Dienstag, 4. Juni 2019

Beatmete Patienten zu Hause: Eine besondere Herausforderung

Gute professionelle Pflege erkennen


Link zum Ratgeber

Menschen, die zu Hause beatmet und gepflegt werden, sind auf eine gute professionelle Pflege angewiesen. Der neue ZQP-Ratgeber hilft dabei, die Qualität dieses besonders sensiblen ambulanten Versorgungsbereichs einzuschätzen.

Immer mehr beatmete Menschen leben zu Hause oder in privaten Wohngemeinschaften. Deren Versorgung ist höchst anspruchsvoll – und für die beatmeten Menschen lebenswichtig. Oftmals besteht deswegen große Unsicherheit über die Qualität einer solchen außerklinischen Beatmungspflege. Die Brisanz des Themas wurde nicht zuletzt durch die jüngst veröffentlichten Ergebnisse der ZQP-Perspektivenwerkstatt „Patientensicherheit in der ambulanten Pflege“ deutlich: In der außerklinischen Beatmungspflege fehlt es unter anderem an fachlich gut ausgebildetem Personal, repräsentativen Daten zur Qualität der Versorgung sowie an bundesweit verbindlichen Zulassungsvoraussetzungen für ambulante Pflegedienste, die intensiv-pflegerische Leistungen anbieten.

Selbst kleine Fehler oder Unachtsamkeiten können gefährliche Konsequenzen nach sich ziehen


Dabei sind vor allem in der Beatmungspflege richtiges Verhalten im Notfall, der korrekte Umgang mit Geräten und Zubehör sowie penible Hygiene unentbehrlich für die Sicherheit der beatmeten Menschen. Selbst kleine Fehler oder Unachtsamkeiten können gefährliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch für die Lebensqualität ist eine gute Beatmungspflege entscheidend.

„Die Versorgungssituation ist für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen teilweise sehr belastend: Insbesondere die Tatsache, auf die Geräte und die qualifizierte Arbeit der Pflegenden und Ärzte angewiesen zu sein, kann stark verunsichern. Auch wird zum Beispiel die Privatsphäre, stark eingeschränkt, wenn ständig professionell Pflegende im eigenen Zuhause sind“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP). „Vielen Betroffenen fällt es in dieser Lage und ohne fachliche Vorkenntnisse schwer einzuschätzen, ob die Pflege angemessen und fachlich richtig ist.“

Damit dies künftig besser gelingt, hat das ZQP den neuen Ratgeber „Beatmung zu Hause – Gute professionelle Pflege erkennen“ entwickelt. Darin wird leicht verständlich erläutert, was zu einer guten Beratung und zum richtigen Handeln professionell Pflegender gehört und wie man Risiken oder Fehler in der Versorgung ausmachen kann. Im Mittelpunkt stehen die Besonderheiten von intensiv-pflegerischen Tätigkeiten, zum Beispiel bei der Hygiene, der Überwachung der Beatmung oder beim Umgang mit der Tracheal-Kanüle. Nicht zuletzt erfahren Ratsuchende, wann ärztlicher Rat notwendig ist, wo es Hilfsmittel gibt, was bei der Auswahl sogenannter Beatmungs-WGs – also Wohngemeinschaften mit Spezialisierung auf außerklinische Beatmung – zu beachten ist oder an wen man sich bei Kritik und Beschwerden wenden kann.

„Mit dem neuen Ratgeber wollen wir helfen, Berührungsängste und Unsicherheiten in der außerklinischen Beatmung abzubauen. Für Angehörige und beatmete Menschen bietet er eine hilfreiche Wissensgrundlage, um die Leistungen der professionell Pflegenden vor Ort einschätzen und mit ihnen in Austausch treten zu können“, so Suhr weiter.

Der Ratgeber wurde in Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet der außerklinischen Beatmung sorgfältig erarbeitet. Alle Informationen sind qualitätsgesichert und entsprechen dem aktuellen Wissensstand.

Der Ratgeber ist Teil einer Reihe, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen fundierte Informationen über Merkmale guter professioneller Pflege an die Hand gibt. Die Druckausgaben können kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als vollständige PDF-Datei direkt heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen.

Mittwoch, 29. Mai 2019

gelko Pflegevermittlung hat sich der Initiative Demenz Partner angeschlossen

Träger der Initiative ist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.



Die gelko Pflegevermittlung hat sich der Initiative Demenz Partner angeschlossen und wird in diesem Rahmen Basiskurse über Demenzerkrankungen anbieten.

In einem Kurs werden neben Informationen zum Krankheitsbild Tipps zum Umgang mit Menschen mit Demenz vermittelt. Denn Menschen mit Demenz brauchen eine sensible Nachbarschaft  und Umgebung, um möglichst lange zuhause leben zu können.

Träger der Initiative ist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., die die Kampagne am 06.09.2016 zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesfamilienministerium gestartet hat. In den kommenden fünf Jahren will die Initiative die breite Öffentlichkeit über Demenzerkrankungen aufklären.

In Deutschland gibt es schon seit einigen Jahren an vielen Orten Basis-Schulungen, um über Demenzen zu informieren. Die Initiative Demenz Partner bildet ein Dach über bereits aktive Institutionen und Einzelpersonen. So wird die Sichtbarkeit der bereits vorhandenen Kurse erhöht, Qualitätsstandards werden gesetzt und eine bundesweite Bewegung und Vernetzung angestoßen.

www.gelko-pflegevermittlung.de


Die Initiative Demenz Partner knüpft an Aktivitäten der weltweiten Aktion Dementia Friends (www.dementiafriends.org.uk) an. Diese Initiative wurde von der englischen Alzheimer Gesellscha­ft gestartet, um das Bild und die Wahrnehmung von Menschen mit Demenz gesamtgesellschaftlich zu verändern. Inzwischen beteiligen sich viele weitere Länder daran, wie Kanada, Israel, China und bald auch die USA.

Alle Informationen  zur Kampagne finden Sie unter www.demenz-partner.de. Hier können Sie auch Kursanbieter in Ihrer Region suchen.

Sonntag, 26. Mai 2019

Wie werde ich Organspender - und wie nicht?

Was jeder zur aktuellen rechtlichen Situation wissen sollte


Foto: djd/Roland-Rechtsschutz-Versicherungs-AG/Adobe Stock/vchalup
Wer seine Entscheidung zur Organspende selbst treffen will, sollte frühzeitig eine entsprechende Erklärung im Organspendeausweis abgeben.

(djd). In Deutschland stehen derzeit knapp 10.000 Menschen auf den Wartelisten für eine Organtransplantation. Deshalb will die Bundesregierung die Zahl der Organspenden deutlich erhöhen. Zum einen sollen die Organisationsstrukturen in den Kliniken besser werden - zum anderen stehen aber auch neue Organspende-Regelungen zur Debatte. Hier die wichtigsten Fakten:

- Muss man sich zur Organspende äußern?


"Bislang muss sich der Krankenversicherte nicht zur Organspende äußern", erklärt Detlef Koch, Roland-Partneranwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in Braunschweig. Seit 2012 seien Krankenversicherer aber verpflichtet, regelmäßig schriftliches Infomaterial zur Organspende und eine entsprechende Verfügung zu verschicken. Der Versicherte könne damit in eine Organspende einwilligen, ihr widersprechen oder die Entscheidung einer zu benennenden Person überlassen. Zudem könne er die Erklärung auf bestimmte Organe beschränken.

- Was könnte sich in Zukunft ändern?


Gesundheitsminister Spahn strebt die sogenannte doppelte Widerspruchslösung an. "Damit würde künftig jeder als Spender gelten. Wer das nicht möchte, muss ausdrücklich widersprechen", betont Koch. Es erscheine verfassungsrechtlich fragwürdig, jedermann per se zum Organspender zu erklären, also auch denjenigen, der sich mit der Frage nicht befasst habe.

- Wer kann sich als Organspender registrieren lassen?


Als Organspender kann man sich ab dem 16. Lebensjahr registrieren lassen, ein Widerspruch ist bereits ab 14 Jahren möglich. Nach oben hin gibt es keine Altersgrenze. Ob gespendete Organe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.

- Wer entscheidet, wenn kein Organspendeausweis vorliegt?


"Wer keine Erklärung abgibt, überlässt die Entscheidung anderen", so Koch. In der Regel werde der nächste Angehörige befragt. Dieser dürfe jedoch nur entscheiden, wenn er in den letzten zwei Jahren vor dem Tod des potenziellen Spenders mit diesem persönlichen Kontakt hatte. Würden mehrere gleichrangige nächste Angehörige befragt und nur einer widerspräche der Spende, dürfe das Organ nicht entnommen werden: "Wer seine Entscheidung selbst treffen will, sollte frühzeitig eine entsprechende Erklärung abgeben."

- Sind die Angaben unwiderruflich?


Eine einmal getroffene Entscheidung sei nicht unwiderruflich, man könne jederzeit eine neue Erklärung abgeben, verweist Detlef Koch auf die Regelungen des Transplantationsgesetzes. Widersprächen sich zwei Schriften inhaltlich, sei in der Regel das zuletzt verfasste Dokument gültig. Die Erklärung zur Organspende gelte im Übrigen nicht automatisch auch für eine Lebendspende.

Hohe Anforderungen an Datenschutz 


(djd). Bislang ist die Entscheidung für oder gegen eine Organspende freiwillig. Ärzte - zu Lebzeiten aber nur, wenn der Spender eingewilligt hat -, die Anlaufstellen für die Organspende, das Organspenderegister und der Transplantationsbeauftragte des Entnahmekrankenhauses verarbeiten Daten in Zusammenhang mit einer Organspende. 

Die beteiligten Personen dürfen laut Bundesdatenschutzgesetz in der Regel keine personenbezogenen Daten des Spenders offenbaren. "Ärzte dürfen personenbezogene Daten in Zusammenhang eines bestimmten Forschungsvorhabens anonym an Dritte übermitteln, bei besonderem öffentlichen Interesse an der Durchführung des Vorhabens sogar nicht anonym", erklärt Detlef Koch, Roland-Partneranwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in Braunschweig.