Donnerstag, 4. Juli 2019

Selbstbestimmt alt werden

Rechtliche Vorsorge ist wichtig


Selbstbestimmt alt werden: Damit dieser Wunsch Wirklichkeit werden kann, ist eine frühzeitige rechtliche Vorsorge wichtig. 

Denn aufschieben sollte man das Thema auf keinen Fall: 

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht existiert auch in schwersten Krisensituationen kein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehepartner oder einen volljährigen Verwandten. 

Darauf weist die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) in ihren kostenlosen Infoblättern zur „Rechtlichen Vorsorge“ hin, die unter www.alzheimer-forschung.de/rechtliche-vorsorge bestellt werden können.

Um unterschiedliche Lebensbereiche abzudecken, gibt es verschiedene rechtliche Vorsorgemöglichkeiten. Dazu gehören neben Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung auch das Testament, um Streitigkeiten nach dem eigenen Ableben vorzubeugen. Das Testament und die Vorsorgevollmacht setzen bei Erstellung uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, bei den anderen beiden Verfügungen muss zumindest Einwilligungsfähigkeit gegeben sein.

Die Infoblätter „Rechtliche Vorsorge“ können kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 15; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/rechtliche-vorsorge.


Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.


Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. 

Bis heute konnte die AFI 266 Forschungsaktivitäten mit über 10,2 Millionen Euro unterstützen und rund 825.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. 

Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Montag, 24. Juni 2019

Medikamente bei Hitze im Gemüsefach des Kühlschranks lagern

Das Gemüsefach des Kühlschranks ist für Arzneimittel ein guter Ort




Die meisten Medikamente vertragen sommerliche Wärme gut. "Hersteller haben sie so entwickelt, dass sie bei Zimmertemperatur gelagert werden können", erläutert der Münchner Apotheker Ralph Laves im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber". 

Auch wenn die Temperatur in der Wohnung kurz über 25 Grad steige, sei das kein Problem. "Bei noch höheren Temperaturen brauchen sie jedoch Kühlung", betont der Apotheker. "Salben und Cremes etwa trennen sich bei hohen Temperaturen rasch in ihre Bestandteile." 

Das Gemüsefach des Kühlschranks sei für Arzneimittel ein guter Ort. Dort könnten sie nicht einfrieren und unwirksam werden. Menschen mit Diabetes sollten ihren Insulinvorrat am besten auch im Gemüsefach (bei +2 bis +8 Grad Celsius) lagern. 

"Für den Transport von hitzeempfindlichen Medikamenten leiht Ihnen Ihr Apotheker gerne eine Kühltasche", sagt Laves und warnt: Bestelle man Medikamente in einer Versandapotheke, sei nicht gewährleistet, dass sie den Transport über optimal temperiert seien. 

Quelle: Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber

Dienstag, 18. Juni 2019

Krank in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen - was tun?

Krank, aber der Arzt hat zu: Telefon 116 117



Hand aufs Herz: Kennen Sie die Telefonnummer 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes? Sie hilft in Krankheitsfällen immer dann, wenn die Arztpraxis geschlossen hat – etwa an Wochenenden, Feiertagen oder nachts. Darauf weist die IKK classic in Hessen hin. 

„Die Nummer des Bereitschaftsdienstes soll gewählt werden bei gesundheitlichen Beschwerden, die kein Notfall sind und mit denen Betroffene zu den Sprechzeiten einen Arzt in einer Praxis aufsuchen würden. Das können beispielsweise starke Ohrenschmerzen, hohes Fieber, starke Rücken- oder Bauchschmerzen sein“, sagt Frank Kimpel-Stephan, Leiter Landesvertragspolitik der IKK classic in Hessen. 

Die kostenfreie Telefonnummer 116 117 gilt deutschlandweit


Die kostenfreie Telefonnummer 116 117 funktioniert ohne Vorwahl vom Festnetz oder dem Handy aus und gilt deutschlandweit. Der Anrufer wird automatisch zu einem Ansprechpartner in seiner Region geleitet. Dieser beantwortet Fragen und gibt Auskunft über die nächstliegende offene Bereitschaftspraxis. Neben den Angaben zur erkrankten Person sollte der Anrufer auch auf bestehende Allergien oder Vorerkrankungen hinweisen. Stellt sich im Verlauf des Gesprächs heraus, dass ein akuter Notfall vorliegt, muss der Rettungsdienst verständigt werden. 

Bei lebensbedrohlichen Symptomen und akutem Behandlungsbedarf ist weiterhin sofort die Nummer 112 des Rettungsdienstes zu wählen. Etwa bei Bewusstlosigkeit, akuter Blutungen, Herzbeschwerden, starker Atemnot oder auch bei tiefen Schnittverletzungen, Platzwunden oder Knochenbrüchen. Der Rettungsdienst ist rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen im Einsatz und innerhalb kürzester Zeit beim Patienten. 

„Gut zu wissen ist auch, dass der Bereitschaftsdienst unter der 116 117 sowohl für private als auch gesetzlich Versicherte da ist. Am besten man notiert sich die Nummer an einem Ort, an dem sie im Krankheitsfall schnell gefunden wird“, rät Frank Kimpel-Stephan.