Entwurf für "Unterhaltsentlastungsgesetz"
Die Bundesregierung will Kinder von
Pflegebedürftigen zukünftig finanziell entlasten. Ein Entwurf des
Bundesarbeits- und Sozialministeriums (BMAS) für ein
"Unterhaltsentlastungsgesetz" sieht vor, dass Kinder bei einem
Jahreseinkommen unter 100.000 Euro nicht für die Pflege ihrer
Eltern aufkommen müssen.
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kommentiert dies wie folgt:
„Der Sozialverband VdK begrüßt dieses Vorhaben
und fordert, dass es nun möglichst schnell umgesetzt wird.
Deutschlands größter Sozialverband hat sich seit langem dafür stark
gemacht, dass erst ab einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro die
Kinder der Pflegebedürftigen zur Unterhaltspflicht herangezogen
werden, wie das auch bei der Grundsicherung im Alter geregelt ist.
Denn gerade viele ältere Menschen schrecken davor zurück, Hilfe vom
Sozialamt in Anspruch zu nehmen, damit ihre Kinder nicht
unterhaltspflichtig werden. Durch diese Scham nimmt die verdeckte
Altersarmut zu. Diese Hemmschwelle älterer Menschen vor einem
Antrag auf Sozialhilfe muss abgesenkt werden. Es ist daher nur
richtig, auf Unterhaltsansprüche gegenüber unterhaltsverpflichteten
Angehörigen endlich zu verzichten, sofern deren steuerpflichtiges
Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt.
Wichtig ist dem Sozialverband VdK aber vor allem,
dass die Kostensteigerungen in der Pflege nicht weiter den
Pflegebedürftigen und ihren Familien aufgebürdet werden. Pflege
darf niemanden finanziell überfordern oder gar arm machen. Gegen
weiter steigende Eigenanteile in der Pflege wird der VdK
entschlossen vorgehen.
Die Finanzierung der Pflegeversicherung geht
alle an, daher muss die Pflegeversicherung wie die
Krankenversicherung funktionieren. Eine weitere Privatisierung des
Pflegerisikos und weitere Abwälzung zukünftiger Kosten auf den
Einzelnen müssen gestoppt werden. Wir brauchen eine solidarische
Finanzierung der Pflege, die die Lasten gerecht verteilt.
Der VdK
fordert neben Steuerzuschüssen, die die Mehrkosten der
Pflegeversicherung ausgleichen, eine Pflegevollversicherung, die
alle pflegebedingten Leistungen umfasst. Die Leistungen der
Pflegeversicherung müssen zukünftig wieder so gewichtet werden,
dass sie niemanden überfordern.“
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