Dienstag, 7. Mai 2019

Risiko Schlaganfall: Schnell erkennen - sofort handeln

KKH gibt Tipps zur Vorbeugung


Foto: KKH - Kaufmännische Krankenkasse

Sharon Stone, Gaby Köster, Roger Cicero: drei prominente Schlaganfallopfer der vergangenen 18 Jahre. Das Tragische ist, es kann jeden treffen, inzwischen auch immer mehr junge Menschen und sogar Kinder. Darauf macht die KKH anlässlich des Tages gegen den Schlaganfall am 10. Mai aufmerksam. Laut einer Datenerhebung der Kasse waren im Jahr 2017 insgesamt mehr als 35.000 Versicherte von einem Schlaganfall betroffen – Tendenz steigend. Erschreckend: Fast 5.000 Schlaganfallpatienten waren jünger als 55 Jahre alt.

Schlaganfälle zählen ebenso wie Herzinfarkte zu den Herz-Kreislauf-Erkrankungen − der Todesursache Nummer eins in Deutschland. Die beste Medizin ist und bleibt die Vorbeugung. Das heißt: Gesunde Ernährung, Verzicht auf Nikotin, wenig oder gar kein Alkohol, viel Bewegung und Sport, Stressreduktion. Der Abbau von Übergewicht und der regelmäßige, kostenfreie Check-up beim Arzt helfen außerdem, das Risiko für einen Schlaganfall zu senken.

Für die Akutversorgung im Notfall stehen in Deutschland inzwischen rund 320 Schlaganfall-Spezialstationen (Stroke Units) in Kliniken bereit, die in den vergangenen Jahren immer mehr durch einen Schlaganfall verursachte Todesfälle verhinderten. Unbedingte Voraussetzung dafür sind aber vor allem schnelles Erkennen und Handeln, auch um Folgeschäden zu vermeiden. Hierbei hilft der FAST-Test. F-A-S-T steht für Face (Gesicht), Arms (Arme), Speech (Sprache) und Time (Zeit). Die meisten Schlaganfälle lassen sich innerhalb weniger Sekunden wie folgt feststellen:

  • Face: Bitten Sie die Person zu lächeln. Ist das Gesicht einseitig verzogen? Das deutet auf eine Halbseitenlähmung hin.
  • Arms: Bitten Sie die Person, die Arme nach vorn zu strecken und dabei die Handflächen nach oben zu drehen. Bei einer Lähmung können nicht beide Arme gehoben werden; sie sinken oder drehen sich.
  • Speech: Lassen Sie die Person einen einfachen Satz wie „Ich benötige keine Hilfe!“ nachsprechen. Ist sie dazu nicht in der Lage oder klingt die Stimme verwaschen, liegt vermutlich eine Sprachstörung vor.
  • Time: Wählen Sie unverzüglich den Notruf 112. Weisen Sie auf die vorliegenden Schlaganfall-Symptome hin und äußern Sie deutlich: „Verdacht auf einen Schlaganfall“. Denn nur im Krankenhaus kann die Ursache des Schlaganfalls ermittelt und die richtige Therapie eingeleitet werden!

Diese vier Punkte sollten Sie außerdem beachten:
  • Geben Sie dem Betroffenen nichts zu essen oder zu trinken. Der Schluckreflex kann gestört sein – es droht Erstickungsgefahr!
  • Entfernen oder öffnen Sie einengende Kleidungsstücke.
  • Achten Sie auf freie Atemwege, entfernen Sie ggf. Zahnprothesen.
  • Teilen Sie dem Notarzt die Symptome und den Zeitpunkt des Auftretens mit.

Mittwoch, 1. Mai 2019

VdK begrüßt Entlastung für Kinder pflegebedürftiger Eltern

Entwurf für "Unterhaltsentlastungsgesetz"

Verena Bentele | © Susie Knoll

Die Bundesregierung will Kinder von Pflegebedürftigen zukünftig finanziell entlasten. Ein Entwurf des Bundesarbeits- und Sozialministeriums (BMAS) für ein "Unterhaltsentlastungsgesetz" sieht vor, dass Kinder bei einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro nicht für die Pflege ihrer Eltern aufkommen müssen.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kommentiert dies wie folgt:

„Der Sozialverband VdK begrüßt dieses Vorhaben und fordert, dass es nun möglichst schnell umgesetzt wird. Deutschlands größter Sozialverband hat sich seit langem dafür stark gemacht, dass erst ab einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro die Kinder der Pflegebedürftigen zur Unterhaltspflicht herangezogen werden, wie das auch bei der Grundsicherung im Alter geregelt ist. 

Denn gerade viele ältere Menschen schrecken davor zurück, Hilfe vom Sozialamt in Anspruch zu nehmen, damit ihre Kinder nicht unterhaltspflichtig werden. Durch diese Scham nimmt die verdeckte Altersarmut zu. Diese Hemmschwelle älterer Menschen vor einem Antrag auf Sozialhilfe muss abgesenkt werden. Es ist daher nur richtig, auf Unterhaltsansprüche gegenüber unterhaltsverpflichteten Angehörigen endlich zu verzichten, sofern deren steuerpflichtiges Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt.

Wichtig ist dem Sozialverband VdK aber vor allem, dass die Kostensteigerungen in der Pflege nicht weiter den Pflegebedürftigen und ihren Familien aufgebürdet werden. Pflege darf niemanden finanziell überfordern oder gar arm machen. Gegen weiter steigende Eigenanteile in der Pflege wird der VdK entschlossen vorgehen. 

Die Finanzierung der Pflegeversicherung geht alle an, daher muss die Pflegeversicherung wie die Krankenversicherung funktionieren. Eine weitere Privatisierung des Pflegerisikos und weitere Abwälzung zukünftiger Kosten auf den Einzelnen müssen gestoppt werden. Wir brauchen eine solidarische Finanzierung der Pflege, die die Lasten gerecht verteilt. 

Der VdK fordert neben Steuerzuschüssen, die die Mehrkosten der Pflegeversicherung ausgleichen, eine Pflegevollversicherung, die alle pflegebedingten Leistungen umfasst. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen zukünftig wieder so gewichtet werden, dass sie niemanden überfordern.“

Samstag, 27. April 2019

Kälte oder Wärme: Was hilft wann?

Kühlpads oder Wärmflasche




Einige Beschwerden kann man gut mit Kühlpads oder Wärmflaschen lindern. Aber was davon hilft wann? Generell gilt: 

Wärme verbessert die Durchblutung, so wird das Gewebe besser mit Nährstoffen und Sauerstoff versorgt, wie das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" erklärt. Daher hilft Wärme bei Krämpfen, Verspannungen, Arthrose, Unruhezuständen und Nervosität. 

Kälte wiederum verengt die Blutgefäße. Das lindert Schmerzen, weil Reize langsamer weitergeleitet werden. Kühlpads kommen daher bei Schwellungen, Verstauchungen, Quetschungen, Prellungen, Schmerzen und Juckreiz zum Einsatz. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau
Die Ausgabe 4/2019 B liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.