Donnerstag, 9. Januar 2020

Barrierearmes Wohnen

Mehr Mittel für altersgerechten Umbau


Verena Bentele | Bildnachweis: Susie Knoll

Der Bundestag hat beschlossen, die KfW-Mittel für altersgerechtes Umbauen von 75 Millionen auf 100 Millionen in 2020 zu erhöhen. Die Präsidentin des Sozialverband VdK Deutschland, Verena Bentele, äußert sich dazu wie folgt: 

 "Wir freuen uns, dass jetzt 100 Millionen Euro für altersgerechten Umbau zur Verfügung stehen. In den letzten Jahren waren die vorhandenen Mittel in der Mitte des Jahres ausgeschöpft.

Durch den demografischen Wandel werden in Zukunft noch viel mehr barrierefreie und altengerechte Wohnungen gebraucht. Schon heute gehört mehr als jede fünfte Person in Deutschland zur Generation 65 plus. 85 Prozent aller Seniorenhaushalte hatten im Jahr 2018 keinen stufenlosen Zugang zur eigenen Wohnung. Nur zwei Prozent aller Wohnungen erfüllten alle Merkmale eines barrierearmen Wohnens. In den nächsten 10 Jahren werden drei Millionen barrierearme und altersgerechte Wohnungen benötigt. Aktuell haben wir erst 30 Prozent davon.

Das KfW-Programm fördert 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen


Das KfW-Programm fördert 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen. Der VdK fordert, die Zuschüsse auf 30 Prozent zu erhöhen. Das KfW-Programm muss daher perspektivisch mit mindestens 300 Millionen Euro jährlich ausgestattet werden, um dem demografischen Wandel auch nur annähernd gewachsen zu sein.

Wie es ab 2021 mit dem KfW-Programm Altersgerecht umbauen aussieht, ist unklar. Wir wollen nicht ‚alle Jahre wieder‘ auf die Wichtigkeit der Fördermittel drängen müssen. Der demografische Wandel muss von politisch Verantwortlichen endlich aktiv angegangen werden. Es fehlt an nachhaltigen Konzepten für die Zukunft unserer älter werdenden Gesellschaft. Wir brauchen endlich ein auf Dauer angelegtes Förderprogramm für altersgerechtes Umbauen!"

Freitag, 3. Januar 2020

25 Jahre Pflegeversicherung: Professionelles Angebot und finanzielle Entlastung

bpa-Präsident Meurer würdigt das Erfolgsmodell des SGB XI im Interesse der pflegebedürftigen Menschen



Am 1. Januar 1995 ist die Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) in Kraft getreten. „Das war ein Meilenstein in der Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland, dem unzählige Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sehr viel zu verdanken haben.“ Mit diesen Worten würdigt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), die vor einem Vierteljahrhundert vom damaligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm eingeführte Pflegeversicherung. Gleichwohl gelte es jetzt, die Versicherung für die Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte fit zu machen.  

Meurer erinnert an den Kompromiss bei Einführung der Pflegeversicherung, nach dem vereinbart wurde, dass die Sozialhilfeträger in Milliardenhöhe entlastet werden und dafür die Länder die Investitionskosten für die stationäre Pflege übernehmen. Leider sind die Länder bis auf wenige Ausnahmen bis heute dieser Verpflichtung nicht nachgekommen und die Pflegebedürftigen werden dadurch zusätzlich belastet”, bedauert der bpa-Präsident.
Die Politik hoffte damals, dass insbesondere die privaten Träger investieren und so ein flächendeckendes Netz an Pflegeeinrichtungen ensteht bei gleichzeitigem Wettbewerb um die beste Leistung zu angemessenen Preisen mit der Wahlmöglichkeit für die Pflegebedürftigen.
Meurer: Die Hoffnung der Politik hat sich erfüllt: Bundesweit existiert ein flächendeckendes Angebot von Pflegeeinrichtungen, das überwiegend durch die privaten Träger getragen wird. Sie haben Milliarden investiert und damit die notwendige Infrastruktur geschaffen. Für die pflegebedürftigen Menschen sorgte der Wettbewerb verschiedener Anbieter nicht nur für kontinuierlich steigende Qualität, sondern auch für eine Begrenzung der Eigenanteile.”