen beeinträchtigen, wenn sie zusammen mit anderen Medikamenten oder als Kombimittel eingenommen werden. Der Autofahrer ist übrigens verpflichtet, selbst einzuschätzen, ob er zum Fahren in der Lage ist - er kann sich nicht damit herausreden, dass er den Beipackzettel nicht gelesen oder die Warnhinweise des Arztes nicht verstanden hat.

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau"  Ausgabe 5/2020 A liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter www.apotheken-umschau.de .

Samstag, 2. Mai 2020

Koalition bessert nach beim Pflegeunterstützungsgeld

Angehörige können Unterstützungsgeld beantragen, wenn sie ihre Liebsten selber pflegen, weil es in der Coronakrise anders nicht geht


VdK-Präsidentin Verena Bentele
© VdK / Susie Knoll


Die Bundesregierung bessert auf Druck des VdK beim Pflegeunterstützungsgeld nach. So steht es in einem Entwurf für das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Diesen Entwurf hat das Bundeskabinett beschlossen. Demnach können pflegende Angehörige Unterstützungsgeld beantragen, wenn sie in Folge der Coronakrise die Versorgung übernehmen, weil es anders nicht geht. Der Sozialverband VdK begrüßt die Neuregelung. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu:

„In vielen Pflegehaushalten herrscht die blanke Not: Die Angehörigen kämpfen mit echten Versorgungsproblemen. Innerhalb von zehn Tagen lässt sich das meist nicht lösen. Wir fordern deshalb, dass pflegende Angehörige eine Stimme bekommen. Wie schon bei den Eltern brauchen pflegende Angehörige ein Stück vom rettenden Mantel des Infektionsschutzgesetzes. Mit einer Lohnersatzleistung und einem Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, der über die 10-tägige kurzzeitige Arbeitsverhinderung hinausgeht.“

Das geplante Gesetz der Großen Koalition gibt den Angehörigen zwar die Chance, auf Versorgungsprobleme in der häuslichen Pflege zu reagieren. Sie sollen künftig ihre pflegebedürftigen Angehörigen betreuen können, ohne sofort ihre Arbeit aufgeben zu müssen. Die Pflegekassen zahlen als Pflegeunterstützungsgeld 90 Prozent des ausfallenden Nettoentgelts. Der Anspruch besteht aber für längstens zehn Tage. Zu wenig, findet Verena Bentele:

„Wir setzen uns schon seit Beginn der Coronakrise dafür ein, dass der Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld für Pflegepersonen erweitert wird. Von daher begrüßen wir, dass die Große Koalition auf unseren Druck reagiert. Das ist aber nur ein erster wichtiger Schritt, weitere müssen folgen.“


Familien sind der größte Pflegedienst Deutschlands: 1,8 Millionen Menschen werden von Angehörigen versorgt. Täglich wenden sich ratlose Menschen an den VdK, die nicht mehr wissen, wie sie die Pflege ihrer Angehörigen leisten sollen:


„Unsere Mitglieder, die Pflege benötigen oder die als Angehörige die Pflege unter Einsatz ihrer Kräfte leisten, brauchen dringend Hilfe“, fordert Verena Bentele in einem offenen Brief an Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der Anfang der Woche zugestellt wurde.

Donnerstag, 30. April 2020

Schutz vor dem Corona-Virus

Was pflegende Angehörige jetzt tun können



Die COVID-19-Pandemie stellt pflegende Angehörige in Deutschland vor immense Herausforderungen. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gibt Informationen und praktische Tipps, um Familien bei der Pflege zu Hause zu unterstützen. 

Die Corona-Pandemie hat erhebliche Folgen für die Pflegesituation in Deutschland. Insbesondere bedroht sie die Gesundheit älterer und pflegebedürftiger Menschen – und stellt dabei die etwa 4,7 Millionen pflegenden Angehörigen vor besondere Herausforderungen. Sie versorgen etwa drei Viertel der 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen hierzulande. Viele pflegende Angehörige sind selbst über 60 Jahre alt und gesundheitlich vorbelastet. Sie bedürfen ebenfalls besonderem Schutz vor dem neuen Corona-Virus SARS-CoV-2. Gleichzeitig stehen unterstützende Hilfen für die Pflege zu Hause zurzeit teilweise weniger zur Verfügung. Die aktuelle Situation fordert vielen pflegenden Angehörigen immens viel ab und kann sie zusätzlich sehr belasten. 

Auf dem ZQP-Internetportal www.pflege-praevention.de erhalten pflegende Angehörige aktuelle Informationen und praktische Tipps zum Schutz vor dem Corona-Virus. Dort wird empfohlen, zuvorderst die derzeit gültigen allgemeinen Regeln genau zu beachten: Dazu zählt unter anderem, das Haus nicht unnötig zu verlassen, Nies- und Hustenetikette einzuhalten, sich nicht ins Gesicht zu fassen sowie mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen zu halten. 

Besonders wichtig bei der Pflege ist mehr denn je die penible Hände-Hygiene


Soweit möglich sollten Angehörige diesen Abstand auch im Umgang mit der pflegebedürftigen Person beachten und etwa auf Umarmungen oder Küsse verzichten – auch wenn es schwerfällt. Manchmal ist Abstand halten aber gar nicht möglich, zum Beispiel bei der Körperpflege. Dann ist es sinnvoll, zum Schutz der pflegebedürftigen Person eine Mund-Nasen-Bedeckung oder, falls vorhanden, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Denn das Virus wird hauptsächlich über Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen übertragen. Besonders wichtig bei der Pflege ist mehr denn je die penible Hände-Hygiene vor jedem Kontakt mit dem pflegebedürftigen Angehörigen. Die Hände sollten dazu unbedingt immer mit Seife und für mindestens 20 Sekunden gewaschen werden. 

Wichtig ist, einen Plan zu haben, falls man selbst als Pflegeperson ausfallen sollte


„Wenn pflegende Angehörige Symptome einer Atemwegserkrankung oder Fieber bei sich selbst wahrnehmen, sollten sie sofort das weitere Vorgehen mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin telefonisch besprechen“, rät Daniela Sulmann, Pflegeexpertin am Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Wichtig ist, einen Plan zu haben, falls man selbst als Pflegeperson ausfallen sollte. 

Viele Angehörige sind zurzeit im Alltag und bei der Pflege verunsichert. „Da kann es helfen, sich regelmäßig über aktuell empfohlene Maßnahmen zu informieren, etwa auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums oder des Robert Koch-Instituts sowie des ZQP. Die Erkenntnisse rund um das neuartige Corona-Virus entwickeln sich laufend weiter und daher auch die daraus folgenden Empfehlungen“, erklärt die Fachfrau weiter. 

Berufstätige Angehörige stehen oft zusätzlich zu den allgemeinen Sorgen vor dem Problem, die Pflegeaufgaben und die beruflichen Verpflichtungen miteinander vereinbaren zu müssen. „Beschäftigte sollten mit ihrem Arbeitgeber darüber sprechen, wie die Pflege zu Hause ermöglicht werden kann, zum Beispiel durch Home-Office, Abbau von Überstunden, flexible Arbeitszeiten oder Freistellung. Es gibt auch gesetzliche Ansprüche, etwa auf kurzzeitige Freistellung für 10 Arbeitstage, um die Pflege sicherzustellen. Dazu können die Pflegekasse, die private Pflegeversicherung oder das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten“, so der Hinweis von Daniela Sulmann. 

Und auch sonst sollten Angehörige versuchen, für Entlastung zu sorgen, indem sie zum Beispiel Lieferdienste nutzen, Nachbarn um Hilfe bei den Einkäufen bitten oder sich Arzneimittelverordnungen und Medikamente per Post zustellen lassen. Außerdem kann man mit dem Hausarzt oder der Hausärztin besprechen, ob Medikamente über einen längeren Zeitraum verschrieben werden können. 

Für die eigene Gesundheit und Erholung ist es zudem wichtig, über den Tag verteilt kleine Pausen einzulegen und mit Freunden oder Familienmitgliedern über Sorgen, Ängste oder Gefühle der Einsamkeit zu sprechen, etwa bei einem Telefonat. Auch eine professionelle telefonische Beratung kann in solchen Situationen helfen. Entsprechende Angebote finden sich, ebenso wie viele weitere Informationen, auf dem werbefreien Online-Portal www.pflege-praevention.de der gemeinnützigen Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Das Internetportal steht kostenlos zur Verfügung.