Freitag, 3. Januar 2020

25 Jahre Pflegeversicherung: Professionelles Angebot und finanzielle Entlastung

bpa-Präsident Meurer würdigt das Erfolgsmodell des SGB XI im Interesse der pflegebedürftigen Menschen



Am 1. Januar 1995 ist die Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) in Kraft getreten. „Das war ein Meilenstein in der Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland, dem unzählige Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sehr viel zu verdanken haben.“ Mit diesen Worten würdigt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), die vor einem Vierteljahrhundert vom damaligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm eingeführte Pflegeversicherung. Gleichwohl gelte es jetzt, die Versicherung für die Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte fit zu machen.  

Meurer erinnert an den Kompromiss bei Einführung der Pflegeversicherung, nach dem vereinbart wurde, dass die Sozialhilfeträger in Milliardenhöhe entlastet werden und dafür die Länder die Investitionskosten für die stationäre Pflege übernehmen. Leider sind die Länder bis auf wenige Ausnahmen bis heute dieser Verpflichtung nicht nachgekommen und die Pflegebedürftigen werden dadurch zusätzlich belastet”, bedauert der bpa-Präsident.
Die Politik hoffte damals, dass insbesondere die privaten Träger investieren und so ein flächendeckendes Netz an Pflegeeinrichtungen ensteht bei gleichzeitigem Wettbewerb um die beste Leistung zu angemessenen Preisen mit der Wahlmöglichkeit für die Pflegebedürftigen.
Meurer: Die Hoffnung der Politik hat sich erfüllt: Bundesweit existiert ein flächendeckendes Angebot von Pflegeeinrichtungen, das überwiegend durch die privaten Träger getragen wird. Sie haben Milliarden investiert und damit die notwendige Infrastruktur geschaffen. Für die pflegebedürftigen Menschen sorgte der Wettbewerb verschiedener Anbieter nicht nur für kontinuierlich steigende Qualität, sondern auch für eine Begrenzung der Eigenanteile.”

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