Freitag, 3. Januar 2020

25 Jahre Pflegeversicherung: Professionelles Angebot und finanzielle Entlastung

bpa-Präsident Meurer würdigt das Erfolgsmodell des SGB XI im Interesse der pflegebedürftigen Menschen



Am 1. Januar 1995 ist die Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) in Kraft getreten. „Das war ein Meilenstein in der Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland, dem unzählige Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sehr viel zu verdanken haben.“ Mit diesen Worten würdigt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), die vor einem Vierteljahrhundert vom damaligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm eingeführte Pflegeversicherung. Gleichwohl gelte es jetzt, die Versicherung für die Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte fit zu machen.  

Meurer erinnert an den Kompromiss bei Einführung der Pflegeversicherung, nach dem vereinbart wurde, dass die Sozialhilfeträger in Milliardenhöhe entlastet werden und dafür die Länder die Investitionskosten für die stationäre Pflege übernehmen. Leider sind die Länder bis auf wenige Ausnahmen bis heute dieser Verpflichtung nicht nachgekommen und die Pflegebedürftigen werden dadurch zusätzlich belastet”, bedauert der bpa-Präsident.
Die Politik hoffte damals, dass insbesondere die privaten Träger investieren und so ein flächendeckendes Netz an Pflegeeinrichtungen ensteht bei gleichzeitigem Wettbewerb um die beste Leistung zu angemessenen Preisen mit der Wahlmöglichkeit für die Pflegebedürftigen.
Meurer: Die Hoffnung der Politik hat sich erfüllt: Bundesweit existiert ein flächendeckendes Angebot von Pflegeeinrichtungen, das überwiegend durch die privaten Träger getragen wird. Sie haben Milliarden investiert und damit die notwendige Infrastruktur geschaffen. Für die pflegebedürftigen Menschen sorgte der Wettbewerb verschiedener Anbieter nicht nur für kontinuierlich steigende Qualität, sondern auch für eine Begrenzung der Eigenanteile.”

Mittwoch, 18. Dezember 2019

Notdienst-Apotheken an Weihnachten und Silvester

Apothekenfinder 22 8 33 hilft bei der Suche nach Notdienst-Apotheken




Mit dem Apothekenfinder 22 8 33 lassen sich zu Weihnachten und Silvester schnell und unkompliziert die jeweils nacht- und notdienstleistenden Apotheken überall in Deutschland finden. Darauf weist die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin, die diesen Service bundesweit anbietet. 

Ob Rügen oder Schwarzwald, Taunus oder Lausitz – etwa 1.300 Apotheken versorgen nachts, sonntags und an allen Feiertagen die Menschen jederzeit mit dringenden Arzneimitteln. Der Apothekenfinder 22 8 33 wird pro Jahr rund 15 Millionen mal für solche Apothekensuchen in Anspruch genommen, davon fast 14 Millionen mal online über das Verbraucherportal www.aponet.de

Aber auch jeweils eine halbe Million mal werden die Smartphone-App und die mobile Webseite von Patienten und deren Angehörigen genutzt.

Wer zu Weihnachten oder Silvester eine nacht- oder notdiensthabende Apotheke am Heimat- oder Urlaubsort sucht, kann zwischen folgenden Optionen des Apothekenfinders auswählen: 

Die kostenfreie App für Smartphones gehört ebenso zum Angebot wie die mobile Webseite für Handys. Per Mobiltelefon kann man bundesweit ohne Vorwahl die 22 8 33 anrufen oder eine SMS mit der fünfstelligen Postleitzahl dorthin schicken (69 Cent pro Minute/SMS). 

Von zu Hause aus können Patienten kostenfrei die Festnetznummer 0800 00 22 8 33 wählen oder auf das Gesundheitsportal www.aponet.de zugreifen. 

Darüber hinaus kann man sich natürlich auf die bekannten Optionen ohne technische Geräte verlassen: Die Kontaktdaten der nächstgelegenen Notdienstapotheken hängen immer im Apothekenschaufenster aus und werden in vielen Lokalzeitungen abgedruckt.